Frage zum Elterngeld...

lamerelamere

4,111

bearbeitet 20. 01. 2009, 21:03 in Recht und Behörden
...aaaaalso...die wollen ja die Nachweise der letzten 12 Monate sehen. Wären das 1. die Verdienste bis zur Geburt (also Mutterschaftsgeld) oder nur bis Mutterschutzanfang? Geburtstag war der 28.12. - also bis dahin oder bis 6.11. -mein Mutterschutzanfang?
Und: ich habe im Februar ne Ausbildung angefangen und habe vorher als Aushilfe auf 400€-Basis verdient und ALGII bekommen ... das ALGII muss ich angeben wie ich sehe, die 400€ auch?? Und dann ab Februar mein Gehalt?!
Also dieser Elterngeldantrag macht mich echt fertig... Kindergeld und Mutterschaftsgeld waren dagegen ja ein Klacks... :flaming01: :groggy:

Kommentare

  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    hab mal schnell nachgesehen, da ich es auch nicht mehr wußte.
    Wenn ich es richtig verstehe, zählen die letzten 12 Montate vor der Geburt, der Monat der Geburt selbst wird aber nicht mit angerechnet.

    Was ich viel ungerechter fand, ist die Berechnung für die Zeit nach der Geburt. Also, die Zeit des Mutterschutzes zählt mit zur Elternzeit, aber man bekommt für diese Zeit kein Elterngeld. Man hat ja Mutterschaftsgeld. Es sind dann quasi nur 10 Monate, für die man Elterngeld erhält, und nicht 12 :roll: War das jetzt verständlich?

    Na ja, viel Spaß noch beim Antrag schreiben. Wir mussten noch x-mal was nachreichen. Die Elternzeit meines Mannes war längst vorbei (Kind war 5 Monate), da hatte er seinen Bescheid immer noch nicht.

    LG
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