Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Also, darf sie die Geburt komplett nicht betreuen oder nur die Austreibungsphase? Ich könnte mir vorstellen, dass eine Geburt für eine Hebamme ja allein schon physisch sehr anstrengend ist und psychisch sicher auch. Das ist sicher Schwerstarbeit ;-) Maarlies?
...wieso dürfen Hebammen die schwanger sind überhaupt arbeiten? Ich dachte, alle die irgendwie in Krankenhäusern oder Praxen oder ähnlichem arbeiten, haben Berufsverbot wg diverser Ansteckungen? Oder ist das gar nicht so pauschal?? Aaaaanja?? :biggrin:
Ich hatte bei meinem zweiten Kind einen GVK bei einer schwangeren Hebamme. Die war mit dem sechsten Kind schwanger ;-) Und sie hat in der Zeit auch noch Geburten im Geburtshaus sowie Hausgeburten betreut. Und da wird sie sicher nicht am Ende an eine Kollegin übergeben haben.
Woher kennst du diese Vorschrift`Und weißt du etwas darüber ab welcher Schwangerschaftswoche das gelten soll?
Nein, keine Ahnung. Das habe ich im Fernsehen bei "Mein Baby" gesehen. Das war eine Entbindung im Krankenhaus mit zwei Hebammen. Und die Schwangere meinte, daß sie nicht bis zum Ende bleiben "Darf", weil sie schwanger sei und das gesetzlich verboten ist.
häää?? also bei mir kam als zweite hebamme eine schwangere hinzu. aber ich habe auch in einem geburtshaus entbunden, vielleicht ist das nur in kliniken so.
...wieso dürfen Hebammen die schwanger sind überhaupt arbeiten? Ich dachte, alle die irgendwie in Krankenhäusern oder Praxen oder ähnlichem arbeiten, haben Berufsverbot wg diverser Ansteckungen? Oder ist das gar nicht so pauschal?? Aaaaanja?? :biggrin:
Du darfst schon noch arbeiten, aber halt nicht mehr überall. Du darfst zum Beispiel nicht mehr in der Notaufnahme arbeiten, weil da ja alles erstmal hinkommt. In Isolationszimmer darfst du auch nicht mehr...nur so zum Beispiel...Aber kein generelles Beschäftigungsverbot..
@eo: laut mutterschutzgesetz §4. natürlich weiß ich nicht, wie weit das greift. ich weiß es bspw von einer freundin die ist zahnärztin. würde sie schwanger werden, müsste sie sofort aufhören mit arbeiten. aber da ist sicherlich die gefahr einer infektion größer als als hebamme. wobei man doch da auch mit sämtlichen körperflüssigkeiten der gebärenden in kontakt kommen kann... ich weiß es aber auch nicht wirklich. :oops:
Ich weiss es nicht, wo ich damals schwanger im Kreissaal gearbeitet hab, war mir das jetzt nicht bekannt....da wo ich aber nicht hindurfte, war, bei einem Kasierschnitt dabei sein, also da dürfen die Schülerinnen ja zusehen, ich durfte es aufgrund der Ss nicht.
Meine Hebamme bei Luzies Geburt war in der 24. Woche :biggrin:
Das war schon seltsam - da sassen wir mit den dicken Bäuchen - ich wurde meinen los - sie noch nicht :cool: .
Sie hat weitergearbeitet - war ja selbständig. Dann greift das MuSchu natürlich nicht.
Bei Zahnärzten und deren Helferinnen ist es so, dass sie auch mit Chemikalien zu tun haben und deshalb ein eingeschränktes Berufsverbot besteht. Also eine Helferin, die schwanger ist darf ohne weiteres noch an der Anmeldung Telefondienst machen und Abrechnung machen, kein Problem, aber sie darf keine Stuhlassistenz mehr machen. Bei Krankenschwestern wurde es ja schon gesagt. Bei Altenpflegerinnen ist es so, dass sie keine Leute mehr heben dürfen und bei Arzthelferinnen ist es so, dass sie nicht mehr ins Labor dürfen, aber auch noch Anmeldung und Abrechnung machen dürfen.
Wie das mit Hebammen ist, das weiß ich jetzt nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es eben aus Gründen der Ansteckungsgefahr ist.
Natürlich ist das anstrengend, aber danach fragt gewöhnlich keiner.
Hebeammen bekommen keine vorzeitigen Wehen oder Blutungen.
Es ist auch wohl nicht generell verboten, hat evlt. aber schon etwas mit Hepatitis und/oder HIV zu tun.
Ich bin da gar nicht so aktuell informiert, weil ich schon ewig nicht mehr im KH arbeite. Aber natürlich ist auch jeder Arbeitgeber anders und/oder evtl. gibt es Verordnungen bzw. Gerichtsurteile.
schwangere Hebammen dürfen eigentlich nicht mehr im Kreissaal arbeiten und das ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz im Gesundheitswesen..genauer aus diesem Passus
Beschäftigungsverbote
Für die Beschäftigung von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, die mit besonderen Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind verbunden sind, ergeben sich nach den o.g. Bestimmungen die folgenden Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen.
1. Verbot der Beschäftigung, wenn nach ärztlichem Zeugnis durch eine Weiterbeschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
2. Verbot der Beschäftigung in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr (§ 8 Abs. 1 MuSchG).
3. Verbot der Mehrarbeit, d.h. Arbeitszeiten von mehr als 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche (§ 8 Abs. 1 u. 2 MuSchG).
4. Verbot der Beschäftigung mit Tätigkeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 MuSchG).
(Die Punkte 2 - 4 gelten auch für Bereitschafts-, Ruf- und Notdienste.)
5. Verbot der Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen häufiges erhebliches Strecken, Beugen oder dauerndes Hocken oder Bücken erforderlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG).
6. Verbot der Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren oder Arbeitsbedingungen gefährdet wird (Anl. 2 MuSchRiV), z. B.:
* Verbot der Beschäftigung im Kontrollbereich ionisierender Strahlen (§ 22 RöV, § 56 StrlSchV).
* Verbot der Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, sofern der Grenzwert überschritten wird (§ 5 Abs. 1 Pkt. 1 MuSchRiV).
* Verbot der Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (§ 5 Abs. 2 Pkt. 3 MuSchRiV).
* Verbot des direkten Kontaktes zu potentiell infektiösem Material (wie z. B. Blut und sonstigen Körpersekreten § 5 Abs. 1 Pkt. 2 MuSchRiV).
Darüber hinaus müssen Schwangere und Stillende bei Tätigkeiten am Patienten bei medizinischen Eingriffen als Schutz vor Aerosolen außer flüssigkeitsdichten Handschuhen und Kitteln einen geeigneten Gesichtsschutz tragen.
Die Effektivität der o. g. Schutzmaßnahmen ist jedoch beim Umgang mit schneidenden und stechenden oder rotierenden Arbeitsmitteln nicht gewährleistet. Folglich sind die Durchführung von und die Assistenz bei Tätigkeiten mit diesen Materialien, Injektionen, Punktionen (z. B. Blutentnahme) u. ä. für Schwangere verboten.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Entsorgen und die Reinigung potentiell infektiöser Instrumente.
Ich bin ja Zahnarzthelferin, und ich musste trotzdem assistieren... Irgendwann ging es aber einfach nicht mehr wegen meinem Bauch. Ab da an war ich freigestellt weil es einfach keine Arbeit gab und sie lieber jemand anderen eingestellt hat.
Aber meine Zahnärztin (sie hatte damals eine 1 Jahr alte Tochter) hat mir erzählt das sie ganz normal weitergearbeitet hat in der Schwangerschaft.
Ach ja ich musste auch alle Instrumente schrubben, obwohl das mega gefährlich war für mich als Schwangere. Naja so ist es halt als Azubi....
Die-Jessy:
Das war nicht so weil du Azubi warst sondern weil du dich nicht gewehrt hast. Viele wissen garnicht das es sowas wie das Gewerbeaufsichtsamt gibt die für die Einhaltung des Mutterschutz da sind.
Und in dem Fall kann man das auch durchsetzen..denn unkündbar ist man auf jeden Fall..außer man hat einen befristeten Vertrag.
bspw von einer freundin die ist zahnärztin. würde sie schwanger werden, müsste sie sofort aufhören mit arbeiten.
höh??? :confused01: Also meine Zahnärztin hat sich noch mit kugelrundem Bauch über mich gebeugt ;-) meiner war da auch schon rund die beiden Bäuche waren ziemlich im Weg :biggrin:
Vielleicht möchte es sich ja mal jemand im Internet ansehen. Also "Mein Baby", Sendung vom 20.04.2009 ca. bei 5 Minuten und zehn Sekunden.
(Darf ich das überhaupt schreiben oder ist das verbotene Werbung???)
Ja darfst du schreiben.
