Ich stehe gerade so ein wenig auf dem Schlauch: gestern habe ich einen Brief der deutschen Rentenversicherung erhalten.
Darin steht, dass ich mich wegen der Anerkennung der Kindererziehungszeit (ich war drei Jahre in Elternzeit) an den für mich zuständigen Rentenversicherungsträger wenden soll.
Irgendwie bin ich damit jetzt überfragt.
Was muss ich dafür denn noch machen?
Ich habe von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch im Jahr 2005 als mein Sohn geboren wurde einen Schrieb erhalten, dass ich in den ersten drei Jahren in der Rentenversicherung pflichtversichert bin. Ich dachte, dass damit alles erledigt sei.
Kann jemand weiterhelfen, an wen ich mich mit welchem Antrag wenden muss?
Kommentare
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DRV Bund ;-)
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Beglaubigte Geburtsurkunde dazu und fertig.
Puuuuuhhhhh, war etwas langwierig das herauszubekommen, aber jetzt hab' ich's. Und sogar schon ausgefüllt und weggeschickt ****stolz-bin******
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Ich dachte damals auch, die wissen jetzt, daß mein Kind geboren ist, also krieg ich die 3 Jahre automatisch gleich angerechnet. Da hab ich wohl falsch gedacht.
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