Hi,
weiß hier zufällig jemand ab wann man ein gewerbe anmelden muß - gibts da eine Umsatz-freigrenze oder so ?
ich möchte selbstgenähte babydecken, kirschkernkissen und sowas anbieten- hab aber gar keine ahnung ob überhaupt interesse besteht. ich werde flyer aufhängen, 1-2 second-hand und babyläden ansprechen und eine homepage versuche ich auch. aber ich will kein gewerbe anmelden und in 8 wochen feststellen das ich ganze 2 decken verkauft hab ...
wie läuft sowas ?
Kommentare
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An sich kannst du auch ohne Probleme ein Gewerbe anmelden und nach zwei Monaten wieder abmelden. Das kostet dich lediglich etwas Geld (ca. 15-20 Euro die Anmeldung und nochmal das Gleiche für die Abmeldung) und Zeit. Mittlerweile bieten die meisten Gemeiden aber auch an, die An- und Abmeldung online durchzuführen.
Du wirst dann nach der Anmeldung aufgefordert, für jeden Monat deine Umsatzsteuervoranmeldung ans FA zu übermitteln.
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Nicht, wenn Du die Kleinunternehmerregelung geltend machst und auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtest. Geht allerdings nur bis zu einem Umsatz von 17.500,-. Glaub ich....
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Ich habs damals auch einige Monate erst mal "laufen" lassen, weils ja nur ein Kleingewerbe ist (unbedingt angeben bei der Anmeldung) und dann rückwirkend für 2 Monate angemeldet. das geht ohne Probleme. Erkundige dich bitte auch, ob du von Seiten Arbeitsagentur Anspruch auf Förderung hast, das sollte man unbedingt mitnehmen, wenns geht.
Und ein Kleinunternehmer darf bis 350€ verdienen, kann trotzdem Familienversichert sein und braucht vor allem keine monatlichen Berichte ans FA geben.
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Richtig, aber je nach Gewerbe macht es Sinn, auch als Kleinunternehmer die Vst abzuführen, gerade wenn man zu Beginn größere Investionen plant.
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Jetzt steh ich gerade auf dem Schlauch. Was meinst du denn damit???
Das Abführen von Umsatzsteuer und Geltendmachen von Vorsteuer hat doch nichts mit der letztlichen gemeinsamen Veranlagung bei der Einkommenssteuer von den Ehepartnern zu tun??? Es ist mehr oder weniger eine Liquiditätsgeschichte. Bsp. du schaffst dir ein Notebook für 2380 Euro an. Davon führst du 380 als Vst ab, die du vom FA im darauffolgenden Monat wiederbekommst und mit denen du weitere Investitionen tätigen kannst. Gerade in der Anfangszeit macht das schon Sinn, wenn man größere Ausgaben plant und noch wenig/keine Umsätze hat. Natürlich führst du Ust auch für deine Umsätze ab, aber Ust/Vst hat doch nichts mit der Gesamtsumme der Einkünfte für die Einkommenssteuererklärung zu tun. Da werden doch die Gewinne und nicht die Umsätze gerechnet.
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Uäh das klingt ehrlich gesagt alles schrecklich. Ich denke ich mach einfach mal und nach 2 Monaten schau ich mal was passiert ist. Stellt Euch mal vor ich hab bis dahin wirklich nur 3,80 euro eingenommen und dafür dieser aufwand ... nee danke. Sehr überzeugt bin ich, wie ihr seht, selbst nicht von meiner sache- ich nähe nur einfach gern, aber so besonders ist es halt nicht - also erst mal schauen- vielleicht bleiben es doch die nächsten babygeschenke ... (dann müssen aber mal langsam mehr auf die welt komme bei uns :biggrin: )
aber falls ich doch anmelden werde, weiß ich wo ich fachfrauen finde :biggrin: ...
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@Clueless: lass dich davon nicht abschrecken.. grundsätzlich ist ein Kleingewerbe kein großer Aufwand.
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Quatsch, da wächst man rein. Aber man sollte halt schon überlegen, weswegen man das macht und auch überzeugt sein, sich selbständig zu machen und sich auch schlau machen, wie man den Betrieb von der kaufmännischen Seite her führt und sauber hält. Schau doch mal nach, ob es bei euch in der Stadt Existenzgründerveranstaltungen gibt. Da bekommt man eine Menge Info und Tips wie man was wie machen muß.
Ach ja, wenn du keine Gewinnerzielungsabsichten hat, könnte bei dir auch "Liebhaberei" greifen, die Auslegung dafür ist aber mitunter schwierig:
Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor. Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.
Aber wenn das bei dir der Fall sein sollte, dann brauchst du auch nix anmelden. Ich vermute aber, da du Werbung machen willst, ist 'Liebhaberei" eher schwer anzunehmen.