Hi,
mein arbeitgeber hat direkt nach geburt verlangt das ich mich bei der dauer der elternzeit festlege. ich hab gesagt ich käme oktober 2009 wieder. kann ich das verschieben (alos auf später). Ich weiß das mein arbeitgeber sich da sträubt, aber wie sieht es rechtlich aus ?
Außerdem hab ich bei beiden kindern je ein jahr "zurückstellen" lassen. hab ich jetzt 2 jahre "gut" oder geht immer nur eins und beim zweiten kind fällt das erste weg oder so ?
danke vorab
lg
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Evtl. ist das aber auch von der Größe des Betriebs abhängig...
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... weiß da jemand inzwischen mehr? Also KANN ich meine Elternzeit verlängern?
In dem Bescheid, daß mein eines Jahr Elternzeit "genehmigt" wurde, steht, ich solle bitte, wenn ich nicht wiederkommen will, 3 Monate vorher kündigen. :roll: Ich überlege das zu tun, gibt mehrere Faktoren ... allerdings überlege ich auch gerade ob es nicht einfacher wäre, noch ein Jahr dran zu hängen. Geld bekomme ich dann ja aber keines mehr? (Hab bei der Familienkasse ja angegeben daß ich das während 12 und nicht während 24 Monaten ausgezahlt haben will .. )
Hatte ja allerdings ne Ausbildung angefangen, das Verhältnis zum Arbeitsgeber ist eher gespannt, ich weiß echt nicht was ich machen soll. :groggy:
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Kündigen würde ich erstmal nicht. Wenn du nach der Elternzeit nicht mehr hinwillst, kann er dich ja vielleicht kündigen, dann bekommst du vielleicht noch ALG? (Aber das weiss ich nicht, wie das ist, NOCH muss ich da nicht drüber nachdenken!)
Übrigens kannst du auch während der Elternzeit eine andere Arbeit ausführen, allerdings muss dein AG zustimmen!
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Schade wegen des Geldes ... da könnte Frau v.d.L. ja noch ein paar Pluspunkte für die Wahl sammeln wenn sie das noch mal eben durchbrächte. :biggrin:
ALG bekomme ich ja nur, wenn ich gekündigt werde ... wenn ich kündige habe ich zumindestens 3 Monate sperre. Geldlich gesehen wäre kündigen letztendlich besser. :roll: :oops:
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Kommt auf die Gründe für deine Kündigung an, wenn du das gut begründen kannst hast du u.U. die Chance, eine Sperre zu umgehen.
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also ich hab das gleiche Problem gehabt. Hatte erstmal nur 2 Jahre beantragt und wollte dann aber doch schon die ganzen drei Jahre ( da wusste ich noch nicht, das ich Schwanger sein werden im Anschluss *hehehe*). Nunja mein AG, bzw. die Personalabteilung meinte zu mir, das ich dies bei meinem Abteilungsleiter benatragen und genehmigen lassen muss. Die erste beantragte Elternzeit müssen sie wohl annehmen, wenn man diese aber verlängert/verändert, ist das Genehmigungspflichtig.
Hab da nun nich weiter nachgefragt, ob das rechlich wirklich so ist, da mein AL sofort gesagt hat, das ich noch ein Jahr dranhängen kann.
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Möglich das manche AG da flexibel sind, bei uns ist es nicht so ...
lg
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