Amtsarzt - Albtraum! Evtl. Beschäftigungsverbot??

tesorotesoro

4,431

bearbeitet 3. 03. 2011, 12:18 in Schwangerschaft
Ich habe heute morgen mit dem Schulleiter gesprochen und ihm meine Schwangerschaft mitgeteilt.

Er hat mir daraufhin eröffnet, dass ich so lange keinen Fuß in die Schule setzen darf, bevor er nicht vom Amtsarzt Brief und Siegel für meinen Immunschutz hat! Er hat mir so lange Beschäftigungsverbot ausgesprochen! :shock: Es gebe da neue Anweisungen von der Regierung und er hätte keine Wahl!

Ich muss Klassenarbeiten und Klausuren vorbereiten! Ich kann doch meine Schüler da nicht so hängen lassen! Das geht nicht! So ein Bockmist!


Das ist doch bescheuert! Ich habe ein Kindergartenkind zu Hause, das mir ALLES anschleppen könnte, was da kreucht und fleucht! Dass ich wegen sowas jetzt nicht zur Schule darf ist doch Schikane! :flaming01: :flaming01:

Jetzt habe ich morgen um 12 Uhr einen Termin beim Amtsarzt und der wird mir dann entweder ein Beschäftigungsverbot erteilen oder nicht.


MIST MIST MIST MIST MIST!!!!

Jetzt habe ich echt Panik davor, dass er mich aus der Schule aussperrt. ICH WILL DAS NICHT! :scratch.:

Irgendwelche Tipps, wie man in so einem Fall mit dem Amtsarzt umgehen sollte?

Kommentare

  • beate1965beate1965

    1,842

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal naivnachfrag. :scratch.: Wie will der Amtsarzt einen Immunschutz feststellen.Als Krankenschwester hat da noch keiner von mir verlangt,obwohl wir doch viel engeren Kontakt zu kranken Menschen haben :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das frage ich mich auch....und für was denn?
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es wird Blut abgenommen und der Titer für alle möglichen Viren bestimmt (von Toxoplasmose über Ringelröteln und Polydingsdakeinaahnung...)


    Das sind halt Bestimmungen der Landesregierung NRW. Da hat man keine Chance.
    Über den Sinn muss man sich ja wohl nicht streiten!

    Das macht einfach keinen Sinn.


    PUNKT!!!

    Das ist einfach nur Blödsinn um Steuergelder für Lehrergehälter aus dem Fenster zu schmeißen! :flaming01: :flaming01: :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst garnix machen! Man kann dich wirklich zu arbeiten "ausserhalb" des Klassenzimmers verdonnern. (Schwachsinn hoch drei!)
    Weißt du welche Immunitäten abgefragt werden? Ich bin Erzieherin in BaWü, deshalb weiß ich nicht was bei euch angefragt wird.
    Bei mir hat man das Abfragen "vergessen" und als ich meiner Vorgesetzten auf den Keks gegangen bin wollte man die Abfragen im 6. Monat nachholen- da wäre eh (fast) alles zu spät.
    Als Kind war ich ein kleiner Sauigel und konnte alles Immunitäten nachweisen.
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es mag ja einige geben, die sich freuen für umgerechnet 10 000 - 20 000 € (!!!) 7 Monate lang gemütlich daheim auszuruhen, aber ich finde das ziemlich asozial!

    :wut93


    Andere müssen nur noch Klassenarbeiten fremder Kollegen korrigieren :eek01:

    :erstaunt04:

    (Da könnt ihr mich auch gleich einweisen in eine Nervenklinik, damit das schon mal klar ist!)
  • JoellaJoella

    2,666

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ja doof. Bei uns wird da gar nichts abgefragt. Ich unterrichte in BaWü. GS+HS. Einzig aus der Pausenaufsicht wurde ich rausgenomen. Aber das fand ich ehrlich gesagt angenehm :oops: Aber unterrichten durfte ich ganz normal.
    Meine Freundin, die Erzieherin ist, durfte allerdings nicht merh arbeiten, wegen der Gefahr vor Zytomegalie. Darauf hab ich meine Frauenärztin angesprochen und sie meinte, dass da nur von Kindergartenkindern Ansteckungsgefahr ausgehen würde. Bei Grundschulkindern müsste ich mir keine Sorgen machen. Keine Ahnung ob das zutrifft.
    Jedenfalls hab ich unterrichet bis mein Mutterschutz begonnen hat und war eigentlich froh drum. :smile:

    Ich drück dir die Daumen für den Amtsarztbesuch!
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Joella schrieb:
    Meine Freundin, die Erzieherin ist, durfte allerdings nicht merh arbeiten, wegen der Gefahr vor Zytomegalie.


    Das war der Name der Karnkheit, an den ich mich nicht mehr erinnern konnte!
    Was auch immer das ist, es klingt eklig!
  • najonajo

    1,083

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist nicht nur in NRW so- ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot in meiner letzten Schwangerschaft. Es wurden bei mir die Titer aller Kinderkrankheiten bestimmt und bis zum Ergebnis mußte ich ebenfalls zu Hause bleiben. Danach dann auch, weil ich z.B. Ringelröteln noch nicht hatte...Es geht halt darum, daß eine Ansteckung des Babies im Mutterleib ernsthafte Risiken birgt- je nachdem z.B. Fehlbildungen, Fehl- Und Frühgeburten. Und man will eben das Ansteckungsrisiko minimieren. Klar, im Einzelfall scheint es manchmal wenig sinnvoll, wenn man z.B. ein Kita-Kind hat (so auch bei mir damals), aber das ist dann eben Privatsache, während Du ansonsten bei einer Ansteckung in der Schule theoretisch den Arbeitgeber verklagen könntest...
    Mich hat besonders genervt, daß ich mich nochnichtmal persönlich bei den von mir betreuten Familien verabschieden konnte...
    Und auch mir drohte eine Versetzung in eine andere Abteilung. Ich bin nur drumherumgekommen, weil bis zur endgültigen Entscheidung (Ich war der erste Fall, es mußten erst Informationen eingeholt werden etc....)der Mutterschutz schon relativ nahe war, sodaß es sich nicht mehr gelohnt hätte, mich woanders anfangen zu lassen...
    Nun ja, wahrscheinlich kannst Du nur versuchen, Dich zu entspannen, machen können wirst Du dagegen nicht viel leider! :sad:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich musste auch zum Amtsarzt, nachdem ich der Bezirksregierung meine SS mitgeteilt hatte, weil ich als Schulpsychologin ja auch Kontakt zu Kindern habe ... totaler Schwachsinn!!

    Ich habe den Amtsarzt dann auch mal gefragt, was ich denn mit meinen beiden Kindergartenkindern zu Hause mache, bei denen ich mich ja viel wahrscheinlicher anstecken könnte, als bei den Schülern, mit denen ich beruflich zu tun habe ;-) ... er war grundsätzlich meiner Meinung, aber es ist nunmal Vorschrift!

    Aber im Zweifelsfall hätte ich gar nicht nachweisen können, dass ich mich mit irgendeiner Krankheit im Dienst angesteckt hätte, weil ich's genauso gut aus dem Kiga meiner Kinder hätte haben können ...

    Da ich Kontakt zu Kindern von Vorschulalter bis Abitur habe, wurde der Immunstatus sämtlicher Kinderkrankheiten getestet (Windpocken, Röteln, Masern, Mumps) ... und obwohl ich einige Immunitäten nicht habe, wurde das Beschäftigungsverbot aufgehoben, weil die wichtigsten (Röteln) vorhanden waren. ich hätte halt im Falle einer plötzlichen Masernepidemie an einer meiner Schulen nochmal telefonisch Rücksprache halten sollen ;-)


    Der Amtsarzt gibt halt eine Empfehlung an die Bezirksregierung, woraufhin dann das Beschäftigungsverbot aufgehoben wird oder auch nicht - ich würde da schon beim Amtsarzt darauf hinweisen, dass Du eigentlich auf jeden Fall weiter arbeiten möchtest, und dass Du auch selbst ein Kleinkind zu Hause hast und das Ganze daher doppelt schwachsinnig ist. Bei mir hat es nach dem Amtsarzttermin noch etwas über eine Woche gedauert, bis dann der Brief kam, dass das Beschäftigungsverbot aufgehoben ist.

    Bei mir war's dann zum Glück so, dass ich zwar das Beschäftigungsverbot hatte, aber die Bezirksregierung ist weit weg - ich habe ganz normal weiter gearbeitet, und wenn irgendjemand von der Bezirksregierung hergekommen wäre, hätten wir eben gsagt, dass ich nur für Bürotätigkeiten eingesetzt werde und keinen Kontakt zu Schülern habe ...
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    tesoro schrieb:
    Es wird Blut abgenommen und der Titer für alle möglichen Viren bestimmt (von Toxoplasmose über Ringelröteln und Polydingsdakeinaahnung...)


    Das sind halt Bestimmungen der Landesregierung NRW. Da hat man keine Chance.
    Über den Sinn muss man sich ja wohl nicht streiten!

    Das macht einfach keinen Sinn.

