Fragen zum Elterngeld, Mutterschutzgeld und zur Elternzeit

rajenriverrajenriver

4,287

bearbeitet 12. 01. 2009, 17:24 in Recht und Behörden
Hallo,

ich bin ja seit dem Beschäftigungsverbot eher nicht mehr der angesehender Gast in der Firma...
Ich habe meiner Chefin vor ca 4 Wochen einen "Antrag" auf Elternzeit geschickt und gleichzeitig habe ich um eine Bescheinigung über die Höhe des Mutterschutzgeldes von ihr gebeten. Bis heute habe ich weder die Bescheinigung noch eine Antwort wegen der Elternzeit. Muss ich das schriftlich bestätigt bekommen, dass ich 2 Jahre in Elternzeit gehe?

Sie sagte am Telefon vor einiger Zeit, dass sie keine Ahnung hat, wieviel Geld ich bekomme. Das würde alles der Steuerberater machen...Der ist mir jedoch seeehr unsympatisch und ich kann mich nicht überwinden den anzurufen :groggy: Nun warte ich einfach nmal auf die Abrechnung von Dezember. Am 15. gibt es immer Gehalt, dann müsste ich es ja sehen. Wie ist es denn sowieso?
Ich bin seit dem 23.12 in Mutterschutz. Ich müsste doch bis zum 23 dann auch volles Gehalt bekommen, oder? Wie kann ich mir das Geld für Dezember selber ausrechnen, um festzustellen, ob das auch alles richtig ist?

Zum Elterngeld:

Wie ist es denn? Die wollen ne Bescheinigung haben, über die Höhe des Mutterschutzgeldes...Reicht denen dann später die Abrechnung oder muss das noch mal extra bescheinigt werden? Ich weiss ja nun noch nicht, wieviel es nach der Geburt bekomme...Dann kann ich ja quasi den Antrag erst nach den 8 Wochen der Geburt losschicken???

HILFE

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    rajenriver schrieb:
    Muss ich das schriftlich bestätigt bekommen, dass ich 2 Jahre in Elternzeit gehe?
    Besser ist das. Ob es muss, weiß ich nicht. Ich habe es mir bestätigen lassen, ich brauche sowas immer schriftlich.
    rajenriver schrieb:
    Sie sagte am Telefon vor einiger Zeit, dass sie keine Ahnung hat, wieviel Geld ich bekomme. Das würde alles der Steuerberater machen...Der ist mir jedoch seeehr unsympatisch und ich kann mich nicht überwinden den anzurufen :groggy: Nun warte ich einfach nmal auf die Abrechnung von Dezember. Am 15. gibt es immer Gehalt, dann müsste ich es ja sehen. Wie ist es denn sowieso?
    Mutterschaftsgeld erhälst Du vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse, die teilen sich die Kosten. Vom Arbeitgeber erhälst Du das Geld ganz normal mit einer Abrechnung. Von der Krankenkasse wird das dann separat überwiesen. So war es bei mir.
    Elterngeld musst Du bei der Elterngeldkasse beantragen. Die wollen wissen, ob und wieviel Du zuletzt gearbeitet hast. Kopiere einfach die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate. Von der Krankenkasse erhälst Du einen Schrieb für die Beantragung des Elterngeldes (ich glaube zumindest, dass es so war).
    Am besten telefonierst Du mal mit Deiner Krankenkasse und dann machst Du Deiner Firma mal Beine, die sollen da mal in die Puschen kommen, der 15. ist ja bald.
    Kindergeld musst Du dann auch noch beantragen, aber das ist ein Klacks.
    Ich hoffe, ich habe alles richtig beantwortet.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke @ topkati...
    topkapi schrieb:
    Besser ist das. Ob es muss, weiß ich nicht. Ich habe es mir bestätigen lassen, ich brauche sowas immer schriftlich.

