Wenn zw. Elternzeit und neuem Mutterschutz 5 Wochen sind?

bearbeitet 13. 07. 2004, 16:39 in Schwangerschaft
Hallo an alle,

ich bin neu bei Euch und war heute morgen auch gleich mal im Chat. Da hab ich gehört, daß es hier im Forum einige Fachfrauen geben soll, die mir diesbezüglich auch noch Tipps geben können!

Also ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und hab von Anfang an Komplikationen bzgl. Blutungen/Hämatome usw. was auch jetzt immernoch anhält. Bin jetzt 15+3! Aber ich habe doch Hoffnung, daß es noch besser wird!!!

Nun zum Eigentlichen: ich bin ja im Moment noch in Elternzeit von meinem "Großen". Die läuft im Oktober aus. Mein neuer Mutterschutz fängt voraussichtlich genau 5 Wochen später an. Also sollte ich eigentlich arbeiten gehen. Mit meinem Chef und der Personalbetreuerin hab ich bereits gesprochen und habe nun auch meinen Rückkehrwunsch geäußert usw. damit das alles klar ist und ich deswegen keine Nachteile hab (also nicht kündigen muß) und außerdem ja auch zu der Zeit Gehalt beziehe. Mein Chef und die Personalerin waren sich wohl aber drüber einig, daß ja keiner weiß wie es mir zu dem Zeitpunkt (so Hochschwanger) gehen wird, weil ich ja auch noch ein Kleinkind daheim hab usw.
Gleich vorweg, mir geht es eigentlich nicht um die 5 Wochen arbeit - Teilzeit (3 Tage à 8 Stunden die Woche), aber ich habe einen Weg von EINFACH 65 Km. D. h. pro Tag dann 130 Km und ich bin ehrlich, das Risiko ist doch ziemlich hoch. Mit meinem 1. war ich zu der Zeit der SS schon gar nicht mehr arbeiten, paßte ja auch kaum noch hinters Lenkrad.

Nun meinte mein FA als ich mal so vorab einfach so theoretisch mit ihm darüber gesprochen hab, daß er mich nicht krank schreiben könnte, weil er dann die Staatsanwaltschaft auf dem Hals hätte und die Krankenkasse würde garantiert auch amok laufen. Ja aber wieso denn? Meinem Chef scheint das klarer zu sein wie ihm. Außerdem wem nütz ich denn in meinem Job, nach 3 Jahren Pause, ich muß ja erstmal wieder neu eingelernt werden und alles.

Im Moment bin ich verdonnert zu liegen und mich zu schonen, wegen Blutungen und einem Hämatom. Habe eine Bescheinigung für eine Haushaltshilfe für zunächst 2 wochen à 8 Stunden und das sei nur zunächst, unter Umständen schreibt er weitere Bescheinigungen raus. Ach ja, die Begründung gegenüber der KK lautet, daß eine Risikoschwangerschaft bestehen würde!

Ja nun ist ja bis Oktober noch lange hin und ich hoffe doch stark, daß das so nicht die ganze SS geht und ich irgendwann mal wieder mit meinem "Großen" was machen kann und unternehmen kann, aber wie ist das denn nun. Marlies sagte mir ja heute morgen schon, daß mich mein FA da immer krank schreiben kann oder auch mein Hausarzt.
Ist das denn o.k. oder bekommen die dann Probleme und wie kann ich ihn unter Umständen im Oktober dazu bringen, daß er mich krank schreibt oder wäre sogar ein Beschäftigungsverbot drin, wenn das so weitergeht???

Ich hab so gar keine Ahnung! Außerdem interessiert mich noch tierisch, weil ich ja das Gehalt für die Zeit bekomme, ob ich nun arbeite oder dann krank bin. Hat man denn bei so ner kurzen Teilzeittätigkeit auch Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen? Reichen die 5 Wochen aus, um daß es als Grundlage für das Mutterschutzgeld genommen wird? Also bekäm ich dann wieder von KK und AG oder nur das von der KK??? Und wie ist das mit der Teilzeittätigkeit und Weihnachtsgeld anteilig? Wie gesagt, ich bin leider keine Personalerin und hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt.

Oh man ist jetzt aber lang geworden - sorry!

Grüße
Krümel1510 mit Dominik 15.10.01 und Muckelchen 01.01.05

Kommentare

  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Krümmel,

    dein FA bescheinigt dir eine Risikoschwangerschaft , im gleichem Atemzug meint er, dass er Ärger mit dem Staatsanwalt bekommt, wenn er dich Krank schreibt . Was ist das denn für eine Logik ?
    Er kann dir auch ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

    Du kannst dich aber auch telefonisch beim Amt für Arbeit erkundigen, die können dir sämtliche Rechstgrundlagen nennen. Und sie sind auch spezialisiert auf Fragen zum Mutterschutz, Erziehungzeit etc.
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