Aber es ist ja jetzt auch geklärt. Im Mutterschutzgesetz ist es eben so geregelt das SS Hebammen nicht mehr im KReissaal arbeiten dürfen bzw nur solange sie nicht mit Blut ect in Berührung kommen.
Ich habe ja noch keine eigenen Erfahrungen mit Entbindungen. Dann fand ich die Berichte letzten Sonntag von 3 Bekannten schlimmer. Die erzählten von Ihren Entbindungen und der "Geflügelschere". Irgendwann fingen alle drei an zu lachen, weil mein Mann und ich (als einzigste kinderlos) ungefähr so :shock: geguckt haben.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!
Kommentare
59,500
197
4,111
27,156
Woher kennst du diese Vorschrift`Und weißt du etwas darüber ab welcher Schwangerschaftswoche das gelten soll?
197
Nein, keine Ahnung. Das habe ich im Fernsehen bei "Mein Baby" gesehen. Das war eine Entbindung im Krankenhaus mit zwei Hebammen. Und die Schwangere meinte, daß sie nicht bis zum Ende bleiben "Darf", weil sie schwanger sei und das gesetzlich verboten ist.
1,193
1,783
Du darfst schon noch arbeiten, aber halt nicht mehr überall. Du darfst zum Beispiel nicht mehr in der Notaufnahme arbeiten, weil da ja alles erstmal hinkommt. In Isolationszimmer darfst du auch nicht mehr...nur so zum Beispiel...Aber kein generelles Beschäftigungsverbot..
4,111
5,435
7,124
Das war schon seltsam - da sassen wir mit den dicken Bäuchen - ich wurde meinen los - sie noch nicht :cool: .
Sie hat weitergearbeitet - war ja selbständig. Dann greift das MuSchu natürlich nicht.
2,619
Wie das mit Hebammen ist, das weiß ich jetzt nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es eben aus Gründen der Ansteckungsgefahr ist.
38,644
Hebeammen bekommen keine vorzeitigen Wehen oder Blutungen.
Es ist auch wohl nicht generell verboten, hat evlt. aber schon etwas mit Hepatitis und/oder HIV zu tun.
Ich bin da gar nicht so aktuell informiert, weil ich schon ewig nicht mehr im KH arbeite. Aber natürlich ist auch jeder Arbeitgeber anders und/oder evtl. gibt es Verordnungen bzw. Gerichtsurteile.
25,096
277
Aber meine Zahnärztin (sie hatte damals eine 1 Jahr alte Tochter) hat mir erzählt das sie ganz normal weitergearbeitet hat in der Schwangerschaft.
Ach ja ich musste auch alle Instrumente schrubben, obwohl das mega gefährlich war für mich als Schwangere. Naja so ist es halt als Azubi....
25,096
Das war nicht so weil du Azubi warst sondern weil du dich nicht gewehrt hast. Viele wissen garnicht das es sowas wie das Gewerbeaufsichtsamt gibt die für die Einhaltung des Mutterschutz da sind.
Und in dem Fall kann man das auch durchsetzen..denn unkündbar ist man auf jeden Fall..außer man hat einen befristeten Vertrag.
1,109
höh??? :confused01: Also meine Zahnärztin hat sich noch mit kugelrundem Bauch über mich gebeugt ;-) meiner war da auch schon rund die beiden Bäuche waren ziemlich im Weg :biggrin:
728
1,109
Da hast Du vermutlich Recht, aber das das gar nicht ungefährlich ist, auf die Idee wäre ich noch nie gekommen ;-)
197
(Darf ich das überhaupt schreiben oder ist das verbotene Werbung???)
25,096
Aber es ist ja jetzt auch geklärt. Im Mutterschutzgesetz ist es eben so geregelt das SS Hebammen nicht mehr im KReissaal arbeiten dürfen bzw nur solange sie nicht mit Blut ect in Berührung kommen.
728
197
1,109
hä??? Geflügelschere? hätte ich vermutlich auch lachen müssen, weil ich keine Ahnung gehabt hätte was die damit meinen?????
197
728
197
1,109
is ja suuuper lutig, lass Dir blos kleine Angst machen... so ein dummer Spruch
350
Meine Güte, das klingt ja als wären Schnitte dort Standard! :shock:
38,644
Schau mal hier
http://www.hebamme4u.net/geburt/dammschnitt.html
ich hoffe das ist weniger beängstigend.
197
das klingt schon viel humaner.
38,644