Betreuungsgeld ab 2013

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Kommentare

  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wo steht das? hast du bitte ne Quelle dazu?
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bundesgesetzblatt.
    das wird veröffentlicht wenn ein gesetz verabschiedet wurde.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bundesgesetzblatt.
    das wird veröffentlicht wenn ein gesetz verabschiedet wurde.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ mäusle
    hattest du es gefunden?
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    zumindest den Passus (3) nicht (dass nur für kinder ab 1,aug2012 gezahlt wird) ... nur alles andere...
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    steht unter:

    17. § 27 wird wie folgt geändert:
    a) ...
    aa) ...
    bb) ...

    b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
    "(3) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. August 2012 geborene Kinder bezahlt. Bis zum 31. Juli 2014 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat."

    ich hoffe jetzt kannst du es finden. :)
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich kuck später nochmal wenn das internet nicht mehr so langsam ist, danke ;-) hab jetzt nur gefunden gerade, dass dagegen wohl von einigen ländern einspruch eingelegt wurde. na das thema ist wohl noch nicht durch
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, hatte ich ja schon geschrieben.
    hamburg hat klage eingereicht und andere länder prüfen rechtliche schritte.

    es ist bei solchen sachen häufig so, dass der präsident zwar das gesetz unterschreibt, aber eben genau mit dem hintergedanken, dass es dem bundesverfassungsgericht vorgelegt werden kann. die entscheiden dann ob es konform ist oder nicht.

    ich denke es ist nicht konform und wird gekippt. aber wir werden sehen.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    für mich wärs doof, dann is J. genau einen Monat zu früh geboren ;-) wir würden das schon gern in Anspruch nehmen, da er vorläufig weiter zuhause bleibt und uns das Geld da zugute käme.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das ist ja einer der gründe weshalb geklagt wird. es verstößt gegen die gleichberechtigung und gleichbehandlung unserer verfassung. und einen wichtigen grund warum dagegen verstoßen werden sollte/darf ist, zumindest für mich, nicht zu erkennen. aber ich bin auch erst im 2. semester und kein volljurist. ;-)
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    praktisch so ne angehende Juristin hier ;) aber ich finds auch blödsinn das dann zu begrenzen, ist halt irgendwie unfair. Ich hoffe immer noch drauf, für uns wäre es ne riesen Erleichterung vorläufig, sonst müsst ich mir ab August nämlich für einige Stunden definitiv was suchen. das wollt ich eigentlich gern noch 1 jahr aufschieben...
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    naja es für alle zu genehmigen die zu hause bleiben, damit ist es auch nocht getan. es werden nämlich dann die benachteiligt die nicht zu hause bleiben. ich zb. wir haben keine zwei einkommen, da ich ja studiere. aber aufgrund des studiums kann och ja nicht zu hause betreuen. will heißen ich werde bestraft dafür, dass ich studieren gehe.
    das mag für dich jetzt nicht nachvollziehbar sein, aber rein rechtlich ist das der ansatz. wenn es hier zu sammelklagen kommt, bin ich dabei.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    doch kann ich verstehen. aus der sicht is es ja wieder unfair, das ist richtig. Unfair ist es für diejenigen, die betreuen MÜSSEN. Allerdings für jemand wie mich, der nicht drauf angewiesen ist, is es halt schon praktisch! Ich würde jemandem nen Betreuungsplatz weg nehmen, wenn ich jetzt arbeiten müsste und den Kleinen wo hin geben....
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sandra, grundsätzlich kann ich den Ansatz verstehen. Was ich noch nicht ganz nachvollziehen kann: Wenn das Gesetz gekippt würde und es kein Betreuungsgeld geben wird, haben doch diejenigen, die es jetzt nicht in Anspruch nehmen können, trotzdem nichts gewonnen, weil es das dann ja für keinen geben wird ... wohingegen mit dem aktuellen Gesetz(entwurf?) doch zumindest ein paar einen Vorteil davon haben. Oder soll in die Richtung geklagt werden, dass für jedes Kind Betreuungsgeld gezahlt wird, egal wie/ wo es betreut wird?
    Natürlich könnte man argumentieren, dass man das Betreuungsgeld sparen und in andere Dinge stecken kann - aber zum einen ist es in der Realität dann doch meistens so, dass das "gesparte" Geld in der großen Masse untergeht (d.h. anderweitig verprasst wird ;-)) und letztlich wüsste ich keine Alternative, die für alle fair ist, weil einfach die Bedürfnisse in den Familien so unterschiedlich sind!

    Ich persönlich habe keinen Anspruch auf Betreuungsgeld, weil Jasmin 3 Monate "zu früh" geboren ist ... allerdings wird sie sowieso ab Sommer in die Kita gehen, weil sie aufgrund der "tollen" politischen Entwicklung (Kita-Plätze für U3-Kinder) im nächsten Jahr als 3jährige in unserer Wunsch-Kita keine Chance mehr haben wird, einen Platz zu bekommen, und ich nur aus dem Grund gezwungen bin (städtische Einrichtung ist für mich keine Alternative hier im Ort), sie mit 2 in die Kita zu geben. Ist halt so ... vermutlich kann man es nie allen Recht machen. ;-) Trotzdem freu ich mich für jeden, der 150 Euro Betreuungsgeld bekommt :)
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es geht nicht darum jemandem was weg zu nehmen oder keinem zu geben. es muss aber für alle die gleichen voraussetzungen geben. unsere verfassung hat einen artikel der besagt, dass alle gleich behandelt werden müssen. ausnahmen sind nur zulässig aus wichtigem grund. und wie schon gesagt, sowas liegt hier nach meiner auffassung nicht vor.
    gleiches galt übrigens für die km-pauschale. diese regel besagte, dass erst ab dem 21. km fahrgeld berücksichtigt wird. auch das wurde gekippt, weil eben kein plausibler grund vorlag. warum sollten die ersten 20km nicht berücksichtigt werden?!

    was die basis der klage ist weiß ich nciht. habe es noch nicht lesen können. aber die grundlage ist bestimmt die gleichbehandlungsklausel.
    ob es dazu führt, dass es abgeschafft wird oder nachgebessert das obliegt der regierung.
    ich persönlich bin gegen das betreuungsgeld nicht weil es "rausgeschmissenes" geld ist, sondern weil es ungerecht ist. das ist eine rein rechtliche sichtweise und hat nix mit einzelschicksalen zu tun.
    vielleicht spielt hier eine rolle, dass ich rechtswissenschaften studiere.
    ich möchte auch nciht, dass das hier falsch verstanden wird. ich halte es rechtlich einfach für fragwürdig und ungerecht.

    es ist ein gesetz und kein entwurf. sobald es im bundesrat abgenickt wurde und dann vom präsidenten unterschrieben wurde, ist es ein rechtlich bindend.
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