Frage zum Elterngeld

TinaLunaTinaLuna

3,602

bearbeitet 8. 09. 2011, 22:11 in Plauderecke
hallo,

ich hatte ja, wie viele wissen, letzte woche einen beratungstermin bei pro familia. die beraterin hatte mir ja schon einiges erklärt, was unterhalt anging, jedoch nicht "in die tiefe" gehend, dafür hab ich ja heute den RA-termin. aber mir ist grad was eingefallen - sie sagte, dass ich als unterhalts-beziehende kein recht auf elterngeld hätte, das wäre ebenso gestrichen worden wie für harzIV-empfänger. stimmt das??? kennt sich wer damit aus? ich hab im netz nix dazu finden können...

Kommentare

  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich denke, dass eben sämtliche Einnahmen auf den Tisch müssen und anhand dessen der Unterhalt ausgerechnet wird. Bist du dir da sicher oder hat sie evtl. den Unterhaltsvorschuß gemeint?
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nene, es ging ums erziehungsgeld. da ich ja "nur" hausfrau bin, würden mir 300,- zustehen. als erwerbslose unterhaltsberechtigte würde ich allerdings nichts mehr bekommen...
  • moneomoneo

    907

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Mann ist doch weiterhin unterhaltspflichtig für Dich oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, klar. aber was ist mit dem elterngeld? hiess früher mal bundeserziehungsgeld.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich dachte, das wird auf gar nichts angerechnet und ist für jeden, der zuhause bleibt. Wird doch bei Hartz IV-Empfängern auch nicht angerechnet auf die Beiträge, oder? Also warum dann bei dir? Ich weiß es nicht.
  • moneomoneo

    907

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber wieso solltest Du Elterngeld bekommen wenn Du Unterhalt bekommst? :traurig41: Wenn Du ein Jahr Elternzeit nimmst bekommt man ja eben nichts mehr und das Elterngeld ersetzt Teile des Einkommens :scratch.:
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich meine es war jetzt in den letzten Wochen im Gespräch, dass Hartz 4 Empfänger kein Elterngeld mehr bekommen sollen. Aber das ist doch noch nicht als Gesetz durch. Und zum Thema Elterngeld und Unterhalt habe ich in dem Zusammenhang gar nicht gehört.

    Ich würde direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen. Da sitzen in der Regel sehr kompetente Leute am Telefon. Da solltest du das schnell beantwortet bekommen. Dann brauchst du dir nicht lange Sorgen machen.


    @moneo
    Elterngeld bekommt man auch wenn man vorher nicht berufstätig war. Ich habe jetzt auch welches bekommen, und das hat kein Einkommen ersetzt.
  • moneomoneo

    907

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Eo: Ja, aber wenn der Ex-Mann doch voll unterhaltspflichtig ist, bekommt man dann trotzdem zusätzlich Elterngeld? Das würde ja bedeuten, dass bei einem Gutverdiener die Ex-Frau ggf. einen Vorteil hat gegenüber jemand, der mit den (neu festgestzten) 65 % des Nettoeinkommens auskommen muss. Oder sehe ich das falsch?

    Bitte nicht falsch verstehen, ich gönne Tina jeden Cent :biggrin:
  • TinaLunaTinaLuna

    3,602

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    elterngeld bekommt man, wenn man zuhause bei dem kind bleibt. und erwerbstätige bekommen 65% ihres einkommens. nicht erwerbstätige (zb hausfrauen wie ich) bekommen immerhin noch eine "anerkennung" für die erziehung, das ist ein betrag von 300euro. und die wurden wohl jetzt bereits für harzIV-empfänger gestrichen. oh mann, ich gönn mir auch jeden cent.... ich würde diese 300euro ja auch bekommen, wenn mein gutverdienender ehemann noch mein ehemann im herkömmlichen sinne wäre...
  • moneomoneo

    907

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    TinaLuna schrieb:
    ich würde diese 300euro ja auch bekommen, wenn mein gutverdienender ehemann noch mein ehemann im herkömmlichen sinne wäre...

    Ach so, ja, ok, das ist ein gutes Argument ;-) Dann darfst Du ja eigentlich nicht schlechter gestellt werden im Falle der Trennung.

    Na ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du es bekommst, das kannst Du ja sicher nachher klären :smile:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo also elterngeld muss beantragt werden auch mit harz4 man bekommt es auch 300€ und wird komplett als einkommen angerechnet...

    hoffe konnte bisschen helfen
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mausi 1975 schrieb:
    hallo also elterngeld muss beantragt werden auch mit harz4 man bekommt es auch 300€ und wird komplett als einkommen angerechnet...

    hoffe konnte bisschen helfen

    Oh danke gut das du das sagst, ich hätte das jetzt nämlich nicht beantragt.

    Ich bekomme Harz4 und mein Mann bekommt Bafög weis jemand ob ich das dann trotzdem beantragen muss, ja oder? Macht ja in dem Sinne keinen Unterschied oder?

    Danke
  • PinoahPinoah

    1,977

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du musst alle Leistungen beantragen. Auch, wenn ein Anspruch besteht, wird dieser erst nach Antrag gezahlt. Ich hab schon oft miterlebt, dass Frauen sogar ihren Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen mussten, obwohl sich dieser Status aus den Unterlagen heraus selbst erklärt.
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