Rechtsgrundlage stillen

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 21. 05. 2009, 21:37 in Stillen
Ich hab zwar noch etwas zeit,aber ich mach mir schon so meine Gedanken.Im januar werde ich wieder arbeiten gehen und Rafael wird betreut.Nun dachte ich die ganze Zeit,dass ich im Dezember abstillen werde..aber eigentlich könnte ich mir vorstellen schon so bis 18Monate zu stillen,und fände es schön,wenn sich im Januar auch für Rafael so viel ändert,dass er noch z.T. die Brust bekommt.
Nun weiss ich das alles,dass der AG Stillpausen zugestehen muss etc.Das bringt mir leider wenig,ich müsste die Möglichkeit bekommen das erste halbe Jahr aus dem Labor noch draussen bleiben zu dürfen und Büroarbeit zu machen.
Ihr wisst ja, ich arbeite mit unbekannten Substanzen,und selbst wir wissen manchmal nicht genau was es ist..wir führen ja Tests durch,die notwendig sind,damit die Substanzen iiiirgendwann in die Klinische STudie darf.Wir haben sogar noch nicht mal das Endprodukt,sondern die Teilsubstanzen..stehen als ganz am ANfang der Kette bei der Entstehung eines neuen Medikaments oder auch mal einer Chemikalie.Wir wissen also nicht,ob diese genverändernd,krebsauslösend etc ist...geschweige denn in die Mumi geht.Ich arbeite immer mit höchsten Sicherheitsauflagen,denn jede Substanz könnte potenziell gefährlich sein,sprich plötzlich giftig ausdampfen(schon mal passiert bei uns :shock: ),explosiv sein..oder sich unter Versuchbedingungen in die Luft verflüchtigen..usw.
Soll heissen..stillen käme nur für mich in Frage,wenn ich noch eine zeit aus dem labor draussen bleiben könnte.
Ich meine mich zu erinnern,dass ich das sogar einfordern kann..aber das es eine Grauzone ist,ab welchem Alter des Kindes man dem AG wieder entgegenkommen muss..sprich ich ins Labor gehen müsste.
Unser oberster Chef kennt die Bestimmung ,die einzuhalten sind,wenn eine Mami abpumpt(extra Pausen etc.)EINE hatten wir auch,die das gemacht hat,aber die kam auch nach 8 WOchen wieder und durfte ein paar Monate aus de LAbor draussen bleiben..Allerdings war ihre Verteilung Labor/Büro 20/80,meine ist 90/10 UND mein Kind ist ja schon 1 Jahr ,wenn ich wiederkomme.Da bei uns die Flaschenmamis sehr ausgeprägt sind,gibt es keinen einzigen Langezeitstiller,der das selbe Problem wie ich haben könnte.

Mein Problem ist:Wo erfahr ich die genaue Rechtsgrundlage,dass ich was in der HAnd habe?WAS für Rechte hab ich definitiv?Wen kann ich mir ins Boot holen zur Unterstützung?Betriebsrat?eine externe Stelle?
Ich glaube nämlich nicht,dass ich mit dieser Nachricht auf Begeisterung stosse..die lecken sich schon alle Finger wieder nach mir..und brauchen mich im Labor..und unser oberster Chef wird das sehr merkwürdig finden einen Einjährigen noch zu stillen.
Mir wär es das aber wert..einmal für Rafael natürlich(und für mich) und für vllt. doch irgendwann mal eine andere Langzeitstillmami,die wieder arbeiten muss...Quasi als Vorreiter...

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im Prinzip gilt in der Stillzeit weiterhin das Mutterschutzgesetz, guck mal hier:
    http://www.afs-stillen.de/cms/cms/uploa ... gesetz.pdf

    Allerdings gehen die meisten Arbeitgeber sicher davon aus, dass die Stillzeit spätestens nach einem Jahr zu ende ist. Ich vermute, dass die Rechtssprechung, soweit es dazu Urteile gibt, da auch unterschiedlich ist. Die AFS hat für solche Fragen eine spezielle Email-Adresse, frag doch bitte mal da nach:

    erwerbstaetigkeit@afs-stillen.de
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke ich frag mal nach..Soll ich hier Rückmeldung geben?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja bitte.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die erste supernette Antwort ist da..ganz toll finde ich das,dass sie sich extra nun Gedanken macht.Ich bin gespannt was das Ergebnis sein wird :grin::grin:

