Schwangere Hebammen

SimSim

197

bearbeitet 24. 04. 2009, 18:48 in Plauderecke
Hallo!

Ich weiß gar nicht genau ob das hier in diese Rubrik gehört. Aber ich habe sonst kein Plätzchen dafür gefunden.

Mal aus reiner Neugierde: Warum dürfen Hebammen, die selber schwanger sind, eine Geburt nicht bis zum Ende betreuen?

Lg Simone

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Also, darf sie die Geburt komplett nicht betreuen oder nur die Austreibungsphase? Ich könnte mir vorstellen, dass eine Geburt für eine Hebamme ja allein schon physisch sehr anstrengend ist und psychisch sicher auch. Das ist sicher Schwerstarbeit ;-) Maarlies?
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So wie ich es verstanden habe nur die Austreibungsphase nicht. Habe ich bei "Mein Baby" gesehen. :grin:
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ...wieso dürfen Hebammen die schwanger sind überhaupt arbeiten? Ich dachte, alle die irgendwie in Krankenhäusern oder Praxen oder ähnlichem arbeiten, haben Berufsverbot wg diverser Ansteckungen? Oder ist das gar nicht so pauschal?? Aaaaanja?? :biggrin:
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte bei meinem zweiten Kind einen GVK bei einer schwangeren Hebamme. Die war mit dem sechsten Kind schwanger ;-) Und sie hat in der Zeit auch noch Geburten im Geburtshaus sowie Hausgeburten betreut. Und da wird sie sicher nicht am Ende an eine Kollegin übergeben haben.

    Woher kennst du diese Vorschrift`Und weißt du etwas darüber ab welcher Schwangerschaftswoche das gelten soll?
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eo

    Nein, keine Ahnung. Das habe ich im Fernsehen bei "Mein Baby" gesehen. Das war eine Entbindung im Krankenhaus mit zwei Hebammen. Und die Schwangere meinte, daß sie nicht bis zum Ende bleiben "Darf", weil sie schwanger sei und das gesetzlich verboten ist.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    häää?? also bei mir kam als zweite hebamme eine schwangere hinzu. aber ich habe auch in einem geburtshaus entbunden, vielleicht ist das nur in kliniken so.
  • IsyriaIsyria

    1,783

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    lamere schrieb:
    ...wieso dürfen Hebammen die schwanger sind überhaupt arbeiten? Ich dachte, alle die irgendwie in Krankenhäusern oder Praxen oder ähnlichem arbeiten, haben Berufsverbot wg diverser Ansteckungen? Oder ist das gar nicht so pauschal?? Aaaaanja?? :biggrin:

    Du darfst schon noch arbeiten, aber halt nicht mehr überall. Du darfst zum Beispiel nicht mehr in der Notaufnahme arbeiten, weil da ja alles erstmal hinkommt. In Isolationszimmer darfst du auch nicht mehr...nur so zum Beispiel...Aber kein generelles Beschäftigungsverbot..
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @eo: laut mutterschutzgesetz §4. natürlich weiß ich nicht, wie weit das greift. ich weiß es bspw von einer freundin die ist zahnärztin. würde sie schwanger werden, müsste sie sofort aufhören mit arbeiten. aber da ist sicherlich die gefahr einer infektion größer als als hebamme. wobei man doch da auch mit sämtlichen körperflüssigkeiten der gebärenden in kontakt kommen kann... ich weiß es aber auch nicht wirklich. :oops:
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiss es nicht, wo ich damals schwanger im Kreissaal gearbeitet hab, war mir das jetzt nicht bekannt....da wo ich aber nicht hindurfte, war, bei einem Kasierschnitt dabei sein, also da dürfen die Schülerinnen ja zusehen, ich durfte es aufgrund der Ss nicht.
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Hebamme bei Luzies Geburt war in der 24. Woche :biggrin:
    Das war schon seltsam - da sassen wir mit den dicken Bäuchen - ich wurde meinen los - sie noch nicht :cool: .

    Sie hat weitergearbeitet - war ja selbständig. Dann greift das MuSchu natürlich nicht.
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei Zahnärzten und deren Helferinnen ist es so, dass sie auch mit Chemikalien zu tun haben und deshalb ein eingeschränktes Berufsverbot besteht. Also eine Helferin, die schwanger ist darf ohne weiteres noch an der Anmeldung Telefondienst machen und Abrechnung machen, kein Problem, aber sie darf keine Stuhlassistenz mehr machen. Bei Krankenschwestern wurde es ja schon gesagt. Bei Altenpflegerinnen ist es so, dass sie keine Leute mehr heben dürfen und bei Arzthelferinnen ist es so, dass sie nicht mehr ins Labor dürfen, aber auch noch Anmeldung und Abrechnung machen dürfen.

    Wie das mit Hebammen ist, das weiß ich jetzt nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es eben aus Gründen der Ansteckungsgefahr ist.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich ist das anstrengend, aber danach fragt gewöhnlich keiner.
    Hebeammen bekommen keine vorzeitigen Wehen oder Blutungen.

    Es ist auch wohl nicht generell verboten, hat evlt. aber schon etwas mit Hepatitis und/oder HIV zu tun.

    Ich bin da gar nicht so aktuell informiert, weil ich schon ewig nicht mehr im KH arbeite. Aber natürlich ist auch jeder Arbeitgeber anders und/oder evtl. gibt es Verordnungen bzw. Gerichtsurteile.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    schwangere Hebammen dürfen eigentlich nicht mehr im Kreissaal arbeiten und das ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz im Gesundheitswesen..genauer aus diesem Passus
    Beschäftigungsverbote

    Für die Beschäftigung von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, die mit besonderen Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind verbunden sind, ergeben sich nach den o.g. Bestimmungen die folgenden Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen.

    1. Verbot der Beschäftigung, wenn nach ärztlichem Zeugnis durch eine Weiterbeschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
    2. Verbot der Beschäftigung in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr (§ 8 Abs. 1 MuSchG).
    3. Verbot der Mehrarbeit, d.h. Arbeitszeiten von mehr als 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche (§ 8 Abs. 1 u. 2 MuSchG).
    4. Verbot der Beschäftigung mit Tätigkeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 MuSchG).
    (Die Punkte 2 - 4 gelten auch für Bereitschafts-, Ruf- und Notdienste.)
    5. Verbot der Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen häufiges erhebliches Strecken, Beugen oder dauerndes Hocken oder Bücken erforderlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG).
    6. Verbot der Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren oder Arbeitsbedingungen gefährdet wird (Anl. 2 MuSchRiV), z. B.:

    * Verbot der Beschäftigung im Kontrollbereich ionisierender Strahlen (§ 22 RöV, § 56 StrlSchV).
    * Verbot der Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, sofern der Grenzwert überschritten wird (§ 5 Abs. 1 Pkt. 1 MuSchRiV).
    * Verbot der Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (§ 5 Abs. 2 Pkt. 3 MuSchRiV).
    * Verbot des direkten Kontaktes zu potentiell infektiösem Material (wie z. B. Blut und sonstigen Körpersekreten § 5 Abs. 1 Pkt. 2 MuSchRiV).

    Darüber hinaus müssen Schwangere und Stillende bei Tätigkeiten am Patienten bei medizinischen Eingriffen als Schutz vor Aerosolen außer flüssigkeitsdichten Handschuhen und Kitteln einen geeigneten Gesichtsschutz tragen.

    Die Effektivität der o. g. Schutzmaßnahmen ist jedoch beim Umgang mit schneidenden und stechenden oder rotierenden Arbeitsmitteln nicht gewährleistet. Folglich sind die Durchführung von und die Assistenz bei Tätigkeiten mit diesen Materialien, Injektionen, Punktionen (z. B. Blutentnahme) u. ä. für Schwangere verboten.

    Ebenfalls nicht erlaubt ist das Entsorgen und die Reinigung potentiell infektiöser Instrumente.
    ;-)
  • Die_JessyDie_Jessy

    277

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin ja Zahnarzthelferin, und ich musste trotzdem assistieren... Irgendwann ging es aber einfach nicht mehr wegen meinem Bauch. Ab da an war ich freigestellt weil es einfach keine Arbeit gab und sie lieber jemand anderen eingestellt hat.

    Aber meine Zahnärztin (sie hatte damals eine 1 Jahr alte Tochter) hat mir erzählt das sie ganz normal weitergearbeitet hat in der Schwangerschaft.

    Ach ja ich musste auch alle Instrumente schrubben, obwohl das mega gefährlich war für mich als Schwangere. Naja so ist es halt als Azubi....
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die-Jessy:
    Das war nicht so weil du Azubi warst sondern weil du dich nicht gewehrt hast. Viele wissen garnicht das es sowas wie das Gewerbeaufsichtsamt gibt die für die Einhaltung des Mutterschutz da sind.

    Und in dem Fall kann man das auch durchsetzen..denn unkündbar ist man auf jeden Fall..außer man hat einen befristeten Vertrag.
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    lamere schrieb:
    bspw von einer freundin die ist zahnärztin. würde sie schwanger werden, müsste sie sofort aufhören mit arbeiten.

    höh??? :confused01: Also meine Zahnärztin hat sich noch mit kugelrundem Bauch über mich gebeugt ;-) meiner war da auch schon rund die beiden Bäuche waren ziemlich im Weg :biggrin:
  • MeteoraMeteora

    728

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke mal wenn man selbstständig ist hat man ja keine Wahl oder :confuded:
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meteora schrieb:
    Ich denke mal wenn man selbstständig ist hat man ja keine Wahl oder :confuded:

    Da hast Du vermutlich Recht, aber das das gar nicht ungefährlich ist, auf die Idee wäre ich noch nie gekommen ;-)
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielleicht möchte es sich ja mal jemand im Internet ansehen. Also "Mein Baby", Sendung vom 20.04.2009 ca. bei 5 Minuten und zehn Sekunden.
    (Darf ich das überhaupt schreiben oder ist das verbotene Werbung???)
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja darfst du schreiben.
    Aber es ist ja jetzt auch geklärt. Im Mutterschutzgesetz ist es eben so geregelt das SS Hebammen nicht mehr im KReissaal arbeiten dürfen bzw nur solange sie nicht mit Blut ect in Berührung kommen.
  • MeteoraMeteora

    728

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin ganz ehrlich ich schau mir mein Baby nicht gerne an. Macht mir zuviel ANgst :confuded:
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe ja noch keine eigenen Erfahrungen mit Entbindungen. Dann fand ich die Berichte letzten Sonntag von 3 Bekannten schlimmer. Die erzählten von Ihren Entbindungen und der "Geflügelschere". Irgendwann fingen alle drei an zu lachen, weil mein Mann und ich (als einzigste kinderlos) ungefähr so :shock: geguckt haben.
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sim schrieb:
    Die erzählten von Ihren Entbindungen und der "Geflügelschere". Irgendwann fingen alle drei an zu lachen.

    hä??? Geflügelschere? hätte ich vermutlich auch lachen müssen, weil ich keine Ahnung gehabt hätte was die damit meinen?????
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß es auch nicht so genau. Dammschnitt wird doch bestimmt mit einem Skalpell gemacht. Oder??? :shock:
  • MeteoraMeteora

    728

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein die nehmen da wo ich entbinden will eine Schere :confuded:
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann meinten die wohl diese Schere mit Geflügelschere.
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sim schrieb:
    Dann meinten die wohl diese Schere mit Geflügelschere.

    is ja suuuper lutig, lass Dir blos kleine Angst machen... so ein dummer Spruch
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meteora schrieb:
    Nein die nehmen da wo ich entbinden will eine Schere :confuded:

    Meine Güte, das klingt ja als wären Schnitte dort Standard! :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dafür gibt es spetielle Scheren, die aber ganz und gar nichts mit Geflügel gemein haben. Solche dämlichen Sprüch könnte man sich auch sparen.

    Schau mal hier
    http://www.hebamme4u.net/geburt/dammschnitt.html

    ich hoffe das ist weniger beängstigend.
  • SimSim

    197

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, Marlies,

    das klingt schon viel humaner. :grin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da habe ich aber Glück gehabt :grin:
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