Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit Versandschäden?
Ich habe meinen Kinderwagen über Ebay verkauft und über die Post (DHL) in einem Karton verschickt.
Nun ist der Kinderwagen defekt bei dem Käufer angekommen - die rechten vorderen Schwenkräder sind verbogen, sodaß der Wagen auf den Schrott könnte.
Der Käufer hat nun die Verpackung und den Wagen zur Post gebracht und dort wird das wohl "geprüft". Aber dem Käufer wurde wohl schon gegenüber gesagt, daß der Verkäufer (also ich) das wohl nicht richtig verpackt hätte - kein Styropor usw. - Im Original sind Kinderwägen auch nur in einem Karton eingepackt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, da0 ich kein Geld zurückzahlen muss und dann noch einen defekten Kinderwagen hier habe?
Ich finde es recht dreist von der Post das auf den Käufer zu schieben, da es offensichtlich ist, daß der Wagen auf die Räder vorne draufgefallen ist.
Meiner Meinung nach ist ein Kinderwagen so robust, daß er die "Schubser" die die Bänder dort verursachen aushalten muss.... oder??
Kommentare
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Bezüglich Schaden, puh sorry, bin ich überfragt. Ich drück dir die Daumen!
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Ich würde mal DHL in der Kundenhotline direkt anrufen und fragen, was Du machen kannst, da es ein offensichtlicher Versandschaden ist und das Paket ja auch eigentlich versichert ist... die Leute in den Poststellen sind meistens nicht ganz so fit. Unsere hier am Ort wissen z.B. nicht, dass eine Warensendung bis zu 15cm hoch sein darf. :roll:
Fürs nächste Mal ein Tip: Ich schreib auf so was immer (oder meistens) drauf: NICHT WERFEN oder ähnliches. Einfach auch zu meiner eigenen Absicherung.
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weil ich nicht wirklich damit gerechnet habe, daß ein Kinderwagen auf dem Transport beschädigt hätte werden können....
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Was würde ich machen? Ich würde zum einem dem Käufer den Kaufpreis+Versand erstatten und den Wagen zurücksenden lassen auf Deine Kosten. Dann würde ich versuchen den entstandenen Schaden bei der Post zurück zu verlangen. Wenn das nicht klappt ( im einem Rechtsforum würde ich mir Tips geben lassen. Achte hier darauf das Du die Frage als Theoretische Frage stellst, denn Rechtsberatung ist online ohne Gebühr verboten ) würde ich überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, denn der kostet auch nochmal.