Hallo,
heute unterhielt ich mich mit meinem Schatz über eine Hebamme, die ich schon bald suchen sollte, wenn sie mich über die Schwangerschaft begleiten soll. Nun ist es so, das eine Freundin, seine Arbeitskollegin Hebamme ist. Allerdings arbeitet sie nicht mehr als solche, hat ihre Ausbildung auch nicht in Deutschland gemacht sondern in Kasachstan und arbeitet mittlerweile im Massregelvollzug mit meinem Schatz zusammen.
Darf sie mich betreuen? Auch offiziell? Oder muss das bei guten Tipps unter Freundinnen bleiben?
Lg, Sanni
Kommentare
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Begleiten darf sie dich schon...nur sie darf warscheinlich die Leistungen nicht bei der KK abrechnen. Außerdem ist halt die Frage ob sie noch über ihre Hebammen Austattung verfügt. ;-)
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Hat sie keine deutsche Anerkennung als Hebamme, wäre das illegal. Und stell Dir mal vor es passiert etwas....
Sie hat keine Berufshaftpflicht und Dein Mann müßte weiter mit ihr arbeiten.
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Ja sowas in der Art habe ich mir schon fast gedacht, dass das nicht so einfach ist.
Lg, Sanni