Resturlaub von 2005-hab ich noch Anspruch??? Bitte Hilfe

SalzkristallSalzkristall

1,919

bearbeitet 25. 09. 2008, 15:19 in Recht und Behörden
Hallo,

meine Elternzeit ist im Dezember diesen Jahres um, ich habe 3 Jahre genommen.

Im März 2005 wurde ich schwanger und auf Grund von 4 Fehlgeburten sofort krank geschrieben und danach ging ich in ein Beschäftigungsverbot über.

Vom Jahr 2005 habe ich noch über 20 Tage Resturlaub - steht der mir noch zu????

Bitte ganz dringend um meine Hilfe.

Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße
Salzkristall

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hey,
    soweit ich weiss steht der dir noch zu. Urlaubsanspruch besteht trotz Beschäftigungsverbot! Ich lasse ihn mir monatlich mit auszahlen, damit ich nicht nach 3 Jahren noch so viel Urlaub habe...Hab auch ein Beschäftigungsverbot!
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 25. 09. 2008, 15:21
    In einer Broschüre des Familienministeriums steht dazu:
    Jahresurlaub
    Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Monat
    Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Dies gilt nicht,
    wenn während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt
    wird. Restlicher Erholungsurlaub wird nach Abschluss
    der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr
    gewährt. Er erlischt dabei nicht wie im Normalfall zu
    einem festen Zeitpunkt des Folgejahres. Durch die Geburt
    eines weiteren Kindes wird der Übertragungszeitraum
    jedoch nicht verlängert. Wird der übertragene Resturlaub
    nicht im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nach
    Ende der ersten Elternzeit genommen, verfällt er. Wenn
    das Arbeitsverhältnis während oder mit Ablauf der Elternzeit
    endet, wird der verbleibende Urlaub in Geld abgegolten.

    Ist aber eine ältere Broschüre. Vielleicht schaust Du bei denen mal auf die Homepage.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also demnach, hast du den Urlaub aus dem Jahr mit dem Beschäftigungsverbot trotzdem sicher...
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