Beschäftigunsgverbot und bestehender Urlaubsanspruch

bearbeitet 4. 11. 2009, 13:07 in Recht und Behörden
ich habe seit dem letzten dienstag ein beschäftigungsverbot bekommen. mein mutterschutz hätte offiziell am 20.11. begonnen. davor hätte ich noch 2 wochen urlaub gehabt, so dass der 6.11. mein letzter arbeitstag gewesen wäre. weiß einer von euch, was mit meinen urlaub nun passiert ? da ich ihn ja offiziell bis 31.12. nehmen müsste, wird der demnach verfallen, oder ?! kann ich eigentlich auf einer auszahlung bestehen (allerdings steht in meinem vertrag, dass es das es das nicht gibt :roll:) ? wenn ja, kennt da jemand eine gesetzliche grundlage ?

Kommentare

  • SalzkristallSalzkristall

    1,919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    im Jahr 2005 bekam ich während der SS auch Beschäftigungsverbot. Erstmal arbeitete ich damals in Potsdam, der Weg war also irre weit für mich und zweitens aufgrund der vorangegangenen Fehlgeburten. Im April bekam ich das BV und ich hatte noch NICHTS vom Urlaub weggenommen.

    Den Rest des Urlaubes habe ich sage und schreibe im Januar 2009 nach den 3 Jahren Elternzeit genommen und das ist so rechtlich in Ordnung da es bei mir ein Anwalt in den Händen hatte. Steht aber auch entweder im Mutterschutzgesetz oder irgendwo anders - musst mal etwas googlen.

    Wenn du nichts findest, meld dich nochmal, dann schau ich auch noch einmal nach.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hätte ich jetzt auch so gesehen. Der Urlaub steht dir noch zu und wird dann an Mutterschutz oder Elternzeit gehängt, je nachdem, wann du wieder einsteigen willst. Wie das mit Ausbezahlen läuft weiß ich nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hmm, na dann gehe ich gleich mal lesen.... danke euch beiden ;-)
  • carina79carina79

    520

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    verfallen darf er nicht aufgrund von Krankheit bzw. Schwangerschaft.

    Mit Jannik hatte ich 2006 das Problem. Ich hatte ja vorzeitige Wehen und somit hab ich auch meinen Resturlaub nicht nehmen können. Ich hatte diesen dann einfach an den Mutterschutz drangehangen und entsprechend später erst Elterngeld beantragt.

    Frag doch mal in eurer Personalabteilung nach. Die müssen dir das ja auch sagen können.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe gerade mal gelesen und in § 17 des MuSchuG steht, dass der urlaub im laufenden oder nächsten urlaubsjahr genommen werden kann. da ich elternzeit bis märz/april 2011 nehmen wollte, wäre das ja das übernächste jahr. hmm.... die variante, die du gerade beschreibst carina, wäre dann vermutlich passender für mich. nicht das die personalabteilung dann sagt, dass ich den urlaub nicht mit in`s übernächste jahr nehmen kann, obwohl das bei salzkristall ja ging. wahrscheinlich auslegungssache....
    ich wollte mit der personalabteilung erst sprechen, wenn ich etwas besser bescheid weiß und denen mitgeteilt habe, wie lange ich in elternzeit gehen werde. das habe ich näcmlich noch nicht und insgesamt sind die nicht sehr kooperativ.
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