Wie ist das genau, mit dem Anspruch

NanakiNanaki

3,896

bearbeitet 17. 03. 2009, 22:02 in Recht und Behörden
auf einen Job beim alten Arbeitgeber?

Mein AG hat mir heute mitteilen lassen, dass er nicht will, dass ich zurückkomme, denn er will meiner Vertretung nicht entlassen, die hätte sich soooooo toll eingearbeitet etc und überhaupt wäre er ja mit meiner Arbeit nicht so wirklich zufrieden gewesen (aha? jetzt plötzlich??? Als ich im November offiziell gemeldet habe, dass ich 20h zurückkomme ab 1.5. kam keine Reaktion, auch keine Negative!). Und eine halbe Stelle zusätzlich ist momentan nicht drin, das glaube ich sofort.
Und generell möchte er im Büro keine Teilzeitstellen mehr besetzen, weil die immer so viel verpassen (sein Motto: JEDER muss ALLES wissen und ALLES können....).

Echt, nach der Aktion habe ich NULL BOCK da wieder hinzugehen...aber welche rechtlichen Ansprüche hätte ich denn? Die momentane Arbeitsmarktlage ist. besonders hier auf dem Land, ja nun auch nicht so rosig, dass ich morgen einen neuen Job an der Hand habe :sad:

Ich hab grad echt so Angst, wir leben momentan vom Elterngeld...von was leben wir ab Mai????

:sad:

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nagel mich nicht fest, aber ich meine, man hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn man mind. 15 Stunden in der Woche arbeitet.
    Ob da jetzt nochmal unterschieden wird, ob ein AG überhaupt Teilzeitarbeiter hat oder nicht, weiss ich nicht.
    Es war auch mal so, daß man nur Anspruch auf Teilzeit hat, wenn der Betrieb mind. 15 Arbeitnehmer hat. Aber das ist, glaube ich, passe.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dürfte er mich denn, wenn er im Büro keine Teilzeiter will, zB zum Versand stecken? Also Päckchen packen etc? Weil das entspricht ja nun eigentlich nicht dem, was ich vorher gemacht habe.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss,so hat es mir mein AG gesaggt,hast du rechtlich Anspruch auf eine Stelle..und als Mama auch auf Teilzeit..da bist du auf der sicheren Seite..lass dir nix erzählen :fingers:

    WO ich mir nicht ganz sicher bin,ist dass er ,glaube ich,dich auf deine alte Stelle setzen muss...aber das weiss ich nicht genau...
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf die alte STelle hast Du keinen Anspruch, nur auf irgendeine Stelle im Betrieb (die finanziell gleichwertig ist, glaube ich).
    Warst Du persönlcih da? Vielleicht hilft das, wenn Du das persönliche Gespräch suchst ... schreiben ist einfach, aber wenn Du vor ihm sitzt, sieht es vielleicht wieder ganz anders aus?
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Er hat meine Kollegin anrufen lassen.

    Er würde es vermutlich noch schaffen, und mich fürs Päckchen packen genauso bezahlen, wie für meine Arbeit im Büro :flaming01: Hallo? Ich habe Betriebswirtschaft doch nicht an der BA studiert, um Päckchen zu packen!


    Grrrrrrrrrrrrr ich bin grad SO stinkig!
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann würde ich an Deiner Stelle hinfahren und ihn persönlcih ansprechen ... wenn er schon ne Kollegin vorschickt zum anrufen, hat er wohl nicht den Mut, Dir im persönlichen Gespräch das gleiche zu sagen ;-) - vielleicht kriegst Du Deine alte Stelle mit 20 Stunden rausgeschlagen?
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu!

    Ich werde so wies aussieht ab Juni ALG1 bekommen (wenn nicht noch ein Wunder geschieht).

    Ich habe mich vor dem arbeitslos melden panikartig auf eine Vollzeitstelle beworben, die ich vielleicht bekäme (Vorstellung war schon). Beim Arbeitsamt bin ich Teilzeit gemeldet und bekomme dann dementsprechend auch TZ-ALG.

    Kann ich jetzt diese Vollzeitstelle absagen ohne dass mit das ALG gestrichen wird oder bin ich gezwungen, die anzunehmen? Denn wenn ich schon Vollzeit arbeiten gehe, muss a) die Stelle 100% passen (tut sie nicht, ausgeschrieben war Vertriebsmitarbeiter aber eigentlich suchen sie eine Bürohilfe) und b) das Gehalt (1600 Euro BRUTTO geht einfach gar nicht...das wäre 1/3 weniger als bei meiner alten Stelle!).
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