    Dann werd ich da nochmal nachhaken. Ich bin auch Freund von schriftlichen Dingen...
    topkapi schrieb:
    Mutterschaftsgeld erhälst Du vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse, die teilen sich die Kosten. Vom Arbeitgeber erhälst Du das Geld ganz normal mit einer Abrechnung. Von der Krankenkasse wird das dann separat überwiesen. So war es bei mir.

    JA, so kenn ich das auch. Der Arbeitgeber muss das doch automatisch machen, oder?Ich meine, ich muss mich da doch eigentlich nicht weiter drum kümmern?! Meine Frage war noch, wie ich das für mich selbst ausrechnen kann? Vom 1-23.12 war normales Gehalt und ab dann MuSchu.
    topkapi schrieb:
    Elterngeld musst Du bei der Elterngeldkasse beantragen. Die wollen wissen, ob und wieviel Du zuletzt gearbeitet hast. Kopiere einfach die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate. Von der Krankenkasse erhälst Du einen Schrieb für die Beantragung des Elterngeldes (ich glaube zumindest, dass es so war).

    So wurde es mir von der Elterngeldstele auch gesagt und dass die noch ein Formular für den AG mitschicken...grummel...die sind ja in Sachen Papierkram so langsam.... :groggy:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    rajenriver schrieb:
    JA, so kenn ich das auch. Der Arbeitgeber muss das doch automatisch machen, oder?Ich meine, ich muss mich da doch eigentlich nicht weiter drum kümmern?! Meine Frage war noch, wie ich das für mich selbst ausrechnen kann? Vom 1-23.12 war normales Gehalt und ab dann MuSchu.
    Ja, das geht automatisch. Du brauchst aber nochmal so eine 6-WochenBescheinigung vom Gyn für den Arbeitnehmer. Darauf steht, daß Du quasi in 6 Wochen Mutter wirst. Ich brauchte die zumindest.
    Mh, das mit dem Ausrechnen, warte ich schaue mal eben nach....
    Also, die Krankenkasse zahlt für 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher pro Tag 13 Euro. Wenn Du mehr als 13 Euro täglich verdient hast (bei den meisten Vollzeitangestellten ist das so), dann übernimmt der Arbeitgeber die Diff zu dem bisherigen Nettoverdienst.

    Und das nach der Geburt gezahlte Mutterschaftsgeld wird auch aufs Erziehungsgeld angerechnet, deshalb die Bescheinigung.

    Kannst Du sonst nicht selbst direkt mit dem Steuerberater und er entsprechenden Abteilung tel.? So habe ich das gemacht. Ich habe immer direkt mit unserer Buchhaltung tel.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das werde ich auch tun. Hab meiner Chefin gerade ne Sms geschickt, ob sie mir das wegen der Elternzeit bitte bestätigen kann und ob die Abrechnung schon unterwegs ist. Da kam nur zurück:
    "Gehts noch ein bißchen frecher? Mache ich, wenn Zeit ist!"

    Dazu muss man wissen, dass ich mit ihr über Jahre sehr gut befreundet war. Bis zur SS war alles immer super da....Seitdem ich nicht mehr da bin wg Beschäftigungsverbot bin ich auch nur noch ne Nummer...Das ist sehr traurig. Es ist ne relativ kleine Firma mit 25 Angestellten. EIne extra Abteilung gibt es für sowas nicht. Gehaltsfragen macht wohl ein Steuerbüro aber sonst muss man zur Firma...

