Stillen durchsetzen..

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 31. 10. 2009, 09:41 in Plauderecke
Mich würde da eure Meinung interessieren..
Ist es in Ordnung,dass man darauf besteht zu stillen..auch wenn das Kind schon 1 Jahr ist und man die vorgesehene Tätigkeit nicht ausüben kann?Man also Ausweichsarbeit,wie stempeln etc. bekommt...Würdet ihr verstehen,wenn der AG da Stress macht,oder sagt ihr,das ist das gute Recht ener Mutter?Wo zieht ihr die Grenze?

Kommentare

  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Beides.
    Ich würde einerseits verstehen, wenn ein AG das nicht toll findet ab einem bestimmten Alter des Kindes (nur wo zieht man die Grenze?). Andererseits find eich es das gute Recht der Mutter -und des Kindes! so lange zu stillen wie es beide wollen/brauchen.
    Schwierige Situation.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Mich würde da eure Meinung interessieren..
    Ist es in Ordnung,dass man darauf besteht zu stillen..auch wenn das Kind schon 1 Jahr ist und man die vorgesehene Tätigkeit nicht ausüben kann?Man also Ausweichsarbeit,wie stempeln etc. bekommt...Würdet ihr verstehen,wenn der AG da Stress macht,oder sagt ihr,das ist das gute Recht ener Mutter?Wo zieht ihr die Grenze?

    Es ist dein gutes Recht, zu sagen, dass du dein Kind weiter stillen möchtest, nur hat ein AG dann auch das Recht, zu sagen, dass er dich dann nicht weiter beschäftigen kann. Und ich kann den AG da auch ehrlich gesagt verstehen. Er muß nunmal einen kalkulierbaren Zeitpunkt haben, wann ein AN wieder voll einsatzfähig ist. Mitarbeiter kosten viel Geld nicht nur Gehalt, sondern die Lohnnebenkosten und auch ggf. Vertretungen. Die sehen das betriebswirtschaftlich und nicht emotional.

    Ich würde an deiner Stelle auch etwas locker werden. Mit einem Jahr sind doch viele Kinder schon soweit, dass sie nur noch abends zum Einschlafen und nachts gestillt werden möchten. Und das kannst du auch machen, wenn du tagsüber voll arbeitest.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich sehe es ähnlich wie Mupfel. Rafael ist dann schon fast 1 Jahr alt, wenn Du wieder arbeiten gehst.
    Ich weiß, es ist natürlich schöner, wenn man das so handeln kann, wie man gerne mag, aber der AG möchte ja auch einen AN, auf den er sich verlassen kann, den er feste einplanen kann.
    So wie der AN (also Du) ja auch gerne nur an bestimmten Tagen oder Zeiten arbeiten möchte, wenn das machbar wäre. Könntest Du Dich da nicht irgendwie einigen? Vonwegen "ok, ich werde bis dahin nicht mehr stillen, aber dafür möchte ich folgendermaßen arbeiten wenn es geht...". Soll ja keine Erpressung sein, sondern eine Einigung.
    Und ich würde ehrlich gesagt keine "einfachere" Arbeit machen, nur damit ich mein 1jähriges Kind tagsüber noch stillen kann. Aber ich hatte ja auch keine so tolle Stillbeziehung wie ihr. Ich denke nur, daß Du da wirklich genauestens überlegen solltest. Ich weiss nicht, ob Du Deinem AG nach einem halben Jahr vielleicht zu sehr auf dem Stempelposten gefällst...wenn Du weisst, was ich meine.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mupfel schrieb:
    Mit einem Jahr sind doch viele Kinder schon soweit, dass sie nur noch abends zum Einschlafen und nachts gestillt werden möchten. Und das kannst du auch machen, wenn du tagsüber voll arbeitest.
    Nein das ist es ja eben..sobald ich im Labor bin,kann ich gar nicht mehr stillen..daher ist das für mich so ein heikles Thema..Ich möchte soweiso ,wenn Rafael 1 Jahr ist,gerne nur noch abends und anchts ,evetl. morgens stillen...

