Kindergarten-Anmeldung

supisupi

8,312

bearbeitet 11. 02. 2010, 22:37 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Hallo,

wir haben jetzt die Kindergarten-Anmeldung für Nadine geschickt bekommen.
Das Formular hat sich seit Melanie "damals" etwas geändert. Aber worüber ich wirklich gestolpert bin ist folgende Frage:
Hat Ihr Kind eine Allergie, Krankheit oder Behinderung bzw. bekommt ihr Kind bereits eine begleitende Maßnahme (Logopädie, Ergotherapie usw.)?
Bestehen Besonderheiten?

Mir ist die Frage schon klar udn natürlich find eich sie auch wichtig. Aber was gehört da alles hin? Eigentlich denke ich, dass dort erstmal nur die Sachen angegeben werden, die für den Kindi-Alltag relevant sind, also gerade so Sachen wie Logo, Ergo, Physio oder Verzögerungen/ Einschränkungen/ Behinderungen/ Krankheiten usw.
Oder halt irgendwelche Allergien, wenn ein Kind Geburtstag hat und es wird Essen von zu Hause gestiftet, dass die Erzieherinnen ein Auge darauf haben wer was ist oder eben nicht usw. usf.

Nun hat Nadine allerdings eine Schilddrüsenunterfunktion und bekommt jeden Tag Hormone (Tablette). Von mir hier zu Hause. Ein Aufenthalt mit Übernachtung o.ä. gibt es im Kindi bei uns nicht. Also das Verabreichen bleibt bei mir.
Sicher denke ich, es sind Hormone die sie bekommt und sollte sie mal über- oder unterdosiert sein ist es vielelicht für die Erzieherinnen wichtig das zu wissen.
Aber mal ehrlich: Wie oft kommt das im Alltag vor? Ich sehe da eigentlich keine wirkliche Gefahr. Und ich weiß auch nicht, ob das groß was bringt, wenn die Erzieher wissen, dass sie die Hormone bekommt. Was würde das "im Ernstfall" ändern?
Und reicht es nicht, wenn ich das bei den Angaben, die der Kindergarten dann separat bekommt, angebe oder mit den Erzieherinnen bespreche? Schließlich kann es sein, dass die Situation in einem Jahr wieder ganz anders aussieht.
Diese Angaben gehen doch die Mitarbeiterin bei der Gemeidne eigentlich nichts an, oder?

Alles in allem:
Würdet ihr das angeben? Und warum/warum nicht?

Kommentare

  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich würde es einfach angeben. Klar geht es die Leute in der Gemeinde nichts an, aber mal ehrlich: ich denke die wird es auch nicht die Bohne interessieren, dass die Kleine Tabletten nehmen muss.
    Ich finde es nicht schlimm und ich denke mein Kind hätte auch keine Nachteile davon, wenn andere wüssten, dass es diese Medikamente nehmen muss. Anders würde ich es vielleicht bei Psychopharmaka oder dergleichen aussehen. Das würde ich nicht öffentlich machen, sondern eben nur mit den Erziehern absprechen.
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich finds auch wurscht.

    Ich würde evtl. dazu schreiben, dass ihr die Medikamente zu Hause verabreicht werden.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Julla schrieb:
    Ich würde evtl. dazu schreiben, dass ihr die Medikamente zu Hause verabreicht werden.

    Ja, aber das ist ja dann das nächste - muss ich überhaupt angeben,d ass sie Tabletten bekommt?! Ich würd dann halt hinschreiben dass sie ne Unterfunktion hat, aber ob und wie die behandelt wird??? Dazu fühle ich mich jetzt erstmal nicht unbedingt veranlasst. Ich würde ja auch bei ner Allergie nicht schreiben, dass sie dann bei Bedarf diese und jene Creme, Augentropfen, Medis oder was weiß ich nimmt und zu welchen Zeiten usw. (wenn es sich im "normalen" Rahmen befindet).

    Und ja, es ist wurscht und interessiert die nicht - warum sollte ich es dann hinschreiben?

    Ich sträube mich da, weil ich einfach befürchte dass sie da "einkategorisiert" wird und das möchte ich nicht im Vorfeld (wenn man bedenkt, was die hier für krasse Fragebögen vor der Einschulung verteilen :shock: ). Zudem wird sie erst in über einem Jahr ind en Kindi kommen - wer weiß, ob das bis dahin überhaupt noch aktuell ist (was ja durchaus im Rahmen des Möglichen liegt). Da kommen mir wieder diese Einkategorisierungs-Bedenken, die dasnn ja umsonst gewesen wären und dem Kind zudem ggf. negativ gewirkt hätten, so es denn so sei.

    Hach, ich bin einfach viel zu verkopft für solche Dinge.
    Meine Ursprungsmeinung war ja es anzugeben; aber ich bin dann total verunsichert worden von der Aussage, dass das ja für den Kindergartenalltag total irrelevant ist und deshalb da nicht angegeben werden sollte. Was ich irgendwie auch nachvollziehen kann....
    :roll: :oops:
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, wie gesagt, ich würds hinschreiben, weils gefragt wird und es mir ziemlich wurscht wäre, ob sie es wissen oder nicht. Wenns Dir nicht wurscht ist, dann schreibs nicht ;-) Wie Du selbst sagst, ist es im Moment nicht so wichtig. Wenn es ein integrativer Kindergarten ist, wärs z.B. wichtig zu schreiben, wenn sie Ergo oder Logo braucht oder so. Aber so ist es ja egal. Also würde ich es an Deiner Stelle dann eben nicht hinschreiben. Ich halte es aber ehrlich gesagt nicht für so wichtig. Vielleicht bin ich da aber auch naiv.
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja hm gute Frage das alles. Ich persönlich würde es angeben.
    Ich geh aber immer gleich vom extremfall aus :oops: aber angenommen es passiert was und es muss ein Notarzt her, dann ist es doch sicher von Vorteil, die Erzieher können sagen, sie bekommt diese Medikamente. (das sind jetzt nur so meine Gedanken dazu) ...
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Supi,
    ich verstehe nicht so ganz, was Du mit "einkategorisieren" in diesem Zusammenhang meinst?
    Hast Du Angst, sie wird in die Schublade "Kinder mit Schilddrüsenunterfunktion" gesteckt? ;-) Und wenn ja, was würde das bedeuten? Mal ehrlich - die meisten Leute wissen nicht einmal, was das ist und wie es sich auswirkt!
    Und dass es Hormone sind, die sie nimmt, das wissen Du und ich und wir wissen auch, was das für Hormone sind, aber das ist den anderen doch wurscht! Hormone hört sich immer gefährlich an - da hast Du wohl recht. Und wenn Dich das stört, dann schreibs nicht.
    Schreib halt hin, sie hat ne SD-Unterfunktion und bekommt dafür morgens vor dem KiGa eine Tablette, fertig.

    Der Vollständigkeit halber sollte die Grunderkrankung erwähnt sein, finde ich, und auch, dass sie therapiert wird. Aber womit und wie, ist tatsächlich irrelevant, da niemand vom KiGa damit etwas zu tun hat.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schreib doch:

    bekannte Schildrüenunterfunktion...medikamentös eingestellt.

    Das reicht völlig. ;-)
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ... was ungefähr das ist, was ich meinte... :cool: :biggrin:
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe es nun nicht hingeschrieben. Und werde es bei den Anmeldeformalitäten, die der Kindergarten selbst bekommt dann angeben, wenn es bis dahin noch aktuell ist.

    Mit "einkategorisieren" meine ich, dass die hier auch sehr seltsame "taktiken" haben vor der Einschulung. Da werden 6-7-seitige Fragebögen verteilt, die von Schwangerschaft, geburtsmodi bis hin zu irgendwelchen >Verhaltensweisen alles mögliche und unmögliche hinterfragen. Und das, BEVOR die Kinder je mal von nem Lehrer, Schularzt oder sonstwem gesehen wurden. (natürlich steht da in nem Nebensatz, dass die ANgaben freiwillig sind, aber bewusst klein....und ich finde, DAS klingt schon anch vorab-Auswahl "AD(H)S-Kandidat" usw..... ich kann mir einfahc vorstellen, dass die dann beim Kindi eine ähnliche "Motivation" haben.....und da es die Gemeinde an sich nun wirklich nichts angeht, habe ich "unsere" Krankheit da nicht angegeben...)
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber was sollte es denn mit einer Schildrüßenunterfunktion für eine Schublade ergeben?
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach, ich möchte das halt nicht irgendeiner Sachbearbeiterin der Gemeinde auf die Nase binden und bin ziemlich vorsichtig geworden, was Infos über Kranken-/Gesundheitsstand bei uns betrifft.
    Schubladen können immer aufgezogen werden, ich habe da schon "tolle" Dinger erlebt... :fingers:

    Mag sein, dass ich da etwas übervorsichtig/-ängstlich bin, aber ich habe da so meine Erfahrungen.... :sad:
  • LaLobaLaLoba

    185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich möchte hier mal meine Frage(n) einfügen, da es auch um Kindergarten und die Aufnahme geht.
    Ehrlich gesagt blicke ich da nicht ganz durch wie das mit den Anmeldungen bzw. Auswahlkritieren (vom Kindergarten aus) abläuft. In zwei Wochen gibt es in dem Kindergarten - vielleicht - unserer Wahl einen Schnuppernachmittag, wo man sich gleich anmelden kann oder wenige Tage später.
    Mir ist zu Ohren gekommen dass Lauras Geburtsjahr - 2007 - sehr kinderreich war und man damit rechnen muß keinen KiGa Platz zu bekommen, bzw. nicht da wo man möchte. Es wird ja (angeblich) danach geschaut ob man in der Nähe des Kindergartens wohnt und ob man arbeitet. Nun bin schwanger (nicht mehr zu übersehen ;-) - ET Ende Mai). Sinken dadurch meine (bzw. Lauras) Chancen einen Platz zu bekommen? Kann man das pauschal sagen? Eine Bekannte meinte ja, sie kennt genau so einen Fall...
    Sonst würde ich notfalls nur den Papa mit Laura zum Schnuppernachmittag vorbei schicken und so meine Schwangerschaft "geheim halten". Oder gibts da eine Mitteilungspflicht diesbezüglich?
    Ich werde zwar ein Jahr zuhause bleiben, aber Laura braucht m.M. nach auf jeden Fall (halbtags) Kindergesellschaft und ich kann es mir nicht vorstellen dass sie erst ein Jahr später in den KiGa kommt :traurig41: Außerdem werde ich ab etwa 6/11 wieder etwas arbeiten (müssen).

    Unser Wunschkindergarten liegt gleich eine Strasse weiter, ist damit auch der einzige den wir ohne Auto (das mir nicht täglich zur Verfügung steht) erreichen können. Wäre schon sehr ärgerlich wenn es nicht klappen würde...

    Was meint ihr?

    Viele Grüße
    LaLoba
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab ja ein ähnliches Problem, würd mich auch interessieren. Weiß auch nicht was ist, wenn man in keinem Kindergarten einen Platz kriegt?
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist überall verschieden. Es gibt verschiedene Träger und jeder Stadt oder Gemeinde handhabt das auch unterschiedlich. Insofern kann man da keine generellen Aussagen machen. Da müsst ihr euch vor Ort erkundigen.
    Ab 3 Jahren gibt es aber glaube ich flächendeckend einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Nur kann das dann irgendwo sein und nicht der Wahlkindergarten oder der Kindergarten um die Ecke.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, so wie eo kenne ich das auch.
    Ab dem 3. Geburtstag des Kindes besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Aber kein Anspruch auf einen Platz zu diesem zeitpunkt in einem BESTIMMTEN Kindergarten.
    Bei uns im Ort wird das konkret so gehandhabt: Wenn möglich kommen die Kinder in den Wunschkindergarten. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Kapazität erschöpft ist, dann können die Eltern wählen zum entsprechenden Termin in einen Kindergarten zu gehen, den die Gemeinde (vergibt bei uns alle Plätze, egal welche Trägerschaft) vorschlägt oder im Wunschkindergarten auf die Warteliste zu kommen und damit zu einem relativ genau festgelegtem Zeitpunkt dort anfangen zu können.
    "Auswahlkriterien" von Seiten des Kindergartens gibt es nicht, nicht mal von Seiten der Gemeinde ("Zuteiler"). Nur von den Eltern, die können eben den konkreten Wunschkindergarten angeben und/oder ob sie eine bestimmte Trägerschaft bevorzugen oder ein bestimmtes Öffnungszeiten-Modell brauchen.
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ah ja, gut zu wissen. Wir laborieren ja immer noch am Waldorfkindergarten rum, sind bei zweien im Gespräch, bei einem ist die Anmeldung raus, wissen wir noch nicht wie wir da stehen. Die Sache ist halt die, dass wir unseren zukünftigen Lebensmittelpunkt ohne Auto schon so wählen wollten, dass er in der Nähe eines dieser Kindergärten ist. Wenn das dann nicht klappt, müssen wir einen ganz anderen nehmen. Nun isse aber auch schon 3, also irgendwie weiß ich grad auch nicht wie das mal wird. Ist schon etwas vertrackt.
  • LaLobaLaLoba

    185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    supi schrieb:
    "Auswahlkriterien" von Seiten des Kindergartens gibt es nicht, nicht mal von Seiten der Gemeinde ("Zuteiler").

    Bei uns eben doch... Hab jetzt nachgelesen dass u.a. Alleinerziehende die Arbeiten bevorzugt werden, usw. Weiß aber weiterhin nicht ob schwangere "benachteiligt" werden ;-)
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nun ja, den Rechtsanspruch habt ihr ja aber letztlich trotzdem.
    Eine klare "Benachteiligung" werden die schon nicht aussprechen. Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz - warum sollte eine Schwangere benachteiligt werden? Was brächte die dem Kinderbgarten für "Nachteile"?
    Bei uns gibt es übrigens Fristen bis wann angemeldet sein muss und wann man Bescheid bekommt. Je nach Startmonat im Kindi sind die aber schon blöd.
    Waldorfkindergärten, Montessori und so sind allerdings von dem was ich schrieb alles ausgenommen. Wobei es da bei uns IM Ort auch nichts derartiges gibt.
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, die Fristen gibts hier auch, hab ich mal nachgeschaut. Frage die jetzt mal, was man machen soll wenn man weiß, dass man innerhalb des nächsten halben Jahres umzieht. Hat ja irgendwie auch keinen Sinn, sich in Pusemuckel anzumelden, wenn man dann doch nach xyz zieht.
  • LaLobaLaLoba

    185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    supi schrieb:
    Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz - warum sollte eine Schwangere benachteiligt werden? Was brächte die dem Kinderbgarten für "Nachteile"?

    Also, es geht darum, dass die dann annehmen, man ist sowieso mit dem neuen Baby Zuhause und somit nicht so auf einen Platz angewiesen, wie Eltern die beide berufstätig sind.
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Puh, also wenn es bei euch vor Ort keine einheitliche Reglung gibt - die man dann möglicherweise bei der Gemeinde/Stadt/Jugendamt oder so erfragen könnte - bleibt dir nix, als einfach bei eurem Wunsch-Kiga nachzufragen. Da gibt's echt keine einheitliche Reglung, aber die Kriterien Wohnortnähe, Berufstätigkeit beider Eltern, Konfession/Gemeindezugehörigkeit (bei konfessionellen Trägern) können schon eine Rolle spielen, wenn mehr Kinder angemeldet als Plätze vergeben werden.
    supi schrieb:
    Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz - warum sollte eine Schwangere benachteiligt werden? Was brächte die dem Kinderbgarten für "Nachteile

    Na ja, weil die dann eben annehmen, dass das Kind dessen Mutter dann mit dem Baby zu Hause ist den Platz nicht so dringend braucht wie eine Familie, in der beide Eltern arbeiten oder die alleinerziehende Mutter ist.

    Edit: zu spät ;-)
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, das ist natürlich blöd, wenn die das alles tatsächlich so "auswerten". :sad:
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