Unterstützung in und nach der SS?

Sonja20Sonja20

283

bearbeitet 30. 12. 2008, 00:46 in Recht und Behörden
Was gibt es da den alles?

Also ich hab nun gehört dieses Mutterschaftsgeld das man 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen danach bekommen soll!

Hab mir da mal den Antrag angeschaut da wollen die ja immer nen Arbeitgeber und so haben aber ich gehe nicht arbeiten! Muss ich dann den Arbeitgeber meines Freundes dort eintragen oder wie geht das??

Dann weisß ich von Elterngeld was man erst bekommt wenns Kind dann da ist und das man da auch nicht immer Anspruch drauf haben soll! Wie ist das genau damit??


Und Kindergeld ist klar das bekommt man ja auf jeden fall!

Würde mich mal interessieren is ja bald soweit bei mir!!

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss, bekommt man Mutterschutzgeld immer. Aber ich weiss es nicht hundertprozentig. Wo bekommst du denn nu Geld weg? Vom Amt? Und bist du selbst KK versichert?

    Elterngeld bekommt jeder. Der Mindestbetrag ist hier 300 Euro, wenn du kein Einkommen hattest.Vielleicht will ja ser Kindesvater auch Elterngeld beantragen? Vielleicht lohnt es sich auch mehr für euch, aber dann muss dein Freund auch zuHause bleiben. Lasst euch mal beraten bei der Elterngeldstelle. Und den Antrag besten jetzt schon einen Antrag holen und ausfüllen, denn die wollen auch all noch Bescheinigungen haben... Dann brauchst du später nur noch Name und Geb.Tag vom Kind einfügen, Geb. Urkunde dabei legen und wegschicken. Dann dauert das nicht so lang mit der ersten Zahlung.

    Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Am besten auch schon jetzt den Antrag holen um alles nach der Geburt schnell fertig zu haben...

    Wenn dein Freund nicht bei dir wohnt, dann kannst du auch versuchen einen Beitrag zur Erstaustattung zu bekommen. Frag mal bei pro famila nach! Ich kenn mich da nicht so aus, weil unsere Einkommen immer zu hoch sind, für solche Sachen...
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mutterschaftsgeld gibt es nur wenn man Berufstätig ist. Hier kannst du dazu nachlesen:
    http://www.mutterschaftsgeld.de/
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse: 13 Euro pro Tag, 6 Wochen vor der Geburt und 8 danach.
    Wenn Du vorher mehr Geld verdient hast, dann muss der Arbeitgeber den Rest drauflegen - der Arbeitgeber Deines Freundes hat da gar nichts mit zu tun.


    Elterngeld bekommst Du 67% vom letzten Nettogehalt (Durchschnitt der letzten 12 MOnate vor der Geburt des Kindes) mindestens aber 300 Euro. Das bekommt man für 12 Monate... wenn der Papa auch Elternzeit nimmt, dann 2 Monate extra. Antrag ist recht lang und es lohnt sich, den schon mal zu besorgen und vor der Geburt schon so weit es geht auszufüllen.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Eo: soweit ich weiß ist es doch so, wie Nienna schrieb. Also die 13 Euro Mutterschaftsgeld bekommt man auch als nicht-berufstätige von der Krankenkasse, war man dagegen berufstätig, zahlt der Arbeitgeber noch die Differenz zum Gehalt drauf.
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock:

    @ Mäusle: Echt? Dann sollte ich vielleicht doch noch meinen Schein den ich vom Doc bekommen habe einschicken. Ich war nämlich auch auf dem Stand, dass es nur Berufstätige bekommen. Nicht mal Selbständige hätten Anspruch darauf. Also wie gesagt, so kenne ich das.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das Mutterschaftsgeld gibt es seit einigen Jahren nur noch wenn man berufstätig ist. Steht auch so auf der Seite, die ich verlinkt habe.
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube, die hatte ich mir schon mal durchgelesen, als ich nach Informationen dazu gesucht hatte. ;-) Mir war das nämlich auch so und daher hatte ich das glaube ich auch mit den Selbständigen.

    Also doch nix verpasst. :cool:
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also das ist mir völlig neu. Ich bin auch selbständig und hab extra mal bei der KK nachgefragt, und diese Info bekommen.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    . Mutterschaftsgeld erhalten Sie von uns, wenn Sie:

    1. zu Beginn der Schutzfrist

    - in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis),

    - oder in Heimarbeit beschäftigt sind,

    - oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt hat,

    oder

    während der Schutzfristen

    - aus einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind oder wechseln (ab dem Zeitpunkt des Wechsels),

    und

    2. nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind.

    (Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie im Internet unter

    http://www.bva.de/Krankenversicherung/R ... tsgeld.pdf.)

    II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:

    - Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete,

    - Hausfrauen,


    - Beamtinnen, es sei denn, Sie sind noch während der Schutzfristen in ein Arbeitsverhältnis gewechselt, oder üben eine Nebentätigkeit aus,

    - selbstständig Tätige,


    - mitarbeitende Gesellschafterinnen, die aufgrund Ihrer Kapitalbeteiligung, wegen einer Sperrminorität oder aus anderen Gründen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben,

    - pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben.

    - Frauen im unbezahlten Sonder-/Urlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen sind,

    - Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft, und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hab grad das auch gelesen auf dem Link von dir. Bin echt sauer, weil das ja eine vollkommene Fehlinformation ist :flaming01:
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmmm ok wegen diesem Mutterschaftsgeld is ja klar ich bin nicht berufstätig also bekomm ich es nicht!

    Wie ist das dann bei meinem Freund!

    Wir leben zusammen seid 4 ganzen jahren schon, wenn er nun diese Zeit zuhause bleiben würde wielange ist das den so in etwa? Und kann er in dieser zeit von seiner Firma nicht endlassen werden??

    heißt das dann gleich wenn er daheim is das ich dann arbeit suchen muss sofort??

    Und zu der Frage wo ich Geld bekomme? Nirgends ich bekomme keinen einzigen müden cent mein freund verdiente bisher 1800 Euro netto ca wovon dann 800 Fürs Haus abgingen immer und dann Versicherungen und so so das wir 0 auf 0 rausgekommen sind! Nun hat die Firma wegen dieser Kriese kurzarbeit angemeldet er bekommt grade mal 1300 Euro womit wir garnicht auskommen wegen den Abbuchungen von Haus halt und so! Dazu geht er morgen auch noch auf die Sparkasse das die 800 runter gesetzt werden! da es nicht geht!

    Das Amt sagt da wir ein Eheähnliches verhältnis haben bekomme ich keinen müden cent von ihnen! Da das Haus ja kein MUSS sei und so währ das dann unser problem!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Welche Zeit meinst du jetzt?

    Ein Freund kann im Prinzip Elternzeit nehmen. Er bekommt in der Zeit Elterngeld. Das sind 67 % von seinem normalen Einkommen. Hier gibt es Informationen:
    http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/fa ... 76746.html
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Freund kann bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen, ohne dass ihm was passieren kann auf der Arbeit. Aber es werden nur 12 bzw 14 Monate Elterngeld bezahlt. Das sind dann eben 67% seines Lohnes. Du musst dann nicht arbeiten gehen, wenn ihr mit den 67% finanziell hinkommt. Das muss jede Familie selber entscheiden. Bei uns würde es nicht gehen, dass mein Mann lange zu Hause ist...Dann müsste ich voll arbeiten gehen...
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein ich denke mit den 67 Prozent kommen wir da nicht hin das ist alle male zu wenig!!!

    meine Cousine sagte grad zu mir sie sei damals nach der ss 2 Jahre nich arbeiten gegangen also war in der zeit noch in diesem erziehungsurlaub wurde derweil schwanger und hat aber wieder ihr mutterschutz bekommen währen der zeit des erziehungsurlaubs dann fürs zweite kind!!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wann war das denn? Die Gesetze haben sich in den letzten Jahren geändert. Und das sind auch zwei verschiedene paar Schuh. Erziehungsurlaub kann man immer noch drei Jahre nehmen. Das heißt man kann drei Jahre mit seinem Beruf aussetzen in der Zeit bleibt einem die Arbeitsstelle erhalten. Aber es gibt nur ein Jahr lang Elterngeld.
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ohhh das is wohl schon 2-3 jahre her glaube ich!

