Steuerklassenwechsel!?

rajenriverrajenriver

4,287

bearbeitet 20. 10. 2008, 22:36 in Recht und Behörden
Hallo, eine Frage...
Wir werden im Dezember heiraten und Februar unserer Baby bekommen. Lt Steuerberater sollen wir solange in 4/4 bleiben, bis die Kleine da ist, wegen dem Elterngeld später...

Aber wie ist das dann mit der Rückerstattung? Ich dachte immer, man bekommt nur so viel zurück, wenn man sofort nach der Heirat noch in 3/5 geht...??(Das wird dann ja aufs Jahr berechnet...)

Kompliziertes Deutschland!

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke das kommt wirklich darauf an,wieviel ihr eben verdient,das kann man nicht pauschal sagen.WIr sind in 4/4..hatten überlegt 3/5 zu machen,um dann mehr Elterngeld zu bekommen..allerdings sind wir gewarnt worden,dass wir dann eher eine Nachzahlung zu erwarten haben..Steuerklassenwechsel gelten rückwirkend für das ganze Jahr!!Mein Mann geht in die 3 ,wenn das Kind da ist.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hmmm, also der Berater sagte halt, wir sollen in 4/4 bleiben bis zur Geburt... heist das nu, wenn wir im dezember nach der hochzeit in 4/4 gehen, dann gilt 4/4 fürs ganze Jahr?
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich kenns auch so, dass man bis zur Geburt die Steuerklassen am besten lassen soll. Kanns aber nicht erklären, vielleicht wär eine Beratungsstelle da hilfreich.

    4/4 ist ja nix anderes wie 1/1, kommt am Ende aufs selbe raus.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, deswegen ja...Ein anderer sagte uns nämlich vorher, dass wir eine dicke Abrechnung haben werden nächstes Jahr, wenn wir nun noch heiraten. Fragt sich nur, ob er das so meinte dass wir die Steuerklasse wechseln, oder nicht...hmm, muss ich wohl noch mal einen ganz anderen fragen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein STeuerklassenwechsel gilt IMMER rückwirkend für das ganze Jahr..ALso wenn ihr Dezember wechslet,gilt das für das komplette Jahr..aber das ist ja egal ob 1/1 oder 4/4..Finanzämter haben Beratungstellen..könnt ihr mal fragen..ich denke problematisch,was eine Rückzahlung betrifft ist nur die Kombi 3/5..
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist es nicht sowiso so, dass man eigentlich ja nur bezahlt und bei der lohnsteuererklärung erst der tatsächliche betrag berechnet wird? Dann ists ja eh alles egal...Also ich mein, die einen zahlen im vorraus, die anderen zahlen nach, je nach klasse...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber ist ein Unterschied ob du jeden Monat was zahlst,oder alles auf einmal..
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, das ist klar:) Wie bei den Nebenkosten, quasi...Ich wollt eigentlich nur wissen, ob es nun was aus macht, ob ich nun in 4/4 gehe oder in 3/5 gehe im Dezember! ( In Betracht auf die Lohnsteuererklärung für 2008)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eine 3/5 Kombination lohnt sich nur wenn einer mehr verdient..das Finanazamt rechent dir das aus ,ob es was bringt oder nicht..Für das Elterngeld ist es rechnerisch logisch,dass der in die 3 geht,der dann das Elterngeld bekommt,da in der 3 weniger Abzüge sind. :grin:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann bekommt man Ärger mit denen, das sagte mein Steuerberater...Wenn man für die 2 Monate noch in die 3 geht nur wegen dem Elterngeld ;-)
    Aber gut, mein Mann verdient ja mehr und es ist uns auch ganz klar, das er nach der Geburt in 3 geht und ich in 5, aber hat das auch Sinn in Bezug auf DIESES jahr und diese Lohnsteuererklärung? Haben ja eh schon die Steuern bezahlt bis Dezember...Versteht mich denn keiner, was ich eigentlich wissen will :sad:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn ihr jetzt in die 3/5 geht..hat wahrscheinlich einer zuviel,der andere zu wenig bezahlt..schätze ich..ob und wie hoch die Rückzahlung wird,kann ich dir nicht sagen,oder ob ihr was zuückbekommt..Keine Ahnung..Du hast zwar schon Steuern bezahlt,aber wenn du in die 5 gehen würdest,wird das sicherlich nicht reichen..

    Es gibt übrigens ein neues Gesetz,dass man kurz vor dem Elterngeld wechseln darf,damit man höheres bekommt..hab ich irgendwo gelesen,nur wo :oops:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    würd sich eh nicht lohnen, heiraten erst im Dezember...Und Anfang Februar ists ja soweit:)

    Ich hab grad in nem steuerforum gelesen, das man im Deze,ber eh keinen Steuerwechsel machen kann, sondern nur bis Mitte November. Also ist die Frage eh überflüssig geworden...

    Da steht
    Die Steuerklasse hat mit der späteren Veranlagung nichts zu tun. Entscheidend ist die Tatsache, am 31.12.06 verheiratet gewesen zu sein. Dann erfolgt auf Antrag eine Zusammenveranlagung.die Steuerklassen haben nix aber auch rein gar nix mit der Steuererklärung zu tun.

    In der Steuererklärung oder besser gesagt, im Einkommensteuerbescheid wird das korrigiert, was im Laufe das Jahres zu wenig oder zu viel an Lohnsteuer einbehalten wurde...

    Oh man, ich bin in sowas so eine Niete :oops:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich find das aber auch kompliziert..
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich find Deutschland kompliziert:)
    Es ist ja auch so, dass dir keiner sagt, wo und wann man was bekommt, sondern dass sie dir erst sagen, wenns zu spät ist, was du haben hättest können :flaming01:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja ich sag mir auch alle Infos auf,und notier sie mir schon,dass ich dann weiss was ,wann und wo...aber es ist schon elendlich kompliziert :roll:

    Aber wir packen das...Chakkkaaaaaaaaaa :biggrin:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja echt ma. Heut haben wir bei unserer Bausparkasse angerufen, wo unser Haus finanziert ist....Die haben uns dann auch erklärt, dass wir ab Februar dann auch noch für 3 Jahre 800 Euro mehr Eigenheimzulage bekommen( hatten damals noch das Glück die Eigenheimzulage zu bekommen)....Das muss man auch beim Finanzamt beantragen...muss man auch erstmal wissen :idea:
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum