Hallo, eine Frage...
Wir werden im Dezember heiraten und Februar unserer Baby bekommen. Lt Steuerberater sollen wir solange in 4/4 bleiben, bis die Kleine da ist, wegen dem Elterngeld später...
Aber wie ist das dann mit der Rückerstattung? Ich dachte immer, man bekommt nur so viel zurück, wenn man sofort nach der Heirat noch in 3/5 geht...??(Das wird dann ja aufs Jahr berechnet...)
Kompliziertes Deutschland!
Kommentare
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4/4 ist ja nix anderes wie 1/1, kommt am Ende aufs selbe raus.
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Aber gut, mein Mann verdient ja mehr und es ist uns auch ganz klar, das er nach der Geburt in 3 geht und ich in 5, aber hat das auch Sinn in Bezug auf DIESES jahr und diese Lohnsteuererklärung? Haben ja eh schon die Steuern bezahlt bis Dezember...Versteht mich denn keiner, was ich eigentlich wissen will :sad:
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Es gibt übrigens ein neues Gesetz,dass man kurz vor dem Elterngeld wechseln darf,damit man höheres bekommt..hab ich irgendwo gelesen,nur wo :oops:
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Ich hab grad in nem steuerforum gelesen, das man im Deze,ber eh keinen Steuerwechsel machen kann, sondern nur bis Mitte November. Also ist die Frage eh überflüssig geworden...
Da steht
Die Steuerklasse hat mit der späteren Veranlagung nichts zu tun. Entscheidend ist die Tatsache, am 31.12.06 verheiratet gewesen zu sein. Dann erfolgt auf Antrag eine Zusammenveranlagung.die Steuerklassen haben nix aber auch rein gar nix mit der Steuererklärung zu tun.
In der Steuererklärung oder besser gesagt, im Einkommensteuerbescheid wird das korrigiert, was im Laufe das Jahres zu wenig oder zu viel an Lohnsteuer einbehalten wurde...
Oh man, ich bin in sowas so eine Niete :oops:
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Es ist ja auch so, dass dir keiner sagt, wo und wann man was bekommt, sondern dass sie dir erst sagen, wenns zu spät ist, was du haben hättest können :flaming01:
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Aber wir packen das...Chakkkaaaaaaaaaa :biggrin:
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