Ich werde wohl aus meinem Betrieb ausscheiden und möchte dafür eine Abfindung haben.
Unser Laden wird nicht mehr lange existieren und ich weiss, dass ich momentan die "heilige Kuh" im Betrieb bin, denn ich bin noch in Elternzeit und somit unkündbar.
Trotzdem möchte ich aus bestimmten Gründen ausscheiden und demnach wurde mir schon ein Angebot gemacht.
Hat jemand eine Ahnung, wieviel Abfindung man so aushandeln kann? Liege ich mit Bruttogehalt x Jahre Betriebszugehörigkeit richtig?
Und wie sieht das steuerlich aus? Gibt es da einen Freibetrag oder muss ich das versteuern?
Was sollte noch im Aufhebungsvertrag stehen? Dass ich ein gutes Zeugnis bekomme habe ich mir schon notiert. Sonst noch was?
Kommentare
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Ob ein ganzes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, ist Ermessenssache des AG, gesetzlich festgeschrieben ist das m.E. nicht. Musst mal googles unter Abfindung..
Wichtig ist, dass Du damit rechnen musst, die Abfindung versteuern zu müssen ab einem bestimmten Freibetrag, das solltest Du mal ausrechnen, bevor Du Dich in Verhandlungen über die Höhe begibst, eventuell ist es besser, eine niedrigere Abfindung auszuhandeln, als Steuern zu zahlen.
Wenn Du Antrag auf ALG stellst, wird die Abfindung teilweise mit angerechnet bei bestimmten Kündigungsformen, da erinnere ich mich dunkel an eine Falle, weiß ich aber nicht so ganz genau!