Frage zu Unterhaltszahlungen

sheyla73sheyla73

3,117

bearbeitet 20. 07. 2004, 18:24 in Plauderecke
Hallo Ihr Lieben

mich würde interessieren wer und ob ich unterhaltsleistungen bekommen würde, auch wenn der vater meines kindes arbeitslosenhilfe bekommt und schon für ein kind unterhalt zahlt ??

in welche höhe müsste er zahlen.,. und wenn er nicht kann wer zahlt dann?

ein wenig konfus ich hoffe ihr versteht was ich eigentlich fragen wollte :eek:

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sheyla73 schrieb:
    Hallo Ihr Lieben

    mich würde interessieren wer und ob ich unterhaltsleistungen bekommen würde, auch wenn der vater meines kindes arbeitslosenhilfe bekommt und schon für ein kind unterhalt zahlt ??
    Es kommt darauf an, wie hoch die Arbeitslosenhilfe ist. Dem Vater müssen EUR 730.- im Monat zum Leben bleiben.
    in welche höhe müsste er zahlen.,. und wenn er nicht kann wer zahlt dann?
    Das kommt ebenfalls darauf an, wie hoch die Arbeitslosenhilfe ist. Wenn er nicht zahlen kann, springt das Jugendamt ein (Unterhaltsvorschuss)
    ein wenig konfus ich hoffe ihr versteht was ich eigentlich fragen wollte :eek:
    Nene, ich hab dich schon verstanden... :troest:

    Liebe Grüße

    Gisela
  • sheyla73sheyla73

    3,117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Gisela... 730 euro.. er bekommt grad mal 600 euro.. also kann er garnicht zahlen...

    hängt der unterhalt eigentlichauch von meinem einkommen ab, also wenn ich zu viel verdiene muss der vater garnicht zahlen??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sheyla73 schrieb:
    .....hängt der unterhalt eigentlichauch von meinem einkommen ab, also wenn ich zu viel verdiene muss der vater garnicht zahlen??
    Nein, bei der Berechnung des Kinderunterhaltes wird dein Einkommen nicht berücksichtigt. Inwieweit das Jugendamt beim Unterhaltsvorschuss dein Einkommen mit heranzieht, kann ich dir adhoc leider nicht sagen. Es gab einige Änderungen im Kindschaftsrecht, ich müsste selbst schauen. Aber du könntest beim Jugendamt anfragen, die können dir das binnen zwei Minuten am Telefon sagen.

    Liebe Grüße

    Gisela
  • sheyla73sheyla73

    3,117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    danke dir für die info´s :knutsch01:
  • stoewi006stoewi006

    220

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei Zahlungen des Jugendamtes nach dem Unterhaltsvorschußgesetz wird das Einkommen der Kindesmutter nicht berücksichtigt!
    Trotz der Arbeitslosigkeit ist der Kindesvater aber ansich unterhaltspflichtig. Hier spielt es allerdings eine Rolle, seit wann die Arbeitslosigkeit besteht, welche Ausbildung vorhanden ist und ob ggfl. überhaupt auf dem Arbeitsmarkt eine realistische Chance für ihn besteht, eine Stelle zu finden. Aber auch hier hilft das Jugendamt.

    An Deiner Stelle würde ich mich umgehend mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen. Die können Dir auf jeden Fall helfen.

    Liebe Grüße Heike
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und das schönste ist, dass der Unterhaltsvorschuss nur 7 Jahre und höchstens bis zum 12 Lebensjahr gezahlt wird und dann hat man eben Pech gehabt.

    Mein Ex zahlt nämlich auch nichts :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich muss zwei Sachen richtig stellen: Wenn der unterhaltspflichtige Vater nachweislich ein zu geringes Einkommen hat, um den Unterhaltsforderungen Folge leisten zu können, wird er nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Selbstbehaltgrenzen liegen bei Berufstätigen/Selbstätigen etc. bei EUR 840.- monatlich und bei Arbeitslosen/Sozialhilfeempfängern/Rentnern etc. bei EUR 730.- monatlich. Je nach Einkommenshöhe kann also passieren, dass der Vater vollen Unterhalt, teilweise oder gar nicht zahlen muss. Dann springt, wie gesagt, das Jugendamt ein. Das wird sich dann, je nach Einkommenshöhe, schadlos am Vater halten oder "Vater Staat" übernimmt für diese Zeit den Unterhalt.

    Die Bezugszeit für Leistungen aus dem UVG belaufen sich auf max. 72 Monate, sprich 6 Jahre, bis zu einem maximalen Alter des Kindes von 12 Jahren.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach ja, es waren nur 72 Monate... Die gehen bei Kindern schneller vorbei als man denkt, ist mir gerade klar geworden :sad:

    Das ist aber echt schlimm, wer zahlt denn nach den 72 Monaten? Ich bin wirklich auch diesen UV angewiesen.... Zahlt das Sozialamt auch Unterhalt für die Kinder alleine, wenn ich Einkommen habe?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    .....Zahlt das Sozialamt auch Unterhalt für die Kinder alleine, wenn ich Einkommen habe?
    Das Sozialamt rechnet dein Einkommen bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs für deine Kinder mit an. Ich habe hier einen Rechner für dich, mit dem du evtl. Ansprüche gegen das Sozialamt errechnen kannst: Sozialhilferechner

    Erziehungsgeld, das du evtl. erhältst, wird nicht als Einkommen gewertet, es fällt nicht in die Berechnung.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der ist ja cool, aber ich liege netterweise ca. 150 EUR drüber... dafür gehe ich dann Vollzeit Arbeiten. Ist doch irgendwie frustrierend oder?

    Naja wer weiß wann man den noch braucht... Gibt es so etwas auch für Wohngeld?
  • stoewi006stoewi006

    220

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nochmal kurz zur Unterhaltspflicht des Vaters: Trotz eines nachweislich unter den Selbstbehaltsgrenzen liegenden Einkommens ist der Vater unterhaltsverpflichtet. Er kann sich nicht auf die bestehende Arbeitslosigkeit allein berufen, sondern muß auch darlegen, ob und in welchem Umfang er sich um eine neue Arbeitsstelle bemüht hat. Das hieran mittlerweile aufgrund der wirtschaftlichen Lage geringere Anforderungen gestellt werden, als noch vor ein paar Jahren ist auch verständlich.

    Sofern der Vater seine Erwerbsbemühungen nicht nachweisen kann oder aber will, besteht durchaus die Möglichkeit einen Unterhaltstitel gegen ihn zu erwirken.

    Diesen kann man sich in den meisten Fällen dann aber an die Wand nageln und anschauen, da auch mit einer Zwangsvollstreckung oftmals kein Geld beigetrieben werden kann! Also außer Spesen (selbst mit PKH) und Ärger nichts gewesen, es sei denn, irgendwann ist der Kindesvater wieder zahlungsfähig. Da können natürlich ab Rechtskraft des Urteils alle monatlichen Unterhaltszahlungen nachgefordert werden.

    Liebe Grüße Heike
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja, ich befürchte das ist bei meinem Ex sinnlos. Eben den falschen Mann ausgesucht, aber dann hätte ich ja meine Jungs auch nicht
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab auch mal ne Frage zum Thema Unterhalt vom vater.
    Mein Freund und ich wohnen zusammen. er hat auf seinem lohn allerdings eine Pfändung.
    Normalerweise hat er ca. 1450 € im Monat, durch die Pfändung allerdings nur ca. 1100 €.
    Weiss jemand wie man da ausrechnet was er an Unterhalt zahlen muss bzw. wieviel für die Pfändung noch abgezogen werden darf?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Die Selbstbehaltgrenzen liegen bei Berufstätigen/Selbstätigen etc. bei EUR 840.- monatlich und bei Arbeitslosen/Sozialhilfeempfängern/Rentnern etc. bei EUR 730.- monatlich.

    Soviel darf er haben, und dann kannst Du mal bei Googel "Düsseldorfer Tabelle" eingeben, dann siehst Du wieviel er zahlen muss.

    Ich glaube aber das Kindergeld wird ihm zur Hälfte angerechnet.

    Allerdings, wenn Du UV bekommst, weil er nicht zahlen kann, muss er den UV irgendwann dem Jugendamt zurückzahlen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    .....Allerdings, wenn Du UV bekommst, weil er nicht zahlen kann, muss er den UV irgendwann dem Jugendamt zurückzahlen.
    Seit wann das denn? :shock:

    Noch was zur Pfändungsgrenze: Die liegt höher als der von mir weiter oben genannte Selbstbehalt. Ich muss mich da aber selbst erkundigen, wie hoch genau die Grenzen sind. :oops:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    sonnenblume74 schrieb:
    .....Allerdings, wenn Du UV bekommst, weil er nicht zahlen kann, muss er den UV irgendwann dem Jugendamt zurückzahlen.
    Seit wann das denn? :shock:

    Also mein Onkel musste den ganzen Unterhalt den er damals nicht zahlen konnte, später als es ihm finanziell besser ging an das Jugendamt zurückzahlen. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja der Mann!! Doch nicht die Mutter.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Gisela schrieb:
    sonnenblume74 schrieb:
    .....Allerdings, wenn Du UV bekommst, weil er nicht zahlen kann, muss er den UV irgendwann dem Jugendamt zurückzahlen.
    Seit wann das denn? :shock:

    Habe doch auch von Anfang an "er" und nicht "sie" geschrieben ;-)

    Verwirrung :nervoes:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jaaaaaaaaaaaaa :grin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das wundert mich jetzt aber schon, weil mein Ex, als er Sozialhilfe bezog und danach wieder verdiente, nicht einen Cent zurückzahlen musste. :shock:

    Naja, mir soll´s wurscht sein, nur ist es mal wieder interessant, wie unterschiedlich die Regelungen doch ausgelegt werden (?).

    :byebye01:

    Gisela
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also mein mann musste auch sofort rückzahlen- und das waren echt nur ein paar tausend dm...
    ich glaube aber das die eine verjährungsgrenze von 3 jahren haben.
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