Hallo Zusammen,
was muss ich bei dieser Bescheinigung eintragen?
1. Ich habe seit Mitte Juni ein Beschäftigungsverbot. Ist mein letzter Arbeitstag dann mein errechneter (also der letzte Tag vor dem Mutterschutz) oder der tatsächliche (also Mitte Juni)?
2. Bis wann steht mir "Arbeitsentgelt" zu? Ende des Mutterschutz? Oder trage ich da dann den errechneten letzten Arbeitstag vor Mutterschutz ein?
Danke für die Hilfe
Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben... :oops:
Kommentare
5,464
961
59,500
Geld von der KK bekommst du im Mutterschutz,6 Wochen vor ET und 8 Wochen dnach..ist egal wie lange du gearbeitet hast oder nicht..dein Arzt bescheinigt dir den ET du sagst deine Kontonummer,schickst es zur KK,und deine Krankenkasse überweist dir für die ersten 6 Wochen 13 Euro pro Tag,dein AG überweisst die Differenz dann wenn auch dein normales Gehalt käme.Zusammen kommst du auf dein gehalt.Nach Geburt bekommst du wieder eine Bescheinigung vom Standesamt für Mutterschaftsgeld,das reichst du der KK wieder ein,und du bekommst den Rest für 8 Wochen,,also 13 Euro pro Tag von der KK,rest AG.
Hab gerade mit denen telefoniert gehabt... ;-)
4,287
Das ist so ein Musterformular. Sieht aus ie ein Rezept oder so. Ist wohl noch nicht ganz ewig so, wie ich rausgefunden habe...Naja, aber ich hab nu bei der KK angerufen und die haben mir das gesagt, wie es muss. Zur Info...Ich musste den letzten TATSÄCHLICHEN Arbeitstag( eben der, vorm beschäftigungsverbot) Und zu 2. den letzten Tag VOR Mutterschutz angeben. denn das Mutterschutzgeld ist ja in dem Sinne KEIN Arbeitsentgeld...
59,500
4,287
59,500
4,287
82
Ich habe ja in der 7.Woche Blutungen bekommen,war bis zur 12.Woche damit krankgeschrieben und bin dann direkt vom Arbeitgeber aus ins Beschäftigungsverbot gekommen.Da muss ich mal sehen,wann das genau war...denn ich hätte sonst auch den eigentlich letzten Arbeitstag eingetragen :cool: