Arbeitgeber will Beschäftigungsverbot

bearbeitet 18. 05. 2009, 14:49 in Schwangerschaft
Hallo zusammen,

bin hier neu und hab da ne frage, hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Bin jetzt in der 26Woche Schwanger, ich habe erst in der 24 Woche meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich Schwanger bin, da ich noch in der Pobezeit bin und ich bedenken wegen einer Kündigung hatte.
Nach dem ich es mitgeteilt habe hat mein Arbeitgeber eine Beurteilung gemacht von meinem Arbeitsplatz und dabei kam raus das ich dort nicht mehr arbeiten darf.
Nun sitz ich Zuhaus weil die keine Arbeit für mich haben. Mein Arbeitgeber möchte jetzt von meiner Ärtztin ein Beschäftigungsverbot haben. Sie meinte das die das gar nicht fordern dürfen nur das die mich freistellen müssen. Naja mein Arbeitgeber hat mir jetzt schon 2 wochen Urlaub abgezogen da mein Artz im Urlaub war.
Mein Arbeitgeber will auch das ich nach dem Mutterschutz Kündige.

Kann mir vielleicht jemand helfen was jetzt richtig ist??

Schon mal danke an alle die mir Antworten

MfG Schwarzerose1986

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo und herzlich Willkommen!

    Erstmal herzlichen Glückwunsch zur SS :igual: !
    Warum hattest du Angst vor einer Kündigung? Während der SS ist man unkündbar, egal ob Probezeit oder nicht. Naja, das hilft dir nun auch nicht mehr weiter...
    Was arbeitest du denn?
    Ich musste auch ab der 8 SSW schon frei gestellt werden und meine Kollegin auch. Ich habe damals einfach ein Verbot von der Frauenärztin bekommen und habe es eingereicht. Lohnfortzahlung erfolgt dann durch den AG und der bekommt es von der Krankenkasse zurück!
    Im Inet findet man auch viel darüber das der Arbeitgeber ein Verbot ausschreiben kann, aber mein AG meint auch, dass es das nicht mehr gibt! Jedenfalls kann es nicht sein, dass du nun Urlaub nehmen musst. Warum erteilt dir dein FA das Verbot nicht einfach? Ich denke es geht deinem Ag darum, dass er das Geld für deinen Ausfall auch von deiner Krankenkasse bekommt.

    Aber wieso sollst du kündigen nach dem Mutterschutz? Du hast doch Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre. Und solange muss der AG deinen Platz dann frei halten!

    LG
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Also wende dich ganz schnell an das Gewerbeaufsichtsamt. Dort müssen alle Schwangern gemeldet werden.
    Weder darf dir Urlaub abgezogen werden, noch kann er ein Beschäftigungsverbot von der KK verlangen. Er muß dich freistellen wenn dein Arbeitsplatz ungeignet ist. Und der Arbeitgeber bekommt bei Kleinbetrieben von der Berufsgenossenschaft wieder.

    Das alles kann dir aber auch das Gewerbeaufsichtsamt erklären. Und kündigen mußt du die nächsten 3 Jahre auch nicht.

    Also nicht kirre machen lassen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Erst mal danke für die Antwort.

    Ich bin über ne Zeitarbeitsfirma eingestellt und hab da wieder angefangen als ich schon von der Schwangerschaft wusste naja da die Firma gerne Kündigt hat ich da ein bisschen Angst vor.
    Ich bin bei Siemens als Produktionshelferin und da musste ich auch immer mal was heben. Meine FA wusste das auch die ganze zeit nur wegen dem Grund das die gerne kündigen wollte ich solange weiter arbeiten wie es geht. Habe es aber dann erzählt bevor die was sehen.

    So wie ich meinem AG verstanden hab geht es denen auch darum das die das Geld von der Krankenkasse bekommen. Meine FA sagte das die AG für sowas versichert wären und mich Freistellen sollen wenn die keine andere Arbeit für mich haben sie will sich heute aber noch erkundigen wie es aussieht, muss morgen noch mal hin.

