Anereknnung der Elternzeit in der Rentenversicherung

FreyaFreya

577

bearbeitet 25. 09. 2010, 10:25 in Plauderecke
Ich stehe gerade so ein wenig auf dem Schlauch: gestern habe ich einen Brief der deutschen Rentenversicherung erhalten.

Darin steht, dass ich mich wegen der Anerkennung der Kindererziehungszeit (ich war drei Jahre in Elternzeit) an den für mich zuständigen Rentenversicherungsträger wenden soll.

Irgendwie bin ich damit jetzt überfragt.

Was muss ich dafür denn noch machen?

Ich habe von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch im Jahr 2005 als mein Sohn geboren wurde einen Schrieb erhalten, dass ich in den ersten drei Jahren in der Rentenversicherung pflichtversichert bin. Ich dachte, dass damit alles erledigt sei.

Kann jemand weiterhelfen, an wen ich mich mit welchem Antrag wenden muss?

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich habe damals so einen MEGAAntrag bekommen, den ich bis heute nicht ausgefüllt bekommen habe...Direkt von der Rentenversicherung...Sollte mich vll endlich mal drum kümmern...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kein Problem. Hast du eine Auskunft und Beratungsstelle in deiner Nähe? Dann fahr da mit der Geburtsurkunde da hin oder lade dir den Antrag Kindererziehungzeiten runter und fülle ihn aus. Die Zeiten stehen dir auch zu wenn du nicht in Elternzeit warst. Aber sprich dich mit deinen Mann ab wer die Zeiten bekommen soll. Man kann das später nicht mehr ändern.
  • Susanne67Susanne67

    4,797

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns wurde das angesprochen, als wir die Rentenklärung bei der BFA oder wie auch immer der Laden heute heißt, gemacht haben.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Susanne67 schrieb:
    Bei uns wurde das angesprochen, als wir die Rentenklärung bei der BFA oder wie auch immer der Laden heute heißt, gemacht haben.


    DRV Bund ;-)
  • FreyaFreya

    577

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man muss das Formular V800 der Rentenversicherung ausfüllen. In diesem wird die Zuordnung und Anerkennung der Elternzeit geklärt.

    Beglaubigte Geburtsurkunde dazu und fertig.

    Puuuuuhhhhh, war etwas langwierig das herauszubekommen, aber jetzt hab' ich's. Und sogar schon ausgefüllt und weggeschickt ****stolz-bin******
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na siehst du. :grin:
  • Maja1978Maja1978

    1,148

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Freya, du bist ein Schatz. Ich hab auch so einen schrecklich langen Brief bekommen wie du, gleich zwei eigentlich. Da war ich richtig in Panik eben. Man gut, daß ich mich an deinen Thread erinnerte. So brauchte ich nicht mal lange nach den blöden Formularen suchen.

    Ich dachte damals auch, die wissen jetzt, daß mein Kind geboren ist, also krieg ich die 3 Jahre automatisch gleich angerechnet. Da hab ich wohl falsch gedacht.
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ...muss man das auch ausfüllen wenn man während der Ausbildung in Elternzeit ist? Ich hab von sowas doch so GAR keinen Plan... :oops: Habe nämlich grad nochmal um mein drittes Jahr verlängert....
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja solltest du irgendwann mal machen. Die Zeiten wirken sich später auf deine Rente aus. Und die Kindererziehungszeit hat nichts mit der Elternzeit zu tun. Die KEZ bekommt man auch wenn man arbeitet. Aber es kann sie nur einer beantragen entweder Mama oder Papa.
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