    Ich finde das macht schon Sinn. Ich kenne gleich zwei Kolleginnen, die ihre Kinder in der Frühschwangerschaft aufgrund einer Ansteckung mit Zytomegalie verloren haben.

    Beschäftigungsverbot gibt es übrigens nicht generell. Das hängt - zumindest in Ba-Wü und in NRW wirds ähnlich sein- damit zusammen, in welcher Schulart du unterrichtest.

    Bei uns findet man da auf der Seite des RPs eine genaue Auflistung darüber, bei welcher fehlenden Immunität man an welcher Schule was beachten muss- z.B. befristetes Beschäftigungsverbot oder generelles etc. pp.

    Da würde ich mal googlen oder beim Referat Mutterschutz anrufen.

    Es ist zu deinem Besten, auch wenn es für die Klasse natürlich blöd ist. :tröst:
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich war auch die ganze SS in Beschäftigungsverbot, da mir Antikörper fehlten. Auch wenn ich mich außerhalb der Arbeit anstecken könnte, geht es um die Haftung. Also falls du in der SS krank wirst, dein Kind mit Schäden auf die Welt kommt, müßte dein AG haften.
    Um ehrlich zu sein, ich war ganz froh drum, denn in der Krippe, die ich leite, gibt es ständig irgendwelche Krankheiten, während meiner SS gingen auch Ringelröteln um und da ich eh häufig mit Blutungen zu kämpfen hatte, war ich froh, dass ich ansonsten weigstens gesund war und noch nicht einmal einen Schnupfen hatte.
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    Da ich Kontakt zu Kindern von Vorschulalter bis Abitur habe, wurde der Immunstatus sämtlicher Kinderkrankheiten getestet (Windpocken, Röteln, Masern, Mumps) ... und obwohl ich einige Immunitäten nicht habe, wurde das Beschäftigungsverbot aufgehoben, weil die wichtigsten (Röteln) vorhanden waren. ich hätte halt im Falle einer plötzlichen Masernepidemie an einer meiner Schulen nochmal telefonisch Rücksprache halten sollen ;-)


    Es kommt ja immer auch auf die Enge des Kontaktes zu Schülern an. Bei uns ist das GANZ genau geregelt, wer wann welches Beschäftigungsverbot bekommt, bei welcher Immunitätslage.

    Bei Masern heißt es bei uns beispielsweise: "bei nicht ausreichender Immunität Beschäftigungsverbot in der gesamten Schwangerschaft bei der Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie in Einrichtungen, in denen ein enger Körperkontakt zu den Betreuern besteht, ansonsten befristetes Beschäftigungsverbot bei Auftretung der Krankheit in der Einrichtung".
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    engelchen78 schrieb:
    Also falls du in der SS krank wirst, dein Kind mit Schäden auf die Welt kommt, müßte dein AG haften.

    Aber da müsste ich doch erst mal nachweisen, dass ich mich wirklich auf der Arbeit angesteckt hätte - und das ist schwierig bis unmöglich bei 2 großen Kindern, die in den Kindergarten gehen, gerade wenn vielleicht zeitgleich dort auch Fälle der entsprechenden Krankheit aufgetreten sind. Bei der ersten SS geht das vielleicht noch, aber bei Folgeschwangerschaften wird's dann schwierig.
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    engelchen78 schrieb:
    Also falls du in der SS krank wirst, dein Kind mit Schäden auf die Welt kommt, müßte dein AG haften.

    Aber da müsste ich doch erst mal nachweisen, dass ich mich wirklich auf der Arbeit angesteckt hätte....


    Gesetzt den Fall du würdest dich anstecken, dann ist es egal wo, weil dein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat und damit haftbar gemacht werden könnte. In unserem Kiga wird übrigens auch immer angeschrieben, ob und welche Kinderkrankheiten gerade rumgehen.


    Diese Arbeitsmoral in allen Ehren, aber bei einer Schwangerschaft geht es in erster Linie ums Kind und ZUM GLÜCK müssen zumindest öffentliche Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen.
    Beim Mutterschutz meckert auch keiner rum, nur weil er 4 Wochen nach der Geburt noch nicht wieder arbeiten gehen darf.

    Ich finde es ehrlich gesagt sehr gut, dass sich im ÖD durchgesetzt hat, dass das Kindswohl (auch das des ungeborenen) vor Arbeit geht. Und auch gut, dass man das als Schwangere NICHT umgehen kann.