    Ich warte den 15 nun noch ab und werde mich dann, falls nichts kommt, direkt mit dem Steuerfuzzi quälen.Ich bin heilfroh, wenn ich mit denen nix mehr zutun habe, und mein Geld vom Staat bekomme. Traurig, aber wahr.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist nicht schön, wenn Arbeitsverhältnisse so enden (müssen). Das tut mir leid für Dich.
    So ein Papierkram ist dann immer ätzend, wenn man noch zig-fach mit den Leuten tel. muss.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das ist echt ätzend. Man reisst sich 3 Jahre lang den A**** für die Firma und auch privat auf und man war in der Zeit für alles gut und dann sowas. Das ist ein reiner Frauenbetrieb. Das macht es noch schlimmer. Anstatt sich zu freuen mit mir gibt es nur Geläster... :sad: Ich bin auch noch die erste, die SS ist...Den Betrieb geibt es noch nicht soo lange, habe ihn fast mit aufgebaut :flaming01:
    topkapi schrieb:

    Also, die Krankenkasse zahlt für 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher pro Tag 13 Euro. Wenn Du mehr als 13 Euro täglich verdient hast (bei den meisten Vollzeitangestellten ist das so), dann übernimmt der Arbeitgeber die Diff zu dem bisherigen Nettoverdienst.
    Und wenn man immer unterschiedlich viel verdient? Dann nimmt man den Durchschnitt von 12 Monaten sicher?

    Wenn ich nu im Durchschnitt der letzten 12 Monate netto 1500 Euro verdiente, dann ist das auf Tage gerechnet 48.39 Euro pro Tag.Minus 13 Euro der KK muss mir der AG nun also 35.39 Euro am Tag zahlen,ja?

    Das wäre für Dezember ja vom 1.-23. normal 48.39 mal 22 Tage 1064.58 Euro. Plus MuSchu ab 23. für 8 Tage 35.39 Euro macht 283.12 Euro. Sind zusammen 1347.7 Euro vom AG für Dezember,... Von der KK dann für 8 Tage MuSch a 13 Euro sind 104 Euro. Das würde passen.

    Ich finde das recht kompliziert. Wer sagt dem Ag denn, wann die 8 Wochen rum sind? Macht das die Krankenkasse? oder muss ich den AG benachrichtigen dass das kind da ist und nun die 8 Wochen beginnen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei der weiteren Berechnung muss ich nun passen. So genau kann ich das nicht.
    Grundlage für den Auszahlungszeitraum ist der berechnete ET.
    Ich weiss gar nicht mehr, wie es bei meinen Kindern war. Die waren ja zu früh, mh, keine Ahnung mehr.
    Sorry. Aber ich habe auf jeden Fall sofort eine Geburtsurkunde an den AG geschickt. Man bekommt sowieso mehrer Kopien beim Standesamt für die verschiedenen Stellen (Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse).
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bin echt stinksauer, dass man so verarscht wird. was kann ich denn dafür, dass es in D nunmal solche Gesetze gibt? Ich werde nun warten zum 15 ob Abrechnung oder Geld da ist und wenn nicht, dann werd ich beim Steuerberater anrufen und den fragen. Das dumme ist, das meine Chefin das Geld überweisst und gerne mal ein paar Tage damit wartet, wenn sie weiss, dass sie damit jemanden ärgern kann... :flaming01:

    Nach der Geburt schicke ich dann eine Urkunde an den Ag. Hast du da was zugeschrieben? Oder nur die reine Urkunde?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    rajenriver schrieb:
    Nach der Geburt schicke ich dann eine Urkunde an den Ag. Hast du da was zugeschrieben? Oder nur die reine Urkunde?
    Ich habe die Urkunde zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit geschickt.
    Einfach mit nem Zweizeiler.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, dann einfach sowas wie: Hiermit schicke ich Ihnen die Geb.Urkunde für die weitere Berechnung des MuSchu.geldes. ?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ne, der AG braucht die GU nicht für die Berechnung, sondern einfach für Deine Persoakte. Das Mutterschaftsgeld beantragst Du bei der KK und von Deinem Arzt brauchst Du eine 6-Wochen-Bescheinigung über den mutmasslichen ET. Das Mutterschaftsgeld darf frühestens eine Woche vor ET ausgezahlt werden.
    Es wird auch nicht alles auf einmal gezahlt, sondern über die 14 Wochen (6+8) verteilt. Also ganz normal mit der Lohnabrechnung. Ich habe immer Ende des Monats Lohn bekommen und so kam auch das Mutterschaftsgeld. Der Rest kam dann extra.
    Aber die Elternzeit kann ja nur mit der GU genehmigt werden.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    topkapi schrieb:
    Ne, der AG braucht die GU nicht für die Berechnung, sondern einfach für Deine Persoakte. Das Mutterschaftsgeld beantragst Du bei der KK und von Deinem Arzt brauchst Du eine 6-Wochen-Bescheinigung über den mutmasslichen ET. Das Mutterschaftsgeld darf frühestens eine Woche vor ET ausgezahlt werden.
    Es wird auch nicht alles auf einmal gezahlt, sondern über die 14 Wochen (6+8) verteilt. Also ganz normal mit der Lohnabrechnung. Ich habe immer Ende des Monats Lohn bekommen und so kam auch das Mutterschaftsgeld. Der Rest kam dann extra.
    Aber die Elternzeit kann ja nur mit der GU genehmigt werden.

