Behinderungsgrad beantragen

sweety05sweety05

3,384

bearbeitet 28. 12. 2010, 07:33 in Plauderecke
Hallo Mädels,

ich komme grad vom Arzt und er hat mir heute empfohlen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu beantragen.
Ehrlich gesagt fühle ich mich grad völlig überfahren, weil ich so davon überhaupt keine Ahnung habe, was nun damit auf mich zukommt und was das für mich bedeutet. Ich habe von Geburt an einen Herzfehler und bin schon seit Jahren Typ-1-Diabetikerin und in letzter Zeit gehts mir echt bescheiden, aber das liegt an der Gesamtsituation. Ich bin letzten Sonntag wieder zusammengebrochen und mit Blaulicht ins KH eingewiesen worden, bin seit heute auf eigenen Wunsch wieder zu Hause und mein Arzt meinte das es sinnvoll ist das jetzt zu beantragen. Warum kommt er jetzt auf die Idee? :scratch.:

Was bedeutet das für mich? Welche Vor-oder Nachteile gibt ist da für mich? Muss ich auf irgendetwas achten? Würdest ihr so etwas auch beantragen?

Sorry für so viele Fragen, aber ich bin grad total verunsichert... ich bin dann in irgendeiner Form mit einer Behinderung verbunden, aber ich fühle mich nicht so... versteht ihr was ich meine? :scratch.:
Ich fühle mich irgendwie doof dabei.

Kommentare

  • LupinaLupina

    387

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann Dein Zögern sehr gut verstehen, habe selbst 50 GdB und fand das Gefühl als ich den Ausweis bekam.... Naja...
    Aber auch ganz praktisch gibt es einiges zu bedenken, bevor man einen Antrag stellt. Die Vorteile eines Ausweises kannst Du überall nachlesen, z, B. Steuervergünstigung, mehr Urlaub, Nachlässe je nach Höhe des GdB, Erleichterung beim Renteneintritt, usw.
    Nachteilig kann es sich bei einer Arbeitssuche auswirken, auch wenn die Arbeitgeber an Quoten gebunden sind, muss man doch immer wieder seine Leistungsfähigkeit und -Bereitschaft besonders belegen. Mein letzter Rechtsstand ist auch so, dass man -so man denn einen GdB hat -diesen auf Nachfrage auch angeben muss.
    Meine persönliche Erfahrung: ich nutze ihn so gut wie nie, gebe den GdB zwar bei der Steuererklärung an, aber sonst... Ich war diie letzten Jahre in Elternzeit bzw. Selbständig und bei 50 bekommt man auch sonst keine grossartigen Vergünstigungen. Dennoch wollte ich in meinem persönlichen Fall die Dauer meiner -amtlich bestätigten- Einschränkungen dokumentiert haben, da ich dami rechnen muss vorzeitig erwerbsunfähig zu werden und bisher nur wenige Krankschreibungen etc. Vorweisen kann, da ich das Glück (und bürokratische Pech) habe, meine Ausfallzeiten so zu kompensieren.

    Lieben Gruss
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kenne mich damit leider nicht so gut aus - denke aber, dass es Vor- und Nachteile hat.
    Die Vorteile hängen vom Schweregrad ab und sicher auch von der Art der "Behinderung". Meine Mutter hat es jetzt beantragt und bekommt z.B. vergünstigte Zugfahrten. Hat Anrecht auf einen Sitzplatz im Bus. Sicher KANN es auf dem Arbeitsplatz von Vorteil sein.
    Es kann sich aber bei einer Arbeitsplatzsuche vielleicht auch erschwerend auswirken. Vor allem hat es sicher Einfluß, wenn man Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen abschließen möchte oder evtl. einen Kredit aufnehmen will für einen Hauskauf.
    Meine Antworten sind aber nur laienhaft...und ich denke, pauschal kann man nicht sagen, ob es gut oder schlecht für dich/euch ist. Dafür kenne ich deine Lebensumstände und finanziellen Gegebenheiten nicht.
  • KatieKatie

    3,507

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich weiß, das der VdK in solchen Fällen sehr gut berät und einem allseits toll weiterhelfen kann. Ruf da am besten mal an, vielleicht können sie ja schon telefonisch aufklären, ansonsten wäre natürlich ein persönlicher Termin gut. Ist ja schon ziemlich wichtig. Aber bei deinem ganzen Stress sicherlich schwer machbar...du Arme!!! :tröst:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Es gibt nur Vor und keine Nachteile. Denn man ist nicht verpflichtet den Ausweis herzuzeigen und zu nutzen. Heißt bei einer Arbeitsplatzsuche muß man den Ausweis nicht einsetzen und auch nicht erwähnen das man ihn hat. Man verzichtet dann nur auf die Vergünstigungen für Schwerbehinderte.

    Aber er hat Vorteile und das nicht wenige:
    Von Steuervergünstigung bis zu EIntritten die erlassen werden ect..

    Antrag ist gaanz einfach. Nur beim Versorgungsamt einen Antrag anfordern, ausfüllen und zurückschicken. Arztberichte holen die sich bei den angegebenen Stellen. Und ruhig mehr MErkzeichen beantragen ..die streichen eh zusammen.

    Also trau dich ruhig..
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man kann ihn auch im Internet runterladen...zumindest ging das bei unserem Amt hier.
  • sweety05sweety05

    3,384

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich danke euch erstmal.

    Als Nachteile dachte ich mir auch das was die Jobsuche betrifft, weil wenn man gefragt wird, muss man das ja angeben, oder? Ist das nicht ein Kündigungsgrund wenn man es nicht angibt, aber wenn dann macht das auch kein guten Eindruck.
    Noch bin ich zwar in Elternzeit und eigentlich wollt ich dann wieder in meinem alten Beruf zurück, aber man weiss ja nie. Möchte mir da auch keine Steine in den Weg legen, zumal ich mich nicht "behindert" fühle.
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber bei der Jobsuche werden doch auch manchmal Behinderte mit Ausweis vorgezogen, weil die AG dadurch auch Vergünstigungen vom Staat erhalten.
    Also auch der Nachteil dürfte nicht von Bedeutung sein.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Um mal konkret auf die Arbeitssuche einzugehen: wir hatten letzten Kontakt mit dem hiesigen Arbeitsgericht, weil unsere Kunden das ja immer wieder fragen. Dort wurde uns gesagt, dass man beim AG den SB-Ausweis NICHT angeben muss, sofern die Behinderung keinerlei Auswirkung auf die Tätigkeit hat. Und wie jemand schon schrieb: du verzichtest natürlich auf die Sonderrechte wie bes. Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub etc.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, rechnest du irgendwann damit, EM Rente beantragen zu müssen. Dann ist es sicher nicht verkehrt. Aber auch wenn du bis zur Altersrente arbeiten wirst, kannst du mit einem GdB 50 oder mehr bereits mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen anstatt mit 65 (wie die Werte in 30 Jahren sein werden, weiß ich natürlich nicht).

    VdK ist ein guter Tipp, die unterstützen auch prima, wenns wirklich mal um EM Rente gehen sollte. Zumal die DRV grundsätzlich erst mal ablehnt und auf einen Widerspruch wartet....
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    VdK ist ein guter Tipp, die unterstützen auch prima, wenns wirklich mal um EM Rente gehen sollte. Zumal die DRV grundsätzlich erst mal ablehnt und auf einen Widerspruch wartet

    Na nun muß ich meinen alten Arbeitgeber mal in Schutz nehmen. Es stimmt natürlich nicht das die DRV erstmal alles ablehnt. Allerdings bekommt man nicht mehr wie vor ein paar Jahren noch wegen jeder Lapalie die Rente durch. Die Gutachter müssen sich halt an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien halten. Aber der VDK ist wirklich ein guter Tipp.

    Und wie schon geschrieben den SB mußt du nur angeben wenn du die Vergünstigungen in Anspruch nehmen willst oder die Behinderung deine Arbeit beeinträchtigt. Das mußt du allerdings auch wenn du keinen SB-Ausweis hast.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum