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.Weitgehende Einigkeit herrschte am 14. März. 2011 unter den Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die geplante Änderung des Bundes-Immissionsgesetzes. Laut Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP soll in das bestehende Gesetz folgender Passus eingefügt werden:
„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Damit sollen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm erschwert, beziehungsweise verhindert werden und ein klares Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft gesetzt werden.
Bei der Anhörun g beurteilten die sechs Experten den Vorstoß der Abgeordneten, Kinderlärm in der Gesellschaft zu privilegieren, überwiegend positiv.
Professor Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden stellte sich als vierfachen Familienvater und Anwohner einer Kindestagesstätte vor, der beide Sichtweisen verstehe. Er bezeichnete sich als „grundsätzlich mit dem Gesetzentwurf einverstanden“ und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Gesetzesänderung eine „befriedende Wirkung“ haben werde.
Er mahnte aber auch an, dass technische Möglichkeiten einer Lärmminderung, wie beispielsweise das Entfernen einer Röhrenrutsche an der Nachbargrenze oder die Anschaffung von Bobbycars mit leisen Reifen, auch ausgeschöpft werden sollten. Zudem sei der Bring- und Abholverkehr vor Kindergärten und Kindertagesstätten häufig einer der Hauptstreitpunkte mit Anwohnern. Hier sollten die zuständigen Straßenverkehrsbehörden tätig werden.
Auch Christian Popp von dem Beratungsbüro Lärmkontor GmbH sprach die Problematik der
Chaufeurdienste an und betonte aus Sicht eines Lärmgutachters die Bedeutung von geräuscharmen Spielgeräten.
Außerdem ist seiner Ansicht nach Kommunikation mit der Nachbarschaft „extrem wichtig“. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Professor Ondolf Rojahn, lobte den Gesetzesvorstoß und sagte, dieser schaffe Rechtssicherheit für Nachbarn und Betreiber der Einrichtungen.
Er kritisierte allerdings eine „offene Flanke“ des Gesetzes, da es im Entwurf hieße, dass von Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ausginge. Diese Formulierung ließe Interpretationsmöglichkeiten offen. Stattdessen schlug er vor einzufügen, dass Kinderlärm in Wohngebieten hinnehmbar sei. Einige Experten kritisierten die Festlegung des Gesetzes auf Kinderlärm und Kindereinrichtungen. Rainer Grund vom Baurechtsamt Stuttgart mahnte an, dass die Einbeziehung von Jugendlichen und ihrem L&au ml;rm in dem Entwurf fehlen würde.
Auch Peter Apel vom Planungsbüro Stadt-Kinder begrüßte zwar die Initiative, betonte aber, Jugendliche würden dabei ausgegrenzt. Gerade sie hätten meist keine Orte, an denen sie sich treffen könnten. „Wir brauchen Jugendtreffs“, sagte er. Ähnlich äußerte sich Peter Hahn vom Landessportbund Berlin, der sich auch gegen eine strikte Trennung von Kindern und Jugendlichen aussprach. Diese sei in der Praxis kaum möglich
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