Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich im richtigen Forum bin. Ich habe ein Problem mit unserer neu umgezogenen Kinderkrippe und hoffe, dass hier jemand Erfahrungswerte hat.
Die Kinderkrippe ist von einem Container in einen neu gebauten Wohnblock gezogen und dort hat sich nun herausgestellt, dass die Kinder ab ca. 2 Jahren die Haustüre öffnen können. Es ist lediglich ein Drehknauf angebracht, den die Kinder in nullkommanix aufdrehen. Da die Einrichtung an einer Hauptstraße liegt, finde ich diese Sache nicht so lustig. Von der Leitung und vom Bauamt werden meine Bedenken nicht ernst genommen und es ist nun auch seit über 2 Monaten nichts passiert.
Da vor allem die älteren Kinder selbstständig aufs Klo gehen - und vielleicht irgendwann einfach mal auf dumme Gedanken kommen, finde ich das untragbar.
Kann mir jemand Tipps geben oder Gesetze/Vorschriften nennen?
Danke
Kati
Kommentare
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Ich würde auch Jugendamt oder den Träger vom KiGa informieren.
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Bei uns ist die Tür immer offen und das sind nur so Türen die man aufdrücken muss. Bisher ist aber auch noch nie was passiert und ich bin dort selbst schon vor 28 Jahren in den KiGa gegangen.
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Aber der KiGa hat sofort gehandelt und diesen Aufdrückmechanismus drangemacht.
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Aber klar: offene Türen provozieren da schon eher mal zum abhauen. Ich kenne es auch nicht anders als mit Öffnungsknopf weit oben oder ähnlichen Vorrichtungen.
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Jetzt im Kindergarten sind die Eingangstüren alle offen, außenrum ist allerdings noch das Außengelände. Dort die beiden Tore sind von innen und außen verriegelt, das Tor selber inzwischen nopch mal höher gezogen so daß die kleineren Kinder auch nicht mehr drüberlangen können um die äußere Verriegelung zu lösen.
Vorschulkindern macht das allerdings keine Schwierigkeiten, aber da sollte das dann vom Verstand her ja auch schon besser funktionieren...
Was hier immer wieder größere Probleme bereitet sind die Eltern, die es nicht schaffen IMMER das Tor ordentlich zu verriegeln, auch wenn man nur kurz zum Abholen reingeht :flaming01:
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Ansonsten gibt es natürlich klare Vorschriften, die Ma der Einrichtung haben Aufsichtspflicht und müssen daher auch haften. Demnach dürfen keine Kinder allein zur Toilette gelassen werden. Auch wenn sie noch so selbstständig sind!
Ich würde aber erst einmal noch das Gespräch mit der Leitung suchen, versuche ihr deine Angst klar zu machen und evtl.von Erfahrungen von Freunden zu berichten. Vielleicht hilft auch der Hinweis auf die Aufsichtspflicht. Im Alltag ist man manchmal betriebsblind, von daher ist es gut, wenn Eltern sich Gedanken machen!
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Auch bei uns lassen aber immer wieder Eltern die Türen offen stehen.
Ich würde mich mal mit Eurem Elternbeirat ( den ihr hoffentlich habt) zusammensetzen oder mit anderen Eltern eine Unterschriftsliste machen und dann solltet ihr Euch an den Träger wenden.
Zum Glück arbeiten bei uns Leitung und Elternbeirat eng zusammen und solche Dinge werden meist im Sinne aller geklärt.
Viel Glück.
Wegen Gesetzestexten wende Dich mal an den Kindergarten-workshop (google mal, da kommt dann ein sehr gutes Forum)
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Bei uns in BaWü regeln die auch die Bauvorschriften von Kitas, das nachträgliche Anbringen eines Schließmechanismus (Knopf oben zum öffnen) ist recht einfach und nicht teuer.
Es ist im übrigen verboten einen Kindergarten abzuschließen! Es muss immer die Möglichkeit geben, die Türen von innen leicht zu öffnen.
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Hallo Simone, ich nehme an, das war wegen meinem Beitrag. Also bei uns ist ein Knopf in der Tür, der irgendwie verhindert, dass die Türen von außen geöffnet werden können. Von innen ist ein öffnen immer problemlos möglich.
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