    Also steht mir in dem sinne kein mutterschutzgeld zu?
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, du gehst ja auch nicht in Mutterschutz. Das ist wirklich eine Sache für Beruftstätige. Da geht es ja vor allem drum, dass man in den Wochen um die Geburt nicht mehr arbeiten gehen muss, aber eben trotzdem ein finanzielles Auskommen hat. Und damit das nicht komplett der Arbeitgeber zahlen muss bekommt man das von der Krankenkasse.
    Aber wer nicht berufstätig ist, bekommt eben auch nichts.
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok gibt es den sonstige sachen die ich auch als nicht Berufstätige beantragen kann und sollte?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kenne mich nicht so gut aus..aber bekommst du denn kein Arbeitslosengeld ,wenn du nicht mehr berufstätig bist??
    Sonst fällt mir nur Sozialhilfe ein,aber dann darf dein Freund nicht über eine gewisse Grenze verdienen..Wie hch die ist weiss ich leider nicht...

    Was hast du denn vor der SS gemacht??Und wie seid ihr da zurecht gekommen?
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nö. Kindergeld und Elterngeld. aber das geht eben erst nach der Geburt. Wobei man sich die Anträge ja schon vorher fertig machen kann. Um so schneller geht es dann nachher. Die Bearbeitungszeit ist wohl oft nicht unerheblich.

    Falls es bei euch finanziell eng ist gibt es natürlich diverse Stellen an die man sich wegen Unterstützung wenden kann.
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also als wir uns kennenlernten hatte ich ne angefangen Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin die aber abgebrochen wurde ich weis wer is so dumm und bricht ab wenn man was hat muss dau sagen ich wurde gezwungen diese Stelle anzunehmen von meinem vater!!

    Es war der Horro ich habe Depresionen und so bekommen weil ich einfach nicht geschaffen bin mit rohem Fleisch in solche Mengen mit Blut und so zu arbeiten ich habe dann fast 2 jahre lang eine Masnahme vom Amt aus gemacht da habe ich 400 Euro bekommen im Monat mein Schatz war da noch in der lehrer! So ab diesen 2 Jahren durfte man das nimmer diese Masnahme in also da raus Suchte nach Ausbildungsstelle ohne erfolg ist schwer mit hauptschulabschluss! Nachdem mein freund die Lehre zuende hatte bezogen wir beide ca 6-8 Monate Arbeitslosengeld er fand schnell arbeit wieder wo er ne menge verdiente und uns beiden das Geld vom Amt somit endzogen wurde!

    ich bekam von meinem Vater das Kindergeld und es klappte alles noch super!!

    Nun als sein vater verstarb erbte er das Haus und lehnte es nicht ab weil sein dad da soviel Arbeit herz und Schweiß reinsteckte die Bank brummte ihm dann Summen von insgesammt 800 Euro im Monat auf was bisher auch super ging nur hat nun seine Firma Kurzarbeit angemeldet und er bekommt um die 500 Euro weniger im Monat was man dolle spürt!

    ich habe zwischendrinne dann mal geputzt und sowas halt auf eine unter 400 Euro basic meist so an die 200-300 bekommen!! Was dann meist für Strom, telefon usw dann benutzt wurde halt um rechnungen zu bezahlen!
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So richtig eng is es ja noch net deshalb geht er mrogen noch zur sparkasse und so regeln weil unsre nachbarin sagte das die kasse nur höchstens ein drittel des lohnes meines freundes in dem sinne einziehn darf und das is ja bedeutend mehr wie ein drittel!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    oha, das hört sich nicht gut an.

    Also an dem Haus hängen offensichtlich noch ordentlich Schulden. Da sollte dein Freund dringend mal zu einem seriösen Schuldnerberater gehen, zumal wenn er im Moment nicht gut verdient.

