Ein "Kann-Kind" nach U8 - und jetzt???

TinaLunaTinaLuna

3,602

bearbeitet 7. 09. 2009, 18:51 in Unsere "Grossen"
huhu, wir sinds ;-)

der doc hat mit meinem zwerg bei der u8 noch einige "weiterführende" tests (die von der U9) gemacht, da er wohl gar zu leicht durch die u8 ging und meinte, er sei jetzt schon fit für die schule und somit ein "kann-kind". er erfülle alle voraussetzungen - motorisch, sprachlich, koordinativ, selbstbewußtsein usw. ich habe nicht vor, ihn nächstes jahr schon einschulen zu lassen - da wäre er ja dann auch gerade eben erst 5!
weiss eine von euch, ob es möglich ist, ggf. mit 6 die erste klasse zu überspringen (falls es dann so sein sollte - meine güte, er ist noch nichtmal 4!!!!). muss ich mir da jetzt eigentlich schon gedanken machen???? oder versäume ich etwas in seiner entwicklung, wenn ich mir keine gedanken mache? er wurde ja nicht auf hochintelligenz oder sowas getestet und ich habe auch nicht den eindruck, dass er ein überflieger ist ;-)

müsste ich mich dann jetzt schon um die einschulung nächstes jahr kümmern??? himmel, ich möchte, dass er so lange spielen kann wie möglich, aber ich will auch nix falsch machen. gestern beim doc war ich zu geplättet um nachzuhaken oder nachzufragen...

Kommentare

  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Moment dann wäre er nächstes Jahr zur Einschulung noch nicht mal 5. Da kann er noch nicht eingeschult werden. Kann Kinder sind zum Stichtag noch keine 6 Jahre. Also hast du noch ein Jahr länger Zeit.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich meine auch, da wurde was verwechselt. Leander wird jetzt im November fünf und wäre dann nächstes Jahr im September ein Kann-Kind. Dein Sohn ist ja fast ein Jahr jünger und würde dann mit nichtmal fünf in die Schule kommen. Leanders bester Kindergartenfreund wurde im Januar 2005 geboren und er ist kein Kann-Kind mehr für 2010.

    Edit: Ach, ich hab jetzt erst gelesen, dass dein Doc weiterführende Tests von der U9 mit deinem Sohn gemacht hat und deshalb meint, er seit weiter als "normal" und schon fit für die Schule. Hmmm, ich meine aber trotzdem, wenn er nächstes Jahr tatsächlich schon eingeschult werden sollte, muss man sicherlich noch eine Art "Eigungstest" machen lassen. Bei meiner Schwester war das damals so, sie wurde auch früher (aber natürlich nicht soo früh ;-) ) eingeschult und musste da zu nem extra Test, der in der Schule selber durchgeführt wurde. Wie das heutzutage läuft, weiss ich nicht.

    LG
    Kathrin
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann mich den anderen nur anschließen ... ich weiß zwar nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, und kenne auch nur die Gesetze von NRW, aber sooo sehr unterscheiden sie sich ja dann doch nicht ... also, in NRW wäre er momentan noch ein Kann-Kind in dem JAhr, wo er 6 wird, d.h. wenn er im September 6 wird, könnte er im August mit 5 eingeschult werden ... aber das wäre ja dann bei Euch nicht nächstes sondern übernächstes Jahr der Fall! Kann-Kinder sind dann alle, die bis zum 31.12. des Jahres 6 werden - d.h. wer später 6 wird, kann im Normalfall dann auch noch nicht eingeschult werden. Nächstes JAhr zur Einschulung wäre er dann ja erst 4 - das ginge definitiv nicht (wie gesagt, zumindest in NRW).

    Bei uns ist es ja momentan so, dass der Stichtag Jahr für Jahr verschoben wird ... d.h. in 2011 wäre er als SEptember-Kind hier automatisch als Muss-Kind mit drin (während in 2010 die September-Kinder noch "Kann-Kinder" sind) - wenn das bei Euch nicht so ist mit der Stichtagverschiebung, könnte er dann 2011 als KAnn-Kind eingeschult werden!

    Also - keine Panik, einfach weiter in den Kiga gehen lassen und alles locker angehen ;-) ... grundsätzlich ist Überspringen jederzeit möglich, bzw. gibt es ja auch Schulformen mit altersgemischten Klassen, wo er dann z.B. den Stoff der 1. und 2. Klasse in einem Jahr machen könnte. Ist aber alles noch weite Zukunftsmusik ;-)
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    merci vielmals ;-) mit 4 einschulen ist ja definitiv quatsch und in meinen augen auch mit "grade eben" 5.

    möglich, dass er die fähigkeiten hat, aber die geistige reife, das zu packen muss auch erstmal gegeben sein.

    ich hab dem doc erzählt, dass wir aus bayern sind. dort ist der schulstart nächsten dienstag, eine woche vor tobis geburtstag. vielleicht hat er das zusammengewürfelt oder gemeint, ein paar tage machen nächstes jahr nichts aus ;-)

    ich belasse es bei dem schönen wort "zukunftsmusik" ;-)
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ähm... @kathrin: du weisst aber schon daß in Bayern der Einschulungsstichtag seit diesem Schuljahr auf den 31.12. gelegt wurde, das heißt alle Kinder die in dem entsprechenden Jahr irgendwann 6 werden sind Muß-Kinder !
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    könnt ihr mir das mit den stichtagen mal bitte erklären? ich verstehs nicht. meiner hat am 15.9. geburtstag. also kommt er entweder mit knapp 6 in die schule oder mit fast 7? was hat das mit dem 1.7.-31.12. auf sich?
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja genau mit knapp 6 oder fast 7. Der Stichtag ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Hier ist er bisher der 30.6. Also Kinder die bis u diesem Datum 6 Jahre alt werden müssen ab August zu Schule. Kinder die zwischen dem 1.7 bis 31.12 Geburtstag haben können auf Antrag in die Schule.

    Wie der Stichtag bei Euch ist weis ich nicht. Aber auf keinen Fall schon nächstes Jahr.
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    danke caro! das wär ja echt blödsinn. wobei es in hessen wohl mit ende 4 schon gehen würde. aber nicht bei uns, da hätt ich das gefühl, ich nehm ihm die kindheit weg!!!! :fingers:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ute_66 schrieb:
    ähm... @kathrin: du weisst aber schon daß in Bayern der Einschulungsstichtag seit diesem Schuljahr auf den 31.12. gelegt wurde, das heißt alle Kinder die in dem entsprechenden Jahr irgendwann 6 werden sind Muß-Kinder !

    Habe auf der Internetseite des bayerischen Kultusministeriums nachgesehen und da heisst es:
    Einschulung zum Schuljahr 2010/11 Aktuell gilt Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), d.h. zum Schuljahr 2010/11 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.12.2004 geboren wurden. Erziehungsberechtigte eines Kindes, das zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2004 geboren wurde, haben die Möglichkeit, ihr Kind erst zum Schuljahr 2011/12 einzuschulen. (siehe Was sind die Aufnahmebedingungen / Rücktrittsmöglichkeit der Eltern bei der Einschulung)

    Achtung: Eine Änderung des Stichtages der Einschulung ist für das Schuljahr 2010/11 geplant.
    Vorgesehen ist, dass Kinder, die bis zum 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Oktober-, November- und Dezembergeborene werden somit nicht schulpflichtig, eine Rücktrittsmöglichkeit für diese Kinder ist nicht mehr erforderlich. Nach wie vor wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen.


    Gehen MÜSSEN hätte er also auch ohne die Änderung nicht.
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    oh das tut mir dann leid wenn ich das mißinterpretiert habe. auf anderen Seiten wird scheinbar das Wort "Schulpflicht" anders interpretiert. Und auch in anderen Bundesländern.

    Hier in Schleswig-Holstein ist es beispielsweise so daß (z.B. für nächstes Jahr) alle Kinder schulpflichtig sind die am 30.6.2010 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

    Und ich weiß daß es hier definitiv keine Ausnahmeregelungen wie in Bayern gibt, hier ist es kaum mehr möglich ein Kind das vor dem Stichtag 6 wird noch ein Jahr zurückzustellen, das habe ich jetzt schon mehrfach von Kindergärtnerinnen, Ärzten, Lehrern berichtet bekommen.

    Dafür gibt es bei uns inzwischen ganz viele sogenannte Kombiklassen 1/2, in denn die Kinder die Möglichkeit haben die ersten beiden Schuljahre in 1-3 Kalenderjahren zu absolvieren.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ute

    Kein Problem, ich musste jetzt schon auch nachschaun, um es genau rauszukriegen und es ist auch komisch formuliert, finde ich. Ich dachte mir halt nur, dass es fast nicht sein kann, dass das im Kindergarten keiner weiss, denn die müssen ja ihre Vorschule entsprechend einteilen.
    Ich hab mir auch nochmal was runtergeladen, wo die Vorgehensweise, wenn man ein Kann-Kind nicht einschulen will, beschrieben wird. Also, dass alle Kinder, die bis zum 31.12.2010 sechs Jahre alt werden, für das Schuljahr 2010/11 schulpflichtig werden, heisst hier in Bayern konkret: alle, die bis 30.09.2010 sechs werden, müssen in die Schule (also, das was dann bei euch dem 30.06. entspricht) und alle, die zwischen dem 01.10. und dem 31.12. (für dieses Schuljahr war der Stichtag noch der 30.11., letztes Jahr der 31.10.) erst sechs Jahre alt werden, können eben, aber müssen nicht. Nach der alten Regelung müsste man dann allerdings im April, wenn die Schulanmeldungen stattfinden, der betroffenen Schule schriftlich mitteilen, dass das Kind nicht eingeschult wird und damit wäre der Fall dann erledigt. Wenn diese Änderung, die ich fett markiert habe, tatsächlich in Kraft tritt, müsste ich sogar gar nichts machen.

    LG
    Kathrin
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja genau. Und es geht auch noch früher in Bayern. Die Kleine meiner Freundin wurde Ende März 5 Jahre und kommt jetzt in München zur Schule.. ganz einfach die ist mehr als Schulreif.
  • mitimiti

    33

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und zur not kann man die 1. klasse überspringen. die kinder werden normal in die 1. klasse eingeschult und nach einigen wochen, wenn fest steht, daß das kind überspringen will und kann setzen sich eltern, abgebende und aufnehmende lehrkraft zusammen und besprechen das. normalerweise geht das kind dann ca. zwei wochen in die 2. klasse, um zu sehen wie das funktioniert. wenn das gut klappt muß nur noch ein schriftlicher antrag gestellt werden, der rektor zustimmen und das kind ist in der 2. klasse. keine große sache eigentlich. wir haben das durchexerziert. (in bayern)
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