Gnfffffff! Ich ärger mich gerade über Verwaltungskram. Nächste Woche gehen wir zum Gipswechsel zu "unserem" Orthopäden, also einem den wir schon kennen, weil wir da schon mal waren. Wir hättens auch im KH machen lassen können, da ist es mir aber einfach immer zuuuu voll und Wartezeiten von 2 Stunden sind normal. Jedenfalls fiel meinem Mann dann ein, dass man ja wohl die Röntgenbilder braucht. Ich also im KH nachgefragt, da hieß es dann, das man die abholen kann und dass das 10 Euro kostet. Ich hab dann noch mal den Arzt angerufen und da auch noch mal nachgefragt, das ist tatsächlich so. Soooo ein Käse! Jetzt muss ich da noch mal rausfahren, das dauert immer ne halbe Stunde einfacher Weg, und dann auch noch bezahlen... also das ärgert mich jetzt echt. MOTZ. So. Besser
Kommentare
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Schicken lassen und überweisen geht nicht? Müsste zeitlich bis nächste Woche doch reichen?
LG
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"Früher" habe ich die immer mitbekommen. Irgendwie ging es doch auch darum, das man sie woanders vorlegen kann und nicht unnötig nochmal geröngt werden muss. :scratch.:
An sich sind die Röntgenaufnahmen doch auch von der Kasse bezahlt.
Wieso müsst Ihr also bezahlen, wenn ihr die Bilder haben wollt und ncht, wenn sie dort herumliegen?
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Das ist doch nur Geldmacherei von dem Krankenhaus *kopschüttel*
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Vorsicht bei der Weitergabe auf CD- die CT-Bilder der Wirbelsäule meines Mannes konnten von der Spezialklinik nicht geöffnet werden da denen das entsprechende Programm fehlte... :thumbdown:
@tinat: Hoffentlich röntgen die bei eurem Arzt die Kleine dann nicht nochmal weil sie mit den Kopien nicht zufrieden sind- blöde Situation...
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Es ist richtig, dass dem Arzt die Röntgenbilder gehören, die er erstellt hat. Aber er ist verpflichtet die Röntgenbilder leihweise heraus zu geben (z.B. für eine Zweitmeinung), um eine Doppeluntersuchung zu vermeiden und damit die zusätzlich Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten bzw. die KK kostenmässig nicht weiter zu belasten. Auch Privatpatienten erwerben kein Eigentumsrecht an den Bildern.
Wechselt ein Patient den Arzt, darf der neue Arzt die Unterlagen seines Patienten für die Fortsetzung der Behandlung einfordern.
Seltene Ausnahmen sind allerdings Praxen, die von vornherein die Röntgenbilder dem Patient übergeben.
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(ich habe natuerlich nicht mitbekommen, dass sich deine tochter die/den -?- finger gebrochen hat)
das tut mir sehr leid fuer sie/euch. nochmal eine op und krankenhausaufenthalt! ihr aermsten!
das ist ja toll, dass du wenigstens dabei sein kannst. (OT: musstest du dafuer jetzt urlaub nehmen? :scratch.: )
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ich hoffe, dass jetzt alles gut läuft und ihr das KH bald hinter euch lassen könnt!
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