Hallo.
Hab mal wieder eine Frage, diesmal zur Elternzeit.
Ich will nun 2 Jahre Elternzeit machen und hab das auch schon so mitgeteilt an Arbeitsgeber usw.
Jetzt meine Frage. Kann mein Freund auch Elternzeit machen ohne das meine gekürzt wird?
Wir überlegen ob mein Freund nicht direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nimmt. In den 2Monaten darf ich ja so oder so nicht arbeiten. Werden mir die 2 Monate abgezogen oder geht das?
Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen.
Kommentare
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Beim Elterngeld ist es so, dass Du normalerweise für ein Jahr Elterngeld bekommst. Das heißt, die Mutterschutzzeit wird eingerechnet. Du bekommst also eigentlich quasi nur 10 Monate Elterngeld, vorher ja 8 Wochen MuSchugeld. Das Elterngeld kannst Du aber auf 2 Jahre splitten. Dann bekommst Du zwei jahre Geld, wenn auch nur die Hälft. Naja, soweit ich informiert bin, sind das auch nicht ganz 2 Jahre, weil Du ja nur die quasi 10 Monate splitten kannst.
Wenn Dein Mann auch 2 Monate zu Hause bleiben will, kann er das tun und bekommt dann auch Elterngeld. Dir wird da nichts abgezogen.
Insgesamt kann man ja 3 Jahre Erziehungszeit nehmen. Da weiß ich allerdings nicht genau, ob dann die 2 Monate bei Dir abgezogen werden, wenn Dein Mann auch zu Hause bleibt.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen und es ist so richtig, denn das ist mein Informationsstand.
Ansonsten wird hier sicher noch jemand vorbei schauen, der davon Ahnung hat.
Gruß Steffi
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Nur beim Elterngeld gibt es zusammen max. 14 Monate. Achte übrigens darauf, daß Dein Mann wirklich zwei "Lebens"Monate von Eurem Kind Elternzeit nimmt. D.h. nicht vom z.B. vom 1. Juni bis 31. Juli, sondern, wenn Euer Kind z.B. am 5. Juni geboren wird, vom 5. Juni bis 4. August.
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Wenn mein Freund die 2 Monate Elternzeit macht bekommt er doch 67% vom Gehalt und ich die 2 Monate ja durch den Mutterschutz volles Gehalt und nach dem Mutterschutz bekomm ich ja jeden Monat die hälfte von 67% bis das Kind 2 Jahre alt ist,oder?
Und bei Männer gilt doch auch das Sie nach der Elternzeit wieder übernommen werden müssen, oder kann man Sie dann auch kündigen?
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Wenn du das im Antrag so angegeben hast, ja. Aber eigentlich müsste die Zahlung schon 2 Monate eher beendet sein, bevor das Kind 2 wird. Weil ja die Zeit des Mutterschutzes zur Elternzeit dazuzählt!
Dir stehen insg. 3 Jahre Elternzeit zu, aber du bekommst nur für max. 22 Monate Geld + das Geld von deinem Partner.
(Wenn ich mir das alles richtig gemerkt habe. Bitte verbessert mich, wenn ich falsch liege :oops: )
Na ja, Steffi hat das ja auch so erklärt, seh ich gerade ;-)
Man kann im Antrag die Elternzeit zweimal (?) wechseln, also meinetwegen erst die Mutter 3 Monate, dann der Vater 2 Monate, dann wieder die Mutter xyz Monate. Wenn man das so macht, bekommt aber immer nur einer das Geld, klar.
Und ich denke schon, das auch der Mann nach der Elternzeit wieder angestellt werden muss. Das kann man doch aber mit dem Arbeitgeber klären, oder? Nicht, das man dann überrrascht wird.
LG
59,500
Falls ich dafür lieber einen eigenen Beitrag eröffnen soll sagt Bescheid.
Ich weiß, das Bonuszahlungen nicht in die Berechnung des Elterngeldes eingehen.
Aber was ist mit Bonuszahlungen, die ich während des Elterngeldes bekomme?
Muss ich dann das Elterngeld anteilig zurückzahlen?
Am Ende des Jahres zahlt mein Chef immer einen Jahresabschlussbonus, bei dem er mich auch berücksichtigen will. Da bekomme ich aber (sofern Urmel pünktlich kommt :biggrin: ) schon Elterngeld.
Ich frag mich halt jetzt ob das wie ein Verdienst ausgelegt wird und ich dann Elterngeld in dem Monat weniger bekomme. :sad:
Kann ja sein.
