einmalige Geldeinnahme... versteueren?

MäusleMäusle

7,471

bearbeitet 16. 08. 2009, 00:58 in Recht und Behörden
Hallo,

ich hab grad ein kleines Problem, wie ich etwas "händeln" muss... und zwar hab ich für einen Kalender Fotos bearbeitet - sozusagen von Privat für Privat. Die Frau verkauft davon jetzt 2500-5000 Kalender und pro Kalender springen zwischen 50cent und 1 Euro für mich raus. Was ich aber vorher nicht wusste, dass es soviel ist, ich dachte halt ich krieg ein paar kalender umsonst für meine Arbeit.
Nun denn, jetzt ist für mich die Frage ob das als "Einnahme" zählt und versteuert werden muss. Es war nur einmalig und wird auch einmalig bleiben, außerdem war es nicht von mir Gewinnerzielungsabsicht sondern reiner Spaß an der Freude, eine Aufgabe zu haben. Ok, angemessen ist es, denn soviel arbeit hab ich auch etwa rein gesteckt, war echt wochenlang jetzt viele Stunden gesessen. Aber es ist ein Haufen Geld, wie geb ich das denn an...?

zu meiner Situation: bin selbständig (geringfügige Basis, denn Gewinn ist monatlich so gut wie nix am Ende, geht fast null auf null raus bei der Jahresabrechnung, das ist auch eher zurzeit so ein Hobby von mir weil ich das Zeug gut finde und daher auch anbiete und anwende... ), ansonsten arbeite ich zurzeit nicht. Mein Mann verdient aber voll. Weiß da jemand bescheid? Oder muss ich das am Jahresende einfach bei der Steuererklärung angeben und mit gegenrechnen mit meinen anderen "Einkünften"?

LG

Kommentare

  • Tina32Tina32

    780

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    wie bekommst du denn das Geld? Schreibst Du eine Rechnung oder unterschreibst Du eine Quittung?

    Normalerweise würde Dir Frau von Dir eine Rechnung zuzügl. MWST bekommen, da sie ja sicher die Ausgaben auch gelten machen will. Und dann mußt Du es auch als Dein Einkommen angeben. Macht Du das nicht und die Frau bekommt eine Betriebsprüfung, dann kann es sein, das auch bei Dir kontrolliert wird, ob die die Einnahme angegeben hast.

    Du schreibst das Du selbstständig bist. Dann kannst Du ja eine Rechnung für Deine Arbeit schreiben und du kannst im Gegenzug natürlich auch Kosten, die Dir bei der Arbeit entstehen geltent machen (z.B. Farten zu der frau zwecks Absprachen, PC, Software udn was man halt alles so dazu braucht)

    Bekommst Du es einfach so ohne Beleg also schwarz, dann ist das eigentlich nicht erlaubt und Du muss das mit Deinem Gewissen ausmachen.

    Hilft Dir das weiter?
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hattet Ihr denn einen Vertrag über die Arbeit?

    Ich hatte halt schon öfters Honorarverträge, da stand dann drin, dass ich verpflichtet bin, die Einnahmen selbst zu versteuern ... da gibt es dann bei der Steuererklärung irgendwo eine Spalte, wo man diese sonstigen Einnahmen eintragen kann. Aber was Du beschreibst, ist ja wieder anders! Wenn Du Ihr einfach einen Gefallen getan hast, und sie Dir dafür einen bestimmten Betrag schenkt, ist das meiner Meinung nach keine richtige Einnahme!
    Wenn ich was privat verkaufe, muss ich diese Einnahmen doch auch nicht versteuern, oder?
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also es is so - mit meiner Selbständigkeit hat das jetzt nix zu tun... daher kann ich das darüber nicht laufen lassen kann. Aber ich wollte wissen, ob das auf die Selbständigkeit Auswirkungen hat....

    @Snoopy: nein einen Vertrag hatten wir nicht. Ich hab mich angeboten das zu bearbieten, weil ich momentan ja recht viel Zeit hab und ich Lust drauf hatte, mir macht sowas Spaß. Sie hat dann gesagt, ich bekäme schon Geld dafür. Dass es so viel wird dachte ich allerdings nicht, weil ich das ja eher als Gefallen gesehen hab. Ich will halt nur nix falsch machen. ich glaub kaum dass sie selber das was für sie übrigbleibt irgendwie wo angibt, weil das für sie ja jetzt auch eher ein Hobby als Beruf war und weniger die Gewinnerzielungsabsicht als eher der Spaß an der Sache dahinter stand. Ist etwas blöd oder?
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin da ja totaler Laie, aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass man in so einem Fall irgendetwas angeben müsste - Ihr hattet ja schließlich keine Lohnvereinbarung o.Ä., sondern sie gibt Dir das Geld einfach so ...
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja eben da bin ich am überlegen... ob das als "Einnahme" zählt oder nicht. Weil wenn ich bei Ebay mein Klavier verkaufe, ist klar dass ich das nicht als Einnahme angeben muss. Aber mit den Kalendern bin ichmir echt unsicher... ich habs ja eigentlich nicht in Gewinnerzielungsabsicht gemacht... ist das der Punkt??? oh man keine Ahnung :roll:
  • Tina32Tina32

    780

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also Geld zu zahlen für eine Arbeit / Dienstleistung ohne Vertrag und ohne Angabe bei FA und sozialversicherung ist eigentlich klassische Schwarzarbeit.

    Schwierig wird es bei solchen Konstallationen immer, wenn einer was angibt und er andere nicht. d.h. Gibt die Frau Dich als Ausgabe an und du nicht oder Du gibst es an und sie stellen dann fest, das die Frau es nicht als Ausgabe und dann vermutlich auch ihre Einnahme nicht angegeben hat, dann gibt's halt Ärger.

    Der Bergiff Gewinnerzielungsabsicht erscheint mir hier fehl am Platz. Du kannst ein Gewerbe bzw. selbstständigen Beruf nur dann ausführen, wenn Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Denn Du machst ja auch Kosten geltend. Macht man immer nur Verluste, dann wird der Betrieb auch mal vom FA wegen Liebhaberrei geschlossen. (z.B. Ein mann kauft sich einen Camping-Anhänger und meldet einen Verleih an. Er bekommt die UST für den Kauf und kann auch die Reperaturen als Ausgabe ansetzten. Wenn er den Anhänger aber nie vermietet, sondern nur selber in Urlaub fährt, dann wäre das klassische Liebhaberrei.) Aus diesem Zusammenhang kenne ich Gewinnerzielungsabsicht.

    So nun zu Deinem Fall, ich denke, so könnte man es auch interprtieren:
    Du hast unerwartet Geld bekommen. Das ist ähnlich wie wenn Du bei einem Gewinnspiel was bekommst. Also eine Schenkung. Hier weiß ich nicht, wie hoch der Freibetrag ist, bei Schenkungen unter nicht Verwanten Personen, läßt sich aber sicher irgendwo finden. Wenn Du da drunter liegst, kein Problem. Wenn drüber wäre theoretisch Schenkungssteuer fällig. Damit gefärdest Du aber Deine Selbstständigkeit nicht. Acuh größere (Lotto- Preisauschreiben-) Gewinne müssen beim FA angegeben werden.

    Wenn man privat was verkauft, z.B. das Klavier weil es im Weg steht und weg soll, dann hat das keine konsequenzen. Wenn ich aber eins billig kaufe und gleich weiter verkaufe, dann ist das schon Handel, spätestens beim 3. Klavier ;-) und dann müssen diese Veräusserungsgewinne auch angegeben werden.

    Aber ich bin kein Steuerberater - das ist auch nur mein laienhaftes Verständis!
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich sags nochmal - mit meinem Gewerbe hat das ja nix zu tun, weil mein Gewerbe in einem ganz anderen Bereich ist, das hat nix mit dem aktuellen "Auftrag" Fotos bearbeiten zu tun. Also über mein Gewerbe kann ich das so oder so nicht laufen lassen. Das ist eher nur zum allgemeinen Verständnis gewesen, dass das eben auch noch vorhanden ist.

    Und ja - genau das ist mein "Problem". Ist es Schwarzarbeit oder nicht!? Weil ich ja eigentlich gar keinen Lohn dafür erwartet hab und wir vorher auch nicht groß drüber gesprochen haben. Ich hab halt nur Hilfe angeboten, dass sie dann mich anteilig an den Kalendern beteiligen will, wusst ich net.
    Ich muss wohl auch mal fragen wie sie sich das so gedacht hat. Wenn dann fällt es ja eher unter eine "freiberufliche Tätigkeit" was das nun war, und die müsst ich ja dann auch anmelden, aber es war ja einmalige Sache also doch nicht anmelden?! ach das ist echt kompliziert :shock:

    Die Frage ist halt - wenn das irgendwie noch "offiziell" gemacht wird, und ich dann quasi für wenige Wochen als angestellte oder so gemeldet werd und dann den "Lohn" krieg, muss ich das ja sofort versteurn, weil ich bin ja nur bis 400€ / Monat steuerfrei, oder? Alles was über 400€ ist, müsst ich ja versteuern und auch selber Krankenversichern - aber auch wenn das quasi nur eine einmalige Zahlung ist? Hilfe ich blick bei dem Dschungel net durch :sad:
  • Tina32Tina32

    780

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nimm es doch als Schenkung. Du hast einer Bekannten einen Gefallen getan und sie hat dir dafür was geschenkt. Google mal nach den Freibeträgen und wenn Du Dich mit ihr gut verstehst, frage sie doch mal ob sie das Geld was Du bekommst irgendwo angibt.

    Anstellen bis 400€ ist nur für den Abreitnehmer ohne weitere Kosten, für den Arbeitgeber fallen an dieser Stelle die pauschalen Versicherungsbeiträge an, das sind gut und gerne 25 % vom Lohn. Denn müßte Deine Bekannte dann zusätzlich zahlen oder von Dir einbehalten.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eben... und das ist völlig irrsinnig ... na dann google ich mal nach Schenkung... ich hoffe mal das ist dann ok so :roll:
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