    Hmm..anscheinend bin ich da irgendwie komisch eingestellt,deswegen frage ich hier ja mal...Wenn ich schwanger bin,kann er mich ja auch nicht so einsetzen wie er will...da hab ich ja auch andere DInge getan..

    Sehe ich das wirklich so komisch?
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, ich finde nicht, dass Du das komisch siehst.
    Ich kann auch beide Seiten verstehen, deswegen würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob Du noch einen anderen Weg findest. Entweder, dass Du noch ein halbes oder ganzes Jahr in Elternzeit bleibst. Oder kommt ein anderer Job für Dich in Frage, der sich mit dem Stillen vereinbaren lässt?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja Firmenintern gibt es schon auch andere Aufgaben..wenn meinAG kulant ist,kann er mich schn anders einsetzen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bleibt die Frage, ob man das befristet regeln kann. Also ob Du nur für ein halbes Jahr eine andere Tätigkeit machen kannst.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst das beim AG natürlich ansprechen. Die Frage ist, wie das bei ihm ankommen wird. Ich weiß ja nicht, was du karrieretechnisch so geplant hast und wie das Hierarchieverhältnis bei euch in der Firma ist. Wenn es eher locker ist, kann man Sonderwünsche sicherlich locker ansprechen, wenn nicht, würde ich es nicht machen. Dein AG zählt auf dich als Arbeitskraft und du mußt rein theoretisch das arbeiten, wofür du bezahlt wirst und was dein Vertrag für dich vorsieht. Außnahme ist SS und Mutterschutz. Und knallhart formuliert: wärst du nach 6 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zurück an den Arbeitsplatz hättest du Anspruch auf Stillzeiten und mehr nicht. Dennoch müßtest du deine Vertragsbedingungen erfüllen wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

    Wenn du weiter stillen möchtest (was ich verstehen kann), dann mußt du eventuell mit den Konsequenzen in der Arbeit leben (anderer Arbeitsplatz) oder länger Elternzeit beantragen.
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mupfel schrieb:
    Und knallhart formuliert: wärst du nach 6 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zurück an den Arbeitsplatz hättest du Anspruch auf Stillzeiten und mehr nicht.

    Das glaube ich nicht. Das hieße ja, dass ihr nur 6 Wochen Stillen zugestanden werden.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Julla schrieb:
    Mupfel schrieb:
    Und knallhart formuliert: wärst du nach 6 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zurück an den Arbeitsplatz hättest du Anspruch auf Stillzeiten und mehr nicht.

    Das glaube ich nicht. Das hieße ja, dass ihr nur 6 Wochen Stillen zugestanden werden.

    Hier greift das Mutterschutzgesetz, das immer für SS und Stillende Mütter gilt. Somit dürfte sie dann nicht im Labor arbeiten und würde versetzt werden. Nur steht da halt nie eine Altersgrenze... :roll:
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Julla schrieb:
    Mupfel schrieb:
    Und knallhart formuliert: wärst du nach 6 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zurück an den Arbeitsplatz hättest du Anspruch auf Stillzeiten und mehr nicht.

    Das glaube ich nicht. Das hieße ja, dass ihr nur 6 Wochen Stillen zugestanden werden.

    Jein. Sie kann schon länger stillen, wäre dann aber auf eine Stelle versetzt worden, bei der sie gefahrlos stillen kann. Du hast Anspruch auf Stillzeiten und wenn du in Gefahrenberufen arbeitest, brauchst du die in der Stillzeit im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nicht ausüben. Zumindest lese ich das aus dem Gesetzestext heraus. Ich kann aus dem Gesetz lediglich nicht rauslesen, ob es eine Regelung gibt, wie lange der Gesetzgeber Anrecht auf Stillzeit einräumt. Ich sehe da jedenfalls keinen Hinweis, der besagt, dass man nach dem Jahr Elternzeit Anrecht auf Stillzeiten bzw. einen anderen Arbeitsplatz hat, wenn dieser als gefährlich für die stillende Mutter eingestuft wird. Da das MuSchG ja nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, interpretiere ich es so, dass der AG lediglich für diesen Zeitraum Anrecht auf dieses Sonderecht für die Gefahrenberufe gewähren muß. Vielleicht wissen dazu die Stillberaterinnen mehr.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    DArf ich mal ganz blöd fragen: Warum darf man als stillende nicht im Labor arbeiten?
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Achso, ja, mit der Einschränkung ist es dann klar. ich hatte es so verstanden, dass Du meintest, dass sie tatsächlich auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren würde.

    Aber soweit ich weiß gibt es keine Einchränkung und der Arbeitgeber muss auch nach einem Jahr noch Stillzeiten gewähren. Wäre interessant zu wissen, wie das bei einem Arbeitsplatz ist, der für stillende Mütter nicht geeignet ist.

    edit: Snoopy, das hängt sicher von den Materialien ab, mit denen man arbeitet. Manche Stoffe können ja auch für das gestillte Kind schädlich sein. Genauso dürfen Schwangere ja auch nicht im Labor arbeiten, wenn sie mit entsprechenden Stoffen arbeiten.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    DArf ich mal ganz blöd fragen: Warum darf man als stillende nicht im Labor arbeiten?

    Sie arbeitet doch mit unerforschten Sustanzen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Laut AFS greift das Mutterschutzgesetz auch für Stillende..Die Altersbegrenzung ist nicht klar geregelt.Daher gibt es eine Prädenzfall(Heisst das so?)..da hat eine mutter vor gericht mal gewonnen..genaues weiss ich aber noch nicht,die AFS Mitarbeiterin ist im Urlaub..sie schickt mir das Urteil zu.
    wäre ich nach 8 Wochen Mutterschutz zurückgekommen,hätte ich auch eine andere Tätigkeit zugeteilt bekommen..das hatten wir in der Firma schon mal..In der SS war ich auch woanders..
    Naja Karrieretechnisch*lach*..ich bin MTA und bleib das auch...fhrende Position werde ich nicht erlangen..
    Ganz ehrlich:Von mir aus kann mich meinAG auch länger ins Büro stecken,ich hab da keinProblem mit...
    Ich hab nun bald Termin wg. Vertrag und werde meine direkte Vorgesetzte mal ansprechen ,ob wir miteinander eine gute Lösung finden...ich will ja kein Krawall machen...aber aus Angst den Mund halten finde ich auch doof...irgendwie fä nde ich es schön,wenn eine Lösung herkommt..gerade mit unserer Vorgeschichte..Ich möchte das gerne klug und freundlich angehen,nicht dass der Eindruck entsteht,dass ich da wie ein Dampfwalze daher komme..
    Im Übrigen,weil Topkapi das ansprach..werden wir alle in der SS auch mit anderen Tätigkeiten versehen..ohne ,dass das Vertragstechnisch neu geregelt wird..Das ist Standard in unserem Beruf und der AG macht sich sonst strafbar.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 14. 09. 2009, 21:29
    Julla schrieb:

    Aber soweit ich weiß gibt es keine Einchränkung und der Arbeitgeber muss auch nach einem Jahr noch Stillzeiten gewähren. Wäre interessant zu wissen, wie das bei einem Arbeitsplatz ist, der für stillende Mütter nicht geeignet ist.
    edit:ja so ist die rechtsgrundlage,ich hab mich ja schon schlau gemacht..er muss mir schon eine andere Tätigkeit anbieten..aber ich möchte jetzt nicht da reinpoltern und mein recht erschreien,,versteht ihr was ich meine..?

    Ich leh mich hier mal aus dem fenster...ich finde eine Mutter hat das Recht..also meine perönliche Meinung jetzt,vom Gesetzgeber wird es auch gedeckt...Sollte ich wirklich ein schlechtes Gewissen haben?Wenn ich SS wäre,falle ich genauso wegdas ist bei uns das Risiko..Und seien wir mal ehrlich,ich wäre die erste die da noch nach einem Jahr stillt...Wir müssten reich sein,um uns das Stillen zu leisten..es geht mit einem Gehalt bei uns nicht..und auch wenn ich nicht im labor bin ,kann ich noch viel produktives da leisten (ich stempel nicht nur Ordner,durch meine Erfahrung und mein Wissen kann ich viel meiner Chefin abnehmen),auch was meinen Job betrifft...UND..es ging ja jetzt 1 Jahr auch ohne mich,bzw. noch länger,ich war ja auch mal SS...

    So jetzt könnt ihr drauf schlagen ;-) ;-) Vllt. ist meine Meinung komisch,aber ich bringe da auch Wissen ein,Labor hin oder her..und sehe nes nicht ein mich an die Kase zu setzen(auch wenn ich das kann und schon gemacht habe)und weitaus weniger zu verdienen..
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, klar, versteh ich! Das war auch nur die Reaktion auf Mupfels "knallharte Formulierung" ;-)
    Ich finde es gut, wie Du vorgehen willst. Ich wünsch Dir viel Erfolg!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke julla..
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ichhab hier noch einen Link von der AFS..darf ich den einstellen?
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aslo ist da denke ich eine Entscheidung gefallen, oder?! (Also bei Dir, innerlich)
    Liest sich zumindest so.
    Am Anfang (im anderen Thread) warst Du noch eher unsicher, ob Du nicht vielleicht doch abstillen solltest und wann udn wie anfangen und so. So wie sich das hier jetzt liest bist Du schon mal so weit, das Du weißt was Du willst und "nur noch" den Weg ausklamüsern musst.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja das stimmt..ich hab das Schreiben hier gebraucht ,um mich zu sortieren.. :oops: :oops:
    Ich will nicht abstillen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann hat der Thread doch was gebracht! Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Umsetzung des Plans. Ich finde, Dein geplantes Vorgehen hört sich gut und durchdacht an.
    Erzähl mal, wie das Gespräch war.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Ichhab hier noch einen Link von der AFS..darf ich den einstellen?
    klar
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also uns wurde das MuSchG vor einigen Jahren in der Berufsschule so erklärt, dass das eben für Schwangere und Stillende gilt. Egal wie lang man stillt - wenn das eine Gefährdung ist, hast du Anspruch auf einen gleichwertigen ungefährlichen Arbeitsplatz (heißt gleiche Bezahlung). Und das egal ob du nun nach 6 Wochen oder 1 Jahr zurück kommst, solange du stillst müssen sie dir das ermöglichen. So isses uns von diversen Fachleuten erklärt worden.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hier ist das Faltblatt de AFS dazu

    http://www.afs-stillen.de/cms/cms/uploa ... igkeit.pdf

    gesetzlich ist eben der Graubereich,dass der Gesetzgeber nicht wollte,dass ewig gestillt wird..und ich ha was gelesen von 2007 ,dass man von einen Stillzeitraum von 1Jahr bis 1,5 Jahren ausgeht..alles andere wäre unnormal :roll: (Ich verstehe ,dass für den AG es doof ist,wenn eine Mitarbeiterin Jahre stillt,das Wort unnormal finde ich nur doof)
    Wie gesagt,ich bekomme bald das Gerichtsurteil...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich kann nichts wirklich zu irgendwelchen gesetzen beitragen und auch nicht zu deiner speziellen situation, habe aber bspw. im letzten jahr beim AG erreicht, dass ich zu einer angeordneten dreitägigen einarbeitung am hauptstandort der firma lilly inkl. meiner mutter mitnehmen konnte.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hm ok 2007 war lange nach meiner Berufschulzeit ;-) trotzdem geht aus dem Text keine Altersbegrenzung hervor...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja und ich habe das ohne Zeitbegrenzung.
    Die Pausen- und Arbeitszeitregelungen kennst Du?

    Stillende Mütter
    dürfen mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden sowie mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder den Menschen in sonstiger Weise chronisch schädigenden Gefahrstoffen nur bei Unterschreitung des Grenzwertes beschäftigt werden.

