Geburtstermin nach Ablauf der Elternzeit

lamerelamere

4,111

bearbeitet 10. 08. 2011, 12:13 in Recht und Behörden
Huhu,

vielleicht hat jemand Tipps, Ahnung oder irgendwas in der Art:
Was tue ich wenn meine drei Jahre Elternzeit Ende Dezember rum sind, das Folgezwergi am 27.2. kommen soll. Das hieße ja, daß ich 6 Wochen vorher in Mutterschutz gehen würde - am 16.1. Also müsste ich theoretisch 2,5 Wochen arbeiten gehen.
Ich bin da ja noch in der Ausbildung und mein AG ist nicht gewillt mich in Teilzeit zurücknehmen. Vollzeit oder gar nicht. Wobei er Gar nicht ja nicht darf. Nicht wirklich...
Ich muss bis Ende September sagen ob ich zurückkomme oder kündige.
Und nu? Wenn ich kündige, krieg ich ja von nirgends Geld.
Wenn ich sage, daß ich ss bin, aber zurückkomme, zeigen die mir doch den Vogel und finden vllt IRGENDEIN Schlupfloch mich rauszuschmeißen.
Wenn ich nicht sage, daß ich ss bin und dann kurz vor Arbeitsantritt ein Berufsverbot wegen SS einreiche, finden die bestimmt auch IRGENDEIN Schlupfloch.

Kennt jemand irgendjemanden dem es so ging? Kennt ihr Beratungsstellen für sowas?

Ich krieg da echt Bauchschmerzen bei... :sad:

Kommentare

  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich selbst hatte die Situation zwar nicht, aber kenne 2 MÜtter aus dem Kindergarten, die in der gleichen Situatino waren wie Du. Beide standen vor der Wahl, ein paar Wochen arbeiten zu gehen oder zu kündigen.

    Eine der beiden hat gekündigt, weil sie sagt, sie möchte sowieso nie mehr in diesem Job arbeiten. Da sie damals schon als Tagesmutter gearbeitet hatte, war es finanziell wohl ok, weil sie durch die Tageskinder ja weiter GEld bekam. Die andere hat in den sauren Apfel gebissen und ist die paar Wochen arbeiten gegangen, um sich den Job zu erhalten. Sie weiß zwar auch noch nicht, ob sie nach der Elternzeit wieder dahin zurück geht, aber sie möchte die Option offen halten.

    Es ist natürlich eine blöde Situation ... ich persönlich würde meinem AG sagen, dass ich schwanger bin, also nur wenige Wochen arbeiten komme, aber die Zeit dann auch arbeiten gehen (wenn es geht) und den Job behalten. Kündigen darf er eigentlich nicht, weil Du in der SS ja unkündbar bist.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ch persönlich finde es wäre "saudoof"zu kündigen..
    1.-weisst du nie was kommt und ob du den job brauchen könntest

    2.-würde dir nicht auch Mutterschaftsgeld entgehen?

    Es handelt sich um2,5 Wochen..ganz ehrlich?wenn der AG sich so quer stellt-er müsste dir ja gesetzlich Teilzeit anbieten,würde ich sagen ich komme und mich für die 2,5 Wochen krank schreiben lassen..fertig..dann 3 jahre Elternzeit wieder nehmen..und bis dahin kannst du immer noch überlegen.
  • lamerelamere

    4,111

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist mir jetzt auch wieder eingefallen, daß ich als Schwangere ja unkündbar bin.
    Der Job ist im Buchhandel wo ich, zumindestens damals 8 bis 9h am Tag nur gestanden habe. Meine Chefin hat mir damals zwar ein paar Minuten im Büro zugestanden und mir angeboten ich solle mich da bitte so oft hinsetzen wie notwendig, aber das konnte ich ja nun auch nicht wirklich tun, weil ich ja im Verkauf gebraucht wurde - wo ich nicht sitzen durfte! Man sollte (und ich bin sicher, daß ist immernoch so) immer rumlaufen und Kunden ansprechen.
    Mit Verlaub, damals habe ich mich 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes krank schreiben lassen, weil es wirklich einfach nicht mehr ging. Ich war nach 2h stehen platt und hatte keine Ahnung wie ich den Rest des Tages überstehen sollte.
    Das Verhältnis zu meiner Chefin ist sehr schlecht, wir verstehen uns gar nicht. Von daher sind irgendwelche Sonderregelungen oder sonstiges wahrscheinlich nicht möglich.

    Inwiefern ist dieser Beitrag hier öffentlich sichtbar und mit Suchmaschinen zu finden??

    Waschbär, das sind auch unsere Überlegungen. :oops: Aber ich habe kein gutes Gefühl dabei. :oops:
    Teilzeit WILL der AG mir nicht anbieten weil ich in der Ausbildung bin. Ansonsten wäre das für mich auf jeden Fall eine Option. Die Diskussion hatte ich mit ihm letztes Jahr und der AG hat mir dann gesagt, daß wir uns dann "irgendwie einigen müssten" ....
  • PinoahPinoah

    1,977

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann frage doch mal bei Deinem Frauenarzt nach, wie es aussähe mit einem Beschäftigungsverbot für diese Zeit. Unter diesen Arbeitsbedingungen käme das doch sicher in Frage. Ich meine, Du fängst quasi hochschwanger wieder an zu arbeiten. Selbst als Nichtschwangere ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben anstrengend.
    Beim Beschäftigungsverbot bekommt Du normalen Lohn und Dein Arbeitgeber kann sich diesen zurückholen bei der KK. So war das bei mir.
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