Also, ich hab da ja grad was interessantes gelesen, aber noch nicht so ganz geschnallt:
Wenn wir also eheähnlich zussammenleben, und ich nicht berufstätig bin, aber für die Versorgung unseres gemiensamen Kindes unter 3 Jahre sorge, kann mein Schatz mich als aussergewöhnliche Belastung bei seiner Steuererklärung absetzen. Dazu muss ich nach der Geburt Sozi beantragen (wird abgelehnt), damit das Finanzamt das bei ihm anerkennt. Wenn ich das richtig sehe, kann er bis 7188 € im Jahr absetzen - wir mein Mutterschaftsgeld davon wieder abgezogen? Wenn ja, nur das Netto, oder? Brauche ich für 2005 eine Lst-Karte, wo das MuScha-Geld eingetragen wird? Unser Zwerg kommt ja im Dezember dieses Jahr.... und wieviel macht das aus bei der Steuererklärung - ich meine diese 7188 €, die er absetzen kann - was kriegen wir dafür mehr zurück....?
Kommentare
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:byebye01:
Gisela
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so, hier die Ergänzung:
Die Unterhaltsaufwendungen in Lebenspartnerschaften können nur dann steuerlich bis 7188€ pro Jahr nach § 33aEStG abgesetzt werden (außergewöhnliche Belastung),wenn der bedürftige Lebenspartner keine eigene Einküfte hatte
59,500
Das ist ja ein Ding... :gruebel01:
:byebye01:
Gisela