Rechtsfrage. Schaden bei Baumfällarbeiten

ClaudinchenClaudinchen

1,522

bearbeitet 20. 05. 2010, 21:50 in Babyprodukte
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus....
also wir hatten einen faulen Nußbaum, ca 12 m hoch und insgesamt einfach riesig, ok, der musste weg. Ich war grad über eine Anzeige gestolpert, das jmd Baumfällarbeiten anbietet. Der war dann da und meinte er kann das alleine ca 5 Std , xy Euro und auf Rechnung. das war für uns passend und er hat losgelegt. Kurz bevor der Baum fiel , ist ein Riesenast in unser Gartenaus gekracht, das Haus , 4 Jahre jung, ist matsche.
so, nun hat er keine Vesicherung :flaming01: , die war ihm zu teuer! Er will es nun über die Privathaftpflicht abwickeln, so nach dem MOtto er kentn uns hat uns gehofen und peng.
Wir haben im ersten MOment gesagt ok, soll er mal machen.
Nun kommen uns aber Bedenken, erstens ist es dann Schwarzarbeit, wir machen uns strafbar, und es ist unser Baum der in unser Haus geflogen ist, würde da die Vesicherung überhaupt zahlen?
Was wenn er sich nach Meldung bei der Versicherung bei uns nicht mehr meldet, die Versicherung zahlt nicht, dann haben wir ja keine Handhabe..?
Es geht immerhin um ca 800 Euro.
Er will montag bei seiner Privathaftpflicht anrufen, also müssen wir ihm spätestens morgen abend sagen, was wir denken...
unsere ALternative ist halt ihm vorzuschlagen, wir zahlen im nichts für die Arbeit und er zahlt uns einen Betrag für das Haus und mein Schwiva würde es reparieren und wir streichen es neu (mit ein bisschen Aufwand ist das zu machen, Eine Versicherung würde aber vermutlich Totalschaden feststellen und ein neues Haus zahlen. Das ist so ein Blockhaus aus dem Gartencenter).
Was meint Ihr so spontan?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Keine Klüngeleien mit Versicherungen. Das ist Betrug! und damit strafbar. Das kann richtig teuer für Euch werden. Wenn er an der Versicherung spart, kann er das Gesparte ruhig mal investieren. Ich würde ein Neues Haus veranschlagen, den Betrag mit dem Lohn verrechnen und ihn den rest zahlen lassen. Kann ja nicht sein das ihr unter seiner " Sparsamkeit" leidet....
  • KatieKatie

    3,507

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    *unterschreib*
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meinen spontanen Gedanken willst du nicht wissen...würde es aber auch auf dem Weg versuchen zu regeln. Selber schuld, wenn er sich dann nix auf die Seite gelegt hat.
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :flaming01: ich bin kurz vorm platzen, daher hole ich den Beitrag nochmal hoch....
    Die Sache ist mittlerweile beim Anwalt. Er hat sich bei uns gar nicht mehr gemeldet. Nach unserem 1. Anruf sagte er, er hat es bei der Versicherung eingereicht, von denen kam dann nach 4 Wochen eine Absage und seither ist Funkstille. Wir haben noch 2 x angerufen und wollten uns gütlich einigen. Er hat dann gemeint, die Hütte sei ja nur 400 Euro wert, er bekommt 280, also gibt er uns 120 und die Sache ist erledigt.

    Ich war nun vor 2 Wochen beim Anwalt, der hat eine Rechnung von 2000 Euro zusammengestellt, woraufhin der Baumfäller eine Gegenrechnung von 680 Euro gemacht hat und weiterhin sagt, die Hütte sei nichts wert und er zahlt nichts.

    Meine Frage an Euch: Ich habe nichts schriftlich, es wurde ein Festpreis von 280 Euro vereinbart.
    Was macht man da?
    Außerdem führt er einen Arbeitstag an, an dem er gar nicht da war- so was geht doch nicht, oder doch???
    Ich muß morgen den Anwalt anrufen, der Brief kam grad eben- boah ich bin sooo sauer!!!

    Kann ich den eigendlich auch noch wegen Betrug anzeigen?? Er ist ja gewerblich, hat behauptet er ist versichert und war es ja nun nicht….
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du nix schriftlich hast ist es schwierig mit der beweisführung, aber es ändert sich nix am tatbestand.
    hast du einen zeugen, der bei dem mündlichen vertrag dabei war? der würde ja deine geschichte bestätigen. er hat eine dienstleistung angeboten, ihr habt einen betrag vereinbart, er kam auch seinem teil des vertrages nach...von der seite ist erst mal alles ok. das problem was aus der pflicht, der vertragserfüllung, enstand, steht auf einem anderen blatt. rein rechtlich ist er verpflichtet für den schaden auf zukommen, bzw eigentlich seine versicherung. hat er keine, muss er selber zahlen.
    ihm einen betrug nachzuweisen dürfte in dem zusammenhang nicht wirklich gehen. auch wenn er gewerblich ist und euch gesagt hat er sei versichert...dann hat er allenfals gelogen...aber betrug...hmmm.

    was ich noch raten würde, fordert eine rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer. ihr seid einfach davon ausgegangen das die 280 euro der bruttobetrag waren und fertig, dann kann auch euch keiner vor den karren fahren, zwecks schwarzarbeit. er ist gewerblich und muss dieses einkommen anmelden, nicht ihr.
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