ohne Konservierungsstoffe - laut Gesetz????

MyrjamMyrjam

34

bearbeitet 19. 07. 2010, 13:56 in Ernährung
Hallo Ihr Lieben,

ich möchte gerne wissen, was es bedeutet wenn auf den Babygläschen steht "ohne Konservierungsstoffe" , "ohne Farbstoffe", "ohne..........irgendwas" mit einer kleinen 1 dahinter und irgendwo unten dem Vermerk "laut Gesetz"? Für mich klingt das so als würde das Gesetz ein paar % von diesen Zusatzstoffen zulassen ohne dass diese angegeben werden müssen. Ist das so? Oder sind wirklich keine Zusatzstoffe in Babygläschen?
Ich koche meist für meinen 8 Monate alten Sohn selbst und friere ein. Für unterwegs habe ich aber einen kleinen Vorrat an Gläschen. Ich finde das selbstgekochte schmeckt viel intensiver nach den Gemüsesorten die ich verkocht habe als die Gläschenkost und irgendwie ist das selbstgekoche auch nicht so pampig. Allerdings habe ich festgestellt, dass es sich finanziell nicht lohnt selbst zu kochen wenn man nur bestes Biogemüse kauft. Aber dieses "laut Gesetz" macht mich doch skeptisch. Denn diese Zusatzstoffe möchte ich meinem Baby auch nicht in sehr geringen Mengen Füttern.

Über Information freue ich mich und ich finde dieses Forum sehr gut gemacht und sehr hilfreich. Herzlichen Dank dafür. (gilt eigentlich für die ganze Page)


Liebe Grüße

Myrjam

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hab ich dazu gefunden:
    Prinzipiell kann man immer auf die Abwesenheit von Konservierungsstoffen hinweisen (sofern wirklich keine im Produkt enthalten sind, versteht sich), nur die Formulierung muss sehr gewissenhaft geprüft werden. Wenn man ein Produkt, dass nach dem geltenden Recht gar nicht mit Konservierungsstoffen behandelt werden darf, mit "ohne Konservierungsstoffe hergestellt" auslobt, so wird man Ärger mit der Lebensmittelüberwachung bekommen. Mit einer solchen Deklaration würde man indirekt unterstellen, dass vergleichbare Produkte des Wettbewerbs u.U. Konservierungsstoffe enthalten können - was nicht stimmt, da es nicht erlaubt ist. Die Juristen nennen das "Werbung mit Selbstverständlichkeiten".

    Die korrekte Formulierung wäre in diesem Fall: "lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe".

    Quelle: http://www.florin.de/infothek/konservierungsstoffe.html

    Das heisst also, dass keine Konservierungsstoffe in den Gläschen drin sind, das aber gesetzlich sowieso verboten wäre ;-)
  • MyrjamMyrjam

    34

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hey - das klingt ja gut.

    Da war ich wohl mal wieder zu skeptisch.

    Vielen Dank für die Antwort.

    LG

    Myrjam
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