...das würde mich interessieren!
Bekommt man dann wieder Muttschaftsgeld (ich glaube, ja, 13 EUR pro Tag) und Elterngeld oder steht einem dann keine finanzielle Unterstützung zu?
Bei mir war es so, dass ich während der Elternzeit schwanger wurde und Sebastian kurz nach dem Ende der Elternzeit für Sarah auf die Welt kam. Die Mutterschutzfristen und die Elternzeit haben sich noch teilweise überschnitten (Mutterschutz für Sebastian war ab irgendwann Ende September und die Elternzeit für Sarah endete am 06.10.).
Wenn ich mich richtig erinnere habe ich damals allerdings erst ab 7.10. Anspruch auf Mutterschaftsgeld gehabt weil ich ab diesem Stichtag ja quasi theoretisch wieder hätte arbeiten können/sollen (wenn ich da nicht schon wieder im Mutterschutz gewesen wäre.) :scratch.: Ich vermute, wenn man "so richtig" in der Elternzeit schwanger wird, also innerhalb der 3 Jahre und dann auch das Kind in der Elternzeit bekommt, hat man keinen Anspruch, weil man ja eh zu Hause ist... :scratch.:
Also wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, weiss ich nicht, aber wenn das erste Kind ein bestimmtes Alter hat, wenn das andere Geschwisterkind geboren wird, gibt es einen Geschwisterbonus (zumindest ist das bei mir so gewesen).
Das Mutterschaftsgeld mußt du bei der Krankenkasse beantragen, einfach nachfragen.
Elterngeld bekommt man den Mindestsatz+Bonus wegen des geringen Abstand der Kinder. Aber auch wieder nur für das erste Jahr oder Zahlung splitten, dann für zwei Jahre.
Das Mutterschaftsgeld mußt du bei der Krankenkasse beantragen, einfach nachfragen.
Elterngeld bekommt man den Mindestsatz+Bonus wegen des geringen Abstand der Kinder. Aber auch wieder nur für das erste Jahr oder Zahlung splitten, dann für zwei Jahre.
Bist Du Dir sicher? Ich hab das anders in Erinnerung. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man bloß nicht zwischendrin ein paar Monate womöglich noch mit geringerer Stundenzahl arbeiten soll, weil dann das Elterngeld danach berechnet wird, während es, wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird, weiter das Erziehungsgeld bekommt, das nach dem Verdienst vor dem ersten Kind berechnet wurde. Das macht für mich auch Sinn, weil am Elterngeld doch immer kritisiert wird, dass es den kurzen Geburtenabstand fördert.
Das hab ich gerade in einem anderen Forum gefunden, war ein Link zu eltern.de, der aber nicht mehr funktioniert:
Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt?
Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.
Habe von einer im Geburtsvorbereitungskurs erfahren, dass man dann nur das Minimum von 300 EUR Elterngeld bekommt, da ist ja mal bescheiden :thumbdown:
Da würde ich mich direkt beim Amt erkundigen. Ich hab das auch anders gehört. Also das mit den 300€ scheint mir nicht ganz richtig. Kann aber auch sein ich täusche mich.
Ich hab die Info, dass die gleiche Berechnung zugrunde gelegt wird wie beim ersten.
Bei der L-Bank gibts ein Service-Telefon, da würde ich mich mal erkundigen, wenn Dir die Frage wirklich unter den Nägeln brennt. Du gehörst doch zu BW, oder?
Ich glaub das auch nicht. Das, was kary schreibst, ist doch genau das, was oben steht. Und das Elterngeld soll doch gerade den kurzen Geburtenabstand fördern.
Hhm, also ich arbeite in BW und wohne in Hessen...
Ob es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt??
Ich sollte mich mal ANfang des Jahres erkundigen, evtl. bei der Landesbank (?) oder bei der Elterngeldstelle. Nun bekomme ich erst einmal Zwerg Nummer eins und dann müssen wir ja eh sehen, wie wir uns einspielen und was mein Partner sagt.
Meine Schwester ist nur 14 Monate älter, als Kind fand ich das immer toll :fungif52:
Bei mir waren die Berechnungszeiträume für beide Kinder fast identisch, nix mit nur 300 Euro Elterngeld beim zweiten Kind.
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Wenn ich mich richtig erinnere habe ich damals allerdings erst ab 7.10. Anspruch auf Mutterschaftsgeld gehabt weil ich ab diesem Stichtag ja quasi theoretisch wieder hätte arbeiten können/sollen (wenn ich da nicht schon wieder im Mutterschutz gewesen wäre.) :scratch.: Ich vermute, wenn man "so richtig" in der Elternzeit schwanger wird, also innerhalb der 3 Jahre und dann auch das Kind in der Elternzeit bekommt, hat man keinen Anspruch, weil man ja eh zu Hause ist... :scratch.:
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Elterngeld bekommt man den Mindestsatz+Bonus wegen des geringen Abstand der Kinder. Aber auch wieder nur für das erste Jahr oder Zahlung splitten, dann für zwei Jahre.
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Bist Du Dir sicher? Ich hab das anders in Erinnerung. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man bloß nicht zwischendrin ein paar Monate womöglich noch mit geringerer Stundenzahl arbeiten soll, weil dann das Elterngeld danach berechnet wird, während es, wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird, weiter das Erziehungsgeld bekommt, das nach dem Verdienst vor dem ersten Kind berechnet wurde. Das macht für mich auch Sinn, weil am Elterngeld doch immer kritisiert wird, dass es den kurzen Geburtenabstand fördert.
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Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt?
Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.
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Na mal abwarten, erst Kind Nummer eins bekommen und dann ma kuckn... ;-)
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Ich hab die Info, dass die gleiche Berechnung zugrunde gelegt wird wie beim ersten.
Bei der L-Bank gibts ein Service-Telefon, da würde ich mich mal erkundigen, wenn Dir die Frage wirklich unter den Nägeln brennt. Du gehörst doch zu BW, oder?
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Ob es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt??
Ich sollte mich mal ANfang des Jahres erkundigen, evtl. bei der Landesbank (?) oder bei der Elterngeldstelle. Nun bekomme ich erst einmal Zwerg Nummer eins und dann müssen wir ja eh sehen, wie wir uns einspielen und was mein Partner sagt.
Meine Schwester ist nur 14 Monate älter, als Kind fand ich das immer toll :fungif52:
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