ALG 1 in der Elternzeit

ClaudinchenClaudinchen

1,522

bearbeitet 11. 12. 2008, 14:45 in Recht und Behörden
Ich muss das hier mal loswerden, weil mir hier schon so oft geholfen wurde und viele folgendes nicht wissen...:
Ich habe 2 Jahe Elternzeit beantragt und bewilligt und für das 3.Jahr Teilzeitarbeit beantragt und bewilligt bekommen. Nun ist mein Konto leer und ich habe beantragt bereits im 2.Jahr wieder teilzeit zu kommen. Dies wurde recht unfreundlich mit dringenden betr. Grründen abgelehnt.
So, nun darf ich aber Arbeitslosengeld 1 beantragen- 67% vom letzten Netto ,also genauso viel wie Elterngeld! Ich habe davor ja auch nur Teilzeit gearbeitet und stehe dem Arbeitsmarkt grundsätzlich als Teilzeitkraft zur Verfügung.
Viele wissen das nicht , vielleicht hilft das hier auch der ein oder anderen, die finaziell nicht weiter wissen oder eine Kündigung in Erwägung ziehen, nur weil der alte AG Teilzeit ablehnt....

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gilt das auch nach den drei Jahren Elternzeit? Muss der Chef einem dann kündigen?
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da kenne ich mich leider (noch) nicht so gut aus. ich weiss aber dass es ein sogen, Teilzeit und Befristungsgesetz gibt, nachdem man unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Recht auf Teilzeitarbeit hat. Googel doch mit den Stichworten mal,Du findest sicher auch eine auf Dich passenden Situation, es gibt endlos viele Rechtsseiten mittlerweile und die meisten sehr gut!
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schon dabei :biggrin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man hat gesetzlich anspruch auf Arbeit und mit Kind eben Teilzeit..das hat mir mein Chef sogar selber gesagt...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja aber nur wenn nicht betriebliche Dinge dagegen sprechen :confuded: Z.B. wenn kein Gegenpol gefunden werden kann, der die restlichen Stunden ausgleicht. Das ist oft in kleinen Betrieben der Fall.
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich reihe mich hier mal mit einer Frage ein:

    Ich bin noch in Elternzeit (3 Jahre), also in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Das bringt mir nur herzlich wenig, da ich jetzt 250km von meinem alten Arbeitgeber entfernt wohne. Ich überlege nun folgendes: arbeiten gehen will ich ja definitiv wieder. Nur mit zwei Kleinkindern daheim und null Betreuungsplätzen sieht es mau aus.
    Kann ich bei meinem alten Arbeitgeber (zu dem ich nicht mal mehr wollte, wenn ich direkt nebenan wohnen würde) kündigen und ALG 1 beantragen? Ich mein, gut, ich stelle mich gern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn mir das Arbeitsamt betreuungsplätze bietet (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe). Hintergrund ist der: ist zwar nicht die feine Art, aber andere machen es auch. Bei uns läuft im Febr. Elterngeld aus, da fehlen dann 375 Euro im Monat die ich aber leider mom. nicht ersetzen kann, weil ich absolut keine Möglichkeit sehe einer Beschäftigung nachzugehen.
    Wenn ich kündige, würde ich ein Jahr ALG1 bekommen (Hartz 4 würde ich gar nicht erst beantragen). Nach diesem einen Jahr ist Vincent dann schon zwei Jahre alt und 2 Tage die Woche im Maxiclub, die anderen drei vormittage könnte er locker bei meinen Schwiegereltern bleiben, was mir die Möglichkeit bietet, wieder Teilzeit arbeiten zu gehen.

    Ich hätte doch nichts zu verlieren oder? Was meint ihr (sorry, wenn ich mich (mal wieder) etwas konfus ausgedrückt habe :oops: )