    Warst du schon beim Amt, ob dir jetzt wieder Unterstützung zusteht, wo dein Freund nicht mehr so viel verdient?
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja was heißt schulden auf dem Haus sind Kredite halt gewesen udn so das is alle ein wert von 45 Tausend Euro


    Nein bisher nicht abe rich denke ich versuch es auf dem Amt mal nocheinmal!!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kredite sind Schulden. ;-)

    und wenn sich das Einkommensverhältnis bei deinem Freund geändert hat, dann sollte er sofort ein Gespräch mit der Bank suchen, wie man jetzt damit umgehen kann. Die mögen es wenn man da offen ist und nicht wartet bis dann irgendwelche Rechnungen oder Abschlagszahlungen nicht beglichen werden können. Also direkt hin und klären, wie man mit den Raten jetzt umgehen kann.

    45.000,- sind ein Haufen Geld, gerade wenn man eben mal nicht so viel verdient. Ok, dafür habt ihr (bzw, dein Freund ;-) ) ein Haus und müsst nicht Miete zahlen. das ist auch was. Aber trotzdem müsst ihr da echt langfristig denken. Zumal irgendwann auch an einem Haus immer mal was kaputt geht und dann größere Summen gebraucht werden. Dafür bräuchtet ihr auch Reserven. also lasst euch da ruhig mal beraten. Die Verbraucherberatungsstellen machen auch solche Sachen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dass du dich um alles erst so spät kümmerst,ich könnte das nicht..Gib jetzt Gas...
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, geh mal zum Amt und zur Bank und auch zu pro familia. Die helfen echt super. Meine Freundin bekam dank deren Infos 1000 Euro für die Erstaustattung...
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Fürs baby hab ich ja alles da hab ich von den Sozial Katholichen Frauen bei der ersten SS ja ne menge bekommen und so da bekomm ich ja nun nichts mehr! Auf dem Amt werde ich mal nen neuen Antrag stellen udn schaun das ich das morgen über die Bühne bringen kann! Aber die auf dem AMt sagen immer nur nein sie bekommen nix ihr partner hat ein haus soll er das halt verkaufen!!!
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist das ALG oder ALG2 was ich da beantragen müsste?
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mein EX und ich hatten auch ein Haus zusammen. Ich ging arbeiten (Voll) und trotzdem hat er Hartz 4 bekommen. Nicht viel, aber immerhin.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Geh doch mal zu Pro Familia..
    Auf welchen Ämtern warst du denn bisher..
    Jetzt ist die Situation ja neu,dein Freund verdient ja weniger...
    Wie hattet ihr das denn alles geplant??Es ist ja nicht nur die Erstausstattung,sondern auch die laufenden Kosten..

    Mach da nochmal richtig Druck und lass dich nicht abspeisen..Wenn dein Freund das HAus verkauft,müsst ihr ja zur Miete wohnen..ob das unbedingt weniger ist,als das was ihr jetzt bezahlt,ist ja dann die Frage..
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du musst für dich Hartz 4 beantragen! ALG gibt es nur, wenn man vorher gearbeitet hat! Und da dein Freund ja ein Einkommen hat, kann er nichts beantragen, aber du kannst für dich Hartz 4 beantragen!
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm ok gut zu wissen den immer wenn ich da in letzter Zeit angetanzt bin kam der Spruch sie haben sogesehn ein haus wenn sie net klar kommen müssen sie dieses halt Verkaufen! Weil ich ja mit meinem Freund zusammenlebe seid 4 Jahren is das wie als sein wir verheiratet!

    Ja danke ich versuchs mal nochmal auf jeden fall kann ja sogar den ANtrag ausdrucken und sofort fertig machen!! ich war nur bei den Sozial katholichen Frauen weil mir gesagt wurde das die eins seien mit profamilia würd ich dann eh nix bekommen!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es geht ja nicht gleich ums bekommen,aber vllt. kann Pro Familia dir den Weg zeigen,denen ihr gehen könnt.oder was noch zu machen ist...
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber Dein Freund verdient ja nun auch 500 € weniger! Ich weiß nicht wie der allgemein gültige Leistungssatz derzeit ist. Aber mein Mann und ich sind verheiratet. Er macht derzeit auch noch seine Ausbildung fertig, die er damals abgebrochen hatte, hat somit ein geringes Einkommen + Unterhaltsgeld. Seit ich nicht mehr selbständig bin, bekomme ich auch HartzIV dazu. Ich weiß, es ist ätzend, wenn man ständig auf dem Amt betteln muss. Aber bei uns geht es derzeit eben auch nicht anders und ich bin froh, wenn wir da ab August endlich wieder raus sind.

