Schlittenunfall -> Kamera kaputt :(

Annette2Annette2

440

bearbeitet 13. 01. 2010, 13:01 in Recht und Behörden
Hallo,
Sonntag morgen bin ich mit Lari zum Rodeln und wollte sie oben auf dem Berg fotografieren. Ich stand extra abseits und nicht in Fahrtrichtung vom Hang, sondern seitlich an der Böschung. Auf einmal zieht es mir die Beine weg...ein etwa 12jähriger Junge holte mich mit seinem Schlitten von den Füßen. Ich fiel so unglücklich auf meine Kamera, dass das neue Stück ( Weihnachtsgeschenk) in drei Teile brach.
Nun habe ich vorsichtshalber die Adresse des Jungen notiert (den ICH erst mal trösten musste...war ja niemand verletzt) und gestern bei seiner Mutter angerufen um zu fragen, ob die Familie vielleicht haftpflichtversichert ist.
Ich war auch nicht sauer oder sol, sondern habe freundlich versucht zu erklären was passiert ist.
Ich habe extra dazugesagt, dass das ja auch meine Tochter gewesen sein könnte...

Die war natürlich überhaupt nicht begeistert.

Aber wie hättet ihr reagiert? Habe ich rechtlich überhaupt einen Anspruch auf Ersatz?
Der Junge war alleine unterwegs. Was mein Ihr?

Sorry kann jetzt nicht mehr schreiben, muss weg, melde mich heute nachmittag nochmal.

Liebe Grüße

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ja blöd :-( Ich glaube, ich hätte wahrscheinlich den Jungen gar nicht behelligt und es über meine Versicherung versucht, aber ich bin da auch eher nachlässig in solchen Dingen und hätte in dem Moment gar nicht daran gedacht, nach Adresse etc. zu fragen..! Was hat denn die Mutter des Jungen dazu gesagt?
  • aniinaaniina

    462

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei verletzter Aufsichtspflicht zahlt die Privathaftpflicht der Eltern. Inwieweit das alleine Rodelnlassen eines 12jährigen unter verletzte Aufsichtspflicht fällt weiß ich leider nicht.
    Falls der Fall nicht unter verletzte Aufsichtpflicht fällt, haften die Eltern nicht fürs Kind und Du müsstest ggfls. Schadensersatz vom Kind fordern :sad:

    Ich würde aber zumindest mal versuchen den Schaden über die Haftpflicht der Eltern zu regulieren, mal abwarten was deren versicherung sagt. Wenn sie keine haben, würde ich trotzdem versuchen. sie den Schaden ersetzen zu lassen.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann mir nicht vorstellen das es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist bei einem ca 12 jährigen. Wie es versicherrungstechnisch aussieht weis ich leider nicht. Aber ärgerlich ist das natürlich.
  • Annette2Annette2

    440

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, von dem Kind würde ich das Geld nicht verlangen. Das ginge mir dann doch zu weit.
    Die Daten aufgeschrieben habe ich, weil ich selbst vor einiger Zeit mal bei einer Bekannten einen teuern Spiegel runtergeschmissen hab, und wir konnten das damals über unsere Haftpflicht problemlos abrechnen.

    Die Mutter am Telefon war überhupt nicht begeistert. Sie unterstellte mir, ich hätte ihren Sohn ausgesucht und mich ihm in den Weg geschmissen. Ich meinte dann nur zu ihr "ja, das habe ich echt nötig, andere Leute meine Sachen bezahlen zu lassen"
    Jedenfalls wollte sie sich drum kümmern und sich wieder melden, was sie natürlich bis jetzt nicht getan hat.
    Ich habe eben mal bei unserer Haftpflicht angerufen aber die meinten, so lange man nicht weiss wie alt der Junge wirklich ist, könne man keine Aussage machen.

    Ach menno, meine schöne Kamera :(((
    Binja bloß froh, dass ich noch heil bin.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Annette2 schrieb:
    Ich habe eben mal bei unserer Haftpflicht angerufen aber die meinten, so lange man nicht weiss wie alt der Junge wirklich ist, könne man keine Aussage machen.
    na aber das ist doch auch eine blöde Auskunft. Die hätten dir doch sagen können was die verschiedenen Optionen sind je nach Alter des Kindes.
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