Die Landtagswahlen in Bayern

bearbeitet 24. 09. 2008, 22:21 in Plauderecke
Hallöchen zusammen!
Ist jemand von euch superfit was das Wählen angeht?! Wir hatten gestern eine sehr rege Diskussion im Bekanntenkreis und haben uns gegenseitig verunsichert. Es steht folgende Frage ungeklärt im Raum:

bedeutet nicht-wählen-gehen das selbe wie wählen-gehen-und-leeren-stimmzettel-abgeben oder
bedeutet leeren-stimmzettel-abgeben das selbe wie ungültigen-stimmzettel-abgeben (zum beispiel weil zu viele kreuze gemacht wurden)
oder bedeutet leeren-stimmzettel-abgeben tatsächlich, dass man eine Wahl trifft, nämlich die, dass eben keine adäquaten Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen und ich somit meine Meinung kund tue, dass ich mit keinem Kandidaten und keiner Partei zufrieden wäre. und was passiert, wenn eine große Anzahl Wähler leere Stimmzettel abgibt. Gilt auch dann die 5% Klausel, wonach der Wille des Volkes ja der wäre, dass die Wahl wiederholt werden müsste, weil ja schließlich nicht 5% der Sitze leer bleiben können?!
Vielleicht ist ja ne Politikwissenschaftlerin unter uns oder eine Politikjournalistin oder einfach eine superaufgeklärte Politikcheckerin?!
Gruß! Sandra
Ach ja- die Wahl ist schon Sonntag! Aufklärung tut not finde ich, wenn schon wir im Bekanntenkreis (und ich wage mal zu behaupten, dass wir schon Leute sind, die sich viele Gedanken machen und auch in der Schule gut aufgepasst haben) so unsicher sind.

Kommentare

  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    sooo superfit bin ich da auch nicht, aber es ist so, dass ein nicht ausgefüllter Stimmzettel als ungültig gilt. Das hat überhaupt keinen Einfluß auf das Ergebnis. Die 5-Prozent-Hürde bezieht sich normalerweise auf die gültigen Stimmen, da müsstest du mal das Wahlrecht in Bayern anschauen. Ich war ein paar mal Wahlhelferin, ich denke das müsste so korrekt sein :)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hm. das hieße aber, das volk hat niemals die möglichkeit mitzuteilen, dass es mit der kompletten liste unzufrieden ist. das geht dann gegen die grundsätze der demokratie. ich war zwar auch schon wahlhelfer, aber ich weiß es einfach nicht mehr, wie das "damals" (ok, vor drei jahren oder so) nochmal war..
    im internet findet man genau diese zwei meinungen- einmal dass die wahl ungültig ist und einmal, dass sie wie eine enthaltung, also gültig gezählt wird.. ratlos..
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, ich habe mal geschaut. Wahrscheinlich stehts im Wahlgesetz, aber in der Wahlordnung für Bayern ist folgendes erwähnt:
    (2) Der Wahlvorsteher prüft die ungekennzeichneten Stimmzettel, sagt jeweils an, dass die Stimme ungültig ist und legt sie, getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf je einen gesonderten Stapel.
    (Quelle: Wahlordnung
    für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide)

    Sprich, nicht ausgefüllt = ungültig.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hm. blöd. aber danke fürs recherchieren!
    Sandra
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ihr müsst solltet noch einen anderen Aspekt bedenken.

    Wenn die Wahl gelaufen ist, gibt es doch immer Analysen, auf der Grundlage der Zahlen.
    Gibt es nun ungewöhnlich viele Enthaltungen bzw.ungültige Stimmen, fällt es in irgendeiner Form auf. Die einzelnen Wahlkreise werden doch einzeln ausgezählt, und ich meine, das gibt denen schon zu denken.
    Ob sich etwas ändert bezweifel ich auch, aber Protest zeigt es ganz sicher, Und wenn es nur für den eigenen Bauch ist.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja und wenn man mit denen die auf dem Zettel stehen nicht einverstanden ist bleibt wohl nur selbst aktiv zu werden. ;-)
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