Arbeitsfehltage aufgrund kranker Kinder

KaWiKaWi

38

bearbeitet 22. 03. 2011, 11:41 in Plauderecke
Hallo,
ich möchte gerne darauf vorbereitet sein, bevor es so weit ist.
Wenn ich wieder arbeiten gehe, kann es ja sein, dass unsere Kleine mal krank ist und ich zuhause bleiben muß. Jetzt hab ich gehört, dass man eine bestimmte Anzahl an Tagen zuhause bleiben darf.
Hat diesen Arbeitsausfall der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zu tragen? Wenn die Krankenkasse, welche? Die vom Kind oder die der Person, die zuhause bleibt.
Dürfen Mama und Papa gleichermaßen zuhause bleiben? Haben beide die gleiche Anzahl an Tagen?
Wie beantragt man diese Tage bzw. was genau muß man tun?
Hängt die Anzahl der Tage von der Arbeitszeit ab? Ich werde nämlich mit nur 15 Stunden beginnen.
Dank euch schon mal im Voraus!
kawi

Kommentare

  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kawi,

    sowohl die Mutter als auch er Vater haben je 10 Tage im Jahr Anspruch auf unbezahlten Ulaub wenn das Kind krank ist.
    Dann gehst du mit dem Kind zum Arzt, holst dir eine Bescheinigung daß du das Kind betreuen musst und schickst diese an die Karnakenkasse. Die fragt dann beim Arbeitgeber nach was du verdient hättest und du kriegst für diesen Tag Krankengeld. Das ist etwas weniger als das Gehalt.
  • KaWiKaWi

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi Ute_66,

    dank Dir für die Antwort.
    Aber muß ich das jetzt bei meiner Krankenkasse einreichen oder bei der vom Kind.
    Und sind das 10 Tage auch wenn ich mit meinen 15 Stunden pro Woche nur zwei Tage pro Woche da bin oder reduziert sich das?
    Außerdem, wie geht das mit dem Arbeitgeber? Da geb ich erst mal Bescheid, dass ich zuhause bleibe, weil das Kind krank ist und dass sich die Krankenkasse melden wird, oder wie geht das?
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, bei Teilzeit reduzieren sich die Tage. Du musst Dich da beim AG erkundigen.

    Im öffentlichen Dienst hat man sogar nur 4 (!!!) Tage! Die Arbeitgeber gehen davon aus, dass man diese Tage nutzt, um eine weitere Betreuung zu organisieren.

    Nun ja...

    Ist bei uns daheim gerade der Aufreger der Woche!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm..ich hatte 10 tage trotz teilzeitstelle..das ist doch ne gesetzliche Regelung,und keine vom AG...die Kasse(des Kindes)zahlt ja dafür...ich hab mir die von meinem Mann uebersxhreiben lassen,dann waren es20!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    edit:ich denke da wird bezahltes und unbezahltes frei vim ag verwechselt.
    gesetz. darfst du bis 50 tage unbezahltes frei wg. krankem kind nehmen.10 pro elterteil zahlt die kasse mit bis 75%...vorausgesetzt man ist gesetzl. versichert.
    dann gibts noch bezahltes frei vom ag wg. kinderkrank.das variiert natuerlich..kommt auf den eigenen vertrag an.
    def. hast du und dein mann je 10 tage..ich hatte sie mit teilzeit auch..und musste sie voll nutzen.
  • PinoahPinoah

    1,977

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ganz kurz "mein Senf" dazu: egal, in welchem gesetzlichem Arbeitsverhältnis Du stehst; Dir stehen 10 Tage auf Krankenkasse finanziert zu. Finanziell sind das aber um die 80???? Prozent (evt. weniger).
    (Edit: Solltest Du nicht verheiratet sein; und Ihr habt nicht die gemeinsame elterliche Sorge, hast Du die gesamten 20 Tage. Dies nur als Zusatz.)
  • AnnchenAnnchen

    675

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gilt das auch für Jobs auf 400€ Basis?
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach Manno, so langsam finde ich es ungerecht! :sad:

    Also ich habe, als ich noch Referendarin war, nur 3 (!!!!) Tage gehabt, weil das Referenadriat offiziell als Teilzeitarbeit gilt. (Witzig!)

    Aber ich will ja eigentlich nicht meckern... mein Job hat auch Vorteile... ;-)
    Ich sage nur 100% gesichterter Widereinstieg, Familienzuschlag... So schlecht ist das nicht. Da meckern nur wenige über die weniger Krankenfreitage für Kinder.... :cool:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber wiesi ast du denn keinen anspruch auf die 10tage...?bist du privat versichert?
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Öffentlicher Dienst. Das geht über Beihilfe und private KV.

    Bei uns is alles anders...
  • KaWiKaWi

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass man keinen Anspruch hat, wenn man privat versichert ist?
    Ich selber bin privat versichert. Mein Mann ist gesetzlich versichert und das Kind ist mit ihm versichert.
    Wenn die Kasse von dem Kind bezahlt, warum hab ich dann als privat Versicherte keinen Anspruch?
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat Dein Mann dann Anspruch auf die 10 Tage, die er Dir aber überschreiben kann (sollte das falsch sein, korrigiert mich).

    Bei uns ist es anders rum: Die Kinder sind privat über meinen Mann versichert, ich gesetzlich, d.h. ich habe eigentlich gar keinen Anspruch. Müsste mich wenn selbst krank schreiben lassen.

    Meine Chefin ist da aber kulant - sie verlangt erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung vom Arzt, und den einen Tag, den ich wegen Krankheit der Kinder mal fehlen musste, hat sie dann so abgerechnet, als wäre ich krank gewesen.
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