Fersenbluttest nur noch auf ärztliche Anordnung

bearbeitet 4. 03. 2010, 22:42 in Geburt
Hallo!
Ich war gestern zum Anamnesegespräch im Geburtshaus und bin in diesem Zusammenhang von der Hebamme informiert worden, dass Hebammen den Fersenbluttest nur noch auf ärztliche Anordnung machen dürfen (ab Februar). Das betrifft natürlich v.a. Frauen, die ambulant entbinden wollen, im Krankenhaus wird das sicherlich irgendwie intern geregelt. Die Hebamme meinte, ich müsste mich von meinem Kinderarzt über diesen Test aufklären lassen und er muss dann anordnen, dass meine Nachsorgehebamme den Test machen darf. Oder er macht den Test selbst. Das wäre aber wenig sinnvoll, weil wir dann mit einem einen Tag alten Baby zum Kinderarzt müssten oder der Kinderarzt müsste zu uns kommen. Er hat uns zwar schon zugesagt, die U3 als Hausbesuch zu machen, aber ob er nur für den Test käme, weiß ich nicht. Also werde ich mal demnächst in die Praxis marschieren und mit ihm wegen der Aufklärung und der Anordnung für die Hebamme sprechen.
Wieder ein Punkt mehr auf meiner Liste - und alles nur weil Hebammen jetzt mein Baby nicht mehr in den Fuss piksen dürfen... :fies101:
Viele Grüße
Katrn

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh man, das ist ja echt doof :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo nochmal,
    ich meinte oben natürlich die U2, nicht die U3. Aber wann wird dieser Fersenbluttest eigentlich durchgeführt, bei meiner Tochter lief das unabhängig von der U2, aber wann genau weiß ich nicht mehr. Im Internet habe ich gerade total verschiedene Zeitangaben gefunden. Am besten wäre es ja, wenn sich der Test und die U2 in einem Termin abhandeln ließen.

    Viele Grüße
    Katrin
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das kann man in die U2 mit Sicherheit einbauen. Optimal wäre drei bis höööchstens zehn Tage nach der Geburt.


    Die meisten der getesteten Zielkrankheiten lassen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch deutlich nachweisen, aber da es im Normalfall nur ein Screening pro Kind gibt und keines der von einer seltenen Stoffwechselstörung betroffenen Kinder durch dieses Netz fallen soll, fordern alle deutschen Screening-Zentren, dass für die Blutentnahme unbedingt auf die Zeitspanne zwischen der 36. und 72. Stunde geachtet werden muss.

    Irgendwie entgeht mir da aber mal wieder der tiefere Sinn des Ganzen mit der Anordnung code[icon_scratch.gif]

    Die einzelnen Kinderärzte und Hebammen werden vor Ort sicher eine Lösung finden.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Marlies,
    Irgendwie entgeht mir da aber mal wieder der tiefere Sinn des Ganzen mit der Anordnung code[icon_scratch.gif]

    Ja, mir auch. Aber vielen Dank für die Infos.

    Viele Grüße
    Katrin
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich finde es zwar ärgerlich, sehe da aber ansonsten kein Problem. Bei uns hat der Kinderarzt bei der U2 nach 9 Tagen gefragt, ob der Test schon gemacht wurde, also wäre es durchaus okay gewesen, es dann zu machen. Und nach 9 oder 10 Tagen ist es ja auch kein Problem mehr zum Kinderarzt zu fahren, falls er nicht sowieso Hausbesuche macht.
  • Maja1978Maja1978

    1,148

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Uns sagten die Hebammen auch immer, daß der Test an einem bestimmten Tag erfolgen muß. Ich weiß nur nicht mehr. Es war sehr zeitnah zur Geburt, also bestimmt nicht erst am 9. Tag. außerdem mußte das Kind vorher schon getrunken haben, damit da irgendwas Verstoffwechselt wurde, was der Test dann rausfinden kann.

    Das ist doch bescheuert, den Test nicht mehr die Hebammen machen zu lassen. So wird der doch u.U. ganz versäumt und man bemerkt die eventuelle Krankehit nicht. Das war doch das wichtige dabei, den Test früh machen zu lassen, damit gleich behandelt werden kann und keine Schäden auftreten.
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Maja1978 schrieb:
    Uns sagten die Hebammen auch immer, daß der Test an einem bestimmten Tag erfolgen muß. Ich weiß nur nicht mehr. Es war sehr zeitnah zur Geburt, also bestimmt nicht erst am 9. Tag. außerdem mußte das Kind vorher schon getrunken haben, damit da irgendwas Verstoffwechselt wurde, was der Test dann rausfinden kann.

    Bei uns wurde er ja auch früher gemacht und die Hebamme wollte es auch an einem bestimmten Tag machen, aber der Kinderarzt hätte es wie gesagt nicht ungewöhnlich gefunden, ihn noch zu machen und Marlies schrieb ja oben auch von maximal 10 Tagen.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gibt es das irgendwo schriftlich, dass die Untersuchung nur noch auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden darf?
    Ich habe mich letzte Woche erst beim KiA wegen der U2 erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass ich in erster Linie darauf achten müsse, dass am 3. Lebenstag das Fersenblut entnommen werde und das würde doch sicherlich die Hebamme übernehmen. Dass diese dafür eine ärztliche Anordnung benötige, davon war keine Rede.
    Muß morgen gleich mal meine Hebamme fragen bei der VU.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm hier wurde am Tag 4 die U2 gemacht und gleichzeitig Fersenblut genommen..
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber "auf ärztliche Anordnung" heisst ja nicht unbedingt, dass der Arzt auch vor Ort sein muss, oder? Da müsste doch ein kurzes Telefonat Arzt - Hebamme reichen?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Guniem,
    nein, ich habe das mit der ärztlichen Anordnung auch so verstanden, dass ich entweder vorher mit meinem Kinderarzt spreche, er mich über die Untersuchung aufklärt, mir die Aufklärung bescheinigt und dann den Test anordnet, das wäre dann wohl auch schriftlich oder er macht den Test selbst, dann wäre es natürlich sinnvoll, das mit der U2 zu koppeln, wenn es terminlich eben hinhaut.

    Eine schriftliche Quelle dafür kenne ich leider auch nicht, da könnte ich aber noch nachfragen.

    Viele Grüße
    Katrin
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja ich sagte doch, da wird es sicher vor Ort Individuallösungen geben. Man kennt sich ja meistens. ;.)
    Allerdings machen lange nicht alle Kinderärzte Hausbesuche.

    Ich habe schon etwas von bis zu zehn Tagen geschrieben, aber auch den Idealzeitpunkt genannt. Die Labore finden das zumindest wünschenswert.
    Die Screenings sind auf diverse Krankheiten ausgeweitet worden. Vor einigen Jahren war das noch nicht ganz so wichtig.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich war heute bei der Hebamme. Dummerweise habe ich vergessen sie explizit danach zu fragen, ging bei den vielen anderen Fragen unter. Aber da sie weiß, dass ich ambulant entbinden möchte. Und da sie die Nachsorge übernimmt, denke ich mal, dass sie mich darauf hingewiesen hätte. Könnte es da evtl. auch unterschiedliche Vorgaben zwischen den Bundesländern (ist zwar an sich sinnlos, aber wer weiß das schon so genau) oder den Krankenkassen geben???
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Kassen haben sicher nichts damit zu tun. Das wird schon gemacht, mach Dir keinen Kopf.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Marlies. Ich selbst mache mir dahingehend eigentlich keine Gedanken, finde es nur merkwürdig.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt habe ich es. Das Ganze hat mit dem neuen Gendiagnostikgesetz zu tun, das gerstern in Kraft getreten ist.
    Also es gilt bundesweit. Die Hebammen bleiben die beorzugten Blutabnehmerinnen, damit es auch wirklich zeitgrecht erfolgt.
    Im Prinzip müßt Ihr Euch nicht darum kümmern. Nur solltet Ihr die Adresse Eures Kinderarztes kennen. :cool:
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Alles klar, dann werde ich am DOnnerstag bei der VU die Hebamme mal darauf ansprechen.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine ordentliche Aufklärung VORHER fänd ich echt gut.

    Wir haben NACH der Geburt im KH nur einen Zettel bekommen, den mussten wir unterschreiben...wirklich aussagekräftig war er nicht und wir auch nicht wirklich gedanklich frei für sowas. Dafür durften wir dann am 2. Tag nach Entlassung aus dem KH beim KiA antanzen wegen auffälliger Werte, genaueres könne man aber noch nicht sagen, man müsse nochmal Blut abnehmen usw usw. Ehrlich, ich hatte dermassen Angst, das könnt ihr euch nicht vorstellen!

    Dann lieber vorher anständig aufgeklärt und meinetwegen irgendwo unterschrieben, dass die Hebamme das machen darf.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe natürlich damals vergessen die Hebamme zu fragen, aber das klärte sich nach der ambulanten Geburt dann sowieso von alleine :grin:
    Es ist also tatsächlich so, dass die Hebamme nur noch auf Anweisung des Arztes (KiA oder Gyn) das Fersenblut abnehmen darf. Der KiA hier war völlig verdattert, was diese Bestimmung nun wieder soll. Da er aber in der besagten Woche sowieso die Praxis geschlossen hatte und mein Gyn auch (Faschingswoche), haben wir, Hebamme und ich, beschlossen, dass wir dies nun nicht beachten. Sie hat das Blut abgenommen und eingeschickt. War alles kein Problem, aber wohl auch deshalb, weil der KiA auhc hinter dem bisherigen Vorgehen steht.
    Der Befund wurde dann auch an die Hebamme geschickt, sie durfte mir aber nichts darüber mitteilen, gab mir nur den (offenen Brief) an den KiA mit. Nachdem ich aber weiß, dass das Labor sich bei Vorliegen eines auffälligen Befundes an uns gewendet hätte, war auch klar, dass Kiran gesund sein dürfte. Zudem habe ich den Brief natürlich selbst auch gelesen, ist Kirans Befund.

    Irritierend war das angestrebte Vorgehen in der Klinik. Wie gesagt, ich habe ambulant entbunden, bin 4 Stunden nach der Geburt nach Hause. Das Prozedere in der Klinik bei ambulanter Entbindung sieht vor, dass den Kindern dennoch während des Klinikaufenthaltes das Blut abgenommen wird. Die Krankenschwester wollte mir mal schnell mein Kind mitnehmen :wut93 wegen der Untersuchung. Und das, obwohl die Untersuchung auf jeden Fall wiederholt werden müsse, weil die Werte kurz nach der Geburt nicht unbedingt aussagekräftig seien :scratch.: . Ich entschied mich aber klar dagegen und durfte noch einen Berg an Unterschriften leisten, dass ich die Untersuchung auf jeden Fall entsprechend später durchführen lassen würde. Merkwürdiges Vorgehen seitens der Klinik muß ich sagen :wut93

    Ansonsten ist es wohl ratsam, sich mit KiA oder Gyn im Falle einer geplanten ambulanten Geburt wegen des Themas auseinander zu setzen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube was das soll, versteht keiner.

    Das KH muss sich rechtlich absichern, aber würde da nicht eine Unterschrift reichen? Der frühe Testversuch ist mir auch ein Rätsel. Auf was man alles so achten muss :traurig08:
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das haben sowohl Arzt als auch Hebamme gesagt. Ich nehme an, da waren mal wieder irgendwelche Ärzte in höheren Gremien am Werk, die sich mal wieder etwas Macht zuschanzen wollten. Das ist zumindest mein Eindruck. Die Arzthelferinnen sagten zumindest, dass das Vorgehen logistisch völlig unsinnig sei.
    Wenn ich das alles richtig verstanden habe, reicht für die Hebamme die Unterschrift des Arztes, sie "darf" (wie nett, oder) das Blut ja abnehmen, aber nur noch in Auftrag. WArum und Wieso versteht wirklcih niemand.
    Was das Vorgehen der Klinik betrifft, das hat mich auch geärgert. Die Hebamme war da noch anwesend und hat gleich interveniert (ich müsse der Blutabnahme hier und jetzt nicht zustimmen, da sie eh wiederholt werden müsse). Immerhin!
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