Freundin hat ihr Kind geschlagen!

TabsyTabsy

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bearbeitet 21. 11. 2008, 21:55 in Plauderecke
Ich selbst bin schwanger und das Kind meiner Freundin ist jetzt 5 Jahre alt.
Als wir einmal zusammen unterwegs waren und der Kleine nicht ständig an ihrer Seite geblieben ist, hat sie ihn geschlagen. Wie steht ihr dazu? Was ist erlaubt oder nicht? Habe auch schon bei xxxx
eine Diskussion hierzu gelesen. Sollte man in solchen Fällen eingreifen oder es dabei belassen, dass es die Erziehungsmethoden von meiner Freundin sind?

Lieben Gruß

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bitte lass dir, bevor du einen link einstellst, diesen erst durch eine moderatorin genehmigen - danke ;-).
    für mich ist klar, wie ich mich verhalten würde: ich würde mich einmischen und dazwischen gehen, denn das ist für mich sonst unterlassene hilfeleistung. es ist deine freundin - mit der musst du doch offen reden können ?!
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was verstehst du unter geschlagen? Auf jeden Fall ist das vor dem Gesetz strafbar. Wenn es meine Freundin wäre würde ich mit ihr reden. Vieleicht ist sie im Moment einfach überfordert und würde sich über ein Gespräch und ein Hilfeangebot von dir freuen?
  • GretchenGretchen

    3,369

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oft ist es wirklich Überforderung. Ich würde auch meine Hilfe anbieten, das Thema aber trotzdem ansprechen. Das würde ich bei einer Fremden machen, erst recht bei einer Freundin. Schlagen geht nicht, auch wenn es nur ein kleiner Klaps ist! Das ist entwürdigend für einen Menschen.
  • MiaofeliMiaofeli

    3,647

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Reaktion hinge von der heftigkeit des Schlagens ab. Das geht los beim Klaps der eine Gespräch hervorruft und endet bei Prügeln die ein mitnehmen des Kindes und eine Anzeige nach sich ziehen. Bei letzterem notfalls mit Gewalt.

    Gruß Feli
  • mudmud

    580

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ miaofeli: darf man das denn? Also das Mitnehmen meine ich jetzt.
  • GretchenGretchen

    3,369

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das würde mich auch interessieren. Ich kenn mich bei sowas rechtlich gar nicht aus.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du darfst das Kind in Sicherheit bringen den Täter festhalten und die Polizei holen. Mit nach Hause nehmen darf man das Kind nicht einfach..
  • MiaofeliMiaofeli

    3,647

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In Sicherheit, genau. Wenn meine Wohnung direkt nebenan ist dann auch da hin aber wie Anja schon sagt muss direkt anzeige erstattet werden, bzw. die Obrigkeit informiert werden. Wobei festzustellen bleibt das in dem Fall, das man das Kind zum Schutze mitnimmt und nicht sofort die Polizei ruft, der Richter erwähnt das dies keine gute Idee war und das man das bitte nächstes mal anders macht. Soviel zur Strafe. Was nicht heißt das man das Kind Tagelang verstecken dürfte.


    Gruß feli
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