Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung-HILFE

rajenriverrajenriver

4,287

bearbeitet 18. 12. 2008, 12:38 in Babyprodukte
Hallo Zusammen,

was muss ich bei dieser Bescheinigung eintragen?

1. Ich habe seit Mitte Juni ein Beschäftigungsverbot. Ist mein letzter Arbeitstag dann mein errechneter (also der letzte Tag vor dem Mutterschutz) oder der tatsächliche (also Mitte Juni)?

2. Bis wann steht mir "Arbeitsentgelt" zu? Ende des Mutterschutz? Oder trage ich da dann den errechneten letzten Arbeitstag vor Mutterschutz ein?

Danke für die Hilfe

Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben... :oops:

Kommentare

  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab keine Ahnung, aber warum musst Du denn da was ausfüllen? Ich hab einfach einen Ausdruck vom FA bekommen.
  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ruf am besten bei deiner Krankenkasse an - hab ich damals auch gemacht und die waren sehr hilfsbereit. Schließlich ersparen die sich dann ja auch Nachfragen, wenn was falsch ausgefüllt wird. ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Normalerweise gibst du nur deine Kontoverbindung an,auf der Bescheinigung vom FA sollte alles drauf stehen..
    Geld von der KK bekommst du im Mutterschutz,6 Wochen vor ET und 8 Wochen dnach..ist egal wie lange du gearbeitet hast oder nicht..dein Arzt bescheinigt dir den ET du sagst deine Kontonummer,schickst es zur KK,und deine Krankenkasse überweist dir für die ersten 6 Wochen 13 Euro pro Tag,dein AG überweisst die Differenz dann wenn auch dein normales Gehalt käme.Zusammen kommst du auf dein gehalt.Nach Geburt bekommst du wieder eine Bescheinigung vom Standesamt für Mutterschaftsgeld,das reichst du der KK wieder ein,und du bekommst den Rest für 8 Wochen,,also 13 Euro pro Tag von der KK,rest AG.

    Hab gerade mit denen telefoniert gehabt... ;-)
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jaaa, das hab ich auch gedacht, einfach eine Bescheinigung, aber auf der Rückseite dieser Bescheinigung muss noch Kontoverbindung, letzter Arbeitstag, Anspruchsdauer auf Arbeitsentgeld (Urlaubsabgeltung) angegeben werden und das man auch gaaaaaaaaaaanz echt da versichert ist und man nirgendwo sonst noch Geld weg bekommt...
    Das ist so ein Musterformular. Sieht aus ie ein Rezept oder so. Ist wohl noch nicht ganz ewig so, wie ich rausgefunden habe...Naja, aber ich hab nu bei der KK angerufen und die haben mir das gesagt, wie es muss. Zur Info...Ich musste den letzten TATSÄCHLICHEN Arbeitstag( eben der, vorm beschäftigungsverbot) Und zu 2. den letzten Tag VOR Mutterschutz angeben. denn das Mutterschutzgeld ist ja in dem Sinne KEIN Arbeitsentgeld...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ohhh okay.. Aber weiss die KK nicht am besten wann du ins Beschäftigungsverbot gegange bist*kratz* und wenn due deinen ET angibst ..ist as nicht schon die Antwort auf die Frage2??Oder steh ich aufm Shclauch...
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was verlangst du??? Dann müssen sich die Sesselpupser ja Arbeit machen und alles ausrechnen und nachgucken :biggrin: :biggrin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Unglaublich oder????
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das geht nicht...Das ist zuviel des Guten...(Sorr, falls hier jemand bei einer KK arbeitet...)
  • FischiFischi

    82

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    auha,gut zu wissen...
    Ich habe ja in der 7.Woche Blutungen bekommen,war bis zur 12.Woche damit krankgeschrieben und bin dann direkt vom Arbeitgeber aus ins Beschäftigungsverbot gekommen.Da muss ich mal sehen,wann das genau war...denn ich hätte sonst auch den eigentlich letzten Arbeitstag eingetragen :cool:
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