Elternzeit beim Vater

Snoopy82Snoopy82

7,740

bearbeitet 3. 11. 2010, 19:26 in Plauderecke
Hallo!

Ich weiß, es ist noch ewig hin, aber wir haben schonmal angefangen, uns über das Thema Elternzeit Gedanken zu machen, bzw. schlau zu lesen.

Jetzt haben wir vor, dass mein Mann ab dem Tag der Geburt 2 Monate Elternzeit nimmt ... ich bin dann ja eh noch im Mutterschutz, und wir hätten dann quasi Mutterschaftsgeld (das ist das volle GEhalt, verstehe ich das richtig???) + 67% vom Einkommen meines Mannes, oder wird mein Mutterschaftsgeld da irgendwie angerechnet?

Nach den 2 Monaten würde ich dann die Elternzeit nehmen ... 1 oder 2 Jahre, das weiß ich noch nicht (mein Vertrag läuft eh in der Zeit aus, daher ist's wurscht ...) - dann würde ich quasi noch 12 Monate lang 67% meines GEhaltes als Elterngeld kriegen, ist das richtig?

Hat irgendwer von Euch das so gemacht?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis wirklich das Elterngeld für meinen Mann da ist? Es wäre ja schon blöd, wenn wir da wochenlang drauf warten müssten! Kann man den Antrag vorher schon einreichen und dann nur noch den exakten Geburtstermin nachmelden?

Es wäre toll, wenn Ihr Eure Erfahrungen und Euer Wissen teilen könntet ... ich hab da überhaupt keine Ahnung, weil ich bei den beiden Großen Studentin war und einfach weiter zur Uni gegangen bin - da war Elternzeit kein Thema ;-)

Kommentare

  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Snoopy82 schrieb:
    Mutterschaftsgeld (das ist das volle GEhalt, verstehe ich das richtig???)
    Ich denke ja...einen Teil zahlt die KK und einen Teil der Arbeitgeber. Glaub ich :oops:
    Snoopy82 schrieb:
    dann würde ich quasi noch 12 Monate lang
    Nein, nur 10. Es ist so: du beantragst Elternzeit und Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt mit dazu. Man bekommt natürlich kein Elterngeld zusätzlich, aber sie rechnen es mit rein :roll:
    Snoopy82 schrieb:
    Kann man den Antrag vorher schon einreichen
    Nein, erst ab Geburt. Du kannst ja aber alles schon ausfüllen und zuhause hinlegen. Es sind viiiiiele Seiten, und Mama und Papa dürfen beiden einen Antrag ausfüllen...dann brauchst du noch diverse Bestätigungen vom Arbeitgeber etc....fang schon mal an ;-)
    Snoopy82 schrieb:
    Hat irgendwer von Euch das so gemacht?
    Ja ;-) .
    Ich hab dann sehr lange Mutterschaftsgeld bekommen, weil der Kleine ja zu früh kam. Das ging alles vom Bezugszeitraum des Elterngeldes ab. War aber am Ende mehr, also nicht schlimm.

    Zur Berechnung: es kann schnell gehen, wenn alles komplett ist. Das Geld für den Papa kam jeweils erst laaaange nach Beendigung der Elternzeit, weil er noch vom Finanzamt etwas nachreichen musste...naja. Das ging nicht schneller, leider.

    LG
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann dir nur bzgl. des Mutterschaftsgeldes weiter helfen.
    Du bekommst pro Tag 13 EUR von der KK, diese bezahlt die 6 Wochen auf einmal vor der Geburt. Nach der Geburt, bekommst du dann noch einmal 8 Wochen von der KK bezahlt.
    Sicher verdienst du mehr als 13 EUR am Tag, so dass dein AG die Differenz zu deinem regulären Nettogehalt bezahlt.
    Ich hoffe, das war verständlich, ansonsten einfach nachfragen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    was die väterzeit am anfang angeht, ist das problem, dass elternzeit nur ab lebensmonat und nicht ab kalendarmonat zählt. d.h. ist dein ET der 12.5. und Nr. 3 kommt aber erst am 20.5. würde dann auch erst die bezahlte elternzeit beginnen. wenn dein mann bspw. ab dem 1.5. schon zu hause wäre, würde er weder geld vom AG noch von der elterngeldstelle bekommen. da niemand den ET erahnen kann, ist das pokern ziemlich doof. wir haben es deshalb so gemacht, dass mein mann direkt nach der geburt seinen jahresurlaub genommen hat und wir im antrag angegeben haben, dass er in lebensmonat 6 und 13 elternzeit nimmt. da wussten wir ja dann, wann er geboren ist und von wann bis wann die elternzeit gehen würde. das ging problemlos. bei uns war auch die bearbeitung fix. wir hatten keine durststrecken, aber auch alles vor der geburt vorbereitet und nach erhalt der geburtsurkunden unmittelbar abgeschickt.
  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, Franziska hat recht. Wir hatten eigentlich so geplant, das der Papa ab errechnetem ET frei hat. Aber es waren alle drauf eingestellt, das es da Schwankungen geben kann ;-) .
    Das die 6 Wochen betragen, konnte ja keiner ahnen, aber selbst das ging irgendwie, der Dienstplan aller seiner Kollegen wurde umgeschmissen. Aber soviel Glück hat ja nicht jeder. Er war dann also ab Geburt zuhause, auch wegen dem Großen.


    LG
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Kollege meines Mannes hat wohl am Tag der Geburt bei irgendeinem Amt oder so angerufen und mit dem Tag begann dann die Elternzeit, unabhängig vom eigentlichen ET ... leider ist der Kollege momentan woanders, so dass er ihn nicht fragen kann.

    Das wäre natürlich blöd, wenn wir auf das Elterngelt meines Mannes länger warten müssten ... mein Gehalt (bzw. dann das mutterschaftsgeld) deckt natürlich allein die laufenden Kosten nicht ... da müssten wir sonst evtl. also ein Polster auf der Bank haben!

    Wird das Mutterschaftsgeld auch dann auf mein Elterngelt angerechnet, wenn in den 8 Wochen nach der Geburt mein Mann in Elternzeit ist, und Elterngeld bezieht? Meine Elternzeit beginnt ja dann quasi erst ab dem 3. Monat, und zu dem Zeitpunkt würde ich ja dann schon kein Mutterschaftsgeld mehr beziehen!
  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    Wird das Mutterschaftsgeld auch dann auf mein Elterngelt angerechnet, wenn in den 8 Wochen nach der Geburt mein Mann in Elternzeit ist, und Elterngeld bezieht? Meine Elternzeit beginnt ja dann quasi erst ab dem 3. Monat, und zu dem Zeitpunkt würde ich ja dann schon kein Mutterschaftsgeld mehr beziehen!
    Das denkt man sich so...aber das geht eben nicht. Es wird trotzdem angerechnet.
    Snoopy82 schrieb:
    bei irgendeinem Amt oder so angerufen und mit dem Tag begann dann die Elternzeit, unabhängig vom eigentlichen ET

    Ich hatte ja schon geschrieben: man beantragt Elternzeit und Elterngeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Dauer/ den Zeitpunkt der Elternzeit teilst du deinem Arbeitgeber mit oder sprichst es mit ihm ab. Das ElternGELD beantragst du bei der entsprechenden Stelle. Meine Elternzeit hat auch nach dem Mutterschutz angefangen ;-) .

    Das hab ich noch gefunden:

    Lebensmonate des Kindes, in denen die o.g. Leistungen bezogen werden, sind auf den Bezugszeitraum anzurechnen. Die betreffenden Monate gelten insoweit als von der Mutter verbraucht, auch wenn sie in dieser Zeit nicht selbst Anspruchsberechtigte war.

    (mit o.G. Leistungen ist die Zeit des Mutterschutz gemeint, also Bezug von Mutterschaftsgeld.)
    Monate, in denen wegen der Anrechnung anderer Leistungen kein Elterngeld gezahlt wird, z.B. aufgrund der Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, führen nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes.
    Zeiten gleichzeitiger Inanspruchnahme i]von Mutter und Vater[/i führen dabei zu einem doppelten Verbrauch von Monatsbeträgen und somit zur Verkürzung des Bezugszeitraums

    Quelle: www familie.sachsen.de/86.html

    Ich find es kompliziert. Ich hab aber das selbe gedacht und hab nachgefragt, und mir wurde gesagt, es geht nicht.



    LG
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lebensmonate des Kindes, in denen die o.g. Leistungen bezogen werden, sind auf den Bezugszeitraum anzurechnen. Die betreffenden Monate gelten insoweit als von der Mutter verbraucht, auch wenn sie in dieser Zeit nicht selbst Anspruchsberechtigte war.


    Wie gemein!! :wut93 Aber gut, ich kann ja nicht meckern ... bei den beiden Großen war ich noch Studentin und hab "nur" 300 Euro Elterngeld/Erziehungsgeld bekommen ;-) ... trotzdem finde ich es unlogisch :boese13:
  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Find ich auch. Von wegen - 14 Monate Elterngeld...*augenroll*.

    Im Anschluß an das Elterngeld kann man in einigen Bundesländern übrigends Landeserziehungsgeld beantragen!

    LG
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ihr könnt das schon so machen, dass Dein Mann direkt nach der Geburt seine Elternzeit nimmt. Ihr büßt dadurch kein Elterngeld ein. Ihr bekommt einfach in dieser Zeit beide Elterngeld! Der Bezugszeitraum ist dann zwar nur 12 Monate, da Du die ersten beiden wegen Mutterschaftsgeld sowieso nehmen mußt, dass braucht aber Deinen Mann nicht davon abhalten, trotzdem zu Hause zu bleiben. Ihr müßt dann dieses Geld quasi einfach sparen für die letzten 2 der 14 Monate, da ja nach dem 12 Monat bei Euch keines mehr gezahlt werden würde.

    Ich hoffe, dass war verständlich. Alos theoretisch könnte auch jeder 7 Monate nehmen und Ihr könntet die ersten 7 Monate gleichzeitig zu Hause sein. Dann ist aber ab dem 8. Monat Schluß mit Elterngeld. Die Summe des ausgezahlten Elterngeldes bleibt aber gleich.

    Bei Fragen melden. :-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt habe ich noch was vergessen: Am schnellsten geht es nach der geburt, wenn Du schon vorher den Antrag komplett fertig machst. Du mußt dann nur den den Namen des Babys und den Geburtstermin eintragen. Du sparst Dir dann auch Stress im Wochenbett.

    Aber vorher einreichen geht nicht - wurde ja auch schon gesagt. :-(
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