Arbeitslos,keine Krippe?

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 10. 10. 2010, 20:13 in Kummerkasten
Wahrscheinlich werde ich bald arbeitslos sein,geruechte sagen,dass mein projekt nicht weitergefuehrt wird.
Wie ist das denn mit dem Krippenplatz?wird der einem weggenommen?ich muss ja Kinderbetreuung nachweisen,um ALG zu bekommen(ich hoffe bald was neues zu haben).
Aber in der Krippe werden ja Leute bevorzugt,die beide arbeiten.
Mir bricht es das Herz dass Rafael da vllt weg muss,er liebt die Krippe..

Kommentare

  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naaaa, das glaub ich nicht ;-) .
    Bei mir war es ja so. Ich war in Elternzeit, und hatte den Antrag laufen, bekam einen Platz bei einer TaMu. Dann war ich ja kurz arbeiten, und dann wieder zuhause. Konni blieb aber nicht lange bei der TaMu, und war eine Weile zuhause, als ich im Mutterschutz war. Ich hab einen neuen Antrag gestellt, und auch einen Platz bekommen, trotzdem ich nicht arbeiten war/musste. Wäre er bei der Tamu geblieben, hätte er dort auch nicht weg gemußt.

    Du willst ja wieder arbeiten, da kannst du ja nicht jedesmal dein Kind rausnehmen und neu anmelden, wie soll das denn gehen...

    Mach dir da mal keine Sorgen :tröst: .

    LG
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du hast doch einen Vertrag ... da können die nicht so einfach raus!!
    Guck doch mal rein - da müsste ja drin stehen, bis wann der auf jeden Fall geht ... ich kenne mich mit Krippen nicht aus, aber bei uns im Kindergarten geht der Vertrag immer bis zum 31.7. des Jahres, wo das Kind eingeschult wird!

    Ich hab aber noch nie gehört, dass ein Kind einen Kindergarten/Krippe verlassen müsste, weil die Mutter nicht mehr arbeitet ... nee, das halte ich für völlig absurd!!! Um den Platz zu kriegen, ja, aber wenn man den einmal hat, dann hat man ihn!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns wird die Arbeitssituation der Eltern im Aufnahmeverfahren berücksichtigt, aber wenn ein Kind seinen Platz kenn ich ein "wegnehmen" nicht! Das wäre ja grausam für die Kids!
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja ich würde auch erstmal sagen: Gaaaaaanz langsam.... Nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Zunächst mal musst du dich da einfach beim zuständigen Jugendamt (oder die Stelle, über die bei euch die Kinderbetreuung läuft) informieren. Die werde euch den Platz bestimmt nicht von heute auf morgen wegnehmen. Ich weiß z.B. aus München, dass es da eine 4monatsfrist gibt, innerhalb dieser Zeit muss man wieder einen Job haben, um den Anspruch nicht zu verlieren. Und meist gilt auch eine Weiterbildungsmaßnahme um einen Anspruch zu haben, das könnte auch eine längere Arbeitslosigkeit überbrücken (von der ich jetzt erst mal noch garnicht ausgehe ;-)).

    Warum musst du denn Kinderbetreuung nachweisen um ALG zu bekommen :scratch.: ?
    Snoopy82 schrieb:
    Du hast doch einen Vertrag ... da können die nicht so einfach raus!!
    Guck doch mal rein - da müsste ja drin stehen, bis wann der auf jeden Fall geht ... ich kenne mich mit Krippen nicht aus, aber bei uns im Kindergarten geht der Vertrag immer bis zum 31.7. des Jahres, wo das Kind eingeschult wird!

    Ich hab aber noch nie gehört, dass ein Kind einen Kindergarten/Krippe verlassen müsste, weil die Mutter nicht mehr arbeitet ... nee, das halte ich für völlig absurd!!! Um den Platz zu kriegen, ja, aber wenn man den einmal hat, dann hat man ihn!!

    Nee, ganz so absurd ist das gerade bei U3-Plätzen nicht. Die werden eben in vielen Städten/Gemeinden nur vergeben, wenn beide Eltern arbeiten oder ein Elternteil alleine erzieht. Da gibts schon Konstellationen, in denen ein Kind seinen Platz verliert. In München hat die Stadt da auch ordentlich Druck auf die Einrichtungen gemacht. Ich hatte ja z.B. von Anfang an (Zwerg war gerade 6 Monate) einen 8h-Platz. Den ich nicht in Anspruch genommen habe. Aber die haben mir deutlich gesagt, dass das eigentlich nicht geht und sie nur alle Augen zudrücken, weil der Zwergi noch so klein ist... war aber ne reine Nettigkeit und ging auch nur weil es ne private Krippe war, die die Stadt nicht soo gut kontrollieren kann.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie gesagt, mit Krippen kenne ich mich nicht aus ... sowas gibt's hier glaube ich gar nicht :scratch.: ... und wir sind auch in nem katholischen Kiga, nicht in nem städtischen ... hier haben auf jeden Fall auch Leute einen U3-Platz, wo die Mutter nicht arbeitet (wobei U3 bei uns im Kiga heißt, Kinder ab 2 Jahren) ... mit absurd meine ich vor allem in Bezug aufs Kind - das kann man doch nicht machen, wenn ein Kind sich in nem Kindergarten (oder eben Krippe) eingewöhnt hat, es wieder rausschmeißen?? also, so rein menschlich gesehen ... *geschockt-bin*

    @Waschbär
    Ich würde aber auf jeden Fall erst mal abwarten ... Gerüchte müssen auch nicht immer wahr sein!!! Und meines Wissens reicht es, um Arbeitslosengeld zu bekommen, wenn Du nachweist, dass Du im Fall eines Jobangebotes eine Betreuung für Dein Kind hast ... ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist, aber vor einigen Jahren reichte es da z.B. auch, wenn Deine Mutter unterschreiben würde, dass sie Rafael betreuen würde (was ja dann nicht heißen muss, dass ihr das wirklich so macht!)!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke fuer eure antworten..
    Die Krippe gehoert hier zur Gemeinde.ich hab mich direkt dort angemeldet,nicht ueber ein Institution.
    Damals bei der Anmeldung,war die Krippe ja noch nicht eröffnet,und damals wurde zugesagt nach dem Prinzip..erst Alleinerziehende,dann beide berufstätig,dann einer berufstätig...
    Ich hab jetzt mal in den Vertrag gegeuckt,da steht diesbezüglich gar nichts...nur dass der Vertrag bis zum 3.Geburtstag gilt,dass man soundsovielte Tage zum Monats ende kündigen kann und das außerordentliche kuendigungsrecht davon unberührt bleibt.
    Es wurde auch nie ein Nachweis von mir gewollt,bei der Anmeldung musste man dann angeben wo man arbeitet..da haette man wahrscheinlich alles reinschreiben koennen.
    Ich mag nur gerne ehrlich sein und die muessen ja wissen,dass sie mich auf der Arbeit vllt nicht erreichen koennen.

    Ist es nicht so,dass man um ALG zu bekommen seine Arbeitskraft zur verfuegung stellen muss?und das kann ich ja nur mit Krippenplatz.
    Sonst such ich mir ein zeitungsaustragejob nebenher..ich arbeite ja auch nur halbstags und hab einen 7-Stunden-Platz..da hat auch nie jmd gefragt.

    Rafael liebt die Krippe und es wuerde ihm was fehlen :baby14:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    waschbaer78 schrieb:
    Ist es nicht so,dass man um ALG zu bekommen seine Arbeitskraft zur verfuegung stellen muss?und das kann ich ja nur mit Krippenplatz.

    Richtig - aber ob das in ner Krippe ist oder innerhalb der Familie, ist doch egal!! Es kann einen doch keiner zwingen, die Kinder in eine Krippe zu geben, wenn die Oma bereit ist, die Betreuung zu übernehmen!!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wuerde ich den Platz verlieren und gäbe an dass meine Mutter das machen wuerde,haette ich spätestens das Problem,wenn ich ein Angebot bekaeme..so schnell bekommt man hier keinen Platz.

    Die Krippe ist auch eine christliche Einrichtung.und wenn auch nix im vertrag steht....
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass du dadurch den Krippenplatz verlierst. Die Vergabe von Plätzen erfolgt von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.
    So ist es sicherlich bei euch so, dass es Prioritäten gibt bei der PLATZVERGABE, aber ihr habt ja bereits einen Platz. Ich glaube nur, dass in Hessend er Zuschuß weg fällt bzw. man den nur bekommt, wenn beide zuständig sind. Ich würde mal bei der Leitung ggf. beim JA nachfragen.
    Ansonsten hoffe ich, dass du bald was neues findest, es lief ja leider eh nicht so rosig!
    Ganz viel Glück wünsche ich dir!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im Vertrag stehen die betraege drin,aber nichts von zuschueseen..
    Wenn der Zuschuss wegfaellt koennen wir uns die Krippe nicht leisten.
    Bei uns wird der rest von der Gemeinde bezahlt.
    Mir faellt gerade ein,dass ich April ja 2 Wochen arbeitslos war..da war raffi schon da..allerdings wusste ich da dass ich Mitte Mai wieder arbeiten gehe..aber gefragt hat dq niemand und ich hab soviel bezahlt wie jetzt auch.
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mußtet ihr damals nicht nachweisen, dass ihr beide berufstätig seid? Bei einer Freundin, die hier wohnt (auch Hessen) mußten beide Arbeitgeber etwas ausfüllen. Genaueres wird dir sicher die Leitung oder das JA sagen können.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kurz wegen ALG: Da geht es um die Verfügbarkeit, denn die ist Voraussetzung um ALGI beziehen zu können. Und es nützt Waschbär ja nix, wenn sie bei der BA Kinderbetreuung über die Oma angibt, wenn das dann in der Praxis nicht durchfürbar ist. Die Entscheidung liegt beim zuständigen Arbeitsvermittler und wenn der das Gefühl hat, da wird eine Oma vorgeschoben, kann das nervig werden. Ich gebe zu, ich gehöre da auch zu der strengeren Sorte, weil viele Mütter sich nicht wirklich Gedanken darüber machen...auch dass zB Omas mal krank werden, es Ferien gibt, KiGas wegen irgendwas (Masern oder was weiss ich) mal ne Woche geschlossen werden und und und.

    Ich würde einfach beim Jugendamt nachfragen. Ich denke auch, dass es um die PlatzverGABE geht. Übrigens ist Arbeitslos sein quasi auch eine Beschäftigung - die Beschäftigung ist, schnellstmöglich wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn man das mit allem drum und dran macht ist das quasi auch ein Vollzeitjob ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke fuer die Antwort!
    Oma wuerde schon einspringen,im Notfall mal um einen Zeitraum zu ueberbruecken,und generell um mal abzuholen,oder mal im Krankheitsfall einzuspringen.sie als generelle loesung anzugeben,dabei waere mir unwohl.
    Aber..der Krippenplatz bleibt ,solange man arbeitssuchend ist.da legt man dann einen Nachweis vom Amt vor.Gott sei dank*uff*
    Also sollte der Fall eintreten,kann ich nur hoffen in den 11,5 Monaten was zu finden.


    @Engelchen:wir mussten fuer die Krippe nichts vom Arbeitgeber ausfuellen lassen.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ALso zuerst einmal:
    :shock:

    und:
    :tröst:

    Es hört aber auch nie auf.... :sad:

    Zu der Krippenproblematik kann ich nichts wirklich fundiertes beitragen. Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, dass sie Dir/Euch den Platz entreißen. Zumal es ja (hoffentlich/Voraussichtlich) nur ein Übergangszeit ist.
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei mir war es leider so, dass der Krippenplatz weggefallen ist ;)
    das liegt aber an der Krippe!
    Ich hatte ihn nur mit einem Nachweis der Schule bekommen (bei anderen wäre es dann die Arbeit). Der Vertrag bestand zwar für ein Jahr, aber ich bin nach einem halben Jahr ausgeschieden und somit verlor ich den Anspruch. War mir damals aber gerade recht, denn der KiTa platz war recht weit von meiner Wohnung entfernt.
    Wenn ich dann in den nächsten drei Monaten arbeitstechnisch was bekommen hätte, dann hätte es auch anders ausgesehen.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @waschbär A'suchend kannst du doch nach ALGI Bezug auch noch sein. Wenn das a'suchend sein reicht, brauchst du dir wegen der 12 Monate keine Gedanken machen.
  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    :tröst:

    Hier (auch Hessen, allerdings erfolgte die Platzvergabe ueber die Stadt) mussten wir einen kurzen 3-Zeiler abliefern, das wir arbeiten und wie lange pro Woche.

    Ich kann mir NICHT vorstellen, dass die Rafi aus der Krippe rauswerfen. Dein Vertrag laeuft ja bis zum 3.LJ. Steht da irgendwas drin wegen ausserordentlicher Kuendigung bes Krippenplatzes? Wenn nicht - dont't panic.

    Und wenn du dir nicht sicher bist, kannst du doch mal vorsichtig anfragen, wie es denn aussieht wenn der Fall eintraefe das... - noch hast du deine arbeit ja und wenn sich die Geruechte nicht als wahr herausstellen, sind all diese Gedanken "umsonst".

    Druecke dir ganz fest die Daumen, dass alles GUT wird.

    lg ed
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke euch allen!
    Raffi bleibt dort,solange ich arbeitssuchend gemeldet bin.
    Das ist erleichternd fuer mich.
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das glaube ich dir ! Sind aber schöne Nachrichten :happy273:
  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ja schoen. dann kannst du im Fall der Faelle in Ruhe suchen.

    Lg ed
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