ich werde eine "aussergewöhnliche" Belastung...?

bearbeitet 18. 08. 2004, 16:40 in Plauderecke
Also, ich hab da ja grad was interessantes gelesen, aber noch nicht so ganz geschnallt:
Wenn wir also eheähnlich zussammenleben, und ich nicht berufstätig bin, aber für die Versorgung unseres gemiensamen Kindes unter 3 Jahre sorge, kann mein Schatz mich als aussergewöhnliche Belastung bei seiner Steuererklärung absetzen. Dazu muss ich nach der Geburt Sozi beantragen (wird abgelehnt), damit das Finanzamt das bei ihm anerkennt. Wenn ich das richtig sehe, kann er bis 7188 € im Jahr absetzen - wir mein Mutterschaftsgeld davon wieder abgezogen? Wenn ja, nur das Netto, oder? Brauche ich für 2005 eine Lst-Karte, wo das MuScha-Geld eingetragen wird? Unser Zwerg kommt ja im Dezember dieses Jahr.... und wieviel macht das aus bei der Steuererklärung - ich meine diese 7188 €, die er absetzen kann - was kriegen wir dafür mehr zurück....?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mit dieser Frage solltest du dich an dein zuständiges Finanzamt wenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier ein Schlupfloch gibt, um den finanziellen Vorteil der Ehe auf legalem Weg auszuhebeln.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tatsächlich ist das k e i n Schlupfloch, sondern so im Gesetz vorgesehen. Da er der Vater meines Kindes ist und wir zusammen leben, muss er für mich aufkommen. Um das dem Finanzamt zu beweisen, muss ich einen Sozi-Antrag stellen, den die ablehnen werden wegen eheähnlich. Damit verpflichten die meinen Menne zum Unterhalt - und den kann er wohl als a. B. absetzen. Der Betrag von 7188 wird aber wohl um durch mich erbrachte Einkünfte gekürzt....Diese 7188 € sind der Grundbedarf eines jeden Menschen im Leben - also auch meiner und den muss der Mann für mich mitaufbringen, deshalb darf er ihn absetzen :-)

    so, hier die Ergänzung:
    Die Unterhaltsaufwendungen in Lebenspartnerschaften können nur dann steuerlich bis 7188€ pro Jahr nach § 33aEStG abgesetzt werden (außergewöhnliche Belastung),wenn der bedürftige Lebenspartner keine eigene Einküfte hatte
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na das ist ja ein Ding. Bei uns hieß es nämlich vor drei Jahren, dass das nicht ginge. Nur wenn wir keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten...

    Das ist ja ein Ding... :gruebel01:

    :byebye01:

    Gisela
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