Arbeiten nach dem Mutterschutz

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 9. 09. 2009, 21:20 in Recht und Behörden
So mein Mutterschutz neigt sich dem Ende(leider)..und ich werde Januar 2010 wieder arbeiten gehen..
Nun hat mein AG mir "nur" eine 50% Stelle angeboten..gewollt hätte ich eigentlich 60-65%..bisher gab es bei uns auch alle möglichen Arbeitsmodelle..manche kommen im wöchentlichen Wechsel mal 2 oder 3 Tage..manche haben 43,25% Stellen(mal übertrieben),und nun bekomme ich aus Budgetgründen nur 50%..iss schon doof,da muss ich auch meine ganze Kinderbetreuung überdenken,ich schicke Rafael nicht 7 Stunden jeden Tag in die Betreuung und arbeite nur 4..das rechnet sich 1.gar nicht und2. ist mir die Zeit mit Rafael ja wichtig..

Nun hab ich ein paar Fragen:
Wie ist denn da die Rechtslage?
Anspruch habe ich gesetzlich doch sogar auf eine 100% Stelle?Aber dann nur auf die ,und alles was drunter ist,ist KUlanz vom AG..?
Zwingen an bestimmten Tagen zu arbeiten kann er mich nicht oder?
Weil es hiess,ob ich die 20Stunden vllt. auf 3 Tage verteilen könnte undMontags und Dienstags daheim bleiben könnte..das ist natürlich kompliziert nd will ich auch gar nicht..

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich meine natürlich nicht den Mutterschutz,sondern die Elternzeit :roll: :oops:
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß es nicht genau, aber muss er dir nicht die selbe Stelle anbieten wie vorher? Oder täusche ich mich da und er muss dir nur eine Rückkehr garantieren? :roll:
    20h auf drei Tage wären doch knapp 7h pro Tag ... dann sparst du zwei Tage TaMu - oder willst du das so nicht?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich will Rafael nicht so lange am Stück betreuen lassen,und ich muss bei der TaMu mind. 25h betreuen,sonst eine Bezuschussung,und Freitags arbeitet sie nicht.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du hast Anspruch auf eine vergleichbare Stelle wie vorher. (Muß nicht genau die gleiche Tätigkeit sein aber vergleichbar bei gleicher Bezahlung. Also auf deinen früheren Vollzeitjob. Anspruch auf Teilzeit geht nur wenn es wirtschaftlich für den Arbeitgeber zu mutbar ist. Also bei einer Klage eher wenig Aussichten auf Erfolg, es sei denn du hast vor der Elternzeit etwas schriftliches vom Chef.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Caro..
    D.h. ich könnte auf eine Vollzeitstelle bestehen,wenn mir 50% nicht reichen?Nur theoretisch?
    Mein Mann meint nun,er findet 4h pro Tag gut..muss nun mal bei der Krippe nach einem Hlabtagsplatz fragen..
    Aber die Tage kann mir der AG nicht vorschreiben oder?
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hm, also damit ist unsere Arbeitnehmerin vorm Arbeitsgericht gescheitert (also mit den aussuchen von den Tagen) Aber wir sind eben ein Kleinbetrieb und bei dir liest es sich schon als größere Betrieb. Da auf bestimmte Tage zu bestehen ist vieleicht einfacher aber nicht immer öglich. Genau auf deine 100% Stelle hat du Anspruch
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja wir sind mehr als 100Leute...
    Wenn Rafael in die Krippe geht,lohnt sich für mich nur ein Halbtagsplatz wenn ich 50%arbeiten,alles andere ist zu teuer ,und rechnet sich nicht,und dann kann ich nicht mehr als 4 h arbeiten..aber da sagten sie ja fairerweise..nur wenns geht..also denen iss schon klar,dass man sich Kinderbereuung nicht aussuchen kann.
    100% will ich ja eigentlich nicht..Hach ist jetzt schwer zu entscheiden ehrlich gesagt..doof irgendwie..
    Und meine direkte Chefin wusste von nichts,die hab ich dann angerufen,und die hat mich schon 60%eingeplant und war ganz überrascht,weil sie mich gerade Montasg und Dienstags bräuchte..
    Ist das nicht zum kotzen?
    Heute war ein Sch..Tag..Fette Rückzahlung für Nebenkosten,unser Unfallgegener zahlt nicht..und dann das :groggy: :groggy: :groggy:

    Wenigstens hatte Raffi Spass beim Schwimmen love100: love100:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Frage noch..
    Wenn ich jetzt 20 Stunden arbeite die WOche,kann ich dann,wenn ich merke es geht nicht andrers,auf voll hochstocken..wahrscheinlich eher nicht oder?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kein hier ein Arbeitsrechtprofi? ;-)
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Eine Frage noch..
    Wenn ich jetzt 20 Stunden arbeite die WOche,kann ich dann,wenn ich merke es geht nicht andrers,auf voll hochstocken..wahrscheinlich eher nicht oder?

    Naja,du bekommst ja sicher nen neuen Arbeitsvertrag...Dann hast du auch keinen Anspruch mehr auf die frühere Stelle. Es sei denn, du handelst schriftlich so was aus...
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist wichtig, dass du die Teilzeit befristet beantragst und zwar 3 Monate vor Wiedereintritt. Wenn du nicht angibst, dass du z.B. bis zum 31.12.2011 50% und dann wieder 100% arbeiten möchtest, riskierst du, dass du nicht wieder aufstocken kannst.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau das war mein Problem. Habe nur Teilzeit beantragt. Habe dann mit 50% angefangen und wollte nach 6 Monaten 5 Stunden aufstocken. Hat mein AG nicht gewollt, konnte ich nix gegen machen, zumal die wirtschaftliche Lage meines AG nicht besonders gut war. Das war wirklich doof. Aber da habe ich nicht drüber nachgedacht.
    Auf bestimmte Tage hast Du meines Wissens kein Recht. Dein AG kann Dich so einsetzen, wie er Dich braucht.
    Meist läuft sowas aber nach gemeinsamer Absprache.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke..
    wie lang kann ich denn eine befristete Arbeiststelle beantragen?Also kann ich auch sagen,ich arbeite jetzt 2 JAhre 50% und dann wieder voll?Oder ist das ein zu grosser Zeitraum?
    Wenn ich dann in 2 Jahren aus irgendeinem Grund nicht voll arbeiten kann,kann ich das revidieren?

    Und:Das wird ja ein neuer Arbeitsvertrag?Aber solche Bedingungen wie unbefristet angestellt oder so bleiben doch oder??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    edit..Mist zu spät..
    Noch was..ich wollte ja mehr als 50%..das gibt er mir ja nicht..Ich hab also gerade nur die Wahl 100% oder 50%...da er mi aus Budgetgründen nur die 50% gibt,will ich gar nicht wissen ,was abginge wenn ich auf 100% bestünde.
    Aber wir werden die 50% nun nehmen und Rafael weniger betreuen und eben mit anderen Dingen etwas zurückstecken.
    Ach ja und wegen den Tagen..
    Das ist halt für mich saublöd..Wenn ich nur 3 Tage arbeiten soll,dann wären das pro Tag 7 Stunden und ein bissl...wenn ich Rafael in die Krippe geben(TaMU ist ja 1.noch nicht klar,ob ich einen PLatz bekomme,und sie arbeitet Freitags nicht),dann muss ich ihn mehr betreuuen lassen,als halbtags.D.h. er muss in eine Ganztagsbetreeung,denn zu den 7 Stunden und ein bissl muss ich ja auch den Fahrtweg noch rechnen ,und Rafael wäre 8 Stunden weg ,also auch MOntags und Dienstags,wo ich zu Hause wäre..Ich würde wenig verdienen und müsste eine Ganztagsbetreuung für eine Halbtagsstelle zahlen.Das ginge finanziell gar nicht oder kaum..Kann das wirklich verlangt werden?Das finde ich schon heftig.. :oops:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mh, ich weiss leider nicht, was einem genau abverlangt werden kann. Da muss vielleicht wirklich ein Arbeitsrechtler ran.
    Ich habe bei beiden Kindern ja Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet und keinen neuen Vertrag erhalten.
    Ich bekam einen Schrieb, daß vereinbart wurde, daß ich nun Teilzeit während der Elternzeit mit 20 Stunden arbeite. Stunden werden mit Filialleitung abgesprochen. Mehr war das bei mir nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal ne blöde Frage zu den Kita-Betreuungszeiten: also bei uns ist es so, dass man die gebuchten Wochenstunden im Prinzip (!) so verteilen kann, wie man es braucht, solange es halt mit der Belegung der Kita hinhaut. Ich hab z.B. für Leander 30 Stunden pro Woche gebucht, davon geht er montags 8,5 Stunden und den Rest der Woche jeweils 5, bzw. 5,5 Stunden. Ginge das bei euch nicht, dass Rafael dann an den Tagen, an denen du arbeitest ganztags geht und die restlichen zwei oder drei Tage dann nur bis mittags oder so?
    Wie gesagt, bei uns hier wird halt alles nach Stunden abgerechnet, nicht nach ganztags oder halbtags. Es ist nur so, dass ein bestimmter Stundensatz pro Tag (4 Stunden in unserem Fall, für Kinder unter drei sinds sogar nur drei) gebucht werden muss. Wenn das bei euch natürlich so nicht möglich ist, kannste mein Posting gleich wieder vergessen ;-) .

    LG
    Kathrin
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss geht das nicht...es gibt halbtags, 2 Drittel,und Ganztagsplätze...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, das ist dann natürlich blöd.
    Ich geh halt immer blauäugig davon aus, dass es der Normalfall ist, dass nach Stunden gebucht werden kann, weil das bei uns hier so üblilch ist ;-) .

    Ich drück dir trotzdem die Daumen, dass ihr eine Lösung findet, die für alle Beteiligten okay ist!

    LG
    Kathrin
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke :grin:
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Spricht irgendwas dagegen, dass du dich noch im September (wegen der 3 Monate) mit deinem Chef zusammensetzt und ihr das gemeinsam durchsprecht?
    Das Problem bei dieser Teilzeit-Geschichte ist einfach, dass es wirklich auf einer einvernehmlichen Reglung zwischen dir und deinem AG beruht. Da lässt sich schlecht was erzwingen oder gar einklagen (hattest du ja sicher auch nicht vor ;-) ) also ist Guter Wille auf beiden Seiten gefragt. Ich solltet also gemeinsam festlegen
    - an welchen Tagen du wieviel arbeitest
    - für wie lange du Teilzeit beantragst
    - welche Stundenzahl nun stimmt

    Wenn er dir nur 50% anbietet könntest du erwähnen, dass du ach darüber nachdenkst doch gleich wieder Vollzeit zu machen (wo du ja nach seinen Vorgaben eh den Ganztagesplatz für Rafi nehmen müsstest). Möglicherweise steigert das seinen Kooperationswillen ;-) und er lässt sich doch auf 60 oder 65% ein.
    Wenn ich dir aus meiner Erfahrung noch was empfehlen darf: ich würde wirklich schauen, dass du deine Arbeitszeit auf 4 oder 5 Tage verteilst, das hat enorme Vorteile für deinen AG, dich und auch dein Kind. Du kannst viel besser arbeiten, wenn du nicht ständig 'freie' Tage vor dir hast, die du ja auch vorbereiten/ übergeben musst, öfter da sein heißt auch präsenter sein, viele Nachteile der berufstätigen Mutter fallen so weg (kommt natürlich total auf deinen Job an). Für Kinder ist es m.E. deutlich besser 'konstant' und dafür kürzer in Betreuung zu sein, weil die einfach Gewohnheitstiere sind. Jeden Tag bis nach dem Mittagsschlaf in der Kita sein (also ca. 6 h) mit gleichem Ablauf und überschaubarer Mamafreie Zeit geht meist besser als zwei oder drei 'Großkampftage' in der Woche. Bei uns war in Raffis Alter alles schwierig was über 7h lag. Keine Ahnung warum, aber da war er dan einfach durch.

    Ich würde da mal hinmarschiern und selbstbewußt argumentieren, dann findet sich bestimmt eine Lösung :troest:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sopie74 schrieb:
    Wenn ich dir aus meiner Erfahrung noch was empfehlen darf: ich würde wirklich schauen, dass du deine Arbeitszeit auf 4 oder 5 Tage verteilst, das hat enorme Vorteile für deinen AG, dich und auch dein Kind. Du kannst viel besser arbeiten, wenn du nicht ständig 'freie' Tage vor dir hast, die du ja auch vorbereiten/ übergeben musst, öfter da sein heißt auch präsenter sein, viele Nachteile der berufstätigen Mutter fallen so weg (kommt natürlich total auf deinen Job an). Für Kinder ist es m.E. deutlich besser 'konstant' und dafür kürzer in Betreuung zu sein, weil die einfach Gewohnheitstiere sind. Jeden Tag bis nach dem Mittagsschlaf in der Kita sein (also ca. 6 h) mit gleichem Ablauf und überschaubarer Mamafreie Zeit geht meist besser als zwei oder drei 'Großkampftage' in der Woche. Bei uns war in Raffis Alter alles schwierig was über 7h lag. Keine Ahnung warum, aber da war er dan einfach durch.
    Ich habd as schon öfter gehört,auch hier..daher möchte ich das auch gerne so handhaben..Ich hab gar kein Interesse ihn ein paar Tage extrem lange betreueun zu lassen..jeden Tag 5h schweben mir vor...Die tage sind wohl keine Bedingung,mein Ag hat nur mal angefragt,ob es denn evetl. ginge..wenn nicht,nicht schlimm..Meine direkte Chefin will das sowieso ganz anders..und wird wohl auch nochmal nachfragen..