    Führt die Arbeitsplatzanalyse zu dem Schluss, dass werdende oder stillende Mütter durch Stoffe gefährdet sind, so gilt nach § 3 der Mutterschutzrichtlinienverordnung folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen:

    1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, so dass die Gefährdung vermieden wird.
    Wenn dies nicht möglich ist, dann
    2. Arbeitsplatzwechsel zur Vermeidung der Exposition.
    Wenn dies nicht möglich ist, dann
    3. Beschäftigungsverbot

    Quelle FU Berlin
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, MArlies, aber wer sagt denn-bis wann es "normal" ist zu stillen? Wenn ich da nach 3 Jahren Elterzeit wiederkomme und auf einen Arbeitsplatzwechsel oder noch besser auf ein Beschäftigungsverbot plädiere-die halten einen doch für bescheuert. Oder ich komme nach einem Jahr wieder- kann lt MuSchuG nicht arbeiten und muss dann nen Beschäftigungsverbot haben? Das wäre gut, dann bekäme ich ja Geld und wäre trotzdem daheim...Also wo ist die Grenze? Darum gehts doch,oder?
  • MiaofeliMiaofeli

    3,647

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Normal ist Masse und nicht empfinden. Die meisten Frauen stillen ihr Kind bis zum 6. Monat ( nach der Empfehlung der Ärzte ) und im Normalfall ist ein Einjähriges Kind abgestillt.

    Es geht bei solchen Regelungen nie darum was man selbst als normal empfindet, noch ist "normal" in diesem Kontext eine Wertung. Es geht einzig darum, was in der jeweiligen Gesellschaft am meisten vorkommt. So wird in Deutschland von einer Person die die Deutsche Kultur lebt angenommen, das zumutbar ist eine Grenze bei einem Jahr zu ziehen. Streitbar wäre die Regelung wenn die Mutter einer offiziellen Gemeinschaft ( Glaubensgemeinschaft ect. ) angehörte, in der eine andere Norm gilt oder zu einem Kulturkreis gehört, in dem andere Normen herrschen was das Stillen betrifft.

    Das ist grob die rechtliche Seite, bei der es falls geklagt wird, immer im Einzelfall entschieden würde und das Gericht einen gewissen Ermessensspielraum hat. In Waschbärs Fall, sähe ich aber Schwarz, da es keine beeinträchtigung des Kindes gibt, welche eine besondere Nähe erfordert, sondern faktisch nur den Wunsch der Mutter und die Gewohnheit des Kindes, welche durch die Mutter steuerbar wäre.

    Aber es soll ja gar nicht geklagt werden denk ich mal.

    Ich würde abwarten was in 4 Monaten ist . Vielleicht hat Rafael sich bis dahin selbst abgestillt ( kann plötzlich gehen. Elena hat mich im 10. Monat damit überrascht ) und wenn nicht muss man sehen das man die weitere Stillzeit eine Einigung finden kann. Stress kann man sich dann noch immer machen.
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Kinder, die sich mit einem Jahr abstillen, sind wirklich die allerallerwenigsten. Ich halte das für fast ausgeschlossen. Höchstens, dass sich ein Punkt findet, an dem das Abstillen beiden besonders leicht fällt. Ich denke, ich würde es lieber vorher regeln.
  • MiaofeliMiaofeli

    3,647

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na aber wir waren doch nun schon dabei das sie nicht abstillen will... Was soll man da vorher regeln? So siehts geplant aus, wenn sie wartet hat es sich so ergeben, ohne absicht... Ich wäre da als Chef ehrlich gesagt kulanter als wenn mir jemand 4 Monate vorher sagt, das er plant nicht in seine Stelle einsetzbar zu sein...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja Rafael ist ein Frühchen..und hinkt mit manchem hinterher..wir haben bisher keine einzige Mahlzeit ersetzt..er stillt immer noch alle 2-3 Stinden ,obwohl er gut und viel isst.
    Naja gut,das ist ja jetzt nicht der Punkt...

    Vielmehr..die Frage:Jetzt schon was sagen,oder im Januar erst?Gerade im Hinblick,dass ich ja wirklich nicht weiss was bis dahin passiert und es mit sonst als vllt. geplant unterstellt werden könnte?
    Eigentlich kann ich mir bei meiner Chefin nicht vorstellen,dass es Ärger gibt(oder ich hoffe es)wenn ich sage,dass wir mit dem Essen hinterher hinken und noch stillen...Ich muss mir dann auch keinen Beikost stress machen..und Flasche nimmt er eben nicht...
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Ich muss mir dann auch keinen Beikost stress machen..und Flasche nimmt er eben nicht...