    Versuch es einfach nochmal. Wie gesagt, ihr habt nun andere Fakten. Das hat eigentlich auch mit dem Haus gar nichts zu tun, wenn Du nur Leistungen zum Lebensunterhalt beziehst und sie Dir nicht auch noch anteilig Miete bezahlen müssen. Ab dem Tag, an dem Deine Tochter auf der Welt ist habt ihr sowieso einen höheren Bedarfssatz. Wie gesagt, frag nochmal nach und lass Dich nicht abwimmeln. Manchmal haben die Sachbearbeiter auch einfach keine Lust - leider!
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm ok danke euch für eure Tipss werd mich da auf jeden fall mal dran setzen!!
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gehört das Haus denn Dir zu 50% oder gehört es ganz Deinem Freund? Weil dann hättest Du ja wirklich mit dem Haus nix zu tun ... würde ich denen auf dem Amt auch so sagen, dass es nicht Dein Haus ist (wenn's denn so ist).

    Du schreibst, du hättest auf 400- Euro- Basis gearbeitet ... ich weiß über die aktuellen GEsetze nicht Bescheid, aber 2005 habe ich auch Mutterschaftsgeld bekommen, weil ein 400-Euro-Job auch als Arbeit zählt. Bei mir war das aber ein bisschen anders, weil ich privat versichert bin, und das mutterschaftsgeld nicht bei der KK sondern bei irgendeinem Amt beantragen musste - aber die Gesetze dürften ja gleich sein! Mein Arbeitgeber musste mir da nur ausfüllen, was ich die letzten 3 Monate vor der Geburt (glaube ich - ist schon so lange her :oops: ) verdient hab!

    In vielen Städten gibt's auch von der Caritas Anlaufstellen, wo man günstig Babyausstattung bekommen kann!
  • Sonja20Sonja20

    283

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein das Haus gehört zu keinem Anteil mir! Aber das Amt sgat da wir schon 4 jahre zusammenleben is es wie ne ehe und so und ich hätte somit kein Anspruch!
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das war ja aber scheinbar noch zu Zeiten, in denen Dein Freund relativ gut verdient hat. Das tut er ja jetzt nicht mehr, vor allem wenn die Firma Kurzarbeit angemeldet hat.
    Ich an Deiner Stelle würde heute noch aufs Amt gehen und die Sache nochmal neu vortragen. Auch die Tatsache, dass Du SS bist, denn da hast Du eigentlich automatisch einen Mehrbedarf.
  • PerlePerle

    1,284

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich würde auch auf Arbeitsamt gehen, schließlich hat sich deine Situation geändert und da du schwanger bist, würdest du auch einen Mehrbedarf bekommen (bereits ab der 13. od. 15.SSW), dann stellt man dort noch zusätzlich nen Antrag für die Erstausstattung.
    Ausserdem kannst du auch was bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" beantragen - Erstausstattung, Umstandskleidung, etc. Normalerweise geht das dort nur bis zur 25. SSW, aber in deinem Fall haben sich die finanziellen Dinge sehr geändert, da machen die auch eine Ausnahme. Such dir in deiner Nähe eine Schwangerenberatung, die sind für sowas zuständig - die arbeiten dann auch mit der ARGE zusammen.
    Dann hatte ich neulich auch so ein Plakat irgendwo hängen gesehen "schuldenhelpline" - google mal danach. Da bekommt man wohl auch eine Beratung.
    Auf jeden Fall solltest du dich schnell kümmern, denn die brauchen ja auch ihre Zeit zur Bearbeitung und besser probiert eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, als sich hinterher zu ärgern, dass man sich die eine oder andere schlaflose Nacht deswegen hätte ersparen können.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du kein Harz4 bekommst, kannst du Wohngeld beantragen (in eurem Fall dein Freund, da sollte es keine Probleme geben). Nach der Entbindung kannst du auch Kinderzuschlag beantragen.

    Wohngeld beantragt dein Freund beim Wohnungsamt eurer Gemeinde und du den Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Das sind dann bis zu 150€ zusätzlich zum Kindergeld.
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