    sopie74 schrieb:
    Spricht irgendwas dagegen, dass du dich noch im September (wegen der 3 Monate) mit deinem Chef zusammensetzt und ihr das gemeinsam durchsprecht?
    [/quote
    Nein da spricht nichts dagegen.mit meiner direkten Chefin stehe ich auch im Kontakt,wir haben ein extrem gutes verhältnis...Ich will jetzt abwarten,ob ich beim betreuungsmodell auf halbtags gehen kann..dann belasse ich es vllt. bei den 50%..sonst werde ich erwähnen,dass ich evetl. Vollzeit wieder käme..Das ist ja dann wohl gar nicht im Budget drin.. :roll:

    Mir liegt es fern da Krach zu schlagen,ich würde mich da auch gerne einigen..ich hffe es wird sich alles regeln...

    Kann ich denn u.U. beantragen 2 Jahre Teizeit zu arbeiten und dann in Vollzeit zu gehen?Und wie verpflichtend ist das?
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Kann ich denn u.U. beantragen 2 Jahre Teizeit zu arbeiten und dann in Vollzeit zu gehen?Und wie verpflichtend ist das?

    Ja, kannst du eigentlich problemlos. Verpflichtend ist das nicht, da du ja jederzeit einen neuen Antrag auf Teilzeit stellen kannst. Musst halt nur nach einem Jahr und neun Monaten einen neuen Antrag stellen. Nur vor Ablauf der zwei Jahre wieder in die Vollzeit geht damit halt nicht bzw. nur, wenn dein Chef dem zustimmt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke..das werd ich machen,ich beantrage nun 3Jahre teilzeit,von mir aus 50%,und dann Vollzeit..
    Worauf kann ich mich da denn berufen?Also rechtlich gesehen?Wenn ich so eine Antrag stelle,heisst es ja bestimmt:Nööö :roll:
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Aber Achtung, das Recht auf Rückkehr zur Vollzeit ist darin nicht festgehalten, daher musst du das gesondert vereinbaren. Da muss dein Chef halt einwilligen. Wenn du das nicht schriftlich hast, gibt es nur noch die aktuelle Rechtsprechung, da wird ein genereller Anspruch auf Aufstockung von Teil- auf Vollzeit nicht gesehen, sondern nur das Recht bei einer zu besetzenden Vollzeitstelle eine neu einzustellenden Person bei gleicher Qualifikation vorgezogen zu werden... Und das zu beweisen wird fast unmöglich sein...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke..das werde ich nie schriftlich bekommen.Ich hab noch nicht mal im Mai schriftlich bekommen,dass ich ab januar wieder teilzeit arbeiten darf.
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na ja, dann würde ich vielleicht schon überlegen, ein wenig Rabatz zu machen. Du brauchst definitiv eine schriftliche Einigung über alle Punkte, eben weil trotz aller gesetzlichen Reglungen sehr vieles recht vage ist. Also beispielsweise ist es so, dass bei Nicht-Festlegung deiner Einsatzzeiten bis einen Monat vor Beginn deiner Tätigkeit gelten automatisch die von dir gewünschten Arbeitszeiten. Dem kann er dann aber natürlich wiedersprechen, falls betriebliche Gründe dagegen sprechen :roll: .
    Momentan hast du einen Vollzeitanspruch, den würde ich nicht erlöschen lassen, ehrlich gesagt. Ich würde mich da wirklich im Zweifel darauf verlegen, dass du ja im Notfall auch vollzeit kommst :roll:
    Blöd, aber es geht ja auch um was, finde ich.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du hast PN
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Frag doch in der Krippe noch mal nach...hier gibt es auch Halb-, Dreiviertel- und Ganztagsplätze - aber man kann die auch nur zB Mo, Mi und Do nehmen....also nur die Tage die man braucht.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum