Also ich hab mich zwar heute mit einer Beraterin von der Elterngeldstelle unterhalten, aber ich habe immer das Gefühl, die versteht meine Fragen/unseren Fall nicht, und ich verstehe dann auch ihre Antworten nicht. Jetzt hoff ich mal ganz stark auf euch, dass irgendjemand da dahintersteigt.
Folgendes:
Ich gehe Ende Januar in Mutterschutz, ET ist der 7. März, nach dem gesetzlichen Mutterschutz von 2 Monaten möchte ich wieder arbeiten. Sind aber nur ein paar STunden, die ich bei der Musikschule arbeite, verdienst ist etwas über 400 Euro.
Mein Mann verdient 3500 netto, sodass wir uns ausgerechnet haben, den Höchstsatz im Elterngeld von 1800 Euro zu bekommen.
Meine Fragen dazu wären:
Wann muss er in Elternzeit gehen, am Geburtstermin?
Und wie ist das mit den 14 Monaten. Ich hab mal gelesen, dass man, wenn 2 Monate beide zu hause bleiben, 2 Monate mehr gezahlt bekommt, also 14 Monate.
Das verstehe ich so, dass mein Mann 12 Monate Elternzeit nimmt und wir darüber hinaus noch 2 Monate mehr Elterngeld gezahlt bekommen, oder hab ich da einen Denkfehler?
Zählt mein gesetzlicher Mutterschutz also automatisch als Partnermonate mit meinem Mann der dann in Elternzeit ist?
Wie wird das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verrechnet? Wenn ich doch gar nicht Elterngeld beziehe, wird es dann trotzdem mit dem Elterngeld meines Mannes verrechnet=abgezogen?
Ich wär euch sehr dankbar, wenn ihr da auch nur Teilweise euer Wissen dazu beisteuern könntet. Komme mir echt doof vor, weil hier in der Umgebung alle meinen, das wäre ja alles einfach usw. ich finde den Papierkram gar nicht einfach :sad:
Liebe Grüße
Bergschaf
Kommentare
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Klar gibt es kompliziertere Fälle, aber wenn man am Telefon nachfragt wiederholen die fast genau die Sätze wie sie in den Infoteilen drin stehen, mit denen kann ich aber nix anfangen...sorry, vielleihct bin ich einfach auch zu blöd?? :confuded:
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So verstehe ich es zumindest..
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Eigentlich ist das relativ einfach. Die 14 Monate bekommt ihr nur, wenn der Partner auch min. 2 Monate nimmt. Deine Mutterschutzzeit zählt als Elternzeit. Dein Mann könnte ab Geburt Elternezeit nehmen, für 12 Monate. Dann würdest Du die ersten 2 Lebensmonate des Kindes Mutterschutz, bzw. Elternzeit nehmen. Da 2 Monate Elternzeit aber länger sind, wie 8 Wochen Mutterschutz, wenn auch nur wenige Tage, wird die Mutterschutzzeit angerechnet. Das heißt, Du bekommst die 8 Wochen Mutterschutz Dein Gehalt und für die fehlenden paar Tage dann eben Elterngeld.
Eine andere Variante wäre, wenn Du eben nur die ersten 2 Monate Elternzeit nimmst und Dein Mann dann anschließend die nächsten 12 Monate, also vom 3. bis 14 lebensmonat.
Hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Ich versuche mal, es mit eurem ET zu erklären. Ich tu also mal so, als wenn euer Nachwuchs genau pünktlich kommt.
Beispiel 1:
ET ist der 07.03.09
Du bist in Mutterschutz bis 01.05.09. Deine Elterzeit, würde dann, wenn Du nur 2 Monate nimmst, bis zum 06.05.09 gehen. Am 07.05.09 müsstest Du dann wieder arbeiten. Während des Mutterschutzes bekommst Du dein Mutterschaftsgeld und vom 02.05 bis 06.05. bekommst Du Elterngeld, was aufs Mutterschutzgeld angerechnet wird.
Dein Mann könnte paralle vom 07.03.09 bis 06.03.10 12 Monate nehmen. Er müsste dann am 07.03.10 wieder arbeiten.
Beispiel 2:
ET ist wie gehabt der 07.03.09.
Du gehst bis zum 06.05.09 in Elterzeit und Dein Mann geht vom 07.05.09 bis 06.05.10 in Elterzeit.
Dann hast Du wieder 2 Monate und Dein Mann 12 Monate.
Dein Elterngeld wird nicht auf das Deines Mannes angerechnet. Andersrum auch nicht.
Natürlich kannst auch Du 12 Monate nehmen, also vom 07.03.09 bis 06.03.10 und Dein Mann nimmt nur 2 Monate. Also zum Beispiel anschließend, also vom 07.03.10 bis 06.05.10 oder er nimmt die 2 Monate irgendwann parallel mit Dir.
Während der Elterzeit darf man bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings wird der Lohn dann aufs Eltergeld angerechnet, man bekommt dann quasi weniger Elterngeld. Wenn Du also nur die ersten 2 Monate zu Hause bleibst, und dann wieder arbeiten willst und Dein Mann dann 12 Monate zu Hause bleibst, bekommst Du auch nur die ersten 2 Monate Elterngeld. Wenn Du allerdings Deine Arbeit in der Elterzeit machst, in der Du auch Elterngeld beziehst, dann kann Dein Mann nur 2 Monate Elterngeld beantragen.
Ich hoffe, das ist nun halbwegs verständlich erklärt. Wir haben das gerade hinter uns. Das heißt, ich bin noch in Elterzeit und krieg mein Elterngeld, mein Mann war parallel 2 Monate zu Hause.
Rein theoretisch können auch beide 7 Monate zu Hause bleiben, egal ob gleichzeitig oder nacheinander.
Dein Mutterschutz zählt schon als Partnermonat. Du kannst also nicht erst Mutterschutz machen, dann Deinen Mann 12 Monate zu Hause lassen und dann selbst noch 2 Monate nehmen. Das geht nicht!
Einziger Nachteil beim Elterngeld..
Das Elterngeld wird ja erst mal nicht versteuert. Allerdings wird das Elterngeld in der Steuererklärung auf das Gehalt des Partners angerechnet. Dabei kann es dann passieren, dass man in eine andere Gehaltsklasse rutscht, bei der der Steuersatz höher ist. Das heißt, es kann passieren, dass man Steuern nachzahlen muss. Also unbedingt etwas vom Elterngeld an die Seite legen!
Ich hoffe, Du siehst nun etwas klarer. Ansonsten einfach wieder fragen.
Gruß Steffi
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da hast du dir ja echt Mühe gemacht, das so alles aufzudröseln..vielen lieben Dank!!!
Deine Erklärungen waren auch sehr schlüssig, ich hab nur noch nciht kapiert ob ich denn Elterngeld beantragen MUSS. Ich meine wenn ich die 8 Wochen Mutterschutz habe hast du ja gemeint zählen die als Partnermonate oder?
Nach deinem Beispiel kommt für mich eigentlich nur der 1. Fall in Frage. Das hieße dann also ich müsste Elterngeld beantragen für den 1. und 2. Monat. und man bekommt ja mindestens 300 Euro oder? Dann ist doch aber das Mutterschaftsgeld eh weniger was man da bekommen würde oder? Das sind doch 13 Euro pro Tag (pro Arbeitstag denk ich mal oder?) oder kommt dann noch was drauf, weil du von Gehalt sprichst? Wie wird das dann mit dem Elterngeld verrechnet? Wird dann einfach vom Elterngeld das Mutterschaftsgeld abgezogen und was übrig bleibt kriegt man als Elterngeld die 2 Monate drauf? Ich hatte dich so verstanden als würde man erst nach der Mutterschutzfrist dann die paar Tage noch Elterngeld kriegen...So kommt man dann ja nicht auf 14 Monate Elterngeld gemeinsam.
