Fragen zum Beschäftigungsverbot

sweety05sweety05

3,384

bearbeitet 8. 09. 2010, 15:21 in Plauderecke
Hallo,

in meiner ersten SS konnte ich bis zum Schluß arbeiten, daher habe ich jetzt ein paar Fragen bezüglich des BV.

Ich bin ja durch meine Gestose jetzt für den Rest der SS krank geschrieben... d.h. dank euch im BV, sonst hätte ich noch nicht einmal das gewußt :oops: , aber wie geht das denn jetzt weiter.

Bekomme ich weiter mein volles Gehalt, also ohne die Abzüge die man nach 6 Wochen bekommt?
Was ist wenn das Kleine da ist, geht das dann einfach in den Mutterschutz und später Elternzeit über?

Ich hatte gedacht das ich da noch ein Weile Zeit habe und jetzt kam alles so plötzlich... ehrlich gesagt haben wir uns auch noch garnicht überlegt wie lange ich diesmal zu Hause bleibe. :oops:
Sollte wir uns aber langsam klar werden oder haben wir da noch Zeit?
Wann muss der AG alles genau wissen?

Sorry das ich euch mit Fragen überhäufe, aber ich bin da grad ziemlich ratlos, was ich jetzt wie/wann/wo unternehmen soll.

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist alles kein problem.du bekommst ganz normal dein gehalt weiter..nicht wie bei 6-Wochen-Erkrankung.Beim BV bekommst du vom FA eine BEscheinigung und die gibst du deinem AG..an die kasse schickt es der FA..und dein AG un die Kasse regeln das dann miteinander,da hast du nichts mit zu tun.(ich hab allerdings damals angerufen und gefragt,ob alles angekommen ist)Mutterschutzgeld bleibt so wie vorher auch,muss ja beantragt werden,und nach dem mutterschtuz kommt dann Elternzeit..
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Waschbaer hat eigentlich schon alles wichtige beantwortet. Bei mir hat der Betriebsarzt das BV ausgestellt, wobei ich auch in einer anderen Situation bin.
    Ich bekomme weiterhin ganz normal mein Gehalt jeden Monat überwiesen und auch eine Gehaltsabrechnung. Mein AG bekommt das Geld von der KK erstattet, doch davon bekomme ich gar nichts mit. Das läuft nur zwischen AG und KK.
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und entscheiden wie lange du in Elternzeit bleiben willst, musst du dich erst im Mutterschutz wenn ich mich richtig erinnere. Und selbst dann musst du dich nicht endgültig entscheiden. Ich hab z.Bsp. erstmal ein Jahr genommen und dann ein Jahr später verlängert. Im Nachhinein würde ich auf jeden Fall direkt wieder zwei Jahre nehmen, aber man weiß ja auch nie wie das finanziell klappt und ob das machbar ist.
  • sweety05sweety05

    3,384

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Erst im Mutterschutz?

    Ich hatte vorgehabt 2 Jahre zu nehmen, dann bin ich nämlich auch zu Hause wenn mein Großer eingeschult wird und die erste Zeit, die ja eh eine große Umstellung für uns alle sein wird.
    Finanziell ist es kein Problem, mein Mann verdient ganz gut, aber ich geh halt auch gern ein wenig arbeiten... vorausgesetzt die Kinder sind gut untergebracht und versorgt.
  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst ja auch dem Elterngeldantrag angeben das du x Stunden die Woche arbeitest und x Euros verdienst.... Am ende der Elterngeldzeit musst du dich dann bei denen melden und bekommst das zurueckbehaltene Elterngeld zurueck, wenn du nicht so viel wie angegeben gearbeitest hast. So kannst du dir diese Moeglichkeit offen halten...

    lg ed
  • sweety05sweety05

    3,384

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wollte nicht während der Elternzeit arbeiten... ich hatte nur überlegt, wie lange ich zu Hause bleibe, weil ich ebend auch ganz gern etwas arbeiten gehe, dann aber nach der EZ.
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