Alles aus...

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Kommentare

  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, man KANN damit auch zum Anwalt, aber wenns was kostet, würd ich das wohl lassen.
    Man kann beim JA auch den Unterhalt für sich beantragen/berechnen lassen, soweit ich weiß. Ich hab das nicht gemacht, ist eh nix zu holen :cool: . Also im Ernst, es gibt ja einen Selbstbehalt, und Tabellen, nach denen der Unerhalt berechnet wird, da kannst du erstens sehen, was dir zusteht, und du siehst, wieviel der KV noch selbst behalten darf/muss.

    Wenn der Mann nicht zahlt, gibts den Unterhaltsvorschuss. Aber nicht unbegrenzt lange, und auch nur anteilig vom eigentlichen Unterhalt.

    Achso. Ihr wart ja nun verheiratet, da weiß ich nicht, ob es einen Unterschied macht, ob man dann doch zum Anwalt muss.

    Feeeeliii???

    LG
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh Mann, das ist ja mal wieder bescheiden - arme Tinaluna :tröst:
    Hast du vielleicht die Möglichkeit, den Kellerbereich an eine nette Studentin zu vermieten??


    Und was lese ich da...erzähl, was ist das mit dem Mann aus Köln??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Jugendamt arbeitet für die Jugend ;-) und kann sich um den Kindesunterhalt kümmern. Den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Mutter gibt es eigentlich nicht. Es handelt sich hier um den Betreuunungsunterhalt der übrigens auch nicht ewig gezahlt werden muss, den muss meines Wissens ein Anwalt berechnen und einfordern, wenn die Eltern keine Einigung erzielen können. Das sich mit wechsel der Steuerklasse das Einkommen und damit auch sich der Unterhalt für die Mutter ändert ist korrekt und war vorhersehbar. ICh glaube Deine Anwältin ist nicht der Idealfall... Sie hat Dich wohl nicht sehr gut aufgeklärt... ärgerlich...
    In Deinem Fall hast Du noch ein paar Jahre zeit bis der Betreuungsunterhalt wegfällt, solange Du Solo bleibst und nicht in einer neuen Partnerschaft lebst. Er hätte sogar versuchen können den Anspruch anzufechten wenn Deine Mutter mit eingezogen wäre, weil Du ja dann auch arbeiten gehen könntest und sich Deine Mutter um das Kind kümmern kann. Theoretisch zumindest und in Eurem Fall mit wenig Aussicht auf Erfolg aber wenn da ein Untermieter einzieht und sich eine BEziehung anbahnt, sieht das schon anders aus.
    Der Kindesunterhalt aber ist von all dem nicht betroffen, bis die Kinder Volljährig sind ;-) Dann wird komplett neu berechnet und auch der betreuende Elternteil wird Barunterhaltspflichtig und fließt dann in die Berechnung mit ein. Aber bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit ;-)
  • PinoahPinoah

    1,977

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Jugendamt berechnet den Unterhalt für die Kinder. Der Ehegattenunterhalt zählt da nicht mit zu. Dennoch gibt es hierfür, das weißt Du ja sicher und Deine Anwältin erst recht, eine Unterhalttabelle für den Ehegattenunterhalt. Kannst ja mal im Internet gucken. Wenn Du weißt, wieviel Dein zukünftiger Ex-Mann verdient, weisst Du dann auch, wieviel Dir zusteht.
    Hab jetzt nicht alles einzeln gelesen. Ich verstehe nämlich nicht, warum Du nicht zu einer kostenlosen Rechtsberatung gehst, wenn Du auf Unterhalt angewiesen bist. Gibt es nicht eine andere Lösung für Dich ausser diese teure Rechtsanwältin?
    Ich verstehe natürlich, dass Du momentan sicher genug zu tun hast mit Deinen Zwergen. Ich schicke Dir ne dicke Portion Kraft und Durchhaltevermögen.
  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Felidae* schrieb:
    Das Jugendamt arbeitet für die Jugend
    Ja, das ist ja klar. Ich hatte halt damals angefragt, und mir wurde gesagt, ich könne das auch da beantragen. Versteh ich nicht :traurig41:


    LG
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Möglicherweise ging es dabei um die Gelder nach Der Entbindung? Das ist dann nochmal ne andere Geschichte...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine kostenlos Rechtberatung kann aber auch nur beraten und nicht einfordern oder auch nur die Papiere des Mannes anfordern um zu berechnen. Sprich, wenn der Gatte die Papiere zur BErechnung nicht zu Verfügung stellt, können sie nicht berechnen. Die Tabelle ist ja nicht verbindlich, sondern nur ein Anhaltspunkt, denn jeder Fall für sich ist ja von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die rechtsberatung bei der Anwältin müsste auch kostenlos sein, wegen des Beratungsscheines. Was Kostet sind die Schriftstücke, Telefonate ect.
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genau, bei der kostenlosen beratung war ich ja, aber als die anwältin dann aktiv wurde (telefonate, schriftverkehr) musste ich blechen. ich fühl mich tatsächlich scheisse-beraten/informiert, das werde ich ihr auch noch mitteilen.

    eine nette studentin ist unmöglich. erstens darf ich nicht untervermieten, zweitens ist das zu offen für ne fremde person. sie müsste beim heimkommen oder weggehen durch meine küche/esszimmer, und wenn sie in ihr bad will, über meinen flur. das wäre schon mit meiner mutter kritisch geworden, aber so gehts für mich gar nicht... muss mal gucken, wie ich die nächsten monate zurechtkomme und vielleicht gleich parallel wieder nach was kleinerem gucken...
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