Hallo!
Ich weiß, es ist noch ewig hin, aber wir haben schonmal angefangen, uns über das Thema Elternzeit Gedanken zu machen, bzw. schlau zu lesen.
Jetzt haben wir vor, dass mein Mann ab dem Tag der Geburt 2 Monate Elternzeit nimmt ... ich bin dann ja eh noch im Mutterschutz, und wir hätten dann quasi Mutterschaftsgeld (das ist das volle GEhalt, verstehe ich das richtig???) + 67% vom Einkommen meines Mannes, oder wird mein Mutterschaftsgeld da irgendwie angerechnet?
Nach den 2 Monaten würde ich dann die Elternzeit nehmen ... 1 oder 2 Jahre, das weiß ich noch nicht (mein Vertrag läuft eh in der Zeit aus, daher ist's wurscht ...) - dann würde ich quasi noch 12 Monate lang 67% meines GEhaltes als Elterngeld kriegen, ist das richtig?
Hat irgendwer von Euch das so gemacht?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis wirklich das Elterngeld für meinen Mann da ist? Es wäre ja schon blöd, wenn wir da wochenlang drauf warten müssten! Kann man den Antrag vorher schon einreichen und dann nur noch den exakten Geburtstermin nachmelden?
Es wäre toll, wenn Ihr Eure Erfahrungen und Euer Wissen teilen könntet ... ich hab da überhaupt keine Ahnung, weil ich bei den beiden Großen Studentin war und einfach weiter zur Uni gegangen bin - da war Elternzeit kein Thema ;-)
Kommentare
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Ich denke ja...einen Teil zahlt die KK und einen Teil der Arbeitgeber. Glaub ich :oops:
Nein, nur 10. Es ist so: du beantragst Elternzeit und Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt mit dazu. Man bekommt natürlich kein Elterngeld zusätzlich, aber sie rechnen es mit rein :roll:
Nein, erst ab Geburt. Du kannst ja aber alles schon ausfüllen und zuhause hinlegen. Es sind viiiiiele Seiten, und Mama und Papa dürfen beiden einen Antrag ausfüllen...dann brauchst du noch diverse Bestätigungen vom Arbeitgeber etc....fang schon mal an ;-)
Ja ;-) .
Ich hab dann sehr lange Mutterschaftsgeld bekommen, weil der Kleine ja zu früh kam. Das ging alles vom Bezugszeitraum des Elterngeldes ab. War aber am Ende mehr, also nicht schlimm.
Zur Berechnung: es kann schnell gehen, wenn alles komplett ist. Das Geld für den Papa kam jeweils erst laaaange nach Beendigung der Elternzeit, weil er noch vom Finanzamt etwas nachreichen musste...naja. Das ging nicht schneller, leider.
LG
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Du bekommst pro Tag 13 EUR von der KK, diese bezahlt die 6 Wochen auf einmal vor der Geburt. Nach der Geburt, bekommst du dann noch einmal 8 Wochen von der KK bezahlt.
Sicher verdienst du mehr als 13 EUR am Tag, so dass dein AG die Differenz zu deinem regulären Nettogehalt bezahlt.
Ich hoffe, das war verständlich, ansonsten einfach nachfragen.
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Das die 6 Wochen betragen, konnte ja keiner ahnen, aber selbst das ging irgendwie, der Dienstplan aller seiner Kollegen wurde umgeschmissen. Aber soviel Glück hat ja nicht jeder. Er war dann also ab Geburt zuhause, auch wegen dem Großen.
LG
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Das wäre natürlich blöd, wenn wir auf das Elterngelt meines Mannes länger warten müssten ... mein Gehalt (bzw. dann das mutterschaftsgeld) deckt natürlich allein die laufenden Kosten nicht ... da müssten wir sonst evtl. also ein Polster auf der Bank haben!
Wird das Mutterschaftsgeld auch dann auf mein Elterngelt angerechnet, wenn in den 8 Wochen nach der Geburt mein Mann in Elternzeit ist, und Elterngeld bezieht? Meine Elternzeit beginnt ja dann quasi erst ab dem 3. Monat, und zu dem Zeitpunkt würde ich ja dann schon kein Mutterschaftsgeld mehr beziehen!
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Ich hatte ja schon geschrieben: man beantragt Elternzeit und Elterngeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Dauer/ den Zeitpunkt der Elternzeit teilst du deinem Arbeitgeber mit oder sprichst es mit ihm ab. Das ElternGELD beantragst du bei der entsprechenden Stelle. Meine Elternzeit hat auch nach dem Mutterschutz angefangen ;-) .
Das hab ich noch gefunden:
(mit o.G. Leistungen ist die Zeit des Mutterschutz gemeint, also Bezug von Mutterschaftsgeld.)
Quelle: www familie.sachsen.de/86.html
Ich find es kompliziert. Ich hab aber das selbe gedacht und hab nachgefragt, und mir wurde gesagt, es geht nicht.
LG
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Wie gemein!! :wut93 Aber gut, ich kann ja nicht meckern ... bei den beiden Großen war ich noch Studentin und hab "nur" 300 Euro Elterngeld/Erziehungsgeld bekommen ;-) ... trotzdem finde ich es unlogisch :boese13:
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Im Anschluß an das Elterngeld kann man in einigen Bundesländern übrigends Landeserziehungsgeld beantragen!
LG
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Ich hoffe, dass war verständlich. Alos theoretisch könnte auch jeder 7 Monate nehmen und Ihr könntet die ersten 7 Monate gleichzeitig zu Hause sein. Dann ist aber ab dem 8. Monat Schluß mit Elterngeld. Die Summe des ausgezahlten Elterngeldes bleibt aber gleich.
Bei Fragen melden. :-)
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Aber vorher einreichen geht nicht - wurde ja auch schon gesagt. :-(