Versandschaden bei Ebay-Verkauf

NefertariNefertari

312

bearbeitet 30. 03. 2010, 22:21 in Babyprodukte
Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit Versandschäden?

Ich habe meinen Kinderwagen über Ebay verkauft und über die Post (DHL) in einem Karton verschickt.
Nun ist der Kinderwagen defekt bei dem Käufer angekommen - die rechten vorderen Schwenkräder sind verbogen, sodaß der Wagen auf den Schrott könnte.
Der Käufer hat nun die Verpackung und den Wagen zur Post gebracht und dort wird das wohl "geprüft". Aber dem Käufer wurde wohl schon gegenüber gesagt, daß der Verkäufer (also ich) das wohl nicht richtig verpackt hätte - kein Styropor usw. - Im Original sind Kinderwägen auch nur in einem Karton eingepackt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, da0 ich kein Geld zurückzahlen muss und dann noch einen defekten Kinderwagen hier habe?
Ich finde es recht dreist von der Post das auf den Käufer zu schieben, da es offensichtlich ist, daß der Wagen auf die Räder vorne draufgefallen ist.

Meiner Meinung nach ist ein Kinderwagen so robust, daß er die "Schubser" die die Bänder dort verursachen aushalten muss.... oder??

Kommentare

  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, leider kann ich Dir zum Thema Versandschaden keinen Hinweis geben. Aber warum hast Du den überhaupt auf den Postweg verkauft? Ich hatte meinen damals nur zur persönlichen Abholung reingetan. Und der ging auch weg.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kommt auch drauf an wo man wohnt...rund um München stehen die Chancen da sicher gut...hier round about Mühldorf - no chance!

    Bezüglich Schaden, puh sorry, bin ich überfragt. Ich drück dir die Daumen!
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja der Sinn ist ja nun nicht wirklich zu schreiben: hätte wäre wenn. ;-) Ich habe bereits 2 Kinderwägen mit der Post ohne Probleme verschickt und zwei ebenfalls ohne Probleme erhalten. Alle ohne Styropor verpackt und der eine war OVP! Ohne Polsterung. ;-)

    Ich würde mal DHL in der Kundenhotline direkt anrufen und fragen, was Du machen kannst, da es ein offensichtlicher Versandschaden ist und das Paket ja auch eigentlich versichert ist... die Leute in den Poststellen sind meistens nicht ganz so fit. Unsere hier am Ort wissen z.B. nicht, dass eine Warensendung bis zu 15cm hoch sein darf. :roll:

    Fürs nächste Mal ein Tip: Ich schreib auf so was immer (oder meistens) drauf: NICHT WERFEN oder ähnliches. Einfach auch zu meiner eigenen Absicherung.
  • NefertariNefertari

    312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Iris3105 schrieb:
    Aber warum hast Du den überhaupt auf den Postweg verkauft?

    weil ich nicht wirklich damit gerechnet habe, daß ein Kinderwagen auf dem Transport beschädigt hätte werden können....
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ICh bin mir nicht 100% sicher aber ich meine das Du den Kauf rückgängig machen musst und Dir das Geld von der Post zurückholen musst. Der Käufer kann damit nicht belastet werden, wenn er den Schaden direkt gemeldet hat. Der Käufer hat ein Recht auf die Ware die ihm angeboten wurde und die war unbeschädigt.

    Was würde ich machen? Ich würde zum einem dem Käufer den Kaufpreis+Versand erstatten und den Wagen zurücksenden lassen auf Deine Kosten. Dann würde ich versuchen den entstandenen Schaden bei der Post zurück zu verlangen. Wenn das nicht klappt ( im einem Rechtsforum würde ich mir Tips geben lassen. Achte hier darauf das Du die Frage als Theoretische Frage stellst, denn Rechtsberatung ist online ohne Gebühr verboten ) würde ich überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, denn der kostet auch nochmal.
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