    Wo wird Raffi denn untergebracht sein? Wenn er zur TaMu geht, dann ist das vielleicht gar nicht so problematisch, da er dort nur Flasche/Becher und Essen angeboten bekommt. Bei Finja war es so, wenn ich nicht anwesend war, wurde problemlos alles akzeptiert, nur wenn ich da war, wollte sie halt verständlicherweise die geliebte Brust. Vielleicht ergibt sich einiges von selbst, wenn die Eingewöhnung beginnt. Was meinst du?

    Was das Ansprechen anbelangt. Ich bin da offen & ehrlich (wenn ich sein darf) :oops: Ich würde es ansprechen und zwar jetzt, denn dann kann man ggf. schauen, wo man dich alternativ unterbringt. Aus AG Sicht muß ich sagen, dass ich es dennoch als unglücklich bezeichnen würde, denn eingeplant bist du sicher im Labor und nicht im Büro, oder? Wenn du dann nach ein paar Monaten wechseln möchtest, weiß ich halt nicht, wie flexibel die bei dir sind. Das kannst nur du abschätzen. Ich bin ja nun auch ein Stillbefürworter, aber aus AG Sicht sehe ich halt auch den Punkt, dass ich erwarten kann, dass Mitarbeiter uneingeschränkt eingesetzt werden, zumal dein Kind eben ein Jahr alt sein wird und keine 8 oder 12 Wochen alt. Wenn du es partout nicht möchtest oder absiehst, dass dein Kind ohne Mumi auskommt, dann mußt du weiter daheim bleiben, um ihm das zu geben, was du für richtig erachtest. Alles andere ist Goodwill des AG, den ich pers. nicht überstrapazieren würde, denn du wirst noch oft genug Flexibilität brauchen, wenn dein Kind krank ist oder die Tagesbetreuung wg. Krankheit ausfällt usw.
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Miaofeli schrieb:
    Na aber wir waren doch nun schon dabei das sie nicht abstillen will... Was soll man da vorher regeln? So siehts geplant aus, wenn sie wartet hat es sich so ergeben, ohne absicht... Ich wäre da als Chef ehrlich gesagt kulanter als wenn mir jemand 4 Monate vorher sagt, das er plant nicht in seine Stelle einsetzbar zu sein...

    4 Monate müssen es ja nun nicht sein. Aber ich würde damit auch nicht erst im Januar ankommen, denn dann wird es eben knapp, eine Alternative zu finden.
  • MiaofeliMiaofeli

    3,647

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja am ersten Arbeitstag würd ich auch nicht kommen. Aber 2-3 Wochen vorher kann man planen und glaubwürdig rüber kommen, wenn man sagt das die Wahrscheinlichkeit, das man im Januar noch stillt, sehr groß ist. ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab ja noch eine Nacht zum drüber schlafen..
    Ich finde eben stillende Mütter sind geschützt,ich nutze nichts was legitim ist..für solche Fälle müsste ein AG gerüstet sein,bei einer gewissenen Betriebsgrösse...Wie gesagt bei SS sieht es ja nicht anders aus..und wenn an so kalkuliert heisst das,dass man fürs stillen reicher sein muss als wir es sind..ich kann nicht noch 1 Jahr zu Hause bleiben..wizu gibt es dann das gesetz?
    Ich dnek eben solche Arumente wegen dem AG macht es Frauen schwerer sowas durchzusetzen..Die AFS nimmt da klar Stellung zu und mir wurde von der Seite Mut gemacht...
    Ich würde mich ja auf eine Halb/Halb Lösung einlassen..sprich ungefährliche Arbeiten im Labor erledigen,aber mit ungeprüften Substanzen will ich nicht arbeiten.
    Nun ja bis morgen überleg ich mir,ob ich was andeute oder nicht...
    Ja ich denke ich taste da mal vorsichtig mich vor und red im Dezember nochmal mit denen..
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Ich hab ja noch eine Nacht zum drüber schlafen..
    Ich finde eben stillende Mütter sind geschützt,ich nutze nichts was legitim ist..für solche Fälle müsste ein AG gerüstet sein,bei einer gewissenen Betriebsgrösse...Wie gesagt bei SS sieht es ja nicht anders aus..und wenn an so kalkuliert heisst das,dass man fürs stillen reicher sein muss als wir es sind..ich kann nicht noch 1 Jahr zu Hause bleiben..wizu gibt es dann das gesetz?
    Ich dnek eben solche Arumente wegen dem AG macht es Frauen schwerer sowas durchzusetzen..Die AFS nimmt da klar Stellung zu und mir wurde von der Seite Mut gemacht...

