gewerbe anmelden

CluelessClueless

871

bearbeitet 25. 06. 2009, 14:25 in Recht und Behörden
Hi,
weiß hier zufällig jemand ab wann man ein gewerbe anmelden muß - gibts da eine Umsatz-freigrenze oder so ?
ich möchte selbstgenähte babydecken, kirschkernkissen und sowas anbieten- hab aber gar keine ahnung ob überhaupt interesse besteht. ich werde flyer aufhängen, 1-2 second-hand und babyläden ansprechen und eine homepage versuche ich auch. aber ich will kein gewerbe anmelden und in 8 wochen feststellen das ich ganze 2 decken verkauft hab ...
wie läuft sowas ?

Kommentare

  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wer in Deutschland Waren verkauft oder mit diesen handelt, ist grundsätzlich verpflichtet, dafür ein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich muss jeder in Deutschland, der ein Gewerbe betreiben möchte, eine Gewerbeanmeldung durchführen, um einen Gewerbeschein zu erlangen. Dein Ziel ist es schließlich (oder sollte es sein) Gewinn zu erwirtschaften, außerdem bist du durch deine angestrebten Werbemaßnahmen in der Absicht Gewinn zu erwirtschaften und das alleine reicht schon, um ein Gewerbe anmelden zu müssen.

    An sich kannst du auch ohne Probleme ein Gewerbe anmelden und nach zwei Monaten wieder abmelden. Das kostet dich lediglich etwas Geld (ca. 15-20 Euro die Anmeldung und nochmal das Gleiche für die Abmeldung) und Zeit. Mittlerweile bieten die meisten Gemeiden aber auch an, die An- und Abmeldung online durchzuführen.
    Du wirst dann nach der Anmeldung aufgefordert, für jeden Monat deine Umsatzsteuervoranmeldung ans FA zu übermitteln.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch vergessen: du kannst ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Das heißt, du könntest jetzt deine Firma aufbauen, Homepage einrichten, Flyer drucken usw. und dann meldest du die Firma rückwirkend zu deinem ersten Umsatz an oder zu deinen ersten firmenbezogenen Ausgaben.
  • hexchen1910hexchen1910

    1,922

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mupfel schrieb:
    Du wirst dann nach der Anmeldung aufgefordert, für jeden Monat deine Umsatzsteuervoranmeldung ans FA zu übermitteln.

    Nicht, wenn Du die Kleinunternehmerregelung geltend machst und auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtest. Geht allerdings nur bis zu einem Umsatz von 17.500,-. Glaub ich....
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eigentlich wurde alles geschrieben.. laut Gesetz muss jeder, der regelmäßig Waren verkauft, um Gewinn zu erziehlen, ein Gewerbe anmelden.

    Ich habs damals auch einige Monate erst mal "laufen" lassen, weils ja nur ein Kleingewerbe ist (unbedingt angeben bei der Anmeldung) und dann rückwirkend für 2 Monate angemeldet. das geht ohne Probleme. Erkundige dich bitte auch, ob du von Seiten Arbeitsagentur Anspruch auf Förderung hast, das sollte man unbedingt mitnehmen, wenns geht.

    Und ein Kleinunternehmer darf bis 350€ verdienen, kann trotzdem Familienversichert sein und braucht vor allem keine monatlichen Berichte ans FA geben.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hexchen1910 schrieb:

    Nicht, wenn Du die Kleinunternehmerregelung geltend machst und auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtest. Geht allerdings nur bis zu einem Umsatz von 17.500,-. Glaub ich....

    Richtig, aber je nach Gewerbe macht es Sinn, auch als Kleinunternehmer die Vst abzuführen, gerade wenn man zu Beginn größere Investionen plant.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wir werden steuerlich gemeinsam veranlagt... bei uns würds keinen Unterschied machen... mehr würden wir nicht rausholen, wenn ich das machen würde.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mäusle schrieb:
    wir werden steuerlich gemeinsam veranlagt... bei uns würds keinen Unterschied machen... mehr würden wir nicht rausholen, wenn ich das machen würde.

    Jetzt steh ich gerade auf dem Schlauch. Was meinst du denn damit???
    Das Abführen von Umsatzsteuer und Geltendmachen von Vorsteuer hat doch nichts mit der letztlichen gemeinsamen Veranlagung bei der Einkommenssteuer von den Ehepartnern zu tun??? Es ist mehr oder weniger eine Liquiditätsgeschichte. Bsp. du schaffst dir ein Notebook für 2380 Euro an. Davon führst du 380 als Vst ab, die du vom FA im darauffolgenden Monat wiederbekommst und mit denen du weitere Investitionen tätigen kannst. Gerade in der Anfangszeit macht das schon Sinn, wenn man größere Ausgaben plant und noch wenig/keine Umsätze hat. Natürlich führst du Ust auch für deine Umsätze ab, aber Ust/Vst hat doch nichts mit der Gesamtsumme der Einkünfte für die Einkommenssteuererklärung zu tun. Da werden doch die Gewinne und nicht die Umsätze gerechnet.
  • CluelessClueless

    871

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy:
    Uäh das klingt ehrlich gesagt alles schrecklich. Ich denke ich mach einfach mal und nach 2 Monaten schau ich mal was passiert ist. Stellt Euch mal vor ich hab bis dahin wirklich nur 3,80 euro eingenommen und dafür dieser aufwand ... nee danke. Sehr überzeugt bin ich, wie ihr seht, selbst nicht von meiner sache- ich nähe nur einfach gern, aber so besonders ist es halt nicht - also erst mal schauen- vielleicht bleiben es doch die nächsten babygeschenke ... (dann müssen aber mal langsam mehr auf die welt komme bei uns :biggrin: )
    aber falls ich doch anmelden werde, weiß ich wo ich fachfrauen finde :biggrin: ...
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aso meinst du ... hatte da was falsch verstanden :oops: mh ne aber das fand ich zu umständlich ehrlich gesagt... meine Steuerberaterin hätt das auch sicher vorgeschlagen, wenns für uns Sinn gemacht hätte ;-) hab aber auch andere Grundvoraussetzungen.

    @Clueless: lass dich davon nicht abschrecken.. grundsätzlich ist ein Kleingewerbe kein großer Aufwand.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Clueless schrieb:
    :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy: :groggy:
    Uäh das klingt ehrlich gesagt alles schrecklich. I

    Quatsch, da wächst man rein. Aber man sollte halt schon überlegen, weswegen man das macht und auch überzeugt sein, sich selbständig zu machen und sich auch schlau machen, wie man den Betrieb von der kaufmännischen Seite her führt und sauber hält. Schau doch mal nach, ob es bei euch in der Stadt Existenzgründerveranstaltungen gibt. Da bekommt man eine Menge Info und Tips wie man was wie machen muß.

    Ach ja, wenn du keine Gewinnerzielungsabsichten hat, könnte bei dir auch "Liebhaberei" greifen, die Auslegung dafür ist aber mitunter schwierig:

    Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor. Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.

    Aber wenn das bei dir der Fall sein sollte, dann brauchst du auch nix anmelden. Ich vermute aber, da du Werbung machen willst, ist 'Liebhaberei" eher schwer anzunehmen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum