dauer elternzeit ändern ?

CluelessClueless

871

bearbeitet 16. 08. 2009, 23:10 in Recht und Behörden
Hi,
mein arbeitgeber hat direkt nach geburt verlangt das ich mich bei der dauer der elternzeit festlege. ich hab gesagt ich käme oktober 2009 wieder. kann ich das verschieben (alos auf später). Ich weiß das mein arbeitgeber sich da sträubt, aber wie sieht es rechtlich aus ?
Außerdem hab ich bei beiden kindern je ein jahr "zurückstellen" lassen. hab ich jetzt 2 jahre "gut" oder geht immer nur eins und beim zweiten kind fällt das erste weg oder so ?
danke vorab
lg

Kommentare

  • SalzkristallSalzkristall

    1,919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich habe ohne Probleme 8 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre Elternzeit das 3. Jahr Elternzeit beantragt. Das war im Dezember 07. Wüsste nicht, was sich geändert haben sollte.
  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe auch zweimal meine Elternzeit verlängern können. Ich glaube es ist sogar gesetzlich geregelt, dass man spätestens 8 oder vielleicht sogar 4 Wochen vor Ende der Elternzeit seinem Arbeitgeber mitteilen kann, dass man noch länger in Elternzeit bleiben möchte.
    Evtl. ist das aber auch von der Größe des Betriebs abhängig...
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    rechtliches weiß ich da nicht, aber ich glaube er muss zustimmen... aus betrieblichen gründe kann er es, soweit ich weiß, ablehnen..
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    *Schieb nochmal hoch*
    ... weiß da jemand inzwischen mehr? Also KANN ich meine Elternzeit verlängern?
    In dem Bescheid, daß mein eines Jahr Elternzeit "genehmigt" wurde, steht, ich solle bitte, wenn ich nicht wiederkommen will, 3 Monate vorher kündigen. :roll: Ich überlege das zu tun, gibt mehrere Faktoren ... allerdings überlege ich auch gerade ob es nicht einfacher wäre, noch ein Jahr dran zu hängen. Geld bekomme ich dann ja aber keines mehr? (Hab bei der Familienkasse ja angegeben daß ich das während 12 und nicht während 24 Monaten ausgezahlt haben will .. )
    Hatte ja allerdings ne Ausbildung angefangen, das Verhältnis zum Arbeitsgeber ist eher gespannt, ich weiß echt nicht was ich machen soll. :groggy:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man kann 8 Wochen vor Ende der Elternzeit verlängern. Natürlich gibt es kein Geld mehr. DAS wäre ja zu geil!

    Kündigen würde ich erstmal nicht. Wenn du nach der Elternzeit nicht mehr hinwillst, kann er dich ja vielleicht kündigen, dann bekommst du vielleicht noch ALG? (Aber das weiss ich nicht, wie das ist, NOCH muss ich da nicht drüber nachdenken!)

    Übrigens kannst du auch während der Elternzeit eine andere Arbeit ausführen, allerdings muss dein AG zustimmen!
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Muss ich das denn in beidseitigem Einverständis erfolgen die Elternzeitverlängerung oder sitze ich da am längeren hebel und kann einfach nen Brief hinschreiben: ich verlängere hiermit? :roll: :oops:

    Schade wegen des Geldes ... da könnte Frau v.d.L. ja noch ein paar Pluspunkte für die Wahl sammeln wenn sie das noch mal eben durchbrächte. :biggrin:

    ALG bekomme ich ja nur, wenn ich gekündigt werde ... wenn ich kündige habe ich zumindestens 3 Monate sperre. Geldlich gesehen wäre kündigen letztendlich besser. :roll: :oops:
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    lamere schrieb:
    ALG bekomme ich ja nur, wenn ich gekündigt werde ... wenn ich kündige habe ich zumindestens 3 Monate sperre. Geldlich gesehen wäre kündigen letztendlich besser.

    Kommt auf die Gründe für deine Kündigung an, wenn du das gut begründen kannst hast du u.U. die Chance, eine Sperre zu umgehen.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bekommt man das denn sowieso voll? Weil man ja dann auch 3 Jahre zu Hause war und 2 Jahre kein einkommen hatte und wenn man ALG bekommt, muss man doch auch Vollzeit zur Vefügung stehen, oder?
  • carina79carina79

    520

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    also ich hab das gleiche Problem gehabt. Hatte erstmal nur 2 Jahre beantragt und wollte dann aber doch schon die ganzen drei Jahre ( da wusste ich noch nicht, das ich Schwanger sein werden im Anschluss *hehehe*). Nunja mein AG, bzw. die Personalabteilung meinte zu mir, das ich dies bei meinem Abteilungsleiter benatragen und genehmigen lassen muss. Die erste beantragte Elternzeit müssen sie wohl annehmen, wenn man diese aber verlängert/verändert, ist das Genehmigungspflichtig.

    Hab da nun nich weiter nachgefragt, ob das rechlich wirklich so ist, da mein AL sofort gesagt hat, das ich noch ein Jahr dranhängen kann.
  • CluelessClueless

    871

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hab letztendlich mein zurückgestelltes Jahr genommen. Ich hab vorher angegeben, das ich ein jahr zurückstelle- der rest (9 Monate) ist allerdings definitiv verfallen ...
    Möglich das manche AG da flexibel sind, bei uns ist es nicht so ...
    lg
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wollte nur mal berichten: ich darf mit Einwilligung meines Arbeitgebers noch ein Jahr zuhause bleiben!!! :laola01: :applause: Freue mich total, daß ich die Kleine nicht schon mit einem Jahr wohin geben muss! :grin: Was dann im nächsten Jahr wird, entscheide ich dann. Aber erstmal kann ich mich "entspannt zurücklehnen" und meiner Zwergin weiter beim entwickeln zuschauen!! :bounce02: love100:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Freut mich...Ich bin auch sooo froh, dass ich nicht schon im Februar wieder los muss :grin:
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