Falls das jemand weiß wäre ich echt dankbar, dann spreche ich da nochmal mit meinem Chef drüber.
Eure Biroe
258
das wär' ja noch schöner :fingers: :cool:
Ne, ne, der Bonus zählt dann nicht als Einkommen und wird auch nicht vom Elterngeld abgezogen.
Mit dem Kündigungsschutz bei den Männern ist es etwas komplizierter, aber leider kenn ich mich da auch nicht so genau aus. Bei den Frauen ist es ja so, daß sie aus der SS direkt in die Elternzeit rutschen und dadurch kontinuierlich ein Kündigungsschutz besteht. Bei den Männern kann in der Elternzeit selbst wohl nicht gekündigt werden, aber entweder davor (d.h. zwischen Ankündigung, die er ja ein paar Wochen vorher machen muß, und der eigentlichen Elternzeit) oder danach?? So ganz sicher bin ich mir da aber nicht.
2,615
Ich gehe davon aus das solche Zahlungen angerechnet werden, da es sich ja schon um Einkommen handelt. Und weils beim Elterngeld ja keinen Freibetrag gibt, sondern du immer nur die Differenz aus deinem vorherigen und deinem jetzigen Einkommen bezahlt bekommst, würde ich lieber mit meinem AG reden und mir den Bonus entweder vorher oder nachdem du wieder arbeitest ausbezahlen lassen.
Vielleicht solltest du auch noch mal telefonsich bei der Elterngeldstelle nachfragen, die könnens dir sicher verbindlich sagen...
258
Also daß die Bonuszahlungen nicht angerechnet werden, da bin ich mir ganz sicher, hatte ich bei mir auch. Kann ja auch nicht angehen, daß sie bei der Berechnung der Höhe des Elterngelds nicht als Einkommen gewertet werden und dann hinterher beim Auszahlen dann schon.
2,615
59,500
Ich hoffe, ich schaff es die kommende Woche :roll:
Melde mich bestimmt.
Eure Biroe
59,500
Ich habe die Kontaktleute der Elterngeldstelle unserer Stadt herausgesucht.
Habe heute eine Mail hingeschickt mit der Frage.
Sobald ich Antwort habe, gebe ich Bescheid.
Eure Biroe
59,500
Hier die Antwort von der Elterngeldstelle:
"Sollten Sie Ende 2009 eine Bonuszahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müsste von unserer Seite geprüft werden, ob diese Prämie als laufendes steuerpflichtiges Einkommen oder als sonstiger Bezug ausgewiesen wird. Wenn es ein laufendes steuerpflichtiges Einkommen ist, wird es als Einkommen während des Elterngeldbezuges berücksichtigt. "
Mmhh - tja letzendlich kann man sich da wohl also nicht sicher sein.
Ab wann wird daraus wohl ein "laufendes steuerpflichtiges Einkommen"? Wenn es jedes Jahr gezahlt wird?
Also ich werde da besser noch mal mit meinem Chef drüber reden, ob wir da nicht intern eine Lösung für finden. Sicher ist sicher.
Eure Biroe
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ich hatte mir den Antrag schon vor Geburt meines Sohnes besorgt/zuschicken lassen... UND ich habe bestimmt 10000000 mal da angerufen.... :oops: Dieses Beamtendeutsch versteht man als Normalo auch nur Teilweise - siehe die Antwort an Biroe.
Ich wúrde die am Telefon lóchern... da kann man immer nochmal nachfragen...
Dein Mann sollte auch mal mit seinem Chef/Personalabteilung sprechen wegen der Elternzeit und Kúndigungsschutz. Und er soll sich die Antwort schriftlich geben lassen.
Gruss ed
59,500
Habe bald Urlaub und dann werde ich mal meine ge"ballte" (Bauch)kompetenz nutzen^^.
Hatte auch irgendwie das Gefühl, die hatte nicht so recht Bock meine Frage zu beantworten.
Musste erst noch mal hinschreiben und dann bekam ich die Antwort.
Aber ich halte Euch auf dem Laufenden, im Juli treffen Biroe und Amt aufeinander
Wenn mein Mann sich mit seinem Chef unterhält wird das ein sehr einseitiges Gespräch,
der ist nämlich selbstständig ;-) :biggrin:
Aber Du hast schon recht, damit geben wir uns nicht zufrieden.
Ich bin bald Mama :biggrin: ich hab die Lizenz zum Nerven und peinlich sein :twisted:
Eure, Biroe