    EDIT: das mit der Sperrzeit habe ich natürlich berücksichtig. ich würde halt jetzt dann gleich kündigen. Wenn dann 1-2 Monate etwas weniger Geld da ist, bringt uns das ja nicht um ;-)
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wo ist das Problem versteckt? Mach doch einfach.
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hab irgendwie moralische Bedenken
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was mir noch einfiel, wenn Du nicht vermittelbar bist, weil Du Deine Kinder nicht unterbringst ( und da kann Dir das Aamt nun wirklich nicht bei helfen), dann bekommst Du eh kein Geld, so wie ich "meinen" ARbeitsvermittler verstanden habe- ich war ja erst diese Woche da, aber ich hab die Kinderbetreuung ja soweit geregelt, also stellte sich das Problem für mcih nicht.
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    echt? Das ist ja eine Frechheit?! Ich ruf am besten Montag mal an , aber das wäre ja die Höhe...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich finde es verständlich. Ohne Kinderbetreuung stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. :confuded:
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    naja tue ich ja, aber halt nicht in vollem Maße. Ich hab mich aber jetzt schlau gemacht: 15Stunden pro Woche muss ich zur Verfügung stehen. die Zeit muss "den Familienverhältnissen angepasst sein", sprich es muss auf die Familie Rücksicht genommen werden. ich bin ohnehin auf der suche nach einer putzstelle, wo ich abends 2-3 Stunden arbeiten könnte. Dann biete ich mich dem Arbeitsamt für abends zwischen fünf und acht und eben ein paar Stunden am Samstag an. Sollen die mir was finden. Das müsste doch gehen. Arbeiten will ich ja, Betreuung hab ich ein Stockwerk weiter unten (aber halt nicht Vollzeit, weil meine Schwiegis auch nicht mehr die Jüngsten sind), aber für ein, zwei Stunden packen die das.

    Abgesehen davon rechne ich nicht damit, dass mir das Arbeitsamt eine solche Stelle finden kann. Und wenn doch: gern, ich nehme es sofort. Ich selbst suche nach Monaten nach sowas.. Wenn die was haben, her damit ;-)
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich war heute da und wollte euch meine Erfahrungen berichten (falls jemand ähnliche Fragen hat):

    zunächst: ich war total baff. ich hatte wohl ein völlig falsches Bild vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit :roll:) im Kopf. ich hab mir eine riesige, total überfüllte Halle vorgestellt, in der hunderte, ekliger Leute warten :oops:
    Ich komme rein: drei Leute vor mit, total nettes Personal, ich musste keine 5 min warten, man bot mir an, sich etwas um Vincent zu kümmern :shock: Also total aufmunternd und wirklich toll.

    Zum Gesprächsinhalt: ich hab ihr erklärt, dass wir berufsbedingt (wegen meinem Mann) aus ca. 250km hierher gefahren sind und für mich daher keine Möglichkeit besteht, das Beschäftigungsverhältnis fortzuführen. (Außerdem hätte mir mein alter AG eh nur meinen alten 150 Std. (achtung *übertreib*) -job angeboten. Ich also mit dem Gedanken spiele zu kündigen, weil mein AG dies sicher nicht aus freien Stücken tut.

    Grundsätzlich ist dies ein "besonderer" Kündigungsgrund, der NICHT mit Sanktionen belegt wird. Ich werde also nicht gesperrt. Sie riet mir also, innerhalb der Kündigungsfrist zum Ablauf der Elternzeit (oder zu dem Zeitpunkt, wo ich eben wieder arbeiten gehen möchte) selbst zu kündigen und innerhalb 3 Tage nach der Kündigung zu kommen. Bis dahin bin ich "arbeitssuchend" gemeldet (Ohne Leistungen) ab Ablauf der Elternzeit muss ich mich dann "Arbeitslos" melden und habe Anspruch auf Leistungen (so viel, wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, min. aber 15h).

    Sie nahm meine Daten und Ausbildung/Werdegang etc. auf und ich bin jetzt in einer Datenbank. Sie prophezeite mir allerdings, dass ich in meiner Branche zu DIESEN Zeiten (ich gab an abends von fünf bis acht) nicht auf Unterstützung vom Amt rechnen darf, ich solle mich also selbst bemühen.

    Ich spiele jetzt also auf Risiko. Wenn ich "Glück" habe, bekomme ich bis September 09 (oder Feburar 2010) kein Jogangebot und erhalte aber Leistungen. Sebtember ist wenigstens MIka in einer Teilzeitbetreuung (Kiga) und vincent auf jeden FAll ab Februar 2010 in einer Krippe vormittags. Das heißt zum Ende des ALG 1 habe ich beide Kinder in der Betreuung und kann dann auch vormittags zur Verfügung stehen. Da sehen die Chancen auch wieder besser aus und Beziehungen habe ich ohne Ende, also werde ich wohl etwas finden.
    Jetzt gilt es die Zeit Februar bis September zu "überbrücken". Im "schlimmsten" fall, also wenn ich einen Job vermittelt bekommen sollte, wo ich zwischen 5-8 arbeite, ist es auch nicht schlimm, denn da ist mein Mann daheim um die Kinder zu versorgen. Vincent wird dann halt mit Abendflasche Mumi auskommen müssen.

    So. Jedenfalls war das heute ein erfolgreicher Tag, jetzt muss ich nur noch meine Kündigung aufsetzen und das fällt mir sehr, sehr schwer...
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