    Hallo Sonja,
    als erstes möchte ich zum kleinen Rafael gratulieren. Ich habe auch einen 4 Monate alten Sohn, er heißt Ricardo.
    Ich werde mir wegen Ihrer anfrage gedanken machen und Ihnen sobald es mir möglich ist antworten.
    Mit freundlichen Grüße
    Gisela Dietrich
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 21. 05. 2009, 18:46
    So hier geb ich nun Rückmeldung


    Folgende Antwort habe ich bekommen:

    Hallo Sonja,
    nun habe ich etwas Zeit um ausführlich deine Frage zu beantworten.
    Ich denke, dass du Recht hast, wenn du sagst, dass sich der Arbeitgeber darüber nicht freuen wird. Tatsache ist aber, dass du dich und deinen Sohn Rafael schützen möchtest und auch sollst.
    Deswegen darfst du dich gerne auf das Mutterschutzgesetz berufen.Da im Gesetz keine Altersbegrenzung angegeben ist, dürfte es kein Problem sein noch über daserste Jahr des Kinder hinaus zu stillen. Du möchtest ja nicht die Stillzeiten in Anspruch nehmen sondern nur am Schreibtisch arbeiten damit die Gesundheit von Dir und vor allem von Rafael nicht gefährdet wird. Und dies muss der Arbeitgeber gewährleisten.
    Außerdem weiss ich, dass es ein Gerichtsbeschluss gibt in dem das Urteil sagt, dass die Stilldauer eine Angelegenheit von Mutter und Kind ist. Natürlich gibt es da eine Grenze, wenn dein Kind 5 Jahre alt ist, dann geht dies nicht. Aber mit einem Jahr und mit der Perspektive von ins gesamt 18 Monate sollte der Arbeitgeber sich daran halten.
    Ich schicke dir den Abschnitt des Mutterschutzgesetz zu. Du kannst es dir durchlesen und wirst sehen, dass es im Paragraf 2 bis 4 um stillende Mütter, deren Schutz und Beschäftigungsverbote geht.
    So, und falls du etwas nicht verstanden hast kannst du dich gerne per mail oder telefonisch unter der xxxxxxx bei mir melden. Ich hoffe ich habe dir weiterhelfen können.
    Liebe Grüße
    Gisela Dietrich

    § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
    (1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
    (2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
    (3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.
    (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

    1.
    den Arbeitgeber zu verpflichten, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter oder ihrer Kinder Liegeräume für diese Frauen einzurichten und sonstige Maßnahmen zur Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Grundsatzes zu treffen,
    2.
    nähere Einzelheiten zu regeln wegen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beurteilung einer Gefährdung für die werdenden oder stillenden Mütter, zur Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und zur Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmerinnen nach Maßgabe der insoweit umzusetzenden Artikel 4 bis 6 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. EG Nr. L 348 S. 1).

    (5) Unabhängig von den auf Grund des Absatzes 4 erlassenen Vorschriften kann die Aufsichtsbehörde in Einzelfällen anordnen, welche Vorkehrungen und Maßnahmen zur Durchführung des Absatzes 1 zu treffen sind.
    Zweiter Abschnitt
    Beschäftigungsverbote
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
    (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
    (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

    1.
    mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
    2.
    nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
    3.
    mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
    4.
    mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
    5.
    mit dem Schälen von Holz,
    6.
    mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
    7.
    nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
    8.
    mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

    (3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

    1.
    Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
    2.
    Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

    ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.
    (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

    1.
    Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,
    2.
    weitere Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter vor und nach der Entbindung zu erlassen.

    (5) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten.


    Ich werde wohl,sollte Rafael sich vorher nicht selber abgestillt haben,dies von meinem Chef fordern...auch wenn mir jetzt schon der A... auf Grundeis geht..aber wenn ich das Recht nun mal habe ,oder?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh hoppla...danke Nienna

    *schieb*
    Mich würde aber wirklich eure Meinung interessieren..
    Sollte man sowas durchsetzen,auch wenn der AG weniger begeistert ist?
    Gebt mir mal bitte Denkanstösse/Argumente..Danke :triste:
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, was heißt "durchsetzen".
    ich denke, es ist gut, vorbereitet zu sein udn die Hintergründe/rechtliche Lage usw. zu wissen.
    Dann halt einfach "friedlich" versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden im Gespräch. Wenn der AG dann auf stur stellt, kann man immer noch versuchen, mit dem Hintergrudnwissen zu argumentieren.
    Gleich damit rauszukommen finde ich eher schwierig, weil das dann schon mal gleich irgendwie die "Stimmung" versauen kann und man mit (noch) weniger Entgegenkommen rechnen muss.

    Ich denke, dass man durchaus Chancen hat, das dann auch wirklich durchzustezen, aber ist die Frage, wie dann hinterher das Klima ist....
    Es ist also irgendwie eine echte Hängepartie.

    Und genau deshalb finde ich es auch gut, dass Du Dich schon so früh damit auseinandersetzt udn Dir Argumente etc. suchst. Dann kannst Du die Situation bzw. ein solches Gespräch ordentlich und ausführlich vorbereiten. Ich denke, sowas merkt der AG auch und wird das ggf. auch zu schätzen wissen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab jetzt mit durchsetzen auch weniger gemeint ihm die Gesetze ums Ohr zu hauen.. ;-) aber ich denke auch wenn ich freundlich erzähle,dass ich leider nicht ins Labor kann/könnte,da ich wohl dann noch stillen werde..alleine das wird sicher schon eine heftige Debate auslösen..Daher..möchte ich vorbereitet sein..
    Ich hab auch überlegt den Betriebsrat vllt. vorab mal zu informieren,,,also erstmal nicht offiziel..
    Aber ich freu mich auf Austausch hier..Ich denke eben,die stllende Mutter wird doch geschützt..also verlange/wünsche ich mir doch nichts totales irrationales oder?

    Mein Ass im Ärmel ist,dass ich an meinem Platz im Labor nicht ersetzbar bin und zusätzlich niemand neues engestellt werden darf...
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich fände auch wichtig, einen "passenden Zeitpunkt" für ein solches Gespräch zu finden. Das ist sicher schwer. Aber zu früh wirkt m.E. blöd und kurz vor knapp ist so "Überrumpelungstechnik"...
    Hm, Betriebsrat...kommt darauf an...meinst Du nicht, der AG/Chef als solches fühlt sich dann vielleichts chon "übergangen" und als ob Du ihm damit insgeheim unterstllst, ihm nicht zu vertrauen, Dich bei ihm nicht "in guten Händen" zu fühlen...
    Das würde ich schon abwägen; die genaue Situation wie es bei Euch auf der Arbeit zugeht usw. kennst Du am besten.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke Ende Oktober /Anfang November spreche ich bei einer Chefin vor,wie das dann ab -januar laufen ird.Und dann schau ich al was sie sagt und ob ich dann gleich zum Geschäftsführer gehen muss,weil sie das eben mit ihm abgeklärt haben möchte.
    Wegen Betriebsrat schrieb ich ja..inoffiziel,sprich vertraulich..In Aktion treten die nur,wenn nix mehr geht..
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Joah, sicher. Darf Dir dann halt nur nicht "rausruschen". A la "Als ich mit dem betriebsrat sprach, wurde gesagt, dass" oder "Der Betriebsrat sagte aber, dass..." oder so.
    ICH würde mir so ein Fettnäpfchen vermutlich bauen und das fänd eich dann schon mehr als peinlich.... ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm den Ablauf des Gespräches hab ich mir noch gar nicht überlegt..ich bräuchte einfach noch ein paar Argumente,und etwas Rückenstärkung,dass man das nachvollziehen kann,warum ich das will,und mir quasi nur das nehme was mir und Rafael zusteht.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ICH verstehe das. Bin aber auch nicht Dein Chef. :cool:
    Wollte nur meine Anmerkungen loswerden. Du hast ja auch noch zeit, Dir Gedanken zu machen, Infos einzuholen etc.
    Das mit dem Betriebsrat würde ich (!) mir allerdings echt überlegen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja deswegen schreib ich ja hier..das hilft mir eben...den Beteibsrat kann ich ja noch anahuen ,wenn der Chef sich ganz quer stellt.Ich weiss eben,dass er sehr aufbrausend sein kann..und ich hab schon mal ein Gespräch mit ihm und meinem Ex-Studienleiter gehabt und bin da total untergegangen und unter Druck gesetzt worden,daher meine Ideen nach Hilfe.Ganz einfach:Ich hab Angst vor dem Gespräch..will rafael aber gerne länger als ein Jahr stillen..
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