Und mein Mann würde dann GLEICHZEITIG sein Elterngeld bekommen wenn er vom 7.3.ab 12 Monate Elternzeit nimmt und Elterngeld beantragt hat?
Muss ich eigentlich auch für die Mutterschutzfrist Elternzeit beantragen? oder wird das irgendwie automatisch geregelt wenn cih die Bestätigung vom FA dem Arbeitgeber vorlege?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
Bergschaf
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Ich dachte ja ich kann Elterngeld erst ab den 3Monat beantragen (wei die ersten Beiden ja MuSchu sind), wurde dann aber von der Elterngeldstelle angerufen und die sagten mir, das die MuSchuZeit eben auch Elternzeit ist...
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Mein Mutterschutzgeld war natürlich höher als das Elterngeld. Somit wurde einfach nur für die paar Tage nach dem Mutterschutz, bis zum Ende der ersten 2 Lebensmonate nur ein kleiner Betrag Elterngeld gezahlt.
Ob Du nun Elterngeld beantragen musst, für die ersten 2 Monate, kann ich Dir nicht sagen. Aber so wie uns das erklärt wurde, zählen die 2 Monate schon als Elternzeit. Sie wurden bei uns als Partnermonate berechnet.
Ja, 300 euro sind das Minimum. was man als Elterngeld bekommt. Das Mutterschutzgeld besteht normalerweise aus 13 Euro pro Tag von der KK und der Arbeitgeber zahlt die Differenz bis zum Gehalt, was man vorher hatte. Man bekommt in der Mutterschutzzeit also quasi sein Gehalt weiter.
Wenn Du in der Elternzeit arbeitest, bis 30 Stunden pro Woche, bekommst Du ja ein Gehalt vom Arbeitgeber. Das Elterngeld wird aber nach dem Verdienst der letzten 12 monate vor der Geburt berechnet. Da guckt man quasi, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, was Du nun verdienst und was Du im Durchschnitt vor der Geburt verdient hast. Von der Differenz bekommst Du dann die 67% zu Deinem Gehalt.
Naja, die Regierung hat das einfach schön formuliert. Du kriegst schon 14 Monate Elternzeit, aber auch nur, weil die Mutterschutzfrist einfach dazu gerechnet wird. Als Mutter kannst Du also quasi nur 10 Monate und ein paar Tage als Elternzeit rechnen, der Rest bis Du bei 12 Monaten bist ist die Mutterschutzfrist.
Ja, Dein Mann kann sein Elterngeld parallel beantragen und beziehen. Hatten wir wie gesagt auch so. Ich 12 Monate ab Geburt, mein Mannden 2. und 3. Lebensmonat.
Während der Mutterschutzfrist darfst Du ja eh nicht arbeiten. Das ist beim Arbeitgeber bekannt. Soweit ich weiß, musst Du dem Arbeitgeber nur mitteilen, wenn Du länger ausfällst. Solltest Du also bis zum Ende des 2. Lebensmonat zu Hause bleiben wollen, musst Du das dem Arbeitgeber sagen. Die gehen aber nicht von de rBescheinigung des FA aus, sondern dann von der Geburtsurkunde.
Eine Woche nach der Geburt musst Du die eingereicht haben, mit Deinem Wunsch der Elternzeit, oder eben mit dem Hinweis, dass Du nach der Mutterschutzfrist wiederkommst.
So, ich hoffe, ich hab alles richtig beantwortet. Zumindest hat man uns das so erklärt. Ich hoffe, dass ich euch da nun nichts falsches schreibe. Bin ja nicht von der Elterngeldstelle. Trotzdem habe ich nach bestem Wissen geantwortet.
Gruß Steffi
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Liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen!