"Stadtadressbuch" wurde veröffentlicht... und nu?

MäusleMäusle

7,471

bearbeitet 6. 01. 2011, 18:56 in Babyprodukte
Jetzt hab ich mal eine ganz blöde Frage, aber ich weiß grad nicht was ich denken soll...

wir hatten heut eine Karte im Briefkasten, dass ein "Stadtadressbuch" zu kaufen ist in diversen örtlichen Buchhandlungen, also gegen eine Schutzgebühr von 4,50€.

Ne freundin hat vorhin gesagt, wir stünden auch drin, also jeder erwachsene Bürger über 18 Jahre steht mit Namen, und Adresse drin.

Wir haben uns vor 2 Jahren extra aus dem Telefonbuch austragen lassen, weil wir das net wollen. Wer Adresse und Telefonnummer braucht, hat sie. Die anderen gehts nix an.

abgesehen von mir persönlich - da stehen auch Bekannte drin, die wegen Stalking ne Geheimnummer haben und auch die Adresse sollte net jeder xbeliebige wissen. Oder Ärzte - besagte Freundin ist Arzthelferin, die sagte, dass manche Ärzte dadurch jetzt sicher auch privat wieder vermehrt von Patienten belästigt werden, die plötzlich vor der Haustür stehen.


Wisst ihr ob sowas rechtens ist? :scratch.: fallen solche Daten net unter Datenschutz? :scratch.: find das schon bissl hammermäßig, weil ich möcht das eigentlich nicht haben und jetzt is ja schon passiert :flaming01:
Jemand ne Ahnung, ob man da was tun kann? :shock: oder darf die Stadt das so einfach?

Kommentare

  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    keiner ne Idee?
  • beate1965beate1965

    1,842

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schon seltsam.Ich kann ja auch nicht einfach ins Einwohnermeldeamt gehen und nachfragen wer wo wohnt.Da wird man nämlich sauber auf den Datenschutz verwiesen. :scratch.:
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal was online gekauft? Im Versandhandel? Paybackkartenbesitzer?
  • RomanceRomance

    1,686

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    § 35 Abs. 7 MeldeG
    § 35

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen


    (1) Die Meldebehörde darf Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen sowie mit Ausländerbeiratswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 34 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Daten bis spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.


    (2) Für Auskünfte an Träger für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren gilt Abs. 1 entsprechend.


    (3) Begehren Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern, so darf die Auskunft nur die in § 34 Abs. 1 Satz 1 genannten Daten Betroffener sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen.


    (4) Adreßbuchverlagen darf Auskunft über

    1. Vor- und Familiennamen,

    2. Doktorgrad und

    3. Anschriften

    sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden.


    (5) Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach Abs. 1 bis 4 zu widersprechen. Sie sind bei der Anmeldung hierauf hinzuweisen.


    (6) Die Meldebehörden haben einmal jährlich und zusätzlich mindestens zwei Monate vor der Datenübermittlung an Adreßbuchverlage die Einwohnerinen und Einwohner über die Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten. Die Unterrichtung hat durch öffentliche Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde vorgesehenen Form zu erfolgen. Dabei ist auf die Bedeutung, Arbeitsweise und Möglichkeiten von Adreßbüchern auf elektronischen Datenträgern hinzuweisen. Die Darenübermittlung an Adreßbuchverlage darf von der Übernahme der Kosten für die öffentliche Bekanntmachung abhängig gemacht werden.


    (7) Zum Zwecke unabhängiger wissenschaftlicher Forschung dürfen die Meldebehörden personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur für bestimmte Forschungsvorhaben übermitteln, soweit die schutzwürdigen Belange der Betroffenen wegen der Art der Verwendung nicht beeinträchtigt werden. Der Einwilligung der Betroffenen bedarf es nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange der Betroffenen erheblich überwiegt und der Forschungszweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Sobald der Forschungszweck dies erlaubt, sind die Daten und Hinweise, mit deren Hilfe ein Personenbezug hergestellt werden kann, gesondert zu speichern und nach Erreichen des Forschungszweckes zu löschen.



    Das heißt, man kann nichts machen jetzt, aber für zukünftige Fälle zum Einwohnermeldeamt gehen und ein Wiederspruchsformular unterschreiben. Die Meldegesetze sind etwas verschieden für die einzelnen Bundesländer, nehmen sich aber nicht viel. Öffentlich bekannt gemacht wurde es sicher, ihr habt das nur nicht gelesen, es lohnt sich, die Zeitung oder andere Stellen (muss in der Heimatgemeinde erfragt werden) regelmäßig einzusehen.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja na toll. :sad: danke für die Info erstmal. aBer ich finds trotzdem ne Frechheit, dass man da nicht vorab gefragt wird. Echt ne Sauerei :sad:
  • RomanceRomance

    1,686

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na wieso, auf dem Meldeformular steht doch drauf, dass man wiedersprechen muss. Wenn man dies nicht tut, liegt die Schuld sicher nicht beim Einwohnermeldeamt.

    Ich hab grad mal so ein Formular von Niedersachsen auf dem Bildschirm. Link bekommst Du per PN. Musst mal auf Deiner Kopie nachsehen.

    Die Übermittlungssperre für Ansbach kannst Du hier online ausfüllen:

    https://serviceportal.komuna.net/ansbac ... erre/start
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab gerade mal geschaut, interessanterweise wird das beim Stuttgarter Formular zwar erwähnt, ankreuzen kann man aber nichts und wenn man es nicht will, kann man zwar widersprechen, aber WIE steht dort nicht. Interessant. MIR ist es zwar egal, aber wenn man es jetzt wirklich nicht wollte, weil man zB auch nicht im Telefonbuch steht, muss man sich selbst kümmern - das find ich ziemlich frech. Jedenfalls wenn es durch das Einwohnermeldeamt geschieht. Hm...
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genau das ist eben auch der PUnkt der mich stört. Ehrlich gesagt war mir nicht bewusst, dass das auf dem Meldeformular steht. Liest man ja im Normalfall auch nicht bis ins Detail durch :oops: Widersprechen werd ich da jetzt auf jeden Fall, aber ich finds trotzdem heftig :thumbdown: jetzt ist es schließlich schon passiert.
  • RomanceRomance

    1,686

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich seh das ein wenig anders, wenn man jeden anschreiben müsste, wenn es um solche Dinge geht, hätten die Ämter viel zu tun. Dennoch finde ich solche Adressverzeichnisse schon bedenklich. Und vielleicht muss einfach noch deutlicher drauf geschreiben werden, dass man bestimmten Dingen wiedersprechen muss. Und ich persönlich lese eben auch regelmäßig die Bekanntmachungen unserer Gemeinde, weiß aber auch, dass dies die wenigsten Leute machen.

    Andererseits sollte man aber auch wirklich jedes Dokument, was man unterzeichnet genau durchlesen und lieber einmal zu viel nachfragen als zu wenig. Liegt vielleicht aber auch an meiner Tätigkeit im Finanzmanagement und meiner Ausbildung im Steuerbereich, das ich wirklich jedes Dokument genaustens durchlese - auch das Kleingedruckte, so viel das auch manchmal sein mag.

    Man sollte sich wirklich bei jedem Dokument voll bewußt sein, was man unterzeichnet. Ich hab jetzt nur als Beispiel sogar beim Hausbau auf jedem Lieferschein vermerkt, dass die Ware angenommen, aber von mir noch nicht gezählt und geprüft wurde. Hätte ich einfach nur meinen Namen drunter gesetzt, wären einige Reklamationen z.B. nicht angenommen worden.

    @Tinat - dafür sind die Mitarbeiter da, die dann einfach drauf ansprechen. Dafür werden die schließlich bezahlt, dass die Dir als Bürger Auskunft geben müssen.

    @Mäusle - Ruf doch mal bei der Stadtverwaltung an und mach Deinem Unmut Luft, würde mich mal interessieren, wie die mit solch einer Beschwerde umgehen.

    Und vielleicht stand das auf deinem Meldeformular ja noch gar nicht, wäre auch mal interessant zu wissen, bist ja sicher schon länger gemeldet.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also nach allem was ich raus bekommen habe, stand das wohl vor einigen Monaten in der Zeitung, dass die Aktion "wieder mal" geplant ist. Gut, wir haben keine Tageszeitung, nur ab und an am Wochenende mal.
    Und laut einer Freundin gabs diese Adressbuch-Aktion vor einigen Jahren schon mal und damals wurden alle nur möglichen Bücher nach wenigen Tagen wieder eingezogen, weils so viel Ärger gab. Sie arbeitet in der hiesigen Zeitung und meinte vorhin, das würde diesmal sicher genauso laufen, weil schon haufenweise Leserbriefe und beschwerden in den letzten 2 Tagen eingegangen sind.

    Ich lese eigentlich auch so ziemlich alles, was ich unterschreibe, aber an diese Passagen kann ich mich einfach nicht erinnern bei meiner Meldung. Allerdings waren wir damals auch ziemlich im Stress, als ich mich hier gemeldet hab, das musste ratzfatz gehen, weil wir noch nen Termin hatten. Kann schon sein, dass ich das nicht genau gesehen hab. Könnte man die Leut ja auch drauf aufmerksam machen ... oder zumindest ein Ankreuzkästchen machen, dass man das NICHT will. :scratch.:

    naja ich hab jetzt mal den Widerspruch ausgedruckt (danke nochmal) und werd da morgen aufs Bürgeramt marschieren. Ist zwar jetzt schon passiert, aber ich bau mal lieber vor, nicht dass noch mehr in der Richtung passiert.
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