...das ist nur so eine theoretische Überlegung. Wenn ich jetzt irgendwo bewerben würde und die würden sagen, sie bräuchten mich vor Ende meiner Elternzeit (also vor dem 28.12.), könnte ich dann da überhaupt anfangen? Müsste ich 'einfach' bei meinem jetzigen AG kündigen und wäre frei und könnte arbeiten wo ich will oder ist Elternzeit nunmal Elternzeit und ich darf gar nicht bis 28.12. arbeiten? Versteht ihr was ich meine? :oops:
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jetzt werde ich wieder vor ablauf meiner angezeigten elternzeit das unternehmen verlassen. ich starte mit der neuen arbeit dann unmittelbar im anschluss an den letzten elterngeldmonat.
kurz und gut: du darfst kündigen und zum neuen AG vor ablauf deiner elternzeit gehen.
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Danke für deine Infos. :fungif52:
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