Hallo Ihr Lieben
mich würde interessieren wer und ob ich unterhaltsleistungen bekommen würde, auch wenn der vater meines kindes arbeitslosenhilfe bekommt und schon für ein kind unterhalt zahlt ??
in welche höhe müsste er zahlen.,. und wenn er nicht kann wer zahlt dann?
ein wenig konfus ich hoffe ihr versteht was ich eigentlich fragen wollte :eek:
Kommentare
59,500
Liebe Grüße
Gisela
3,117
hängt der unterhalt eigentlichauch von meinem einkommen ab, also wenn ich zu viel verdiene muss der vater garnicht zahlen??
59,500
Liebe Grüße
Gisela
3,117
220
Trotz der Arbeitslosigkeit ist der Kindesvater aber ansich unterhaltspflichtig. Hier spielt es allerdings eine Rolle, seit wann die Arbeitslosigkeit besteht, welche Ausbildung vorhanden ist und ob ggfl. überhaupt auf dem Arbeitsmarkt eine realistische Chance für ihn besteht, eine Stelle zu finden. Aber auch hier hilft das Jugendamt.
An Deiner Stelle würde ich mich umgehend mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen. Die können Dir auf jeden Fall helfen.
Liebe Grüße Heike
7,772
Mein Ex zahlt nämlich auch nichts :???:
59,500
Die Bezugszeit für Leistungen aus dem UVG belaufen sich auf max. 72 Monate, sprich 6 Jahre, bis zu einem maximalen Alter des Kindes von 12 Jahren.
:byebye01:
Gisela
7,772
Das ist aber echt schlimm, wer zahlt denn nach den 72 Monaten? Ich bin wirklich auch diesen UV angewiesen.... Zahlt das Sozialamt auch Unterhalt für die Kinder alleine, wenn ich Einkommen habe?
59,500
Erziehungsgeld, das du evtl. erhältst, wird nicht als Einkommen gewertet, es fällt nicht in die Berechnung.
:byebye01:
Gisela
7,772
Naja wer weiß wann man den noch braucht... Gibt es so etwas auch für Wohngeld?
220
Sofern der Vater seine Erwerbsbemühungen nicht nachweisen kann oder aber will, besteht durchaus die Möglichkeit einen Unterhaltstitel gegen ihn zu erwirken.
Diesen kann man sich in den meisten Fällen dann aber an die Wand nageln und anschauen, da auch mit einer Zwangsvollstreckung oftmals kein Geld beigetrieben werden kann! Also außer Spesen (selbst mit PKH) und Ärger nichts gewesen, es sei denn, irgendwann ist der Kindesvater wieder zahlungsfähig. Da können natürlich ab Rechtskraft des Urteils alle monatlichen Unterhaltszahlungen nachgefordert werden.
Liebe Grüße Heike
7,772
150
Mein Freund und ich wohnen zusammen. er hat auf seinem lohn allerdings eine Pfändung.
Normalerweise hat er ca. 1450 € im Monat, durch die Pfändung allerdings nur ca. 1100 €.
Weiss jemand wie man da ausrechnet was er an Unterhalt zahlen muss bzw. wieviel für die Pfändung noch abgezogen werden darf?
7,772
Soviel darf er haben, und dann kannst Du mal bei Googel "Düsseldorfer Tabelle" eingeben, dann siehst Du wieviel er zahlen muss.
Ich glaube aber das Kindergeld wird ihm zur Hälfte angerechnet.
Allerdings, wenn Du UV bekommst, weil er nicht zahlen kann, muss er den UV irgendwann dem Jugendamt zurückzahlen.
59,500
Noch was zur Pfändungsgrenze: Die liegt höher als der von mir weiter oben genannte Selbstbehalt. Ich muss mich da aber selbst erkundigen, wie hoch genau die Grenzen sind. :oops:
:byebye01:
Gisela
7,772
Also mein Onkel musste den ganzen Unterhalt den er damals nicht zahlen konnte, später als es ihm finanziell besser ging an das Jugendamt zurückzahlen. :???:
38,644
7,772
Habe doch auch von Anfang an "er" und nicht "sie" geschrieben ;-)
Verwirrung :nervoes:
38,644
59,500
Naja, mir soll´s wurscht sein, nur ist es mal wieder interessant, wie unterschiedlich die Regelungen doch ausgelegt werden (?).
:byebye01:
Gisela
3,882
ich glaube aber das die eine verjährungsgrenze von 3 jahren haben.