    Ist ja auch gut so, dass es ein Gesetz gibt, nur ist das Gesetz an dieser Stelle leider auch weit interpretierbar ;-) Ich verstehe deine Situation absolut, Waschbär, aber versuch auch, die andere Seite zu sehen. Ihr müßt da einfach einen Weg finden. Ich gebe halt nur zu bedenken, dass du neben den klar gesetzlich geregelten Dingen in Zukunft auch auf Kulanz und Flexibilität des AG angewiesen sein wirst. Da sollte man dann auch versuchen, sich von seiner Seite positiv einzubringen, um dann, wenn man es wirklich dringend braucht (Krankheit des Kindes oder der Tagesmutter) Unterstüztung seitens des AG zu bekommen. 10 Tage gesetzlicher Anspruch (wenn ich mich recht entsinne) können u.U. ziemlich wenig sein.
    Ich pers. finde schon das 1 Jahr Elternzeit super und bin dankbar dafür und weiß, was das in vielen Unternehmen auch Probleme verursacht (gerade in kleinen Betrieben), daher bin ich immer der Meinung, dass man seitens des AN auch ein gewisses Verantwortungsgefühl und Entgegenkommen erwarten kann. Es muß halt auf beiden Seiten passen und ich denke, du wirst da einen Weg finden, zumal deine Chefin doch laut deiner Aussage recht kulant zu sein scheint.
  • MupfelMupfel

    917

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Waschbär,

    hattest du schon das Gespräch mit deiner Chefin? Und wenn ja, wie war es?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Mupfel
    ich bin erst seit gestern aus dem Urlaub wieder da.
    Ich hab mich entschieden das Thema stillen bei meiner Chefin im Dezember anzusprechen...sonst war alles okay bei der Vertragsunterschrift,dass ich stille wissen alle..sie wollten noch ein bissl über Rafael und mich was wissen und da kamen wir drauf..da gabs nur ganz normale Reaktionen..und auch positives,dass wir es trotz Intensiv geschafft haben..ich bin eignentlich guter Dinge..
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So..
    der Stand ist..
    gesetzlich liegt die Grenze bei einem JAhr..es gibt ein urteil,das besagt es gäbe keine Grenze..alle anderen Urteile besagen,die Grenze liegt bei einem JAhr.
    Ich muss also versuchen eine Einigung auf Kulanz finden..
    Allerdings gibt es eine AUsnahme..wenn der Arzt attestiert,dass stillen über 1 JAhr hinaus gesundheitlich sinnvoll ist.Da hab ich gute Chancen aufgrund von Rafaels Frühgeburt eines zu bekommen.Meine KIA scheint da kulant.
    Vor allem weil sie sowieso vermutet,dass Rafael eine Schluckschwäche hat aufgrund seiner Frühgeburt und wir in die Schluckambulanz sollen..machen wir aber noch nicht und ist auch anderes Thema..
    Generell also ist die Grneze bei einem JAhr..aber mann kann sie jeweils für 3 Monate attestieren lassen,dass man länger stillen soll.
    Ich werde wohl ein Attest bekommen..und versuche eine Einigung zu finden,dass ich schon ins Labor gehe ,aber ganz gefährliche Sachen nicht mache und verschärfte Schutzmassnahmen ergreifen werde.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    edit:
    In einem anderen Thread war die Frage doch auch interessant wo die gesetzliche Grenze liegt,ich weiss nur nicht mehr wo...
    Falls Interesse besteht habe ich nun die Verweise auf die Gerichtsurteile..
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja bitte, aber kannst Du Die in den Papierkram stellen? Ich tacker sie dort dann fest.
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