    Wenn man es umgehen könnte, würden dann nicht automatisch, diejenigen, die aufs arbeiten (so Gefährdung vorliegt) verzichten, als stinkenfaul abgestempelt werden????
  • ElannaElanna

    138

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also in Bayern (Grundschule) habe ich sowohl in der letzten als auch in dieser Schwangerschaft einfach ganz normal weitergearbeitet, inklusive Schwimmunterricht, Pausenaufsicht usw. Mein Immunstatus hat hier noch nie jemanden interessiert. Wahnsinn wie unterschiedlich das geregelt ist :scratch.:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Distel
    Also, mir sagte der Amtsarzt das, dass ich im Zweifel nicht nachweisen könnte, dass ich mich nicht bei meinen Kindern im Kiga angesteckt hätte, falls da auch gerade die gleichen Krankheit gewesen wäre, und ich da in der Nachweispflicht wäre ... ist aber ja auch wurscht, ich war/bin ja nicht krank ;-)

    Ich sehe das schon ziemlich zwiegespalten ... einerseits hast Du natürlcih Recht, dass es blöd aussähe für die Frauen, die nicht arbeiten gehen würden, wenn es freigestellt wäre.
    Andererseits sehe ich halt aus meiner persönlichen Perspektive die Sinnlosigkeit eines Beschäftigungsverbotes ... natürlich hängt im Kiga aus, wenn es eine Krankheit gibt, aber ansteckend ist sie ja in der Regel schon vor den ersten Symptomen ... und ich würde meine Kinder auch nicht aus dem Kiga rauslassen, nur weil dort z.B. ein Masernfall aufgetreten wäre. Anstecken kann man sich überall, auch beim Einkaufen etc. ... natürlcih ist die Wahrscheinlichkeit geringer, aber was nutzt einem eine Wahrscheinlichkeit - entweder man kriegt's oder man kriegt es nicht.

    Ich war jedenfalls sehr froh, dass meine direkte Vorgesetzte das genauso sah wie ich, und mich weiter hat meine Arbeit machen lassen ... wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre ich rund 2 Wochen ausgefallen, was bedeutet hätte, dass die Klienten 2 Wochen länger hätten warten müssen und ich wäre in ziemlichen Stress geraten, die Termine unterzubringen - und in meinem Fall habe ich pro Tag etwa 2-4 Schulkinder da, die ihre Termine absagen würden, wenn sie krank wären.
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also Entwarnung von meiner Seite. Ich kriege kein Beschäftigungsverbot! :happy273:

    Der Arzt vom BAD war total nett und meinte wirklich nur, dass es beim Umgang mit Kindern ab 10 Jahren tatsächlich nur noch um den Röteln - Titer geht und der war bei mir völlig in Ordnung! :shock:

    Das hätte ich meinem Chef auch so sagen können, aber der bürokratische Albtraum verlangt einen Besuch beim BAD inklusive 2 1/2 - stündiger Wartezeit für so einen Blödsinn!

    Also mein Chef hat mich da völlig umsonst kirre gemacht und Alarm geschlagen! :flaming01:

    Es ist alles nur halb so wild. :sunny:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Super!! :fungif52:

    Aber 2,5 Stunden Wartezeit sind heftig ... ich hab nur 15 Minuten warten müssen, zum Glück, und dann 5 Minuten beim Arzt drin ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :happy273:
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    @Distel
    Also, mir sagte der Amtsarzt das, dass ich im Zweifel nicht nachweisen könnte, dass ich mich nicht bei meinen Kindern im Kiga angesteckt hätte, falls da auch gerade die gleichen Krankheit gewesen wäre, und ich da in der Nachweispflicht wäre ... ist aber ja auch wurscht, ich war/bin ja nicht krank ;-)


    Es wäre möglich, dass es so ist, aber dennoch hat dein AG eine Fürsorgepflicht und wenn er die verletzt?!
    tesoro schrieb:
    Also Entwarnung von meiner Seite. Ich kriege kein Beschäftigungsverbot! :happy273:

    Der Arzt vom BAD war total nett und meinte wirklich nur, dass es beim Umgang mit Kindern ab 10 Jahren tatsächlich nur noch um den Röteln - Titer geht und der war bei mir völlig in Ordnung! :shock:

    Also ist das bei euch doch ähnlich geregelt, es kommt immer auf den Kontakt mit den Kindern an (auch bei Schulpsychologinnen ist der Körperkontakt wohl nicht so eng ;-)))

    Aber zweieinhalb Stunden Wartezeit sind echt heftig, der BAD bei uns war sehr toll, ich hab angerufen, meinen Wunschtermin bekommen, keine Minute gewartet und dann ganz fix im Untersuchungszimmer. Die waren sehr entgegenkommend, weil ich ja schon ein bisschen Zeitdruck hatte, weil ich den Unterrichtsausfall auch so gering wie möglich halten wollte.


    Also alles Paletti! Freut mich für Dich!
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