    Warum ich anschließend kündigen soll versteh ich auch nicht wirklich.

    MfG
  • Tanja29Tanja29

    342

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bist Du nun direkt bei Siemens angestellt oder über eine Zeitarbeitsfirma im Einsatz?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Über eine Zeitarbeitsfirma.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich denk mal, dass dein AG sich aus der Verantwortung stehlen will und dich vor allem los haben will als Schwangere, da du ja momentan für sie Kosten verursachst und keine Arbeit dafür leistest. Deshalb sollst du kündigen. Leider ist das an meinem früheren Arbeitsplatz auch einer schwangeren Kollegin nahe gelegt worden, die bislang für Herstellung von Zytostatika (Chemotherapie) verantwortlich war, dass sie doch kündigen soll, wenn sie eh schwanger ist, da anderweitig keine Beschäftigung für sie wäre :roll: Der AG hat dadurch nämlich etwas weniger Aufwand, wenn der Arzt dich krank schreibt.

    Grundsätzlich: müssen tust du gar nix ;-) du bist unkündbar in der Schwangerschaft, und Urlaub dürfen sie dir auch nicht abziehen. Ich weiß zwar nicht wohin man sich wenden kann, aber das kann dir sicher hier jemand sagen, welche Behörden für sowas verantwortlich sind. Wichtig ist nur, dass du dich zu nix überreden lässt und auch nichts tust nur weil die es gern so hätten!
  • Tanja29Tanja29

    342

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, ganz einfach: die müssen Dich rausnehmen aus dem Einsatz und - sollten sie keinen anderen, schwangerschaftsverträglichen Einsatz für Dich finden, dafür aufkommen, NICHT DU! Ein generelles Beschäftigungsverbot ist da nicht immer sinnvoll, wir hatten etliche Mitarbeiterinnen, die im Tageseinsatz sitzend Tätigkeiten nachgehen konnten, zB Sortierarbeiten etc. Derzeit ist es bei ZA Firmen natürlich doppelt schwer, passende Einsätze zu finden - bei dem Kundeneinbruch landesweit. Aber Deine Rechte sind als Zeitarbeitnehmerin die gleichen wie bei jeder anderen Firma, sprich nix Kündigung nach Mutterschutz!! Wir hatten sogar schon die Situation, wo uns eine Mitarbeiterin direkt nach der Unterschrift des unbefristeten Vertrages das Schwangerschaftattest und das Beschäftigungsverbot vom Arzt über den Tisch geschoben hat. Aber egal wie ärgerlich das war - rein rechtlich is da nix zu machen. Arbeitest Du mit Zeitkonto?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke fü die Antworten. Morgen soll ich noch mal bei meinem Arbeitgeber Anrufen weil die ja vom Artz dieses verbot haben wollen. Mal sehn was ich dennen dann sage.
    Naja mal sehn.
    Ja ich Arbeite mit einem Zeitkonto.
  • Tanja29Tanja29

    342

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, vielleicht können sie ja mit dem Zeitkonto ein wenig überbrücken. Aber klar, dass die "zicken": in einer durchschnittlichen Kalkulation benötigt man 3 Vollzeitarbeitende, um einen Ausfall (bitte entschuldige die Wortwahl :oops: ) auszugleichen. Nichts desto weniger müssen sie Dir geben, was Dir zusteht: bekommst Du vom Arzt kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, muss die Zeitarbeitsfirma für den Ausfall gerade stehen! Und lass Dich auf keine Spielchen wie "Stunden vertraglich herabsetzen" oä ein, ja? Darf ich fragen, welche Firma...?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok werd ich nicht machen. Dekra heisst die Zeitarbeitsfima.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nochmal wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Die sind für dich zuständig und erklären dir und dem Arbeitsgeber alle Rechte und Pflichten.

    Du bist warst und wirst unkündbar sein. Auch muß du kein Beschäftigungsverbot vorlegen..da können sie machen was sie wollen. Aber Gewerbeaufsichtsamt hilft dir weiter..ganz bestimmt. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke fü den Tipp Anja. Ich werde mich dann mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
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