    Ach so. nun versteh ich...Ja, die 6 Wochen Bescheinigung hab ich bei der KK abgegeben und die haben die auch bekommen und sich mit dem AG in Verbindung gesetzt, so sagte man mir vor 3 Wochen. Ich bekomme ja immer am 15 Lohn, also ja diese Woche. Aber wenn das Mutterschutzgeld nicht eher geazhlt wird als 1 Woche vorm ET, dann bekomm ich es erst später?
    Oh man, ich werde diese Woche einfach mal warten was da kommt und sonst nächsten Montag nochmal bei der KK und beim AG anfragen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es tut mir leid, ich habe mich verlesen. Das stimmt nicht mit der 1 Woche vorher.
    Ich habe nämlich mal meine Abrechnungen nachgeschaut und ich habe auch schon im Februar Mutterschaftsgeld bekommen (ich war im April ausgezählt, MuSchu Beginn Ende Feb). Das heisst, Du müsstest jetzt am 15. Geld bekommen.
    Sorry, ist alles so verwirrend und bei mir schon wieder 9 Monate her.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, du meinst jetzt von der KK?

    Meine Freundin hat den ET in 18 Tagen und auch schon das Geld von der KK. Ich hab noch 22 Tage und noch nix...Naja, mal sehen was am 15 passiert...

    Ich denke oder vermute, dass der AG da wieder mit den Papieren schlampt!

    Danke dir!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Habe nochmal Ordner gewälzt. Von der KK bekam ich einen Vorschuss von 520 Euro, keine Ahnung, wie der sich jetzt berechnete. Den Rest bekam ich zum ET.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, so ists bei meiner Freundin auch. Die hat 518 Euro bekommen... :roll:

    Ich denk nu heut nicht mehr drüber nach. wird schon irgendwas kommen, Mein AG muss ja schliesslich zahlen, zumal ich ja auch bis zum 23.12 ganz normal Geld bekommen muss...Und das sehe ich ja, ob es nur das Gehalt ist, oder ob da noch ne Woche MuSchu bei ist.

    Danke dir nochmal für deine Mühe!

    Spätestens Freitag werd ich mal gucken und sonst telefonieren...
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Grrrrr :flaming01: :flaming01: :flaming01: :flaming01: Habe mit meiner Sachbearbeiterin von der KK geredet und sie hat mir gesagt, dass mein AG immer noch keine Verdienstbescheinigung abgegeben hat. Diese bräuchte sie um mir das Geld zu zahlen....Bin stinksauer. Mein AG weiss das seit dem 22.12.!!!! :flaming01: :flaming01: :flaming01: :flaming01: :flaming01:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist wirklich unglaublich! :flaming01: Mann, kann man da nix machen?
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sie ruft da nochmals an und klärt das. HAbe ihr gesag, dass ich zweifel habe nun am 15 überhaupt was zu bekommen. Se meldet sich morgen bei mir...
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