Hallo,
meine Elternzeit ist im Dezember diesen Jahres um, ich habe 3 Jahre genommen.
Im März 2005 wurde ich schwanger und auf Grund von 4 Fehlgeburten sofort krank geschrieben und danach ging ich in ein Beschäftigungsverbot über.
Vom Jahr 2005 habe ich noch über 20 Tage Resturlaub - steht der mir noch zu????
Bitte ganz dringend um meine Hilfe.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Salzkristall
Kommentare
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soweit ich weiss steht der dir noch zu. Urlaubsanspruch besteht trotz Beschäftigungsverbot! Ich lasse ihn mir monatlich mit auszahlen, damit ich nicht nach 3 Jahren noch so viel Urlaub habe...Hab auch ein Beschäftigungsverbot!
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Ist aber eine ältere Broschüre. Vielleicht schaust Du bei denen mal auf die Homepage.
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